Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG):
Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen 1 für die Standorte Obernburg a.Main und Großheubach
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.10.2018 KT/004/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Kreistag beschließt einstimmig
die Beschaffung je eines Einsatzleitwagens 1
(ELW 1) für die Standorte der FFW Obernburg a.Main und für den Standort FFW
Großheubach - vorbehaltlich der Erteilung der Zusage der Regierung von
Unterfranken über die staatliche Förderung dieser Maßnahme.
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Ausschreibung und Vergabeentscheidung vorzunehmen und über das Ergebnis zu berichten.
Landrat
Scherf erklärt, dass der Landkreis Miltenberg über 2 Fahrzeuge für die
Unterstützungsgruppe (UG) der Örtlichen Einsatzleitung (ÖEL) verfügt, die nach
der Richtlinie für ÖEL-Fahrzeuge aufgebaut sind und welche im Jahr 2003 durch
den Landkreis angeschafft wurden.
Die
Standorte dieser Fahrzeuge sind die FFW Obernburg a.Main (MIL-2999) für den nördlichen.
Landkreis und Großheubach (MIL-2998) für den südlichen. Landkreis. Zielsetzung
der Fahrzeuge ist, innerhalb von 20 bis 25 Minuten im zugeordneten
Einsatzbereich deckungsgleich mit den Polizeiinspektionen Miltenberg und
Obernburg a.Main jeweils 1 Führungsmittel zur Verfügung zu haben.
Mit
Blick auf die immer umfangreichere Aufgabenstellung der UG ÖEL und der dazu
eingesetzten Technik, welche auf diesen beiden Fahrzeugen verlastet ist, genügt
deren Gesamtmasse von 3,5 t nicht mehr den Anforderungen. Auch und
insbesondere die Ertüchtigung der Fahrzeuge mit digitaler Funktechnik ergab
nach Einholung entsprechender. Angebote einen Aufwandsbetrag von rd. 50.000,--
€ je Fahrzeug.
Betrachtet
man die voraussichtlich verbleibende Nutzungszeit der in 2003 beschafften
Fahrzeuge, steht eine solche Investition im Kontext zum Aufwand für eine
ohnehin mittelfristig durchzuführende Neubeschaffung. Wirtschaftlich betrachtet
führt dies zur der Erkenntnis, dass die vorhandenen Fahrzeuge durch andere
leistungsfähigere ersetzt werden sollten. Die voraussichtlichen Kosten der
Ersatzbeschaffung werden pro ELW 1 mit 275.000,-- € taxiert.
Gemäß dem Förderprogramm des Freistaates Bayern wurde seitens der
Regierung von Unterfranken für die zu Beschaffenden ELW 1 eine Förderung aus
dem Katastrophenschutzfond des Freistaates in Aussicht gestellt. Die Förderung
je Fahrzeug beträgt 100.000,-- €; mithin bliebe für den Landkreis Miltenberg
ein voraussichtlicher Gesamtaufwand von ca. 350.00,-- € für diese ELW 1
Fahrzeuge.
Ein
weiterer Vorteil der zu beschaffenden ELW 1 ist deren Doppelnutzen durch
Einbindung in das Tagesgeschäft der FFW Obernburg a.Main und Großheubach bei
Feuerwehreinsätzen.
Damit ist eine fortwährende Einsatzbereitschaft und die Nutzung der Gerätschaft
gewährleistet und nicht lediglich deren bloße Vorhaltung.
Rechtliche
Würdigung
Die Landkreise haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den
Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen
Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder
hierfür Zuschüsse zu gewähren (Art. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz, BayFwG).
Die sachliche
Notwendigkeit der Beschaffungen wird im Rahmen des Förderverfahrens von den
Fachberatern für Brand- und Katastrophenschutz bei der Regierung von
Unterfranken geprüft und mit dem Förderbescheid bestätigt.
Der
Beschlussvorschlag wurde vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 8. Oktober
2018 einstimmig empfohlen.