Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Bekanntgabe Eilentscheidung des Landrats: Antrag Gemeinde Mömlingen – Bestätigung von Sportklassen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.10.2018 KT/004/2018 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Kreistags
nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Landrat Scherf berichtet, dass die Gemeinde
Mömlingen mit Schreiben vom 18.04.2018 mitgeteilt hat, ihr Hallenbad sanieren
bzw. einen Neubau errichten zu wollen. Mit diesem Schreiben wurde der Landkreis
als Sachaufwandsträger der Main-Limes-Realschule Obernburg gebeten, folgende
förmliche Bestätigungen zu erteilen:
- dass der Schwimmunterricht in Mömlingen
erfolgen soll
- dass die Schwimmklassen nicht
anderweitig zugeordnet sind
3. dass die Schule kein anderes Schwimmbad nutzt
Für die Förderung einer Doppelschwimmstätte
(12,5 m x 25 m) sind grundsätzlich 105 Sportklassen erforderlich. Werden die
notwendigen 105 Sportklassen nicht erreicht, kann lediglich eine
Einfachschwimmstätte gefördert werden.
Zum 22.06.2018 lagen nach Mitteilung von
Herrn Bürgermeister Scholtka die förmlichen Bestätigungen der jeweiligen
Sachaufwandsträger für insgesamt acht Schulen vor. Die erforderlichen 105
Sportklassen für die Förderung einer Doppelschwimmstätte waren damit jedoch
noch nicht erreicht.
Der Landkreis hat im April diesen Jahres am
Bewerbungsverfahren für Maßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms
Schulinfrastruktur (KIP-S) mit dem Ersatzneubau und Erweiterung der
Zweifachsporthalle an der Main-Limes-Realschule Obernburg teilgenommen, wobei
eine zu fördernde Maßnahme ausgewählt wurde.
Nach damaliger Auskunft des Fachberaters für den Schulsport an der Regierung
von Unterfranken könnte die Bestätigung der Notwendigkeit einer
Zweifachsporthalle im Antragsverfahren problematisch werden, da für Sporthallen
andere Bemessungszahlen gelten, wenn ein Bad für Schwimmunterricht vorhanden
ist. So steigt bei Vorhandensein eines Bades der Bedarf an Sportklassen für die
Förderung einer Zweifachhalle von 18 auf 22.
Seitens der Verwaltung konnte zum Zeitpunkt
der Bauausschusssitzung am 28.06.2018 - in der der Antrag der Gemeinde
Mömlingen behandelt wurde - nicht abgeschätzt werden, welche Anzahl an
Schul-/Sportklassen des Schuljahres 2022/2023 die Regierung von Unterfranken
für den Bau einer Zweifachsporthalle an der Realschule in Obernburg zugrunde
legen wird.
Verbindliche Aussagen der Regierung von
Unterfranken hierzu lagen nicht vor.
Somit hätten Zuwendungsausfälle i.H.v. bis zu
2 Mio. € die Folge sein können.
Aus den
vorgenannten Gründen konnte die Verwaltung der Gemeinde Mömlingen die
erforderlichen Bestätigungen der Sportklassen zum damaligen Zeitpunkt nicht
erteilen.
Mit Telefonat und E-Mail vom 30.07. bzw. 31.07.2018
hat nun der zuständige Sachbearbeiter der Regierung von Unterfranken mitgeteilt,
dass
-
die
benannten Schulen (RS Obernburg, FOS Obernburg, BFS Obernburg, BS
Miltenberg-Obernburg) bei der Ermittlung des schulischen Bedarfs berücksichtigt
werden;
-
die
aktuelle Klassensituation zum Schuljahr 2018/2019 bzw. die Klassenprognosen zum
Schuljahr 2022/2023 wie übermittelt zugrunde gelegt werden;
- aus der Gesamtsumme der anrechenbaren Sportklassen der o.g. Schulen der schulische Bedarf für den Neubau einer Doppelsporthalle an der RS Obernburg gegeben ist;
-
der
Förderung einer Zweifachhalle nichts im Wege steht, auch wenn der
Schwimmunterricht der RS Obernburg dem Schwimmbad in Mömlingen zugeordnet wird.
In Folge der von der Gemeinde Mömlingen vorgetragenen Eilbedürftigkeit hat der Landrat der Gemeinde Mömlingen am 01.08.2018 die erforderlichen Bestätigungen erteilt.