Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Zukunft der Madonnenlandbahn;
Ausschreibung eines Gutachtens durch den Neckar-Odenwald-Kreis und
Beteiligung des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.10.2018   KA/004/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisauschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Landkreis Miltenberg beteiligt sich an dem Gutachten „Zukunftsuntersuchung zur Madonnenlandbahn“ in Höhe von maximal 17.500 Euro abzüglich einer möglichen Beteiligung durch den Freistaat Bayern.


Herr Betz legt dar, dass die „Madonnenlandbahn“ (Kursbuchstrecke 784) eine eingleisige, nicht elektrifizierte Nebenbahn ist, die den Norden Baden-Württembergs mit Bayern verbindet. Die Strecke verläuft auf einer Länge von 43,1 km zwischen dem baden-württembergischen Seckach (30,7 km) aus dem Neckar-Odenwald-Kreis und dem bayerischen Miltenberg über Amorbach (12,4 km).

Im Jahr 2006 stand sie kurz vor der Stilllegung. Inzwischen wurde die Verkehrsleistung jedoch federführend durch den SPNV-Aufgabenträger Baden-Württemberg in dessen Netz 11 “Hohenlohe – Franken – Untermain“ mit Inbetriebnahmetermin Dezember 2019 für 12 Jahre an den bisherigen Betreiber WestFrankenBahn neu vergeben.

 

Heutige Betriebssituation

Aufgrund der niedrigen Durchschnittsgeschwindigkeit (die Fahrzeit beträgt für die 43 km lange Strecke knapp 70 Minuten) und dem im Ausschreibungsfahrplan gesetzten 0-Knoten auf bayerischer Seite in Miltenberg sind die Anschlusszeiten in Seckach suboptimal. Ein passender Übergang in die Kreisstadt Mosbach am Bahnhof Seckach ist nur durch einen Bruch der Strecke in Walldürn mit ca. 20 Minuten Stand- bzw. Wartezeit zu erreichen. Teilweise müssen die Fahrgäste das Fahrzeug wechseln. Die Standzeit macht die Strecke für Transitreisende extrem unattraktiv, das Potential für schnellere Verbindungen in die Region Rhein-Neckar kann so nicht gehoben werden, die potentiellen Kund*innen nehmen dann das Auto.

Nahezu alle Beteiligten, insbesondere der Neckar-Odenwald-Kreis und der Landkreis Miltenberg, sehen die Situation spätestens ab Dezember 2019 als unbefriedigend an. Dies war auch Thema einer Verkehrskonferenz zur Madonnenlandbahn mit den Städten und Gemeinden entlang der Bahn im Frühjahr 2018. Die SPNV-Aufgabenträger NVBW und BEG haben sich hierbei Optimierungsvor-schlägen gegenüber ebenfalls aufgeschlossen.

 

Zielsetzung

In Abstimmung  mit den SPNV-Aufgabenträgern und dem Neckar-Odenwald-Kreis soll eine „Zukunftsuntersuchung“ für die Madonnenlandbahn nach einer Bestandsaufnahme alle planerischen, verkehrlichen und infrastrukturellen Gesichtspunkte für die Strecke detailliert beleuchten. Eine Potenzialanalyse soll ebenfalls Bestandteil der Untersuchung sein.

Die Untersuchung soll konkrete Handlungsempfehlungen aussprechen, den Aufwand/die Kosten darstellen und den verkehrlichen Nutzen ermitteln und bewerten.

 

Detaillierte Aufgabenstellung

Neben einer Bestandsanalyse zum geplanten Betriebskonzept 2019 sollen vor allem Defizite und Schwachstellen unter den gegenwärtigen Bedingungen ermittelt werden.

 

Daraus soll ein neues Betriebskonzept (Fahrplan, Umlauf, Fahrzeuge) mit nach Möglichkeit durchgängigen Verbindungen unter Berücksichtigung der Zwangspunkte in Miltenberg (0-Knoten), der S-Bahn Rhein-Neckar in Seckach unter Einbeziehung der Schülerverflechtungen erarbeitet werden. Betrachtet werden soll auch eine sinnvolle Verknüpfung der Ballungsräume Heidelberg/Mannheim und Stuttgart in das Rhein-Main Gebiet (Richtung        Frankfurt/M.).

 

Das Betriebskonzept soll wesentlich zur Attraktivitätssteigerung der Strecke beitragen. Optional sollen die Machbarkeit von Durchbindungen nach Osterburken bzw. die Umsetzung einer „Ringzugvariante“ Madonnenlandbahn, Maintalbahn, Taubertalbahn, Frankenbahn, S-Bahn Rhein-Neckar untersucht werden.

 

Die Ermittlung des verkehrlichen Nutzens der entwickelten Varianten des Betriebskonzeptes (Potenzialanalyse inklusive Quelle-Ziel-Matrix), der bei den jeweiligen Varianten anfallenden Zugkilometern p.a. und die erforderlichen Investitionen (Fahrzeuge und Infrastruktur) sollen beziffert werden. Dabei sollen auch alternative Antriebskonzepte im Hinblick auf eventuelle Streckenelektrifizierungsmaßnahmen in die Bewertung einfließen.

 

Der Neckar-Odenwald-Kreis hat in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium in Stuttgart die Federführung bei der Ausschreibung und Vergabe des gewünschten Gutachtens übernommen und den Auftrag bereits ausgelobt.

 

Das Land Baden-Württemberg hat dem Neckar-Odenwald-Kreis bereits signalisiert, die Hälfte der Kosten des Gutachtens zu übernehmen. Unsererseits haben wir eine Anfrage an unseren SPNV-Aufgabenträger zu dessen Beteiligung gerichtet. Entsprechend dem Engagement des Neckar-Odenwald-Kreises halten wir es für angemessen, dass sich der Landkreis Miltenberg abzüglich der Beteiligung des Landes Baden-Württemberg und der möglichen Beteiligung des Freistaates Bayern an den Restkosten mit einem eigenen Anteil von 50%, maximal 17.500€ beteiligt.

 

 

Landrat Scherf erklärt, dass auf dieser Strecke noch nicht die Landesstandards erreicht seien, den die beiden Bundesländer für den Schienenverkehr definierten. Daher bittet er um den Beschluss, da man durch die Erstellung des Gutachtens, das von den Aufgabenträgern Freistaat Bayern und Land Baden-Württemberg akzeptiert werde, darauf verweisen könne, dass diese Maßnahme sinnvoll sei.

 

Kreisrat Dr. Fahn findet das Gutachten im Sinne einer gut nachbarschaftlichen Beziehung sinnvoll und notwendig. Er unterstützt, dass der Freistaat Bayern sich hier beteilige. Er möchte wissen, wie lange die Erstellung dauern werde.

 

Kreisrat Reinhard weist darauf hin, dass die Beteiligung des Landkreises Miltenberg eine freiwillige Leistung sei. Er möchte wissen, ob es sein könne, dass man nichts bezahlen müsse.

 

Landrat Scherf geht davon nicht aus, weil das Land Baden-Württemberg auch nur die Hälfte der Kosten übernehme.

 

Kreisrat Oettinger verweist auf die Enquete-Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“. Dazu gehöre auch die Infrastruktur. Selbstverständlich müsse man sich beteiligen, sonst sterbe die Madonnenlandbahn. Dies müsse auch so schnell wie möglich durchgeführt werden, sonst bleibe die Gleichartigkeit der Lebensverhältnisse eine Worthülse.

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