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TOP Ö 6: Jahresrechnungen 2013 bis 2017 der Allgemeinen Wohltätigkeitsstiftung -
Feststellung

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.10.2018   KA/004/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss stellt einstimmig

 

die Jahresrechnungen 2013 bis 2017 der Allgemeinen Wohltätigkeitsstiftung mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern fest:

 

Vermögen/Eigenkapital

 

2013

2014

2015

2016

2017

Grundstockvermögen

19.696,58 €

19.858,51 €

19.922,30 €

20.015,53 €

20.363,93 €

Zustiftungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Rücklage gem. § 58 Nr. 6 AO

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Sonstiges (freies) Stiftungsvermögen

6.529,01 €

3.431,61 €

1.286,23 €

1.294,37 €

1.136,76 €

Eigenkapital zum 31.12.

26.225,59 €

23.290,12 €

21.208,53 €

21.309,90 €

21.500,69 €

 

In die Feststellung werden die weiteren Bestandteile der Jahresrechnungen einbezogen.


Frau Hörnig, Leiterin UB 4 Revision, trägt vor:

 

a)    Die Jahresrechnungen 2013 bis 2017 der Allgemeinen Wohltätigkeitsstiftung wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft. Alle Ergebnisse der Jahresrechnungen sind im Prüfbericht vom 04.06.2018 enthalten; der von jedem Kreistagsmitglied im Kreisrechnungsprüfungsamt eingesehen werden kann.

b)    Wie aus der eingeblendeten und zu beschließenden Vermögensaufstellung zu ersehen ist, verfügte die allgemeine Wohltätigkeitsstiftung am 31.12.2017 über ein Stiftungsvermögen von 21.500,69 €. Das darin enthaltene, grds. nicht antastbare Grundstockvermögen beträgt 20.363,93 € (Stand: 31.12.2017).

Im Zeitraum 2013 - 2015 wurden Leistungen in Höhe von 11.693,73 € an verschiedene Empfänger indirekt über die Stiftung Altenhilfe gewährt. Die Leistungsgewährungen standen mit dem Stiftungszweck in Einklang.

Nachdem das Stiftungsvermögen durch die bisherigen Leistungen nahezu auf das real zu erhaltende Grundstockvermögen abgeschmolzen war, konnten in den Jahren 2016 und 2017 aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase keine Leistungen mehr gewährt werden.

c)    Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2018 dem Kreisausschuss die Feststellung der Jahresrechnungen mit seinen Anlagen empfohlen.

 

 

Kreisrat Dr. Linduschka sagt, dass aufgrund der Zinssituation seit drei Jahren keine Auszahlungen mehr möglich seien und sich das in Zukunft wahrscheinlich auch nicht ändern werde. Er fragt, ob es Überlegungen gebe, wie mit dieser Stiftung weiter umgegangen werden soll.

 

Herr Feil antwortet, dass es seiner Kenntnis nach am Anfang der Niedrigzinsphase Gespräche mit der Regierung gegeben habe, um mehrere Stiftungen zusammenzulegen und dadurch eine wirtschaftliche Größe zu bekommen. Dies sei leider nicht von Erfolg gesegnet gewesen.

Man könne eventuell bei der Stiftungsaufsicht nochmals vorsprechen.

 

Kreisrat Oettinger sagt, dass es möglich sei, das Stiftungsvermögen z.B. in Immobilien umzuwandeln. Das Barvermögen der Stiftung werde durch die Inflation ohnehin weniger werden, also verschlechtere man die Situation dieser Stiftung von Jahr zu Jahr.

 

Landrat Scherf sagt, dass dies zwar ein guter Vorschlag sei, aber das Grundstockvermögen dazu nicht hoch genug sei.

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