Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Volkshochschulen im Landkreis Miltenberg – Deckung des Finanzbedarfs
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.10.2018 KT/004/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag beschließt einstimmig,
die
Zweckvereinbarungen der Volkshochschulen Miltenberg und Erlenbach wie folgt zu
ändern:
- Das vom
Landkreis zu übernehmende Jahreshöchstdefizit wird von 10.225,84 € auf
20.000 € erhöht (VHS Miltenberg).
- Das vom Landkreis
zu übernehmende Jahreshöchstdefizit wird von 15.000 € auf 20.000 € erhöht
(VHS Erlenbach).
- Der Landrat wird ermächtigt, die Neuausfertigungen der Zweckvereinbarungen mit redaktionellen Anpassungen zu unterzeichnen.
Der Kreiskämmerer, Herr Krämer, trägt vor:
VHS Miltenberg:
Für die VHS
Miltenberg ist in der Zweckvereinbarung zum Betrieb einer Volkshochschule im
Altlandkreis Miltenberg aktuell eine Defizithöchstgrenze von 40.903,35 €
(ehemals 80.000 DM) fixiert, welche auf den Landkreis, die Stadt Miltenberg und
den Unterzeichnergemeinden der Zweckvereinbarung umgelegt wird.
Gemäß § 5 der Zweckvereinbarung entfällt auf den Landkreis ein Anteil von 25 %
des aufzuteilenden Defizits (maximal 10.225,84 € aufgrund der Defizithöchstgrenze
von 40.903,35 €; mindestens jedoch 6.391,15 €). Vom verbleibenden Defizit
übernimmt die Stadt Miltenberg 40 %, der dann noch verbleibende Fehlbetrag wird
auf die einzelnen Gemeinden anhand der Teilnehmer umgelegt.
Die
Rechnungsergebnisse der Jahre 2016 und 2017 lagen mit 118.171 € bzw. 179.455 €
sehr deutlich über der aktuellen Höchstgrenze. Das über die Höchstgrenze hinaus
gehende Defizit ist von der Stadt Miltenberg zu tragen.
Weiter ist in § 5
der Zweckvereinbarung geregelt, dass die Defizitvereinbarung neu vereinbart
werden muss, wenn das Defizit den vereinbarten Höchstbetrag wesentlich
überschreitet.
VHS Erlenbach:
Für die VHS
Erlenbach ist in der Zweckvereinbarung zum flächendeckenden Angebot und zur
Finanzierung der Volkshochschule Erlenbach a. Main für den nördlichen Landkreis
Miltenberg die Defizitobergrenze aktuell auf 60.000 € festgelegt, welche auf
den Landkreis, die Stadt Erlenbach und den Unterzeichnergemeinden der
Zweckvereinbarung umgelegt wird.
Gemäß § 4 der Zweckvereinbarung entfällt auf den Landkreis ein Anteil von 25 %
des zur Verteilung anstehenden Jahresdefizits (maximal 15.000 € aufgrund der
Defizitobergrenze von 60.000 €; mindestens jedoch 7.500 €). Von dem danach
verbleibenden ungedeckten Betrag trägt die Stadt Erlenbach 40 %, der restliche
Fehlbetrag wird nach Anzahl der Teilnahmen auf die Unterzeichnergemeinden der
Zweckvereinbarung umgelegt.
In den Jahren 2016
und 2017 wurde die bestehende Defizitobergrenze mit einem Förderbedarf von
63.217 € bzw. 78.049 € überschritten. Das über die Obergrenze hinaus gehende
Defizit ist von der Stadt Erlenbach zu tragen.
Weiter erklären in
§ 2 der Zweckvereinbarung alle Beteiligten ihre Bereitschaft, dass über die
Verteilung neu verhandelt wird, wenn das Defizit den vereinbarten Betrag
wesentlich überschreitet.
Die Volkshochschulen
Miltenberg und Erlenbach haben mit Schreiben vom 30.01.2018 bzw. 09.04.2018
darum gebeten, ab dem Jahr 2019 eine neue einheitliche Höchstgrenze des
Defizitausgleichs i. H. v. 80.000 € für beide VHS festzulegen.
Der Modus der
Verteilung des Defizits bleibt jeweils der gleiche wie bisher. D.h. der
Landkreis übernimmt einen Anteil von 25 % - nun jedoch maximal 20.000 € - und
die Städte Miltenberg bzw. Erlenbach vom verbleibenden Defizit 40 %. Der noch
verbleibende Fehlbetrag wird weiterhin auf die einzelnen Gemeinden anhand der
Teilnehmer umgelegt.
Die neue Regelung
würde im Jahr 2019 für das Rechnungsergebnis des Jahres 2018 in Kraft treten.
Die beiden
Volkshochschulen haben in den letzten Monaten ihre Mitgliedskommunen gebeten,
diese neue Regelung ihren Gremien vorzulegen und abzustimmen.
Der Beschlussvorschlag wurde vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 8. Oktober 2018 einstimmig empfohlen.