Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Kreisstraße MIL 22 OD Niedernberg: Ausbauvereinbarung über die Teilerneuerung des Straßenoberbaus mit Erneuerung gemeindlicher Ver- und Entsorgungsleitungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.10.2018   KT/004/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Kreistag stimmt der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Niedernberg über einen Kostenbeitrag des Landkreises für die Teil-Erneuerung des Straßenoberbaues der Kreisstraße MIL 22, OD Niedernberg und von Straßenentwässerungseinrichtungen zu.


Herr Wosnik berichtet, dass das Staatliche Bauamt einen Entwurf zur Ausbauvereinbarung zwischen der Gemeinde Niedernberg und dem Landkreis vorgelegt hat, der die Kostentragung und -teilung für Straßenbaumaßnahmen im Verlauf der MIL 22 regelt. Sie betrifft die Erneuerung von Teilen des Straßenoberbaues der Kreisstraße MIL 22, OD Niedernberg und der Straßenentwässerungseinrichtungen.

 

 

 

Die Straßenbauverwaltung erneuert in der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße MIL 22 im Abschnitt 160, von Station 0,050 bis Station 0,459 die Straßenentwässerungseinrichtungen sowie Teile des Straßenoberbaues.

Die Gemeinde erneuert im Zuge dieser Baumaßnahme gemeindliche Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Gehwege und Ortsstraßeneinmündungen.

 

Der Landkreis beteiligt sich an den Erneuerungskosten entsprechend der geteilten Baulast in der Ortsdurchfahrt nach dem bayerischen Straßen- und Wegegesetz und auf Grundlage nach den von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren mit MS vom 05.03.2014 eingeführten Nutzungsrichtlinien.

 

Im Haushalt 2018 sind für die gesamte Maßnahme 280.000,- € eingestellt. Im letzten Ausschuss für Bau und Verkehr vom 17.07.2018 wurde berichtet, dass die Vergabesumme ca. 450.000,- € beträgt.

 

Gemäß Bayer. Straßen- und Wegegesetz, den Ortsdurchfahrtenrichtlinien und den sonst für die Straßenbauverwaltung geltenden Vorschriften und Richtlinien soll hierzu eine entsprechende Vereinbarung zwischen den betroffenen Straßenbaulastträgern abgeschlossen werden.

 

Die Kostentragung der Baumaßnahme richtet sich nach § 3 dieser Vereinbarung:

 

Die Abrechnung und Zahlungspflicht ist in § 5 dieser Vereinbarung geregelt. Die Abrechnung der Maßnahme übernimmt die Straßenbauverwaltung.

 

Die Baulast richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Die Zustimmung der Gemeinde Niedernberg über die hier beschriebene Vereinbarung liegt vor. Die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses fand am 24.07.2018 statt. Unter Punkt 3 wurde dem vorgelegten Vertrag vom 13.07.2018 zugestimmt.

 

Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung vom 25.09.2018 die Vereinbarung beraten und empfiehlt dem Kreistag einstimmig, dieser in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.

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