Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG):
Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen 1 für die Standorte Obernburg a.Main und Großheubach
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.10.2018 KA/004/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig
die Beschaffung
je eines Einsatzleitwagens 1 (ELW 1)
für die Standorte der FFW Obernburg a.Main
und
für den Standort FFW Großheubach
vorbehaltlich der Erteilung der Zusage der
Regierung von Unterfranken über die staatliche Förderung dieser Maßnahme.
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Ausschreibung und Vergabeentscheidung vorzunehmen und über das Ergebnis zu berichten.
Landrat
Scherf trägt vor, dass der Landkreis Miltenberg über 2 Fahrzeuge für die
Unterstützungsgruppe (UG) der Örtlichen Einsatzleitung (ÖEL) verfügt, die nach
der Richtlinie für ÖEL-Fahrzeuge aufgebaut sind und welche im Jahr 2003 durch
den Landkreis angeschafft wurden.
Die
Standorte dieser Fahrzeuge sind die FFW Obernburg a.Main (MIL-2999) für den
nördl. Landkreis und Großheubach (MIL-2998) für den südl. Landkreis.
Zielsetzung der Fahrzeuge ist innerhalb von 20 bis 25 Minuten im zugeordneten
Einsatzbereich deckungsgleich mit den Polizeiinspektionen Miltenberg und
Obernburg a.Main jeweils 1 Führungsmittel zur Verfügung zu haben.
Mit
Blick auf die immer umfangreichere Aufgabenstellung der UG ÖEL und der dazu
eingesetzten Technik, welche auf diesen beiden Fahrzeugen verlastet ist, genügt
deren Gesamtmasse von 3,5 t nicht mehr den Anforderungen. Auch und insbesondere
die Ertüchtigung der Fahrzeuge mit digitaler Funktechnik ergab nach Einholung
entspr. Angebote einen Aufwandsbetrag von rd. 50.000,-- € je Fahrzeug.
Betrachtet
man die voraussichtlich verbleibende Nutzungszeit der in 2003 beschafften
Fahrzeuge, steht eine solche Investition im Kontext zum Aufwand für eine
ohnehin mittelfristig durchzuführende Neubeschaffung. Wirtschaftlich betrachtet
führt dies zur der Erkenntnis, dass die vorhandenen Fahrzeuge durch andere
leistungsfähigere ersetzt werden sollten. Die voraussichtlichen Kosten der
Ersatzbeschaffung werden pro ELW 1 mit 275.000,-- € taxiert.
Gemäß dem Förderprogramm des Freistaates Bayern wurde seitens der
Regierung von Unterfranken für die zu Beschaffenden ELW 1 eine Förderung aus
dem Katastrophenschutzfond des Freistaates in Aussicht gestellt. Die Förderung
je Fahrzeug beträgt 100.000,-- €; mithin bliebe für den Landkreis Miltenberg
ein voraussichtlicher Gesamtaufwand von ca. 350.00,-- € für diese ELW 1
Fahrzeuge.
Ein
weiterer Vorteil der zu beschaffenden ELW 1 ist deren Doppelnutzen durch
Einbindung in das Tagesgeschäft der FFW Obernburg a.Main und Großheubach bei
Feuerwehreinsätzen.
Damit ist eine fortwährende Einsatzbereitschaft und die Nutzung der Gerätschaft
gewährleistet und nicht lediglich deren bloße Vorhaltung.
Rechtliche
Würdigung
Die Landkreise haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den
Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen
Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder
hierfür Zuschüsse zu gewähren (Art. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz, BayFwG).
Die sachliche
Notwendigkeit der Beschaffungen wird im Rahmen des Förderverfahrens von den
Fachberatern für Brand- und Katastrophenschutz bei der Regierung von
Unterfranken geprüft und mit dem Förderbescheid bestätigt.
Kreisbrandrat
Lebold trägt vor, dass die UG ÖEL Unterstützungsgruppen
vor Ort seien, die den örtlichen Einsatzleiter, der im Auftrag des
Landratsamtes tätig wird, bei größeren Schadenslagen unterstützen sollen.
Bisher
hatte man zwei Fahrzeuge in Großheubach und Obernburg. Es habe Überlegungen
gegeben, nur noch ein großes Fahrzeug für Obernburg zu beschaffen. Nach
entsprechender Markterkundung und Besprechung mit der Feuerwehr Obernburg habe
man sich dagegen entschieden, weil die Feuerwehr Obernburg dann noch einen
weiteren kleineren LKW hätte beschaffen müssen.
Mit dem
jetzigen Konzept könne man sowohl die örtlichen als auch die überörtlichen
Einsätze fahren. Die Abdeckungsrate liege bei ca. 20-25 Minuten. Die beiden
Fahrzeuge könnten sich, wie in den letzten 15 Jahren, auch gegenseitig
vertreten.
Die
Regierung habe vorab angekündigt, dass es ein Okay geben werde. Für das größere
Fahrzeug hätte es bereits eine Zusage gegeben. Jetzt habe man das Konzept neu
noch einmal eingereicht. Die Änderung sei von der Inspektion einstimmig
verabschiedet worden sowie mit den Feuerwehren und den Standortgemeinden
abgesprochen.