Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Verpackungsverordnung:
PPK-Mitbenutzungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der RK Recycling Kontor GmbH & Co. KG
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.10.2018 ENU/004/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Die
Landkreisverwaltung wird ermächtigt, mit der RK Recycling Kontor GmbH & Co.
KG. eine Mitbenutzungsvereinbarung, vergleichbar den der anderen dualen
Systemen, abzuschließen.
Frau Heim
berichtet, dass es nach der Insolvenz des Systems ELS (Europäische
Lizenzierungssysteme GmbH) in Deutschland derzeit neun „duale Systeme gibt“.
Mit diesen Systemen hat der Landkreis Miltenberg jeweils u.a. einen
Mitbenutzungsvertrag über die Miterfassung von Verpackungen aus Papier, Pappe
und Kartonage (PPK) in den landkreiseigenen Papiertonnen. Geregelt wird in
diesen Vereinbarungen außerdem die Erlösbeteiligung der dualen Systeme an den
Verwertungsentgelten.
Derzeit versucht sich ein weiteres
duales System am Markt zu etablieren, nämlich die RK Recycling Kontor GmbH
& Co. KG, Waltherstraße 49-51, 51069 Köln. Um als duales System nach § 6
Abs. 5 VerpackV für das Bundesland Bayern festgestellt zu werden, benötigt die
RK Recycling Kontor GmbH & Co. KG Flächendeckung, d.h. Vereinbarungen mit
allen zuständigen Gebietskörperschaften. Deshalb übersandt die RK Recycling
Kontor GmbH & Co. KG im Juli einen Vertragsentwurf über die Erfassung und
Verwertung gebrauchter PPK-Verkaufsverpackungen gemäß § 6Abs. 3 VerpackV.
Dieser Vertragsentwurf orientiert sich im Wesentlichen an den Mitbenutzungsvereinbarungen,
die der Landkreis Miltenberg bereits mit anderen dualen Systemen geschlossenen
hat. Einige untergeordnete Fragen sind noch zu klären.
Der derzeit gültigen Abstimmungsvereinbarung über die Einführung des Dualen Systems hat sich RK Recycling Kontor GmbH & Co. KG bereits unterworfen. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz, die Verwaltung nach Klärung der offenen Sachfragen zum Abschluss der Mitbenutzungsvereinbarung zu ermächtigen.