Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Zuschuss für den Verein „Selbsthilfe- u. Beratungszentrum für Frauen in Aschaffenburg e. V.“ (SEFRA) ab 01.01.2019
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.10.2018 KA/004/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen
Beschluss:
Unter dem Vorbehalt
einer insoweit einvernehmlichen Vorgehensweise gemeinsam mit der Stadt und dem
Landkreis Aschaffenburg wird die Verwaltung ermächtigt, eine Anpassung der
vertraglichen Vereinbarungen mit SEFRA unter Berücksichtigung folgender
Eckpunkte mitzutragen:
1.
SEFRA erhält ab 01.01.2019 als
gemeinsamen Förderbetrag der drei Gebietskörperschaften einen Zuschuss von
128.000 €. Den Zuschuss finanzieren die drei Gebietskörperschaften wie seither
im Verhältnis 3 (Stadt Aschaffenburg) : 2 (Landkreis Aschaffenburg) : 1
(Landkreis Miltenberg).
2.
SEFRA muss sich dabei weiterhin um
weitere zusätzliche Einnahmemöglichkeiten und mögliche Einsparpotentiale
bemühen.
3.
Soweit der Zuschussbetrag nach Jahresabschluss
zur Deckung der Aufwendungen des Vereins nicht vollständig benötigt wurde, darf
SEFRA weiterhin vom ggf. nicht verbrauchten Restbetrag 1/3 behalten, der Rest
ist wie seither an die drei Gebietskörperschaften im oben genannten Verhältnis
zurückzubezahlen.
4.
Der gedeckelte Förderbetrag wird erneut
auf 10 Jahre festgeschrieben, also bis 31.12.2028.
Herr Vill teilt
mit, dass der Verein „Selbsthilfe- u. Beratungszentrum für Frauen in
Aschaffenburg e. V.“ (SEFRA) seit 33 Jahren ein Selbsthilfe- und
Beratungszentrum für Frauen mit Gewalterfahrungen und Krisensituationen in
Aschaffenburg und Umgebung sowie einem Notruf für Frauen und Mädchen ab 16
Jahren bei sexualisierter Gewalt betreibt.
Der Verein wird
seit 1997 von den drei Gebietskörperschaften der Region I gefördert. Nach
einer ersten Vereinbarung erhielt SEFRA zunächst jährlich einen gedeckelten
Förderbetrag von 170.000 DM = 86.919,62 €. Den Zuschuss finanzierten und
finanzieren die 3 Gebietskörperschaften bis zuletzt im Verhältnis 3 (Stadt
Aschaffenburg) : 2 (Landkreis Aschaffenburg) : 1 (Landkreis Miltenberg).
In einer
Ergänzungsvereinbarung vom 15.12.2008 (Anlage) zur ersten Vereinbarung wurde
jedoch ein weiterer Zuschuss von maximal insgesamt 5.000 € für 2008 zugestanden
und ab 01.01.2009 ein gedeckelter Förderbetrag von jährlich 100.000 €. Vom ggf.
nicht verbrauchten Restbetrag darf SEFRA 1/3 behalten, der Rest wird an die
drei Gebietskörperschaften zurückbezahlt. Dies kam in der Vergangenheit auch
mehrfach vor.
In einer
ergänzenden „Zielvereinbarung“ vom 20.02.2009 (Anlage) wurde geregelt, dass
SEFRA sich aber bemühen muss, mit dem Geld auszukommen und der gedeckelte
Förderbetrag auf 10 Jahre festgeschrieben wird (also bis 31.12.2018).
Mit Schreiben
vom
11.06.2018 (Anlage), das gleichlautend auch an Stadt u. Landkreis Aschaffenburg
ging, beantragte SEFRA eine Erhöhung des Zuschusses ab 2019. Der
Finanzierungseigenteil des Vereins nach Abzug der kommunalen und staatlichen
Förderung habe sich aufgrund gestiegener Personalausgaben und Sachkosten von 32
% der Gesamtkosten (2009) auf 48 % (2017) erhöht.
Die Steigerung der
Personalausgaben von 126.707,32 € (2010) auf geschätzt 160.000 € (2018) wird
vor allem mit Tariferhöhungen begründet.
Die Einnahmen aus
Spenden und Gerichtszuweisungen sind im Schnitt leicht gestiegen und haben
dadurch die steigenden Personalausgaben soweit ausgeglichen, dass bis zuletzt
ein ausgeglichener Jahresabschluss erfolgen konnte. Diese Einnahmen seien aber
nicht zuverlässig, für 2018 würden angesichts der Hochrechnung der ersten vier
Monate wieder deutlich geringere Spenden erwartet.
Am 23.07.2018 fand
in Aschaffenburg eine Besprechung der Verwaltungen und
Gleichstellungsbeauftragten der drei Gebietskörperschaften statt.
Im Ergebnis
einigte man sich vorbehaltlich Zustimmung der Entscheidungsgremien auf die
vorgeschlagene Vorgehensweise.
Die Begründung der
gestiegenen Personalkosten mit den Tariferhöhungen ist im Wesentlichen
plausibel, siehe die beiliegende Hochrechnung der Personalkosten 2010 anhand
der Tariferhöhungen nach TVöD (Anlage). Diese ergibt eine Steigerung von
126.707,32 € (2010) auf 155.505 € (2018).
Die Hochrechnung
der Förderung von 100.000 € (2009) um die Tariferhöhungen nach TVöD ergibt ab
2019 einen Betrag von 128.038 €. Es wird daher vorgeschlagen, etwa diesen
Betrag ab 2019 als gemeinsamen Förderbetrag der drei Gebietskörperschaften zu
gewähren.
Der weiterhin so
vorgesehene Förderanteil des Landkreises Miltenberg von 1/6 (jährlich 21.333,33
€ von 128.000 €) entspricht fast genau unserem Anteil am Klientel aus der
Region (Jahre 2009 – 2017), nämlich durchschnittlich 16,24 %.
Angesichts der
durchschnittlich gestiegenen Einnahmen aus Spenden und Gerichtszuweisungen ist
es daneben wichtig, weiterhin zu regeln, dass wie seither vom ggf. nicht
verbrauchten Restbetrag SEFRA nur 1/3 behalten darf, der Rest ist weiterhin an
die drei Gebietskörperschaften zurück zu bezahlen.
Zur
Planungssicherheit für beide Seiten sollte der gedeckelte Förderbetrag erneut
auf 10 Jahre festgeschrieben werden, also bis 31.12.2028.
Zusätzliche
Beratungstage von SEFRA im Landkreis Miltenberg waren im Kreisausschuss am
08.12.2008 zum damaligen Zeitpunkt für nicht notwendig erachtet worden.
Der von SEFRA im
Antrag angedeutete steigende Bedarf von Beratungsangeboten für gewaltbedrohte
Frauen, vor allem im ländlichen Raum, konnte bei der Besprechung von den drei Gleichstellungsbeauftragten
einvernehmlich in dieser Eindeutigkeit in der nun aktuellen Situation nicht
nachvollzogen werden. Von Gewalt bedrohte Frauen seien stärker als noch vor
Jahren bereit und in der Lage, sich durch Inanspruchnahme rechtlicher Möglichkeiten,
notfalls auch durch Trennung, selbst zu behaupten. Die Beratungsnachfrage
bezöge sich mittlerweile vielmehr auf Themen zu rechtlichen Regelungen bei
Trennung.
Vor diesem
Hintergrund erscheint die im regionalen Konsens vereinbarte vorgeschlagene Aufstockung
der seitherigen Förderung angemessen, aber auch ausreichend.
Ein Bedarf zur
Erweiterung von Beratungskapazitäten wurde von den Verwaltungen und
Gleichstellungsbeauftragten der drei Gebietskörperschaften im Ergebnis fachlich
nicht gesehen.
Der Kreisausschuss
ist sich einig, den Zuschuss in der vorgetragenen Form zu erhöhen. Allerdings
müsse sich die SEFRA weiter um zusätzliche Einnahmemöglichkeiten und
Einsparpotenziale bemühen.
Es besteht allgemein Konsens, dass der
Freistaat die Förderrichtlinien für Frauenhäuser nach oben korrigieren müsse
und diese Aufgabe nicht an die Kommunen weitergeben dürfe.