Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Neue Abstimmung nach dem VerpackG
Mögliche Varianten für den Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.10.2018 ENU/004/2018 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des
Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Frau Heim erklärt, dass das
Verpackungsgesetz (VerpackG) zum 01.01.2019 in Kraft tritt und die bisher
gültige Verpackungsverordnung ablöst. Neben der Zielsetzung, Hersteller stärker
anzuhalten, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu
verwenden, sollen auch wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten recycelt
werden. Daher sieht das Verpackungsgesetz gestaffelt höhere Recyclingquoten vor
(vgl. Anlage 1). Außerdem eröffnet das VerpackG den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern (örE) die Möglichkeit bzw. die Pflicht, Regelungen zum
Einsammeln von Verpackungen mit den „dualen Systemen“ neu abzustimmen (§ 22
VerpackG). Wichtig ist dabei, dass sowohl die Sammlung der Leichtverpackungen
(LVP), der stoffgleichen Nichtverpackungen (Stichwort: gelber Sack
plus/Wertstofftonne) und auch die Miterfassung von Verpackungen aus Papier,
Pappe und Kartonage (PPK) in den landkreiseigenen Papiertonnen zu verhandeln
sind.
Für die Sammlung
der Leichtverpackungen und der stoffgleichen Nichtverpackungen gebe es
verschiedene Möglichkeiten. Bei der noch zu treffenden Entscheidung, welches
Erfassungssystem für Leichtverpackungen im Landkreis Miltenberg künftig
angestrebt wird, sollte aber das gesamte Abfallerfassungssystem berücksichtigt
werden, da mögliche Änderungen in der Restmüllerfassungsstruktur Auswirkungen
auf den Verschmutzungsgrad der gesammelten Leichtverpackungen haben könnte.
Welche
Möglichkeiten es hierfür gibt, erklärt Frau Heim anhand beiliegender
Präsentation. So sei unter anderem zu entscheiden, ob man den derzeitigen
„gelben Sack plus“ – in dem Wertstoffe gesammelt werden – behalten will
oder eine gelbe Tonne einführen will – oder sogar eine Kombination aus beiden
Möglichkeiten. Egal für welches Modell man sich entscheidet, sei allerdings
eines zu beachten: Jede Änderung eines Systems bringe Veränderungen für die
anderen Entsorgungswege – Restmüll, Papiertonne – mit sich. Im Falle des gelben
Sacks oder der gelben Tonne könne man etwa die Abfuhrhäufigkeit festlegen oder
die Stärke der gelben Säcke. Im Falle einer gelben Wertstofftonne müsse man
unter anderem die Behältergröße diskutieren, aber beispielweise auch die Fragen
klären, wie man das Stellplatzproblem löst, den Bedarf ermittelt und wie man
mit Anschaffung/Reparatur der Tonnen umgeht. Frau Heim führt für jede Möglichkeit
Vor- und Nachteile auf.
Landrat Scherf
stellt fest, dass die Entscheidung erst im nächsten Jahr getroffen werden soll
und bittet die Fraktionen, sich bis dahin Gedanken zu machen, welches System
man favorisiert.