Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Durchführung der Insolvenzberatung im Landkreis Miltenberg ab 01.01.2019
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.10.2018 KT/004/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Die
Verwaltung wird ermächtigt, eine vertragliche Regelung mit dem Caritasverband
für den Landkreis Miltenberg e. V. (nachfolgend: Caritasverband) mit
nachfolgenden Eckpunkten herbeizuführen:
1.
Der Caritasverband für den Landkreis
Miltenberg e. V. nimmt ab 01.01.2019 die Aufgabe der Insolvenzberatung für den
Landkreis Miltenberg in einer gemeinsamen Schuldner- und
Insolvenzberatungsstelle wahr.
2.
Die Stelle beschäftigt hauptamtliche
Fachkräfte im Mindestumfang von insgesamt 2,5 rechnerischen Vollzeitkräften
(VZK), davon mindestens 1,0 VZK für die Insolvenzberatung sowie
Verwaltungspersonal im erforderlichen Umfang.
3.
Die gesetzlichen Vorschriften sowie die
maßgeblichen Qualitätsmaßstäbe und -standards sind zu beachten und einzuhalten.
4.
Zusätzlich zum bereits vertraglich
festgelegten Zuschuss für die Schuldnerberatung erhält der Caritasverband
vollumfänglich die dem Landkreis Miltenberg für die Durchführung der
Insolvenzberatung zufließenden Fördermittel.
Die wesentlichen Inhalte der „Vereinbarung zur Schuldnerberatung im Landkreis Miltenberg“ vom 28.04. / 09.06.2008 bleiben im Übrigen unberührt.
Herr Vill legt
dar, dass derzeit die Zuständigkeiten für die Sicherstellung und Finanzierung
der Beratungsangebote für Schuldnerberatung und Insolvenzberatung in Bayern noch
getrennt sind: Für die Schuldnerberatung sind die Landkreise und kreisfreien Städte
zuständig. Die Sicherstellung der Insolvenzberatung (Begleitung bei der
Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung) ist
Aufgabe des Freistaats Bayern.
Künftig sollen die
Schuldner- und Insolvenzberatung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
zusammengefasst werden. Dies wurde in einem Gesetz vom 31.07.2018 mit Wirkung
ab 01.01.2019 nunmehr so geregelt.
Schon lange
besteht Konsens zwischen Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege, kommunalen
Spitzenverbänden und Sozialministerium, dass die Zusammenlegung aus fachlicher
und finanzieller Sicht sinnvoll ist. Ratsuchende Menschen haben dann nur noch
eine Anlaufstelle und erhalten dort Hilfe aus einer Hand. Auch die
Beratungsstellen selbst profitieren von der Zusammenlegung, weil Synergien
genutzt werden können. In der täglichen Arbeit lassen sich nach der
Gesetzesbegründung die unterschiedlichen Beratungsangebote kaum trennen und die
Übergänge sind fließend.
Strittig zwischen
Kommunen und Freistaat war zuletzt noch die Höhe der Kostenerstattung vor dem
Hintergrund der Konnexität. Dies wurde aber jetzt auskömmlich geregelt. Den
Kommunen werden die durch die Übertragung entstehenden Kosten im Wesentlichen
vollständig erstattet. Dabei wird für 130.000 EW (entspricht etwa Landkreis Miltenberg)
1,0 VZK in der Insolvenzberatung anerkannt.
Der Landkreis
Miltenberg soll nach ersten vorläufigen Berechnungen 79.404 € jährlich vom
Freistaat für die Insolvenzberatung erhalten.
Wie bei der
Schuldnerberatung soll es auch für die Insolvenzberatung möglich sein, die
Aufgabe auf einen Wohlfahrtsverband zu übertragen. Die Alternative dazu wäre
Aufgabenwahrnehmung im Landratsamt mit eigenem Landkreispersonal.
Im Landkreis
Miltenberg wird die Aufgabe der Schuldnerberatung seit 1990 vom Caritasverband
wahrgenommen, derzeit mit rechnerisch 1,5 VZK Beratungsfachkräften zuzüglich
Verwaltungspersonal. Nach einer Vereinbarung mit dem Landkreis erhält Caritas
dafür zurzeit (Betrag 2017) jährlich 110.549 €. Der Betrag wird nach der
Vereinbarung jährlich nach dem für Caritas gültigen Tarifvertrag angepasst.
Die Aufgabenerfüllung
durch den Caritasverband erfolgt seit nunmehr fast drei Jahrzehnten einwandfrei
und kompetent. Es würde einzig dem Gedanken der Neuregelung (Beratung aus einer
Hand, Nutzung von Synergien) entsprechen, Caritas neben der Schuldnerberatung
nun auch die Insolvenzberatung zu übertragen. Hierzu wäre der Caritasverband
auch bereit, wenn die adäquate Finanzierung gewährleistet ist.
Seit Oktober 2017
gibt es im Landkreis eine geringfügig tätige Insolvenzberatungsstelle in
Klingenberg-Trennfurt (eine pensionierte Finanzbeamtin im gehobenen Dienst),
die nach seitherigem Recht von der Regierung von Unterfranken als solche
anerkannt ist. Diese könnte, falls gewünscht, vom Caritasverband in geeigneter
Form eingebunden werden, wozu man dort auch bereit wäre.
Die vorgeschlagene
Vorgehensweise wurde bereits am 12.03.2018 in der Sitzung der
Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Miltenberg (ARGE Wohlfahrt)
besprochen. Die Verbände bestätigten in einhelligem Konsens die Sinnhaftigkeit des
geplanten Vorgehens sowie ihr grundsätzliches Einverständnis, wenn der
Landkreis auch die Aufgabe der Insolvenzberatung auf den Caritasverband übertragen
und das maßgebliche Kreisgremium dies beschließen würde.
Auch mit dem
Jobcenter Miltenberg ist diese Vorlage abgestimmt.
Einen
vergleichbaren Beschluss hat der Landkreis Aschaffenburg in seiner
Sozialausschusssitzung am 26.07.2018 getroffen. Dort sollen die Schuldner- und
Insolvenzberatung bei der Diakonie gebündelt werden.
Die letzten
Einzelheiten der Übertragung auf die Kommunen sind noch zu klären. Am 16.10.2018
werden bei einem Fachtag des Ministeriums in Nürnberg den kommunalen Trägern
hierzu noch weitere Details bekannt gegeben, die bei der endgültigen
Vertragsformulierung womöglich noch zu berücksichtigen sein könnten.
Da der
Caritasverband aber bis Ende des Jahres sowohl die notwendigen personellen und
organisatorischen Dispositionen treffen als auch noch die Anerkennung ab 01.01.2019
bei der Regierung von Unterfranken beantragen muss, ergeht zur Gewährleistung
der dortigen Planungssicherheit vorab der vorgenannte Beschlussvorschlag.
Der Beschlussvorschlag wurde vom Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales in seiner Sitzung am 04. Oktober 2018 einstimmig empfohlen.