Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Neue Abstimmung nach dem VerpackG
Mögliche Varianten für den Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.10.2018   ENU/004/2018 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Frau Heim erklärt, dass das Verpackungsgesetz (VerpackG) zum 01.01.2019 in Kraft tritt und die bisher gültige Verpackungsverordnung ablöst. Neben der Zielsetzung, Hersteller stärker anzuhalten, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden, sollen auch wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten recycelt werden. Daher sieht das Verpackungsgesetz gestaffelt höhere Recyclingquoten vor (vgl. Anlage 1). Außerdem eröffnet das VerpackG den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) die Möglichkeit bzw. die Pflicht, Regelungen zum Einsammeln von Verpackungen mit den „dualen Systemen“ neu abzustimmen (§ 22 VerpackG). Wichtig ist dabei, dass sowohl die Sammlung der Leichtverpackungen (LVP), der stoffgleichen Nichtverpackungen (Stichwort: gelber Sack plus/Wertstofftonne) und auch die Miterfassung von Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonage (PPK) in den landkreiseigenen Papiertonnen zu verhandeln sind.

 

Für die Sammlung der Leichtverpackungen und der stoffgleichen Nichtverpackungen gebe es verschiedene Möglichkeiten. Bei der noch zu treffenden Entscheidung, welches Erfassungssystem für Leichtverpackungen im Landkreis Miltenberg künftig angestrebt wird, sollte aber das gesamte Abfallerfassungssystem berücksichtigt werden, da mögliche Änderungen in der Restmüllerfassungsstruktur Auswirkungen auf den Verschmutzungsgrad der gesammelten Leichtverpackungen haben könnte.

 

Welche Möglichkeiten es hierfür gibt, erklärt Frau Heim anhand beiliegender Präsentation. So sei unter anderem zu entscheiden, ob man den derzeitigen „gelben Sack plus“ – in dem Wertstoffe gesammelt werden – behalten will oder eine gelbe Tonne einführen will – oder sogar eine Kombination aus beiden Möglichkeiten. Egal für welches Modell man sich entscheidet, sei allerdings eines zu beachten: Jede Änderung eines Systems bringe Veränderungen für die anderen Entsorgungswege – Restmüll, Papiertonne – mit sich. Im Falle des gelben Sacks oder der gelben Tonne könne man etwa die Abfuhrhäufigkeit festlegen oder die Stärke der gelben Säcke. Im Falle einer gelben Wertstofftonne müsse man unter anderem die Behältergröße diskutieren, aber beispielweise auch die Fragen klären, wie man das Stellplatzproblem löst, den Bedarf ermittelt und wie man mit Anschaffung/Reparatur der Tonnen umgeht. Frau Heim führt für jede Möglichkeit Vor- und Nachteile auf.

 

Landrat Scherf stellt fest, dass die Entscheidung erst im nächsten Jahr getroffen werden soll und bittet die Fraktionen, sich bis dahin Gedanken zu machen, welches System man favorisiert.

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