Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Anfragen und Information zum MIL Gründerzentrum Großwallstadt GbR
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.09.2018 WT/002/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Landrat Scherf informiert die Mitglieder des Ausschusses zur aktuellen
Situation der MIL Gründerzentrum Großwallstadt GbR
Prüfung Rechtsformumwandlung der MIL Gründerzentrum GbR in eine GmbH Co
KG vs. Veräußerung der Immobilie
Zum Hintergrund: Für die Aufgaben
·
Betreuung von Gründerinnen und Gründern,
·
Aufbau und Betreuung vom Kompetenznetzen und Foren,
·
Anbahnung und Betreuung von Forschungs- und
Entwicklungsprojekten mit Wissenschaft und Industrie,
·
Regionalmarketing und –management,
·
Unterstützung der Energiewende in der Region,
·
Betrieb des Gründerzentrums
wurde am Bayerischen
Untermain durch die Gesellschafter
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Stadt Aschaffenburg,
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Landkreis Aschaffenburg,
·
Landkreis Miltenberg,
·
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau,
·
Sparkasse Miltenberg-Obernburg,
·
Raiffeisenbank Aschaffenburg,
·
Raiffeisen-Volksbank Miltenberg,
·
IHK Aschaffenburg,
·
HWK Unterfranken und
·
Gemeinde Großwallstadt
die ZENTEC Zentrum für
Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH mit Sitz in Großwallstadt
(nachfolgend "ZENTEC GmbH" genannt) gegründet.
Das „Gründerzentrum“ ist
ursprünglich mit einer Besitz- (MIL Gründerzentrum Großwallstadt GbR mbH) und
einer Betreibergesellschaft (MIL Gründerzentrum Großwallstadt GmbH) mit
identischen Gesellschaftern aus dem Landkreis Miltenberg Ende 1995 / Anfang
1996 gegründet worden. Seit der Verschmelzung der früheren
Betreibergesellschaft mit der TIZ Technologie- und Innovationszentrale
Aschaffenburg zur ZENTEC GmbH zum Stichtag 30.04.2000 besteht keine
Gesellschafteridentität mehr. Gegenstand der MIL Gründerzentrum Großwallstadt
GbR mit den Gesellschaftern Landkreis Miltenberg (54 %), Gemeinde Großwallstadt
(9,1 %), Raiffeisenbank Aschaffenburg eG (vormals Raiffeisenbank Obernburg)
(5,62 %), Raiffeisen Volksbank Miltenberg (Niederlassung der Vereinigte
Volksbank Raiffeisenbank eG) (5,61 %) und Sparkasse Miltenberg-Obernburg (25,67
%) ist die Förderung der Wirtschaft
durch Zurverfügungstellung und Verpachtung von Räumlichkeiten des
Gründerzentrums an junge Unternehmen. Die Beteiligung des Landkreises
Miltenberg an der MIL Gründerzentrum Großwallstadt GbR (nachfolgend MIL GbR
genannt) beträgt 54%. Die MIL GbR ist Eigentümer der mit dem Gründerzentrum
Großwallstadt bebauten Immobilie.
Diese Immobilie ist an die
ZENTEC GmbH verpachtet. Die ZENTEC GmbH hat die einzelnen Einheiten des
Gründerzentrums wiederum an diverse Mieter untervermietet. Das Gründerzentrum
bzw. das Gebäude ist ca. 20 Jahre alt und energetisch und technologisch nicht
auf dem neuesten Stand, so dass demnächst mit umfassenden Modernisierungs-,
Instandhaltungs und Instandsetzungsmaß-nahmen zu rechnen ist.
Während die ZENTEC GmbH
über viele Jahre Gewinne erwirtschaftete, mussten die Gesellschafter der MIL
GbR Kapitalverluste hinnehmen. Um dem negativen Trend und der ungleichen
Belastung beider Gesellschaften entgegenzuwirken, hatte der
Rechnungsprüfungsausschuss 2007/08 angeregt, eine einheitliche
Gesellschafter-struktur regionsweit anzustreben, was jedoch nicht möglich war
und ist. Um dennoch den negativen Trend zu stoppen, wurde sowohl die
Abschreibungsdauer von 25 auf 30 Jahre verlängert als auch der Pachtzins auf
aktuell 3,76 Euro erhöht. Zurückgehende Mietverhältnisse mit Gründern und
darauf eine ab 2018 zu zahlende Fehlbelegungsabgabe an den Freistaat Bayern
führen neben den zu tätigenden Investitionen dazu, dass die Gesellschaft wieder
größere Verluste ausweisen muss, wie der Rechnungsprüfungsausschuss im Jahr
2018 feststellt.
Da die Regierung von
Unterfranken die Befreiung von der Haftungsbegrenzung für die MIL
Gründerzentrum GbR nur widerruflich bis 2021 und unter der Voraussetzung
erteilt hat, dass die finanziellen Risiken für die Gesellschaft überschaubar
sind, wurde der Geschäftsführer von der Gesellschafterversammlung beauftragt,
eine Entscheidungsgrundlage und Handlungsoptionen für die Gesellschafter zu
erarbeiten. Die Handlungsoptionen sind:
·
Auflösung der Gesellschaft
·
Verkürzung Zweckbindungszeitraum
·
Entwicklung alternativer Verwendungszwecke und
Strukturen
·
weitere Notwendigkeit eines kommunal getragenen
Gründerzentrums
(siehe Prüfbericht über die
Betätigungsprüfung – „MIL Gründerzentrum Großwallstadt GbR“, behandelt im
Rechnungsprüfungsausschuss vom 21.02.2018, Seite 9)
In der
Gesellschafterversammlung der GbR vom 3. Juli 2018 wurde vom Geschäftsführer
eine Umwandlung der MIL Gründerzentrum Großwallstadt GbR in eine GmbH & Co.
KG vorgeschlagen. Folgende Auswirkungen entstehen unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten für den Landkreis Miltenberg durch die beabsichtigte Umwandlung
der MIL Gründerzentrum Großwallstadt GbR in eine GmbH & Co. KG
Umwandlung der MIL Gründerzentrum Großwallstadt GbR in eine GmbH &
Co. KG:
Die identitätswahrende Rechtsformumwandlung sollte dergestalt vollzogen werden,
dass die Gesellschafter der MIL GbR eine neue GmbH, die MIL Gründerzentrum
Großwallstadt VerwaltungsGmbH (nachfolgend "VerwaltungsGmbH"
genannt), gründen. Anschließend soll die Satzung der MIL GbR geändert und die
ursprünglichen Gesellschafter Kommanditisten und die VerwaltungsGmbH persönlich
haftende Gesellschafterin der dann als GmbH & Co. KG ins Handelsregister
einzutragenden Gesellschaft werden. Der
Kommanditanteil des Landkreises Miltenberg an der GmbH & Co. KG soll
entsprechend der derzeitigen Beteiligung an der MIL GbR weiterhin 54% betragen.
Nach der Umwandlung soll die Vermietung der einzelnen Einheiten des
Gründerzentrums direkt von der GmbH & Co. KG aus erfolgen; die ZENTEC GmbH
soll als Pächter und (Unter-)Vermieter ausscheiden und zukünftig die Verwaltung
der Immobilie für die GmbH & Co. KG übernehmen. Hierfür soll ein Dienstleistungsvertrag
über 120.000 € zzgl. MwSt. p.a. mit einer Steigerung von 2 % p.a. zwischen der
MIL Gründerzentrum Großwallstadt GmbH & Co. KG und der ZENTEC GmbH
geschlossen werden. Die GmbH & Co. KG würde zukünftig außer den Kosten für
Dach und Fach die Kosten für Reparaturen und Instandhaltung sowie die Kosten
für die Dienstleister und Versorger tragen.
Durch eine Umwandlung der MIL Gründerzentrum Großwallstadt GbR in eine GmbH Co.
KG wird zwar das rechtliche Risiko minimiert, weil der Landkreis nur mit der
Kommanditeinlage haftet (bereits geleistet). Durch den Abschluss des
Dienstleistungsvertrags zwischen der ZENTEC GmbH und der MIL Gründerzentrum
Großwallstadt GmbH & Co.KG entsteht jedoch eine wirtschaftliche
Risikoverlagerung von den Gesellschaftern der ZENTEC GmbH auf die
Gesellschafter der neuen Gesellschaft und somit hauptsächlich auf den Landkreis
Miltenberg als Hauptgesellschafter.
Zwar entstehen bei der beabsichtigten Umwandlung der MIL Gründerzentrum
Großwallstadt GbR in eine GmbH & Co. KG weder Grunderwerbsteuer noch
Ertragsteuern und die Mieteinnahmen würden sich um 66.000 € erhöhen. Unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Veräußerung der Immobilie aber eine
für den Landkreis Miltenberg vorteilhafte und deshalb überlegenswerte Alternative.
Aus diesem Grund hat die
Gesellschafterversammlung am 11. September 2018 beschlossen, keine
Rechtsformumwandlung vorzunehmen.
Eine alternativ mögliche
Veräußerung der im Eigentum der MIL Gründerzentrum Großwallstadt GbR stehenden
mit dem Gründerzentrum Großwallstadt bebauten Immobilie auf der anderen Seite
würde Folgendes bedeuten:
Veräußerung der Immobilie
Aufgrund einer Änderung des für den Bau des Gründerzentrums von der
Regierung von Unterfranken erlassenen Zuwendungsbescheids hat die Gesellschaft
aufgrund der Mieterstruktur des Gründerzentrums rückwirkend ab dem 01.01.2017
bis auf weiteres eine jährliche Fehlbelegungsabgabe in Höhe von ca. 30.000 € an
die Regierung von Unterfranken zu zahlen. Eine Veräußerung der Immobilie hätte
demgegenüber für den verbleibenden Förderzeitraum von höchstens fünf Jahren
eine Rückzahlung von ca. 60.000 € p.a. an die Regierung von Unterfranken zur
Folge.
Der Buchwert des Sachanlagevermögens beträgt per 31.12.2017 1.379.531,52 Euro,
die historischen Anschaffungs- / Herstellungskosten aus den Jahren 1997/1998
2.576.029,35 Euro. Das variable Kapital aller Gesellschafter beträgt zum
31.12.2017 – 562 TEUR, das negative Kapitalkonto des Landkreis Miltenbergs
beläuft sich per 31.12.2017 auf 302.825,95 Euro. Da die Gesellschaft in 2017 einen Verlust in Höhe von ca. 13.000 €
erzielte und sich die Gewinne in den Jahren 2013 - 2016 auf nur ca. 5.000 €
p.a. beliefen ist insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden
Modernisierungs- und Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen am
Gründerzentrum ungewiss, ob die finanziellen Mittel der Gesellschaft (per
31.12.2017 rd. 355 TEUR) den Liquiditätsbedarf hierfür decken, so dass eine
Finanzierungslücke aus dem Gesellschafterkreis - und damit zum überwiegenden
Anteil bzw. zu 54% - vom Landkreis Miltenberg zu schließen wäre. Zudem sind
unter Berücksichtigung der Pacht-/Mieteinnahmen (bisher ca. 88.000 €
Pachtzins p.a., zukünftig ca. 154.000 € Mieteinnahmen) für die Zukunft
auch keine wesentlichen Erträge zu erwarten (siehe Prüfbericht über die
Betätigungsprüfung – „MIL Gründerzentrum Großwallstadt GbR“, behandelt im
Rechnungsprüfungsausschuss vom 21.02.2018, Seite 8).
Zusammengefasst reichen die
Mieterträge bereits derzeit nicht aus, um die durch den laufenden Betrieb der
Immobilie entstehenden Kosten zu decken. Zukünftig kämen auf die GbR bzw. GmbH
& Co. KG aber noch erhebliche weitere Kosten hinzu.
Hierzu zählen insbesondere:
o
Kosten durch die anstehende notwendige
Modernisierung des Gründerzentrums;
o
Kosten durch laufende lnstandhaltungen und
lnstandsetzungen des Gründerzentrums;
o
Kosten durch den beabsichtigten (neuen)
Dienstleistungsvertrag mit der ZENTEC GmbH in Höhe von 142.800 € p.a. (inkl.
MwSt – der Landkreis ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt);
o
Kosten durch die neu zu zahlende Fehlbelegungsabgabe
in Höhe von ca. 30.000 € p.a.
Diese weiteren Kosten wären
von den Gesellschaftern der GmbH &Co. KG, d.h. hauptsächlich dem Landkreis
Miltenberg, zu tragen.
Hinzu kommen die durch die
„Umwandlung“ der GbR in eine GmbH entstehenden Kosten sowie die zukünftigen
laufenden Kosten der Gesellschaft (Steuerberatungskosten, Kosten für
Jahresabschlüsse etc.).
Zusammenfassend und unter
Berücksichtigung der bei der Umwandlung und der Fortführung des Gründerzentrums
zukünftig in jedem Fall entstehenden Kosten (Fehlbelegungsabgabe, Kosten für
Dienstleistungsvertrag ZENTEC GmbH) von ca. 172.800 € p.a. sowie der weiteren
Kosten für die Instandhaltung und Modernisierung des Gründerzentrums würde ein
Verkauf des Gründerzentrums nicht nur dann wirtschaftlich Sinn machen, wenn ein
Veräußerungserlös das bisher von den Gesellschaftern eingesetzte Kapital sowie
die dann maximal zurückzuzahlenden Zuwendungen (insgesamt ca. 300.000 €)
vollständig deckt, sondern auch dann, wenn eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung
aller Kosten ein positives Ergebnis brächte.
Die
Gesellschafterversammlung wird prüfen, unter welchen Bedingungen eine
Veräußerung der Immobilie unter gleichzeitiger Weiterführung der
Mietverhältnisse mit den Gründer*innen und den Aufgabenbereichen der ZENTEC
GmbH gegenüber einer Weiterbewirtschaftung der Immobilie durch die MIL GbR
wirtschaftlich und hinsichtlich der wirtschaftspolitischen Zielsetzung Sinn
macht.