Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Umsetzung der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) im Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.10.2018 BKS/002/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
fassen den einstimmigen
B e s c h l u s s:
1. Es besteht
Einverständnis damit, dass der Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V.
die Flüchtlings- und Integrationsberatung (ehemals Asylsozial- und
landesgeförderte Migrationsberatung) nach BIR im Rahmen einer „konsentierten
Zuständigkeitsvereinbarung“ im Landkreis Miltenberg künftig alleine durchführt.
Ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch
den Landkreis für die reinen Personalkosten bei Erfüllung dieser Aufgabe wird
dadurch nicht begründet.
2.
Die Bezuschussung der Sachkosten gemäß Beschluss
des Bildungsausschusses vom 29.04.2015 wird dadurch nicht berührt. Sie erfolgt
entsprechend, auch soweit das Personal jetzt und künftig für die
Migrationsberatung eingesetzt wird.
Herr Vill erläutert die Umsetzung der Beratungs- und
Integrationsrichtlinie im Landkreis Miltenberg:
Die Asylsozialberatung im Landkreis Miltenberg wird seit vielen Jahren
vom Kreiscaritasverband wahrgenommen. Die reinen Personalkosten hierfür werden
nach Pauschalsätzen und im Rahmen förderfähiger Stellen vom Freistaat Bayern
übernommen. Im Ergebnis werden dadurch etwa 70 % der entstehenden reinen
Personalkosten abgedeckt. Den Restbetrag hat bislang stets der
Diözesancaritasverband übernommen.
Die Sachkosten für den Personaleinsatz blieben beim Kreisverband. Gemäß
Beschluss des Bildungsausschusses vom 29.04.2015 gewährt der Landkreis zu
diesen Sachkosten bis vorläufig 31.12.2020 einen Zuschuss, der jährlich neu
unter Berücksichtigung der Zahl der zu betreuenden Asylbewerber, des Umfangs
des eingesetzten Personals sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des
Landkreises festgelegt wird. Er betrug stets etwa die Hälfte der üblicherweise
veranschlagten Sachkostenpauschale von 20 %.
Auf dieser Grundlage wurden seit 2015 gewährt:
Betreute |
Betreute Personen incl. Fehlbeleger |
VZK (Vollzeitkraft) |
Reine |
Sachkostenzuschlag pauschal 20 % |
Förderung durch Landkreis |
|
Apr 15 |
28 |
540 |
3,5 |
197.541,00 € |
39.508,20 € |
20.000,00 € |
Mrz 16 |
61 |
1.311 |
6 |
284.921,80 € |
56.984,36 € |
28.500,00 € |
Mrz 17 |
57 |
1.017 |
7 |
425.035,10 € |
85.007,02 € |
34.000,00 € |
Mrz 18 |
41 |
718 |
5,5 |
337.184,94 € |
67.436,99 € |
27.500,00 € |
Über die Bewilligung für das Jahr 2016 wurde auch im Bildungsausschuss
am 05.04.2016 berichtet.
Migrationsberatung:
Während die Asylsozialberatung für die Betreuung von Flüchtlingen bis
zum Abschluss des Asylverfahrens zuständig war, werden Flüchtlinge und auch
sonstige Migranten mit Aufenthaltsstatus im Rahmen der Migrationsberatung in
der Regel für die Dauer von längstens drei Jahren beraten.
Die reinen Personalkosten der Migrationsberatung werden in
vergleichbarer Höhe wie die der Asylsozialberatung vom Land und vom Bund
gefördert.
Im März 2018 stellte sich das personelle Engagement der hiesigen Verbände
wie folgt dar:
·
Caritas-Kreisverband: Ab 01.01.2018
noch 5,0 VZK in der Asylsozialberatung; daneben 0,5 VZK in der
landesgeförderten Migrationsberatung; aktuell de facto noch 5,25 VZK insgesamt,
da eine Mitarbeiterin in Mutterschutz
·
BRK-Kreisverband: Nur bundesgeförderte Migrationsberatung
mit 0,9 VZK; wegen Eintritts der überwiegend zuständigen Fachkraft in den
Ruhestand wird das BRK sein Engagement in der Migrationsberatung gegen Ende des
Jahres 2018 beenden.
·
Diakonisches Werk Untermain in Aschaffenburg: 2,0 VZK in
Migrationsberatung für die gesamte Region I, davon 1,5 VZK landesgefördert und
0,5 VZK bundesgefördert
·
Paritätischer Wohlfahrtsverband:
Jugendmigrationsberatungsdienst in Aschaffenburg, stundenweise auch im
Landkreis Miltenberg eingesetzt, ausschließlich bundesgefördert
Nachdem der Landkreis Miltenberg seit 2015 die Sachkosten in der
Asylsozialberatung förderte, beschloss der Bildungsausschuss am 05.04.2016 auf
Antrag des BRK-Kreisverbandes auch eine Förderung der Sachkosten der Migrationsberatung
für die Zeit ab 01.01.2016 in Höhe von 2.500 € jährlich je eingesetzter VZK,
ebenfalls befristet bis vorläufig 31.12.2020. Ausgezahlt wurden aufgrund dieses
Beschlusses bislang aber nur einmal 3.191,02 € an den BRK-Kreisverband für 2016
(damals noch 1,28 VZK). Für 2017 und 2018 erfolgte bislang noch keine
Antragstellung. Auch die anderen beiden nur relativ geringfügig engagierten
Verbände wurden über den Beschluss informiert, beantragten diesen Zuschuss aber
nicht.
Beratungs-und Integrationsrichtlinie (BIR (Anlage 1)):
Im Dezember 2017 veröffentlichte das Sozialministerium eine neue
„Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration
von Menschen mit Migrationshintergrund“ (Beratungs- und Integrationsrichtlinie
– BIR) vom 16.11.2017. Die Richtlinie gilt nun seit 01.01.2018.
Neben Regelungen zur staatlichen Förderung der
Ehrenamtskoordinationsstellen (jetzt: Integrationslotsinnen und -lotsen; vgl.
auch Bericht im Bildungsausschuss zur Flüchtlingssituation am 09.04.2018), besonderer
Maßnahmen sowie der Hausaufgabenhilfe enthält die Vorschrift vor allem auch
Neuregelungen zur staatlichen Förderung der Asylsozial- und landesgeförderten
Migrationsberatung. Insbesondere werden diese beiden Beratungsformen seit
Beginn dieses Jahres nicht mehr unterschieden, sondern seit Jahresbeginn unter
dem Begriff „Flüchtlings- und Integrationsberatung“ zusammengefasst. Dies macht
absolut Sinn, sowohl für das Klientel als auch die Beratungskräfte, weil
Menschen, die bis zum Abschluss des Asylverfahrens von einer vertrauten Stelle
beraten wurden, diese natürlich nur ungern wechseln, nur weil nun ein
Anerkennungsbescheid vorliegt. Auch die in der Asylsozialsozialberatungsstelle
vorliegenden Informationen müssen kein zweites Mal erhoben werden.
Die Förderhöhe je VZK ändert sich im Wesentlichen nicht. Verschiebungen
ergeben sich aber bei der Neuverteilung der förderfähigen Stellen, die künftig
nach den Zahlen des Ausländerzentralregisters erfolgt. Davon profitieren
überwiegend die kreisfreien Städte zu Lasten der Landkreise. Für den Landkreis
Miltenberg würden statt 5,85 Stellen nach BIR für 2018 künftig nur noch 3,57
Stellen anerkannt (siehe „Rot-Grün-Liste“ (Anlage 2)).
Die vor Ort für die Landesförderung in Betracht kommenden potentiellen
Zuwendungsempfänger (Wohlfahrtsverbände und Landkreis bzw. kreisfreie Stadt)
müssen sich in einer Zuständigkeitsvereinbarung (siehe Vereinbarungsmuster,
Anlage 3) im Konsens darauf verständigen, wie diese förderfähigen Stellen
verteilt werden. Mit dieser noch abzuschließenden Vereinbarung muss bis
15.11.2018 über den jeweiligen Spitzenverband der Förderantrag bei der
Regierung von Mittelfranken gestellt werden.
Umsetzung im Landkreis Miltenberg:
In den beiden Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände
im Landkreis Miltenberg am 26.10.2017 sowie am 18.03.2018 erklärte der
BRK-Kreisverband sein Ausscheiden aus der Migrationsberatung ab 01.01.2019, der
Paritätische Wohlfahrtsverband ist bei uns nur bundesgefördert tätig.
Die Diakonie erklärte am 12.09.2018 nach verschiedenen Gesprächen
ebenfalls, dass sie ihr Engagement künftig auf den Bereich Aschaffenburg
beschränken und die Flüchtlings- und Integrationsberatung im Landkreis
Miltenberg der Caritas überlassen werde. Damit bleibt ab 2019 als einziger in diesem
Bereich tätiger Verband der Kreiscaritasverband Miltenberg.
Schon Ende 2017 hatte das Sozialministerium mitgeteilt, dass abweichend
von der „Rot-Grün-Liste“ für 2018 noch einmal im Rahmen einer
Besitzstandsregelung in 2018 keine Kürzungen für aktuell eingesetztes
Beratungspersonal erfolge, mithin die im Landkreis Miltenberg tätigen Verbände
Förderung für 5,85 VZK erhalten könnten. Der Diözesancaritasverband sagte auch
hierfür zu, die vom Staatszuschuss nicht gedeckten reinen Personalkosten aus
Mitteln der Kirche zu finanzieren. Für die Zeit ab 2019 ging man aber sowohl in
der Personalplanung des Kreiscaritasverbandes als auch in der Haushaltsplanung
des Diözesancaritasverbandes zunächst von einer Personalabsenkung gemäß der
„Rot-Grün-Liste“ aus (= 3,57 VZK für den Landkreis Miltenberg).
Mit Schreiben vom 20.07.2018 erklärte nunmehr der bayerische
Innenminister, dass vermutlich davon ausgegangen werden könne, dass die
Besitzstandsregelung 2018 auch für 2019 noch einmal gelte (siehe
BayLT-Landräte-Info vom 22.08.2018, Anlage 4).
Eine Aussage des Diözesancaritasverbandes zur Tragung der ungedeckten
Personalkosten ab 2019 lag zum Zeitpunkt der Formulierung dieser
Beschlussvorlage noch nicht vor. Laut Kreiscaritasverband sei aber davon
auszugehen, dass jedenfalls die bislang eingeplanten 3,57 VZK mindestens
aufrechterhalten und finanziert werden könnten.
Beschlussvorschlag:
Nr. 1 bedeutet vor allem, dass der Landkreis Miltenberg – so wie auch
die übrigen hiesigen Wohlfahrtsverbände – die Durchführung der Asylsozial- und
landesgeförderten Migrationsberatung auch künftig dem Kreiscaritasverband
überlassen und sich nicht mit eigenem Personal daran beteiligen will.
Dies erscheint sinnvoll, weil diese Aufgabe von dort seit Jahren in
hervorragender Weise und in guter Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des
Sozialamtes ausgeführt wird. Daneben ist vor allem auch die großzügige
finanzielle Beteiligung des Diözesancaritasverbandes keinesfalls
selbstverständlich und hoch anzuerkennen.
Die grundsätzliche staatliche Zuständigkeit für die Förderung derartiger
Strukturen bleibt unberührt.
Nr. 2: Die Aufrechterhaltung der zunächst bis 31.12.2020 befristeten
Kostenbeteiligung des Landkreises mit ca. 50 % der Sachkosten (im Ergebnis etwa
8 % der Gesamtkosten) erscheint als angemessener kommunaler Beitrag. Die
Alternative wäre die Wahrnehmung der Aufgabe mit Landkreispersonal unter
Inanspruchnahme der nicht kostendeckenden staatlichen Zuschüsse.
Anlagen:
(1)
Beratungs-
und Integrationsrichtlinie (BIR)
(2)
„Rot-Grün-Liste“
(3)
Vereinbarungsmuster
(4)
BayLT-Landräte-Info
vom 22.08.2018