Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Jahresrechnungen 2013 bis 2017 der Allgemeinen Wohltätigkeitsstiftung -
Feststellung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.10.2018 KA/004/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Kreisausschuss stellt einstimmig
die Jahresrechnungen 2013 bis 2017 der
Allgemeinen Wohltätigkeitsstiftung mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 88 Abs.
3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern fest:
Vermögen/Eigenkapital
|
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Grundstockvermögen |
19.696,58 € |
19.858,51 € |
19.922,30 € |
20.015,53 € |
20.363,93 € |
Zustiftungen |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Rücklage gem. § 58 Nr. 6 AO |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Sonstiges (freies) Stiftungsvermögen |
6.529,01 € |
3.431,61 € |
1.286,23 € |
1.294,37 € |
1.136,76 € |
Eigenkapital zum 31.12. |
26.225,59 € |
23.290,12 € |
21.208,53 € |
21.309,90 € |
21.500,69 € |
In die Feststellung werden die weiteren Bestandteile der Jahresrechnungen einbezogen.
Frau Hörnig,
Leiterin UB 4 Revision, trägt vor:
a)
Die
Jahresrechnungen 2013 bis 2017 der Allgemeinen Wohltätigkeitsstiftung wurden
vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft. Alle Ergebnisse der Jahresrechnungen
sind im Prüfbericht vom 04.06.2018 enthalten; der von jedem Kreistagsmitglied
im Kreisrechnungsprüfungsamt eingesehen werden kann.
b)
Wie aus
der eingeblendeten und zu beschließenden Vermögensaufstellung zu ersehen ist,
verfügte die allgemeine Wohltätigkeitsstiftung am 31.12.2017 über ein Stiftungsvermögen
von 21.500,69 €. Das darin enthaltene, grds. nicht antastbare Grundstockvermögen
beträgt 20.363,93 € (Stand: 31.12.2017).
Im Zeitraum 2013 - 2015 wurden Leistungen in
Höhe von 11.693,73 € an verschiedene Empfänger indirekt über die Stiftung Altenhilfe
gewährt. Die Leistungsgewährungen standen mit dem Stiftungszweck in Einklang.
Nachdem das Stiftungsvermögen durch die
bisherigen Leistungen nahezu auf das real zu erhaltende Grundstockvermögen
abgeschmolzen war, konnten in den Jahren 2016 und 2017 aufgrund der anhaltenden
Niedrigzinsphase keine Leistungen mehr gewährt werden.
c) Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2018 dem Kreisausschuss die Feststellung der Jahresrechnungen mit seinen Anlagen empfohlen.
Kreisrat
Dr. Linduschka sagt, dass aufgrund der Zinssituation seit drei Jahren keine
Auszahlungen mehr möglich seien und sich das in Zukunft wahrscheinlich auch
nicht ändern werde. Er fragt, ob es Überlegungen gebe, wie mit dieser Stiftung
weiter umgegangen werden soll.
Herr
Feil antwortet, dass es seiner Kenntnis nach am Anfang der Niedrigzinsphase
Gespräche mit der Regierung gegeben habe, um mehrere Stiftungen zusammenzulegen
und dadurch eine wirtschaftliche Größe zu bekommen. Dies sei leider nicht von
Erfolg gesegnet gewesen.
Man
könne eventuell bei der Stiftungsaufsicht nochmals vorsprechen.
Kreisrat
Oettinger sagt, dass es möglich sei, das Stiftungsvermögen z.B. in Immobilien
umzuwandeln. Das Barvermögen der Stiftung werde durch die Inflation ohnehin
weniger werden, also verschlechtere man die Situation dieser Stiftung von Jahr
zu Jahr.
Landrat Scherf sagt, dass dies zwar ein guter Vorschlag sei, aber das Grundstockvermögen dazu nicht hoch genug sei.