Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Kurzinformationen
a) Durchführung einer Papieranalyse im Herbst 2018
b) Abfallrechtliche Abnahme der Zwischenabdichtung (IIIa) oberhalb 414 m NN
c) LVP-Abfuhr in den Jahren 2019 – 2021

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.10.2018   ENU/004/2018 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Heim berichtet zur Durchführung einer Papieranalyse im Herbst 2018, dass zum 01.01.2019 das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft tritt. Dies bedeutet für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), dass die Regelungen zum Einsammeln von Verpackungen neu verhandelt werden können bzw. müssen. Dies betrifft nicht nur die Sammlung von Leichtverpackungen (LVP) über den gelben Sack, sondern auch die Miterfassung von Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonage (PPK) in den landkreiseigenen Papiertonnen und die damit verbundenen Erlösbeteiligungen bzw. die tatsächliche Herausgabe gesammelter Verpackungen.

Der Inhalt von Papiertonnen hat sich die letzten Jahre verändert. Dies liegt u.a. am Rückgang der Druckerzeugnisse, am geänderten Kaufverhalten (Internethandel) und an der generellen Zunahme der Verpackungen.

Das Verpackungsgesetz eröffnet den örE die Möglichkeit, mit den dualen Systemen ein Mitbenutzungsentgelt an Hand der tatsächlichen Kosten zu verhandeln, entweder auf Gewichts- oder aber auf Volumensbasis. Bisherige Sortieranalysen wurden lediglich auf Tonnagebasis durchgeführt.

Um den tatsächlichen Inhalt unserer Papiertonnen zu bestimmen, haben wir daher das Büro Infas mit der Durchführung einer Papieranalyse beauftragt. Diese repräsentative Analyse wird im Oktober 2018 durchgeführt.

 

Zur abfallrechtlichen Abnahme der Zwischenabdichtung (IIIa) oberhalb 414 m NN erklärt Frau Heim, dass die Fa. Hagn Umwelttechnik GmbH seit Anfang April 2018 die Zwischenabdichtung (BA IIIa) oberhalb 414 m ü NN sowie die Basisabdichtung für die Bauabschnitte IVa und Va baut. Die Zwischenabdichtung wurde im Sommer fertig gestellt und am 11.10.2018 von der Regierung von Unterfranken und dem LfU abfallrechtlich abgenommen. Das bedeutet, dass der Bauabschnitt IIIa nun bis zu seiner genehmigten Endhöhe verfüllt werden kann. Das durch die Erhöhung des Zwischendamms erschlossene Verfüllvolumen beträgt 2.200 m³.

Auch die Basisabdichtung für den Bauabschnitt IVa ist fertig gebaut, fristgerecht zum 30.09.2018. Die abfallrechtliche Abnahme ist zusammen mit der Abnahme des BA Va geplant. Die Bauarbeiten für diesen Abschnitt werden nach derzeitigem Stand ebenfalls fristgerecht zum 30.11.2018 beendet werden können.

 

Frau Heim berichtet zur LVP-Abfuhr in den Jahren 2019 – 2021, dass derzeit die Fa. RESO GmbH, Michelstadt, mit der Abfuhr der gelben Säcke im Landkreis Miltenberg beauftragt ist. Dieser dreijährige Vertrag endet zum 31.12.2018. Die DSD GmbH hat daher im Sommer als Ausschreibungsführer die Einsammlung der gelben Säcke im Landkreis Miltenberg neu ausgeschrieben. Den Auftrag für den kommenden Dreijahreszeitraum (2019 – 2021) hat wiederum die Fa. RESO GmbH, Michelstadt, erhalten.

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