Tagesordnungspunkt
TOP Ö 11: Zukunft der Madonnenlandbahn;
Ausschreibung eines Gutachtens durch den Neckar-Odenwald-Kreis und
Beteiligung des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.10.2018 KA/004/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisauschuss fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Landkreis Miltenberg beteiligt sich an dem Gutachten „Zukunftsuntersuchung zur Madonnenlandbahn“ in Höhe von maximal 17.500 Euro abzüglich einer möglichen Beteiligung durch den Freistaat Bayern.
Herr Betz legt
dar, dass die „Madonnenlandbahn“ (Kursbuchstrecke 784) eine eingleisige, nicht
elektrifizierte Nebenbahn ist, die den Norden Baden-Württembergs mit Bayern
verbindet. Die Strecke verläuft auf einer Länge von 43,1 km zwischen dem
baden-württembergischen Seckach (30,7 km) aus dem Neckar-Odenwald-Kreis und dem
bayerischen Miltenberg über Amorbach (12,4 km).
Im Jahr 2006 stand
sie kurz vor der Stilllegung. Inzwischen wurde die Verkehrsleistung jedoch
federführend durch den SPNV-Aufgabenträger Baden-Württemberg in dessen Netz 11
“Hohenlohe – Franken – Untermain“ mit Inbetriebnahmetermin Dezember 2019 für 12
Jahre an den bisherigen Betreiber WestFrankenBahn neu vergeben.
Heutige Betriebssituation
Aufgrund der
niedrigen Durchschnittsgeschwindigkeit (die Fahrzeit beträgt für die 43 km
lange Strecke knapp 70 Minuten) und dem im Ausschreibungsfahrplan gesetzten
0-Knoten auf bayerischer Seite in Miltenberg sind die Anschlusszeiten in
Seckach suboptimal. Ein passender Übergang in die Kreisstadt Mosbach am Bahnhof
Seckach ist nur durch einen Bruch der Strecke in Walldürn mit ca. 20 Minuten
Stand- bzw. Wartezeit zu erreichen. Teilweise müssen die Fahrgäste das Fahrzeug
wechseln. Die Standzeit macht die Strecke für Transitreisende extrem unattraktiv,
das Potential für schnellere Verbindungen in die Region Rhein-Neckar kann so
nicht gehoben werden, die potentiellen Kund*innen nehmen dann das Auto.
Nahezu alle
Beteiligten, insbesondere der Neckar-Odenwald-Kreis und der Landkreis
Miltenberg, sehen die Situation spätestens ab Dezember 2019 als unbefriedigend
an. Dies war auch Thema einer Verkehrskonferenz zur Madonnenlandbahn mit den
Städten und Gemeinden entlang der Bahn im Frühjahr 2018. Die
SPNV-Aufgabenträger NVBW und BEG haben sich hierbei Optimierungsvor-schlägen
gegenüber ebenfalls aufgeschlossen.
Zielsetzung
In Abstimmung mit den SPNV-Aufgabenträgern und dem
Neckar-Odenwald-Kreis soll eine „Zukunftsuntersuchung“ für die Madonnenlandbahn
nach einer Bestandsaufnahme alle planerischen, verkehrlichen und
infrastrukturellen Gesichtspunkte für die Strecke detailliert beleuchten. Eine
Potenzialanalyse soll ebenfalls Bestandteil der Untersuchung sein.
Die Untersuchung
soll konkrete Handlungsempfehlungen aussprechen, den Aufwand/die Kosten
darstellen und den verkehrlichen Nutzen ermitteln und bewerten.
Detaillierte Aufgabenstellung
Neben einer
Bestandsanalyse zum geplanten Betriebskonzept 2019 sollen vor allem Defizite
und Schwachstellen unter den gegenwärtigen Bedingungen ermittelt werden.
Daraus soll ein
neues Betriebskonzept (Fahrplan, Umlauf, Fahrzeuge) mit nach Möglichkeit
durchgängigen Verbindungen unter Berücksichtigung der Zwangspunkte in
Miltenberg (0-Knoten), der S-Bahn Rhein-Neckar in Seckach unter Einbeziehung
der Schülerverflechtungen erarbeitet werden. Betrachtet werden soll auch eine
sinnvolle Verknüpfung der Ballungsräume Heidelberg/Mannheim und Stuttgart in
das Rhein-Main Gebiet (Richtung Frankfurt/M.).
Das
Betriebskonzept soll wesentlich zur Attraktivitätssteigerung der Strecke
beitragen. Optional sollen die Machbarkeit von Durchbindungen nach Osterburken
bzw. die Umsetzung einer „Ringzugvariante“ Madonnenlandbahn, Maintalbahn,
Taubertalbahn, Frankenbahn, S-Bahn Rhein-Neckar untersucht werden.
Die Ermittlung des
verkehrlichen Nutzens der entwickelten Varianten des Betriebskonzeptes
(Potenzialanalyse inklusive Quelle-Ziel-Matrix), der bei den jeweiligen
Varianten anfallenden Zugkilometern p.a. und die erforderlichen Investitionen
(Fahrzeuge und Infrastruktur) sollen beziffert werden. Dabei sollen auch
alternative Antriebskonzepte im Hinblick auf eventuelle
Streckenelektrifizierungsmaßnahmen in die Bewertung einfließen.
Der
Neckar-Odenwald-Kreis hat in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium in
Stuttgart die Federführung bei der Ausschreibung und Vergabe des gewünschten
Gutachtens übernommen und den Auftrag bereits ausgelobt.
Das Land
Baden-Württemberg hat dem Neckar-Odenwald-Kreis bereits signalisiert, die
Hälfte der Kosten des Gutachtens zu übernehmen. Unsererseits haben wir eine
Anfrage an unseren SPNV-Aufgabenträger zu dessen Beteiligung gerichtet. Entsprechend
dem Engagement des Neckar-Odenwald-Kreises halten wir es für angemessen, dass
sich der Landkreis Miltenberg abzüglich der Beteiligung des Landes
Baden-Württemberg und der möglichen Beteiligung des Freistaates Bayern an den
Restkosten mit einem eigenen Anteil von 50%, maximal 17.500€ beteiligt.
Landrat Scherf
erklärt, dass auf dieser Strecke noch nicht die Landesstandards erreicht seien,
den die beiden Bundesländer für den Schienenverkehr definierten. Daher bittet
er um den Beschluss, da man durch die Erstellung des Gutachtens, das von den
Aufgabenträgern Freistaat Bayern und Land Baden-Württemberg akzeptiert werde,
darauf verweisen könne, dass diese Maßnahme sinnvoll sei.
Kreisrat Dr. Fahn
findet das Gutachten im Sinne einer gut nachbarschaftlichen Beziehung sinnvoll
und notwendig. Er unterstützt, dass der Freistaat Bayern sich hier beteilige.
Er möchte wissen, wie lange die Erstellung dauern werde.
Kreisrat Reinhard
weist darauf hin, dass die Beteiligung des Landkreises Miltenberg eine
freiwillige Leistung sei. Er möchte wissen, ob es sein könne, dass man nichts
bezahlen müsse.
Landrat Scherf
geht davon nicht aus, weil das Land Baden-Württemberg auch nur die Hälfte der
Kosten übernehme.
Kreisrat Oettinger
verweist auf die Enquete-Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz
Bayern“. Dazu gehöre auch die Infrastruktur. Selbstverständlich müsse man sich
beteiligen, sonst sterbe die Madonnenlandbahn. Dies müsse auch so schnell wie
möglich durchgeführt werden, sonst bleibe die Gleichartigkeit der
Lebensverhältnisse eine Worthülse.