Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Kurzinformationen
a) Durchführung einer Papieranalyse im Herbst 2018
b) Abfallrechtliche Abnahme der Zwischenabdichtung (IIIa) oberhalb 414 m NN
c) LVP-Abfuhr in den Jahren 2019 – 2021
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.10.2018 ENU/004/2018 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau Heim
berichtet zur Durchführung einer Papieranalyse im Herbst 2018, dass zum
01.01.2019 das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft tritt. Dies bedeutet für
die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), dass die Regelungen zum
Einsammeln von Verpackungen neu verhandelt werden können bzw. müssen. Dies
betrifft nicht nur die Sammlung von Leichtverpackungen (LVP) über den gelben
Sack, sondern auch die Miterfassung von Verpackungen aus Papier, Pappe und
Kartonage (PPK) in den landkreiseigenen Papiertonnen und die damit verbundenen
Erlösbeteiligungen bzw. die tatsächliche Herausgabe gesammelter Verpackungen.
Der
Inhalt von Papiertonnen hat sich die letzten Jahre verändert. Dies liegt u.a.
am Rückgang der Druckerzeugnisse, am geänderten Kaufverhalten (Internethandel)
und an der generellen Zunahme der Verpackungen.
Das
Verpackungsgesetz eröffnet den örE die Möglichkeit, mit den dualen Systemen ein
Mitbenutzungsentgelt an Hand der tatsächlichen Kosten zu verhandeln, entweder
auf Gewichts- oder aber auf Volumensbasis. Bisherige Sortieranalysen wurden
lediglich auf Tonnagebasis durchgeführt.
Um
den tatsächlichen Inhalt unserer Papiertonnen zu bestimmen, haben wir daher das
Büro Infas mit der Durchführung einer Papieranalyse beauftragt. Diese
repräsentative Analyse wird im Oktober 2018 durchgeführt.
Zur
abfallrechtlichen Abnahme der Zwischenabdichtung (IIIa) oberhalb 414 m NN
erklärt Frau Heim, dass die Fa. Hagn Umwelttechnik GmbH seit Anfang April 2018
die Zwischenabdichtung (BA IIIa) oberhalb 414 m ü NN sowie die
Basisabdichtung für die Bauabschnitte IVa und Va baut. Die Zwischenabdichtung
wurde im Sommer fertig gestellt und am 11.10.2018 von der Regierung von
Unterfranken und dem LfU abfallrechtlich abgenommen. Das bedeutet, dass der
Bauabschnitt IIIa nun bis zu seiner genehmigten Endhöhe verfüllt werden kann.
Das durch die Erhöhung des Zwischendamms erschlossene Verfüllvolumen beträgt
2.200 m³.
Auch
die Basisabdichtung für den Bauabschnitt IVa ist fertig gebaut, fristgerecht
zum 30.09.2018. Die abfallrechtliche Abnahme ist zusammen mit der Abnahme des
BA Va geplant. Die Bauarbeiten für diesen Abschnitt werden nach derzeitigem
Stand ebenfalls fristgerecht zum 30.11.2018 beendet werden können.
Frau Heim berichtet zur LVP-Abfuhr in den Jahren 2019 – 2021, dass derzeit die Fa. RESO GmbH, Michelstadt, mit der Abfuhr der gelben Säcke im Landkreis Miltenberg beauftragt ist. Dieser dreijährige Vertrag endet zum 31.12.2018. Die DSD GmbH hat daher im Sommer als Ausschreibungsführer die Einsammlung der gelben Säcke im Landkreis Miltenberg neu ausgeschrieben. Den Auftrag für den kommenden Dreijahreszeitraum (2019 – 2021) hat wiederum die Fa. RESO GmbH, Michelstadt, erhalten.