Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Durchführung der Insolvenzberatung im Landkreis Miltenberg ab 01.01.2019

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.10.2018   KT/004/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst den einstimmigen

B e s c h l u s s:

Die Verwaltung wird ermächtigt, eine vertragliche Regelung mit dem Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e. V. (nachfolgend: Caritasverband) mit nachfolgenden Eckpunkten herbeizuführen:

1.      Der Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e. V. nimmt ab 01.01.2019 die Aufgabe der Insolvenzberatung für den Landkreis Miltenberg in einer gemeinsamen Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle wahr.

2.      Die Stelle beschäftigt hauptamtliche Fachkräfte im Mindestumfang von insgesamt 2,5 rechnerischen Vollzeitkräften (VZK), davon mindestens 1,0 VZK für die Insolvenzberatung sowie Verwaltungspersonal im erforderlichen Umfang.

3.      Die gesetzlichen Vorschriften sowie die maßgeblichen Qualitätsmaßstäbe und -standards sind zu beachten und einzuhalten.

4.      Zusätzlich zum bereits vertraglich festgelegten Zuschuss für die Schuldnerberatung erhält der Caritasverband vollumfänglich die dem Landkreis Miltenberg für die Durchführung der Insolvenzberatung zufließenden Fördermittel.

Die wesentlichen Inhalte der „Vereinbarung zur Schuldnerberatung im Landkreis Miltenberg“ vom 28.04. / 09.06.2008 bleiben im Übrigen unberührt.


Herr Vill legt dar, dass derzeit die Zuständigkeiten für die Sicherstellung und Finanzierung der Beratungsangebote für Schuldnerberatung und Insolvenzberatung in Bayern noch getrennt sind: Für die Schuldnerberatung sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Sicherstellung der Insolvenzberatung (Begleitung bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung) ist Aufgabe des Freistaats Bayern.

Künftig sollen die Schuldner- und Insolvenzberatung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zusammengefasst werden. Dies wurde in einem Gesetz vom 31.07.2018 mit Wirkung ab 01.01.2019 nunmehr so geregelt.

Schon lange besteht Konsens zwischen Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege, kommunalen Spitzenverbänden und Sozialministerium, dass die Zusammenlegung aus fachlicher und finanzieller Sicht sinnvoll ist. Ratsuchende Menschen haben dann nur noch eine Anlaufstelle und erhalten dort Hilfe aus einer Hand. Auch die Beratungsstellen selbst profitieren von der Zusammenlegung, weil Synergien genutzt werden können. In der täglichen Arbeit lassen sich nach der Gesetzesbegründung die unterschiedlichen Beratungsangebote kaum trennen und die Übergänge sind fließend.

Strittig zwischen Kommunen und Freistaat war zuletzt noch die Höhe der Kostenerstattung vor dem Hintergrund der Konnexität. Dies wurde aber jetzt auskömmlich geregelt. Den Kommunen werden die durch die Übertragung entstehenden Kosten im Wesentlichen vollständig erstattet. Dabei wird für 130.000 EW (entspricht etwa Landkreis Miltenberg) 1,0 VZK in der Insolvenzberatung anerkannt.

Der Landkreis Miltenberg soll nach ersten vorläufigen Berechnungen 79.404 € jährlich vom Freistaat für die Insolvenzberatung erhalten.

Wie bei der Schuldnerberatung soll es auch für die Insolvenzberatung möglich sein, die Aufgabe auf einen Wohlfahrtsverband zu übertragen. Die Alternative dazu wäre Aufgabenwahrnehmung im Landratsamt mit eigenem Landkreispersonal.

Im Landkreis Miltenberg wird die Aufgabe der Schuldnerberatung seit 1990 vom Caritasverband wahrgenommen, derzeit mit rechnerisch 1,5 VZK Beratungsfachkräften zuzüglich Verwaltungspersonal. Nach einer Vereinbarung mit dem Landkreis erhält Caritas dafür zurzeit (Betrag 2017) jährlich 110.549 €. Der Betrag wird nach der Vereinbarung jährlich nach dem für Caritas gültigen Tarifvertrag angepasst.

Die Aufgabenerfüllung durch den Caritasverband erfolgt seit nunmehr fast drei Jahrzehnten einwandfrei und kompetent. Es würde einzig dem Gedanken der Neuregelung (Beratung aus einer Hand, Nutzung von Synergien) entsprechen, Caritas neben der Schuldnerberatung nun auch die Insolvenzberatung zu übertragen. Hierzu wäre der Caritasverband auch bereit, wenn die adäquate Finanzierung gewährleistet ist.

Seit Oktober 2017 gibt es im Landkreis eine geringfügig tätige Insolvenzberatungsstelle in Klingenberg-Trennfurt (eine pensionierte Finanzbeamtin im gehobenen Dienst), die nach seitherigem Recht von der Regierung von Unterfranken als solche anerkannt ist. Diese könnte, falls gewünscht, vom Caritasverband in geeigneter Form eingebunden werden, wozu man dort auch bereit wäre.

Die vorgeschlagene Vorgehensweise wurde bereits am 12.03.2018 in der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Miltenberg (ARGE Wohlfahrt) besprochen. Die Verbände bestätigten in einhelligem Konsens die Sinnhaftigkeit des geplanten Vorgehens sowie ihr grundsätzliches Einverständnis, wenn der Landkreis auch die Aufgabe der Insolvenzberatung auf den Caritasverband übertragen und das maßgebliche Kreisgremium dies beschließen würde.

Auch mit dem Jobcenter Miltenberg ist diese Vorlage abgestimmt.

Einen vergleichbaren Beschluss hat der Landkreis Aschaffenburg in seiner Sozialausschusssitzung am 26.07.2018 getroffen. Dort sollen die Schuldner- und Insolvenzberatung bei der Diakonie gebündelt werden.

Die letzten Einzelheiten der Übertragung auf die Kommunen sind noch zu klären. Am 16.10.2018 werden bei einem Fachtag des Ministeriums in Nürnberg den kommunalen Trägern hierzu noch weitere Details bekannt gegeben, die bei der endgültigen Vertragsformulierung womöglich noch zu berücksichtigen sein könnten.

Da der Caritasverband aber bis Ende des Jahres sowohl die notwendigen personellen und organisatorischen Dispositionen treffen als auch noch die Anerkennung ab 01.01.2019 bei der Regierung von Unterfranken beantragen muss, ergeht zur Gewährleistung der dortigen Planungssicherheit vorab der vorgenannte Beschlussvorschlag.

 

Der Beschlussvorschlag wurde vom Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales in seiner Sitzung am 04. Oktober 2018 einstimmig empfohlen.

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