Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Umsetzung der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.10.2018   BKS/002/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

1.    Es besteht Einverständnis damit, dass der Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. die Flüchtlings- und Integrationsberatung (ehemals Asylsozial- und landesgeförderte Migrationsberatung) nach BIR im Rahmen einer „konsentierten Zuständigkeitsvereinbarung“ im Landkreis Miltenberg künftig alleine durchführt.

Ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Landkreis für die reinen Personalkosten bei Erfüllung dieser Aufgabe wird dadurch nicht begründet.

2.    Die Bezuschussung der Sachkosten gemäß Beschluss des Bildungsausschusses vom 29.04.2015 wird dadurch nicht berührt. Sie erfolgt entsprechend, auch soweit das Personal jetzt und künftig für die Migrationsberatung eingesetzt wird.


Herr Vill erläutert die Umsetzung der Beratungs- und Integrationsrichtlinie im Landkreis Miltenberg:

Die Asylsozialberatung im Landkreis Miltenberg wird seit vielen Jahren vom Kreiscaritasverband wahrgenommen. Die reinen Personalkosten hierfür werden nach Pauschalsätzen und im Rahmen förderfähiger Stellen vom Freistaat Bayern übernommen. Im Ergebnis werden dadurch etwa 70 % der entstehenden reinen Personalkosten abgedeckt. Den Restbetrag hat bislang stets der Diözesancaritasverband übernommen.

Die Sachkosten für den Personaleinsatz blieben beim Kreisverband. Gemäß Beschluss des Bildungsausschusses vom 29.04.2015 gewährt der Landkreis zu diesen Sachkosten bis vorläufig 31.12.2020 einen Zuschuss, der jährlich neu unter Berücksichtigung der Zahl der zu betreuenden Asylbewerber, des Umfangs des eingesetzten Personals sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landkreises festgelegt wird. Er betrug stets etwa die Hälfte der üblicherweise veranschlagten Sachkostenpauschale von 20 %.

Auf dieser Grundlage wurden seit 2015 gewährt:

Betreute
Unterkünfte

Betreute Personen incl. Fehlbeleger

VZK (Vollzeitkraft)

Reine
Personalkosten

Sachkostenzuschlag pauschal 20 %

Förderung durch Landkreis

Apr 15

28

540

3,5

197.541,00 €

39.508,20 €

20.000,00 €

Mrz 16

61

1.311

6

284.921,80 €

56.984,36 €

28.500,00 €

Mrz 17

57

1.017

7

425.035,10 €

85.007,02 €

34.000,00 €

Mrz 18

41

718

5,5

337.184,94 €

67.436,99 €

27.500,00 €

Über die Bewilligung für das Jahr 2016 wurde auch im Bildungsausschuss am 05.04.2016 berichtet.

Migrationsberatung:

Während die Asylsozialberatung für die Betreuung von Flüchtlingen bis zum Abschluss des Asylverfahrens zuständig war, werden Flüchtlinge und auch sonstige Migranten mit Aufenthaltsstatus im Rahmen der Migrationsberatung in der Regel für die Dauer von längstens drei Jahren beraten.

 

Die reinen Personalkosten der Migrationsberatung werden in vergleichbarer Höhe wie die der Asylsozialberatung vom Land und vom Bund gefördert.

Im März 2018 stellte sich das personelle Engagement der hiesigen Verbände wie folgt dar:

·         Caritas-Kreisverband: Ab 01.01.2018 noch 5,0 VZK in der Asylsozialberatung; daneben 0,5 VZK in der landesgeförderten Migrationsberatung; aktuell de facto noch 5,25 VZK insgesamt, da eine Mitarbeiterin in Mutterschutz

·         BRK-Kreisverband: Nur bundesgeförderte Migrationsberatung mit 0,9 VZK; wegen Eintritts der überwiegend zuständigen Fachkraft in den Ruhestand wird das BRK sein Engagement in der Migrationsberatung gegen Ende des Jahres 2018 beenden.

·         Diakonisches Werk Untermain in Aschaffenburg: 2,0 VZK in Migrationsberatung für die gesamte Region I, davon 1,5 VZK landesgefördert und 0,5 VZK bundesgefördert

·         Paritätischer Wohlfahrtsverband: Jugendmigrationsberatungsdienst in Aschaffenburg, stundenweise auch im Landkreis Miltenberg eingesetzt, ausschließlich bundesgefördert

Nachdem der Landkreis Miltenberg seit 2015 die Sachkosten in der Asylsozialberatung förderte, beschloss der Bildungsausschuss am 05.04.2016 auf Antrag des BRK-Kreisverbandes auch eine Förderung der Sachkosten der Migrationsberatung für die Zeit ab 01.01.2016 in Höhe von 2.500 € jährlich je eingesetzter VZK, ebenfalls befristet bis vorläufig 31.12.2020. Ausgezahlt wurden aufgrund dieses Beschlusses bislang aber nur einmal 3.191,02 € an den BRK-Kreisverband für 2016 (damals noch 1,28 VZK). Für 2017 und 2018 erfolgte bislang noch keine Antragstellung. Auch die anderen beiden nur relativ geringfügig engagierten Verbände wurden über den Beschluss informiert, beantragten diesen Zuschuss aber nicht.

Beratungs-und Integrationsrichtlinie (BIR (Anlage 1)):

Im Dezember 2017 veröffentlichte das Sozialministerium eine neue „Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund“ (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR) vom 16.11.2017. Die Richtlinie gilt nun seit 01.01.2018.

Neben Regelungen zur staatlichen Förderung der Ehrenamtskoordinationsstellen (jetzt: Integrationslotsinnen und -lotsen; vgl. auch Bericht im Bildungsausschuss zur Flüchtlingssituation am 09.04.2018), besonderer Maßnahmen sowie der Hausaufgabenhilfe enthält die Vorschrift vor allem auch Neuregelungen zur staatlichen Förderung der Asylsozial- und landesgeförderten Migrationsberatung. Insbesondere werden diese beiden Beratungsformen seit Beginn dieses Jahres nicht mehr unterschieden, sondern seit Jahresbeginn unter dem Begriff „Flüchtlings- und Integrationsberatung“ zusammengefasst. Dies macht absolut Sinn, sowohl für das Klientel als auch die Beratungskräfte, weil Menschen, die bis zum Abschluss des Asylverfahrens von einer vertrauten Stelle beraten wurden, diese natürlich nur ungern wechseln, nur weil nun ein Anerkennungsbescheid vorliegt. Auch die in der Asylsozialsozialberatungsstelle vorliegenden Informationen müssen kein zweites Mal erhoben werden.

Die Förderhöhe je VZK ändert sich im Wesentlichen nicht. Verschiebungen ergeben sich aber bei der Neuverteilung der förderfähigen Stellen, die künftig nach den Zahlen des Ausländerzentralregisters erfolgt. Davon profitieren überwiegend die kreisfreien Städte zu Lasten der Landkreise. Für den Landkreis Miltenberg würden statt 5,85 Stellen nach BIR für 2018 künftig nur noch 3,57 Stellen anerkannt (siehe „Rot-Grün-Liste“ (Anlage 2)).

Die vor Ort für die Landesförderung in Betracht kommenden potentiellen Zuwendungsempfänger (Wohlfahrtsverbände und Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) müssen sich in einer Zuständigkeitsvereinbarung (siehe Vereinbarungsmuster, Anlage 3) im Konsens darauf verständigen, wie diese förderfähigen Stellen verteilt werden. Mit dieser noch abzuschließenden Vereinbarung muss bis 15.11.2018 über den jeweiligen Spitzenverband der Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken gestellt werden.

 

 

Umsetzung im Landkreis Miltenberg:

In den beiden Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Miltenberg am 26.10.2017 sowie am 18.03.2018 erklärte der BRK-Kreisverband sein Ausscheiden aus der Migrationsberatung ab 01.01.2019, der Paritätische Wohlfahrtsverband ist bei uns nur bundesgefördert tätig.

Die Diakonie erklärte am 12.09.2018 nach verschiedenen Gesprächen ebenfalls, dass sie ihr Engagement künftig auf den Bereich Aschaffenburg beschränken und die Flüchtlings- und Integrationsberatung im Landkreis Miltenberg der Caritas überlassen werde. Damit bleibt ab 2019 als einziger in diesem Bereich tätiger Verband der Kreiscaritasverband Miltenberg.

Schon Ende 2017 hatte das Sozialministerium mitgeteilt, dass abweichend von der „Rot-Grün-Liste“ für 2018 noch einmal im Rahmen einer Besitzstandsregelung in 2018 keine Kürzungen für aktuell eingesetztes Beratungspersonal erfolge, mithin die im Landkreis Miltenberg tätigen Verbände Förderung für 5,85 VZK erhalten könnten. Der Diözesancaritasverband sagte auch hierfür zu, die vom Staatszuschuss nicht gedeckten reinen Personalkosten aus Mitteln der Kirche zu finanzieren. Für die Zeit ab 2019 ging man aber sowohl in der Personalplanung des Kreiscaritasverbandes als auch in der Haushaltsplanung des Diözesancaritasverbandes zunächst von einer Personalabsenkung gemäß der „Rot-Grün-Liste“ aus (= 3,57 VZK für den Landkreis Miltenberg).

Mit Schreiben vom 20.07.2018 erklärte nunmehr der bayerische Innenminister, dass vermutlich davon ausgegangen werden könne, dass die Besitzstandsregelung 2018 auch für 2019 noch einmal gelte (siehe BayLT-Landräte-Info vom 22.08.2018, Anlage 4).

Eine Aussage des Diözesancaritasverbandes zur Tragung der ungedeckten Personalkosten ab 2019 lag zum Zeitpunkt der Formulierung dieser Beschlussvorlage noch nicht vor. Laut Kreiscaritasverband sei aber davon auszugehen, dass jedenfalls die bislang eingeplanten 3,57 VZK mindestens aufrechterhalten und finanziert werden könnten.

Beschlussvorschlag:

Nr. 1 bedeutet vor allem, dass der Landkreis Miltenberg – so wie auch die übrigen hiesigen Wohlfahrtsverbände – die Durchführung der Asylsozial- und landesgeförderten Migrationsberatung auch künftig dem Kreiscaritasverband überlassen und sich nicht mit eigenem Personal daran beteiligen will.

Dies erscheint sinnvoll, weil diese Aufgabe von dort seit Jahren in hervorragender Weise und in guter Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Sozialamtes ausgeführt wird. Daneben ist vor allem auch die großzügige finanzielle Beteiligung des Diözesancaritasverbandes keinesfalls selbstverständlich und hoch anzuerkennen.

Die grundsätzliche staatliche Zuständigkeit für die Förderung derartiger Strukturen bleibt unberührt.

Nr. 2: Die Aufrechterhaltung der zunächst bis 31.12.2020 befristeten Kostenbeteiligung des Landkreises mit ca. 50 % der Sachkosten (im Ergebnis etwa 8 % der Gesamtkosten) erscheint als angemessener kommunaler Beitrag. Die Alternative wäre die Wahrnehmung der Aufgabe mit Landkreispersonal unter Inanspruchnahme der nicht kostendeckenden staatlichen Zuschüsse.

 

Anlagen:

(1)       Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR)

(2)       „Rot-Grün-Liste“

(3)       Vereinbarungsmuster

(4)       BayLT-Landräte-Info vom 22.08.2018

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung