Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Sachstandsbericht zum Start der Jugendberufsagentur im Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.11.2018 JHA/002/2018 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und loben die gute Arbeit der
Jugendberufsagentur.
Roman Zimmermann und Wiebke Thamsen
erläutern die Arbeitsweise der am 1. Juni 2018 gestarteten Jugendberufsagentur. Am 01.06.2018 startete die
Jugendberufsagentur im Landkreis Miltenberg. Als rechtskreisübergreifende
Institution (SGB II, SGB III, SGB VIII) kooperieren unter ihrem Dach die
Berufsberatung der Agentur für Arbeit, das U25-Team des Jobcenters sowie vom
Jugendamt der Fachdienst Jugendberufshilfe und die JaS-Stellen
(Jugendsozialarbeit an Schulen) an der Berufsschule. Ziel ist es, junge Menschen
beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen. Zielgruppe sind
junge Menschen U25, die nicht (mehr) an bestehende Ausbildungs- oder
Hilfesysteme angebunden sind oder die von einem Ausschluss bedroht sind. Die
Ursachen dieser Situationen liegen oft in belastenden Lebensumständen, sozialer
Benachteiligung oder individuellen Beeinträchtigungen.
Ziele der Jugendberufsagentur sind
die Reintegration der Zielgruppe in bestehende Hilfe- und
Unterstützungssysteme, die Verbesserung der Koordination von Maßnahmen von
Jobcenter, Agentur für Arbeit und
Jugendamt, die Optimierung von Schnittstellen und Übergängen sowie von
Förderketten.
Dazu finden monatlich
„Fallkonferenzen“ statt, in denen Fälle und mögliche Handlungsoptionen
besprochen werden. Ergebnisse können Zuständigkeitsprüfungen, Vermittlung oder
Aufträge an den „Fachdienst Jugendberufshilfe“ sein, Kontakt mit dem jungen
Menschen aufzunehmen und ihn auf seinem Weg zurück an bestehende
Unterstützungs- und Hilfesysteme zu begleiten. Der Fachdienst arbeitet dabei
aufsuchend.
Junge Menschen finden ihren Weg in
die Jugendberufsagentur aufgrund von eigener Motivation, überwiegend jedoch
durch die Vermittlung von Schulen, Beratungsstellen, JaS-Stellen der
Mittelschulen, Fachdiensten des Jugendamtes oder der Bewährungshilfe, durch
Verlust der Bezüge des Jobcenters, bei nicht mehr gegebener
Beratungsmöglichkeit der Berufsberatung, durch Meldung von
Obdachlosenunterkünften oder auf anderen Wegen.
Seit Juni fanden fünf Fallkonferenzen
der Jugendberufsagentur statt. Die eingebrachten Fälle ergaben sich aus dem
Zuständigkeitsbereich der Kooperationspartner, die über Mittel- oder
Berufsschulen (JaS- Stellen) eingebracht wurden, oder aufgrund von Anfragen beim Fachdienst Jugendberufshilfe.
Von 50 Fällen seien derzeit 33 noch
in Bearbeitung, so Roman Zimmermann. 17 Betroffene seien teilweise umgezogen
oder schnell an andere Stellen vermittelt worden, manche hätten auch keine
Motivation zur Mitarbeit gezeigt. Von den restlichen Kundinnen und Kunden seien
sieben in Arbeit vermittelt worden, fünf seien in Ausbildung vermittelt oder
zurück in Ausbildung geschickt worden, acht seien in schulischen Maßnahmen. In
zehn Fällen konnte an Fachstellen vermittelt werden oder der Fachdienst
Jugendberufshilfe wurde beauftragt, Kontakt zu der/dem Klienten*in herzustellen
und Unterstützung anzubieten.
Einige Fälle / Anfragen wurden wegen
fehlender Motivation / Mitwirkungsbereitschaft oder wegen Nicht- Zuständigkeit
beendet bzw. weiter delegiert.
Aktuell arbeitet der Fachdienst Jugendberufshilfe
mit 27 Klienten*innen. Diese Gruppe
setzt sich aus „Aufträgen“ der Jugendberufsagentur und aus jungen
Menschen, die vom Projekt „BAFF (betriebliche Ausbildung für Flüchtlinge)“
betreut wurden/werden, zusammen.
Landrat Scherf lobt die hohe Quote
der passgenauen Vermittlung.
Herr Almritter, Caritas, sagt aus seiner Erfahrung heraus, dass für manche Klienten der Leidensdruck aber offenbar noch zu niedrig sei, so dass sie die Hilfe der Jugendberufsagentur nicht annehmen wollen. Diese jungen Leute seien später häufig Kunden der Caritas in der Schuldner- oder Suchtberatung.