Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Bekanntgabe Eilentscheidung des Landrats: Antrag Gemeinde Mömlingen – Bestätigung von Sportklassen

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.10.2018   KT/004/2018 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Kreistags nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Landrat Scherf berichtet, dass die Gemeinde Mömlingen mit Schreiben vom 18.04.2018 mitgeteilt hat, ihr Hallenbad sanieren bzw. einen Neubau errichten zu wollen. Mit diesem Schreiben wurde der Landkreis als Sachaufwandsträger der Main-Limes-Realschule Obernburg gebeten, folgende förmliche Bestätigungen zu erteilen:

 

  1. dass der Schwimmunterricht in Mömlingen erfolgen soll
  2. dass die Schwimmklassen nicht anderweitig zugeordnet sind

3.   dass die Schule kein anderes Schwimmbad nutzt

 

Für die Förderung einer Doppelschwimmstätte (12,5 m x 25 m) sind grundsätzlich 105 Sportklassen erforderlich. Werden die notwendigen 105 Sportklassen nicht erreicht, kann lediglich eine Einfachschwimmstätte gefördert werden.

Zum 22.06.2018 lagen nach Mitteilung von Herrn Bürgermeister Scholtka die förmlichen Bestätigungen der jeweiligen Sachaufwandsträger für insgesamt acht Schulen vor. Die erforderlichen 105 Sportklassen für die Förderung einer Doppelschwimmstätte waren damit jedoch noch nicht erreicht.

 

Der Landkreis hat im April diesen Jahres am Bewerbungsverfahren für Maßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms Schulinfrastruktur (KIP-S) mit dem Ersatzneubau und Erweiterung der Zweifachsporthalle an der Main-Limes-Realschule Obernburg teilgenommen, wobei eine zu fördernde Maßnahme ausgewählt wurde.
Nach damaliger Auskunft des Fachberaters für den Schulsport an der Regierung von Unterfranken könnte die Bestätigung der Notwendigkeit einer Zweifachsporthalle im Antragsverfahren problematisch werden, da für Sporthallen andere Bemessungszahlen gelten, wenn ein Bad für Schwimmunterricht vorhanden ist. So steigt bei Vorhandensein eines Bades der Bedarf an Sportklassen für die Förderung einer Zweifachhalle von 18 auf 22.

 

Seitens der Verwaltung konnte zum Zeitpunkt der Bauausschusssitzung am 28.06.2018 - in der der Antrag der Gemeinde Mömlingen behandelt wurde - nicht abgeschätzt werden, welche Anzahl an Schul-/Sportklassen des Schuljahres 2022/2023 die Regierung von Unterfranken für den Bau einer Zweifachsporthalle an der Realschule in Obernburg zugrunde legen wird.

Verbindliche Aussagen der Regierung von Unterfranken hierzu lagen nicht vor.

Somit hätten Zuwendungsausfälle i.H.v. bis zu 2 Mio. € die Folge sein können.

 

Aus den vorgenannten Gründen konnte die Verwaltung der Gemeinde Mömlingen die erforderlichen Bestätigungen der Sportklassen zum damaligen Zeitpunkt nicht erteilen.

 

Mit Telefonat und E-Mail vom 30.07. bzw. 31.07.2018 hat nun der zuständige Sachbearbeiter der Regierung von Unterfranken mitgeteilt, dass

 

-       die benannten Schulen (RS Obernburg, FOS Obernburg, BFS Obernburg, BS Miltenberg-Obernburg) bei der Ermittlung des schulischen Bedarfs berücksichtigt werden;

-       die aktuelle Klassensituation zum Schuljahr 2018/2019 bzw. die Klassenprognosen zum Schuljahr 2022/2023 wie übermittelt zugrunde gelegt werden;

-       aus der Gesamtsumme der anrechenbaren Sportklassen der o.g. Schulen der schulische Bedarf für den Neubau einer Doppelsporthalle an der RS Obernburg gegeben ist;

-       der Förderung einer Zweifachhalle nichts im Wege steht, auch wenn der Schwimmunterricht der RS Obernburg dem Schwimmbad in Mömlingen zugeordnet wird.

 

In Folge der von der Gemeinde Mömlingen vorgetragenen Eilbedürftigkeit hat der Landrat der Gemeinde Mömlingen am 01.08.2018 die erforderlichen Bestätigungen erteilt.

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