Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Bericht Jugendberufsagentur

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.10.2018   BKS/002/2018 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Roman Zimmermann, der seitens der GbF für die Jugendberufsagentur (JBA) tätig ist, gibt einen kurzen Einblick über die ersten vier Monate der Jugendberufsagentur – Fachbereich Jugendberufshilfe.

 

Die JBA besteht aus folgenden drei Kooperationspartnern: dem Jobcenter Miltenberg, der Agentur für Arbeit und dem Fachdienst Jugendberufshilfe vom Landratsamt.

 

 

Herr Zimmermann erklärt, dass ein Monat jeweils mit der Fallkonferenz startet. Die „Grundbesetzung“ besteht aus dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen der Berufsschulen und der Jugendberufshilfe. Es besteht auch immer die Möglichkeit, dass Kollegen aus anderen Fachbereichen wie JaS der Mittelschulen, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendgerichtshilfe, Erziehungsberatung etc. teilnehmen, um Kunden aus ihrem Bereich an die Jugendberufsagentur anzubinden, wenn der Bedarf besteht.

 

In der Fallkonferenz werden Fälle unter Einhaltung des Datenschutzes eingebracht, Zuständigkeiten geklärt und die nächsten möglichen Schritte besprochen. Somit entwickelt sich ein Auftrag für den zuständigen Fachbereich.

 

 

Aufträge für die Jugendberufsagentur können u.a. sein: Anbindung und Begleitung an die Agentur für Arbeit und ans Jobcenter, Rückführung an schulische Systeme, Anbindung an Ausbildungsbetrieben und Arbeitsstellen und Begleitung bei allen Schwierigkeiten, die diese Bereiche betreffen. Diese Aufträge werden oft in kurzer Zeit bearbeitet. Längerfristige Aufträge sind dann z.B. das Durchhaltevermögen zu korrigieren bzw. herzustellen, wie auch die Motivation und Frustrationstoleranz in beruflichen oder schulischen Bereichen.

 

 

An Kunden kommt die JBA auf der einen Seite durch die Fallkonferenz, aber auch durch direkte Kontaktaufnahme anderer Fachbereiche, um sie an die JBA zu übergeben und natürlich auch, wenn Kunden sich selbstständig bei der JBA melden oder die Kontaktaufnahme empfohlen wurde.

 

 

Zur Kontaktaufnahme erklärt Herr Zimmermann, dass es für die Arbeit keine Rolle spielt, wo der Erstkontakt hergestellt wird. Möglich ist die Begleitung eines Termins bei JaS, JC, ASD etc. Wenn ein Kontaktformular bereits unterschrieben vorliegt, erfolgt die direkte Kontaktaufnahme von uns zum Kunden. Der Treffpunkt ist dort, wo der Kunde sich wohlfühlt, im Büro, zu Hause oder an einem neutralen Platz.

 

Schwierigkeiten ergeben sich, wenn kein Kontaktformular vorliegt. Dadurch gibt es keine Datenschutzbefreiung, was Absprachen mit JC und AfA kaum möglich macht. Minderjährige Kunden sind auf Unterschrift der Eltern angewiesen, haben aber dennoch ein Recht auf Beratung!

 

 

Zurzeit liegen der Jugendberufsagentur 35 Fälle vor, von denen 25 noch aktiv bearbeitet werden. Davon habe man acht Jugendliche bereits passgenau in Ausbildung und Arbeit gebracht. Bei diesen Jugendlichen, den sogenannten „Fällen“ muss man zum großen Teil die Jugendberufshilfe als Fachbereich von der JBA abgrenzen, weil die JBA teilweise längerfristig mit den Menschen arbeiten will und darf. Ein Beispiel dafür ist, wenn z.B. ein Jugendgerichtshilfefall zur JBA kommt und vorgeschlagen wird, dass er neun bis 12 Monate mit der JBA zusammenarbeiten soll, ist es natürlich ein längerfristiger Prozess. Auch andere junge Menschen, die noch nie berufstätig waren bzw. schon lange aus dem System rausgefallen waren, sind jetzt teilweise längerfristige Betreuungsmaßnahmen nötig, die durch die JBA durchgeführt werden.

 

Kreisrat Dr. Linduschka regt an, beim nächsten Bericht anhand von eins bis zwei Musterfällen konkret aufzuzeigen, wie die Arbeit ablaufe, was Herr Zimmermann gerne aufnimmt.

 

Landrat Scherf stellt heraus, dass mit der JBA etwas geschaffen worden sei, was wirklich gebraucht werde. Er freut sich, dass die JBA die volle Rückendeckung des Kreistages habe.

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