Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG):
Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen 1 für die Standorte Obernburg a.Main und Großheubach

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.10.2018   KA/004/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig

 

die Beschaffung

 

je eines Einsatzleitwagens 1 (ELW 1)

für die Standorte der FFW Obernburg a.Main und

für den Standort FFW Großheubach

 

vorbehaltlich der Erteilung der Zusage der Regierung von Unterfranken über die staatliche Förderung dieser Maßnahme.

 

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Ausschreibung und Vergabeentscheidung vorzunehmen und über das Ergebnis zu berichten.


Landrat Scherf trägt vor, dass der Landkreis Miltenberg über 2 Fahrzeuge für die Unterstützungsgruppe (UG) der Örtlichen Einsatzleitung (ÖEL) verfügt, die nach der Richtlinie für ÖEL-Fahrzeuge aufgebaut sind und welche im Jahr 2003 durch den Landkreis angeschafft wurden.

 

Die Standorte dieser Fahrzeuge sind die FFW Obernburg a.Main (MIL-2999) für den nördl. Landkreis und Großheubach (MIL-2998) für den südl. Landkreis. Zielsetzung der Fahrzeuge ist innerhalb von 20 bis 25 Minuten im zugeordneten Einsatzbereich deckungsgleich mit den Polizeiinspektionen Miltenberg und Obernburg a.Main jeweils 1 Führungsmittel zur Verfügung zu haben.

 

Mit Blick auf die immer umfangreichere Aufgabenstellung der UG ÖEL und der dazu eingesetzten Technik, welche auf diesen beiden Fahrzeugen verlastet ist, genügt deren Gesamtmasse von 3,5 t nicht mehr den Anforderungen. Auch und insbesondere die Ertüchtigung der Fahrzeuge mit digitaler Funktechnik ergab nach Einholung entspr. Angebote einen Aufwandsbetrag von rd. 50.000,-- € je Fahrzeug.

 

Betrachtet man die voraussichtlich verbleibende Nutzungszeit der in 2003 beschafften Fahrzeuge, steht eine solche Investition im Kontext zum Aufwand für eine ohnehin mittelfristig durchzuführende Neubeschaffung. Wirtschaftlich betrachtet führt dies zur der Erkenntnis, dass die vorhandenen Fahrzeuge durch andere leistungsfähigere ersetzt werden sollten. Die voraussichtlichen Kosten der Ersatzbeschaffung werden pro ELW 1 mit 275.000,-- € taxiert.

 

Gemäß dem Förderprogramm des Freistaates Bayern wurde seitens der Regierung von Unterfranken für die zu Beschaffenden ELW 1 eine Förderung aus dem Katastrophenschutzfond des Freistaates in Aussicht gestellt. Die Förderung je Fahrzeug beträgt 100.000,-- €; mithin bliebe für den Landkreis Miltenberg ein voraussichtlicher Gesamtaufwand von ca. 350.00,-- € für diese ELW 1 Fahrzeuge.

 

Ein weiterer Vorteil der zu beschaffenden ELW 1 ist deren Doppelnutzen durch Einbindung in das Tagesgeschäft der FFW Obernburg a.Main und Großheubach bei Feuerwehreinsätzen.
Damit ist eine fortwährende Einsatzbereitschaft und die Nutzung der Gerätschaft gewährleistet und nicht lediglich deren bloße Vorhaltung.

 

 

Rechtliche Würdigung

 

Die Landkreise haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren (Art. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz, BayFwG).

 

Die sachliche Notwendigkeit der Beschaffungen wird im Rahmen des Förderverfahrens von den Fachberatern für Brand- und Katastrophenschutz bei der Regierung von Unterfranken geprüft und mit dem Förderbescheid bestätigt.

 

 

Kreisbrandrat Lebold trägt vor, dass die UG ÖEL Unterstützungsgruppen vor Ort seien, die den örtlichen Einsatzleiter, der im Auftrag des Landratsamtes tätig wird, bei größeren Schadenslagen unterstützen sollen.

Bisher hatte man zwei Fahrzeuge in Großheubach und Obernburg. Es habe Überlegungen gegeben, nur noch ein großes Fahrzeug für Obernburg zu beschaffen. Nach entsprechender Markterkundung und Besprechung mit der Feuerwehr Obernburg habe man sich dagegen entschieden, weil die Feuerwehr Obernburg dann noch einen weiteren kleineren LKW hätte beschaffen müssen.

Mit dem jetzigen Konzept könne man sowohl die örtlichen als auch die überörtlichen Einsätze fahren. Die Abdeckungsrate liege bei ca. 20-25 Minuten. Die beiden Fahrzeuge könnten sich, wie in den letzten 15 Jahren, auch gegenseitig vertreten.

Die Regierung habe vorab angekündigt, dass es ein Okay geben werde. Für das größere Fahrzeug hätte es bereits eine Zusage gegeben. Jetzt habe man das Konzept neu noch einmal eingereicht. Die Änderung sei von der Inspektion einstimmig verabschiedet worden sowie mit den Feuerwehren und den Standortgemeinden abgesprochen.

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