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TOP Ö 4: Zuschuss für den Verein „Selbsthilfe- u. Beratungszentrum für Frauen in Aschaffenburg e. V.“ (SEFRA) ab 01.01.2019

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.10.2018   KA/004/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen

 

Beschluss:

 

Unter dem Vorbehalt einer insoweit einvernehmlichen Vorgehensweise gemeinsam mit der Stadt und dem Landkreis Aschaffenburg wird die Verwaltung ermächtigt, eine Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen mit SEFRA unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte mitzutragen:

1.    SEFRA erhält ab 01.01.2019 als gemeinsamen Förderbetrag der drei Gebietskörperschaften einen Zuschuss von 128.000 €. Den Zuschuss finanzieren die drei Gebietskörperschaften wie seither im Verhältnis 3 (Stadt Aschaffenburg) : 2 (Landkreis Aschaffenburg) : 1 (Landkreis Miltenberg).

2.    SEFRA muss sich dabei weiterhin um weitere zusätzliche Einnahmemöglichkeiten und mögliche Einsparpotentiale bemühen.

3.    Soweit der Zuschussbetrag nach Jahresabschluss zur Deckung der Aufwendungen des Vereins nicht vollständig benötigt wurde, darf SEFRA weiterhin vom ggf. nicht verbrauchten Restbetrag 1/3 behalten, der Rest ist wie seither an die drei Gebietskörperschaften im oben genannten Verhältnis zurückzubezahlen.

4.    Der gedeckelte Förderbetrag wird erneut auf 10 Jahre festgeschrieben, also bis 31.12.2028.


Herr Vill teilt mit, dass der Verein „Selbsthilfe- u. Beratungszentrum für Frauen in Aschaffenburg e. V.“ (SEFRA) seit 33 Jahren ein Selbsthilfe- und Beratungszentrum für Frauen mit Gewalterfahrungen und Krisensituationen in Aschaffenburg und Umgebung sowie einem Notruf für Frauen und Mädchen ab 16 Jahren bei sexualisierter Gewalt betreibt.

 

Der Verein wird seit 1997 von den drei Gebietskörperschaften der Region I gefördert. Nach einer  ersten Vereinbarung erhielt  SEFRA zunächst jährlich einen gedeckelten Förderbetrag von 170.000 DM = 86.919,62 €. Den Zuschuss finanzierten und finanzieren die 3 Gebietskörperschaften bis zuletzt im Verhältnis 3 (Stadt Aschaffenburg) : 2 (Landkreis Aschaffenburg) : 1 (Landkreis Miltenberg).

 

In einer Ergänzungsvereinbarung vom 15.12.2008 (Anlage) zur ersten Vereinbarung wurde jedoch ein weiterer Zuschuss von maximal insgesamt 5.000 € für 2008 zugestanden und ab 01.01.2009 ein gedeckelter Förderbetrag von jährlich 100.000 €. Vom ggf. nicht verbrauchten Restbetrag darf SEFRA 1/3 behalten, der Rest wird an die drei Gebietskörperschaften zurückbezahlt. Dies kam in der Vergangenheit auch mehrfach vor.

In einer ergänzenden „Zielvereinbarung“ vom 20.02.2009 (Anlage) wurde geregelt, dass SEFRA sich aber bemühen muss, mit dem Geld auszukommen und der gedeckelte Förderbetrag auf 10 Jahre festgeschrieben wird (also bis 31.12.2018).

 

Mit Schreiben vom 11.06.2018 (Anlage), das gleichlautend auch an Stadt u. Landkreis Aschaffenburg ging, beantragte SEFRA eine Erhöhung des Zuschusses ab 2019. Der Finanzierungseigenteil des Vereins nach Abzug der kommunalen und staatlichen Förderung habe sich aufgrund gestiegener Personalausgaben und Sachkosten von 32 % der Gesamtkosten (2009) auf 48 % (2017) erhöht.

 

Die Steigerung der Personalausgaben von 126.707,32 € (2010) auf geschätzt 160.000 € (2018) wird vor allem mit Tariferhöhungen begründet.

 

Die Einnahmen aus Spenden und Gerichtszuweisungen sind im Schnitt leicht gestiegen und haben dadurch die steigenden Personalausgaben soweit ausgeglichen, dass bis zuletzt ein ausgeglichener Jahresabschluss erfolgen konnte. Diese Einnahmen seien aber nicht zuverlässig, für 2018 würden angesichts der Hochrechnung der ersten vier Monate wieder deutlich geringere Spenden erwartet.

 

Am 23.07.2018 fand in Aschaffenburg eine Besprechung der Verwaltungen und Gleichstellungsbeauftragten der drei Gebietskörperschaften statt.

 

Im Ergebnis einigte man sich vorbehaltlich Zustimmung der Entscheidungsgremien auf die vorgeschlagene Vorgehensweise.

 

Die Begründung der gestiegenen Personalkosten mit den Tariferhöhungen ist im Wesentlichen plausibel, siehe die beiliegende Hochrechnung der Personalkosten 2010 anhand der Tariferhöhungen nach TVöD (Anlage). Diese ergibt eine Steigerung von 126.707,32 € (2010) auf 155.505 € (2018).

 

Die Hochrechnung der Förderung von 100.000 € (2009) um die Tariferhöhungen nach TVöD ergibt ab 2019 einen Betrag von 128.038 €. Es wird daher vorgeschlagen, etwa diesen Betrag ab 2019 als gemeinsamen Förderbetrag der drei Gebietskörperschaften zu gewähren.

Der weiterhin so vorgesehene Förderanteil des Landkreises Miltenberg von 1/6 (jährlich 21.333,33 € von 128.000 €) entspricht fast genau unserem Anteil am Klientel aus der Region (Jahre 2009 – 2017), nämlich durchschnittlich 16,24 %.

 

Angesichts der durchschnittlich gestiegenen Einnahmen aus Spenden und Gerichtszuweisungen ist es daneben wichtig, weiterhin zu regeln, dass wie seither vom ggf. nicht verbrauchten Restbetrag SEFRA nur 1/3 behalten darf, der Rest ist weiterhin an die drei Gebietskörperschaften zurück zu bezahlen.

 

Zur Planungssicherheit für beide Seiten sollte der gedeckelte Förderbetrag erneut auf 10 Jahre festgeschrieben werden, also bis 31.12.2028.

 

Zusätzliche Beratungstage von SEFRA im Landkreis Miltenberg waren im Kreisausschuss am 08.12.2008 zum damaligen Zeitpunkt für nicht notwendig erachtet worden.

 

Der von SEFRA im Antrag angedeutete steigende Bedarf von Beratungsangeboten für gewaltbedrohte Frauen, vor allem im ländlichen Raum, konnte bei der Besprechung von den drei Gleichstellungsbeauftragten einvernehmlich in dieser Eindeutigkeit in der nun aktuellen Situation nicht nachvollzogen werden. Von Gewalt bedrohte Frauen seien stärker als noch vor Jahren bereit und in der Lage, sich durch Inanspruchnahme rechtlicher Möglichkeiten, notfalls auch durch Trennung, selbst zu behaupten. Die Beratungsnachfrage bezöge sich mittlerweile vielmehr auf Themen zu rechtlichen Regelungen bei Trennung.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint die im regionalen Konsens vereinbarte vorgeschlagene Aufstockung der seitherigen Förderung angemessen, aber auch ausreichend.

Ein Bedarf zur Erweiterung von Beratungskapazitäten wurde von den Verwaltungen und Gleichstellungsbeauftragten der drei Gebietskörperschaften im Ergebnis fachlich nicht gesehen.

 

 

Der Kreisausschuss ist sich einig, den Zuschuss in der vorgetragenen Form zu erhöhen. Allerdings müsse sich die SEFRA weiter um zusätzliche Einnahmemöglichkeiten und Einsparpotenziale bemühen.

Es besteht allgemein Konsens, dass der Freistaat die Förderrichtlinien für Frauenhäuser nach oben korrigieren müsse und diese Aufgabe nicht an die Kommunen weitergeben dürfe.

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