Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Volkshochschulen im Landkreis Miltenberg – Deckung des Finanzbedarfs

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.10.2018   KT/004/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag beschließt einstimmig,

 

die Zweckvereinbarungen der Volkshochschulen Miltenberg und Erlenbach wie folgt zu ändern:

 

  1. Das vom Landkreis zu übernehmende Jahreshöchstdefizit wird von 10.225,84 € auf 20.000 € erhöht (VHS Miltenberg).
  2. Das vom Landkreis zu übernehmende Jahreshöchstdefizit wird von 15.000 € auf 20.000 € erhöht (VHS Erlenbach).
  3. Der Landrat wird ermächtigt, die Neuausfertigungen der Zweckvereinbarungen mit redaktionellen Anpassungen zu unterzeichnen.

Der Kreiskämmerer, Herr Krämer, trägt vor:

 

VHS Miltenberg:

Für die VHS Miltenberg ist in der Zweckvereinbarung zum Betrieb einer Volkshochschule im Altlandkreis Miltenberg aktuell eine Defizithöchstgrenze von 40.903,35 € (ehemals 80.000 DM) fixiert, welche auf den Landkreis, die Stadt Miltenberg und den Unterzeichnergemeinden der Zweckvereinbarung umgelegt wird.
Gemäß § 5 der Zweckvereinbarung entfällt auf den Landkreis ein Anteil von 25 % des aufzuteilenden Defizits (maximal 10.225,84 € aufgrund der Defizithöchstgrenze von 40.903,35 €; mindestens jedoch 6.391,15 €). Vom verbleibenden Defizit übernimmt die Stadt Miltenberg 40 %, der dann noch verbleibende Fehlbetrag wird auf die einzelnen Gemeinden anhand der Teilnehmer umgelegt.

Die Rechnungsergebnisse der Jahre 2016 und 2017 lagen mit 118.171 € bzw. 179.455 € sehr deutlich über der aktuellen Höchstgrenze. Das über die Höchstgrenze hinaus gehende Defizit ist von der Stadt Miltenberg zu tragen.

Weiter ist in § 5 der Zweckvereinbarung geregelt, dass die Defizitvereinbarung neu vereinbart werden muss, wenn das Defizit den vereinbarten Höchstbetrag wesentlich überschreitet.

 

VHS Erlenbach:

Für die VHS Erlenbach ist in der Zweckvereinbarung zum flächendeckenden Angebot und zur Finanzierung der Volkshochschule Erlenbach a. Main für den nördlichen Landkreis Miltenberg die Defizitobergrenze aktuell auf 60.000 € festgelegt, welche auf den Landkreis, die Stadt Erlenbach und den Unterzeichnergemeinden der Zweckvereinbarung umgelegt wird.
Gemäß § 4 der Zweckvereinbarung entfällt auf den Landkreis ein Anteil von 25 % des zur Verteilung anstehenden Jahresdefizits (maximal 15.000 € aufgrund der Defizitobergrenze von 60.000 €; mindestens jedoch 7.500 €). Von dem danach verbleibenden ungedeckten Betrag trägt die Stadt Erlenbach 40 %, der restliche Fehlbetrag wird nach Anzahl der Teilnahmen auf die Unterzeichnergemeinden der Zweckvereinbarung umgelegt.

In den Jahren 2016 und 2017 wurde die bestehende Defizitobergrenze mit einem Förderbedarf von 63.217 € bzw. 78.049 € überschritten. Das über die Obergrenze hinaus gehende Defizit ist von der Stadt Erlenbach zu tragen.

Weiter erklären in § 2 der Zweckvereinbarung alle Beteiligten ihre Bereitschaft, dass über die Verteilung neu verhandelt wird, wenn das Defizit den vereinbarten Betrag wesentlich überschreitet.

 

Die Volkshochschulen Miltenberg und Erlenbach haben mit Schreiben vom 30.01.2018 bzw. 09.04.2018 darum gebeten, ab dem Jahr 2019 eine neue einheitliche Höchstgrenze des Defizitausgleichs i. H. v. 80.000 € für beide VHS festzulegen.

Der Modus der Verteilung des Defizits bleibt jeweils der gleiche wie bisher. D.h. der Landkreis übernimmt einen Anteil von 25 % - nun jedoch maximal 20.000 € - und die Städte Miltenberg bzw. Erlenbach vom verbleibenden Defizit 40 %. Der noch verbleibende Fehlbetrag wird weiterhin auf die einzelnen Gemeinden anhand der Teilnehmer umgelegt.

Die neue Regelung würde im Jahr 2019 für das Rechnungsergebnis des Jahres 2018 in Kraft treten.

 

Die beiden Volkshochschulen haben in den letzten Monaten ihre Mitgliedskommunen gebeten, diese neue Regelung ihren Gremien vorzulegen und abzustimmen.

 

Der Beschlussvorschlag wurde vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 8. Oktober 2018 einstimmig empfohlen.

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