Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Bericht über den Straßenbau 2018; Beschluss zu Maßnahmen mit größeren Abweichungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.07.2018   BAUV/003/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Bau und Verkehr fasst den einstimmigen

 

Beschluss,

 

den Änderungen zum Kreisstraßenhaushalt 2018 sowie der Ausführung der Projekte im Zuge der Deckensanierung und Straßenneu/-ausbau, einschließlich der Beauftragung von Planungsleistungen des Landkreises, mit den vorstehend aufgeführten Einzelsummen zuzustimmen.


Herr Dittrich, teilt nachfolgend die jeweiligen Änderungen im Haushalt gegenüber dem Haushaltsansatz gemäß Kreistagsbeschluss vom 05.02.2018 für die Anlagen im Bau-, Neubau, Ausbau und Deckenbau mit.

 

MIL 02

Die Fahrbahnsanierung der MIL 02 von Schmachtenberg Richtung Mönchberg befindet sich noch in Planung. Die Bauausführung ist für Herbst 2018 vorgesehen. Es ist bisher keine Änderung gegenüber den im Haushalt eingestellten Kosten in Höhe von 500.000 € bekannt.

 

MIL 05

Die Sanierung eines Teilstückes der MIL 05 von der Abzweigung der B 469 Richtung Mainbullau befindet sich noch in Planung. Hierfür sind 10.000 € eingestellt. Die Ausführung ist in 2019 vorgesehen.

 

MIL 06

Ebenso verhält es sich auf der MIL 06 von Weilbach nach Amorbach. Hier soll auf einer Länge von ca. 2 – 3 km eine Böschungssanierung durchgeführt werden. Für die Planungsleistungen sind auch hier 10.000 € veranschlagt.

 

MIL 07

In den Sommerferien dieses Jahres wird der 2. Bauabschnitt der MIL 07 von Watterbach nach Breitenbuch durchgeführt. Hierbei soll auf einer Länge von ca. 1,4 km eine neue Deckschicht aufgebracht werden. Die nun submittierten Kosten bei 445.000 € überschreiten das angesetzte Budget deutlich. Die im Haushalt angesetzten Kosten in Höhe von 220.000 € beruhten auf einer Differenzbildung der Gesamtkostenannahme und der Kostenannahme für den 1. Bauabschnitt. In der Besprechung zur Erstellung des Haushaltes 2018 am 25.09.2017 gemeinsam mit der Kämmerei ging das Staatliche Bauamt ursprünglich von 600.000 € als Gesamtsumme für beide Bauabschnitte aus. Bezüglich des ersten Bauabschnittes wurde vom Staatlichen Bauamt ein Kostenansatz in Höhe von 380.000 € ermittelt, so dass daraufhin 220.000 € im Haushalt eingestellt wurden. Der 1. BA wurde im Mai 2018 dann tatsächlich mit einer Gesamtsumme in Höhe von ca. 495.000 € abgerechnet.

 

Am Einmündungsbereich in die St 2311 fand im Rahmen der Sanierung der OD Kirchzell auch der Anschluss an die MIL 07 statt. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Die Schlussrechnung liegt dem Staatlichen Bauamt noch nicht vor. Es wird damit gerechnet, dass der Ansatz von 20.000 € auskömmlich ist.

 

MIL 22

Der Ausbau der MIL 22 in der OD Niedernberg vom Waldweg bis zum neugeschaffenen Kreisverkehrsplatz soll in diesem Sommer beginnen. Die Kosten werden sich auch hier gegenüber dem Kostenansatz deutlich erhöhen. Lt. Vergabeergebnis ist hier für den Landkreis mit einem Anteil in Höhe von 450.000 € zu rechnen. Ursprünglich war nur ein reiner Deckenbau vorgesehen. Aufgrund zusätzlicher gemeindlicher Hausanschlussleitungen muss jedoch die Maßnahme im Vollausbau durchgeführt werden. Eine schriftliche Vereinbarung über die Kostenteilung ist jedoch noch nicht geschlossen worden, wird aber umgehend nachgeholt.

 

MIL 35

Die Erneuerung der Faulbachbrücke am Ortseingang bei Altenbuch ist in vollem Gange. Der Kosten in Höhe von 400.000 € erhöhen sich aufgrund des Ausschreibungsergebnisses auf ca. 435.000 €.

 

MIL 22

Für Restabwicklungen „älterer“ Maßnahmen, insbesondere der MIL 22 in Niedernberg und der MIL 29 in Großwallstadt, werden insgesamt 480.000 € benötigt. Die Gesamtsumme beruht zum Einen aus den beiden o.g. Maßnahmen, die mit insgesamt 330.000 € zu Buche schlagen, sowie aus diversen Restzahlungen aus Maßnahmen vergangener Jahre.

 

Die Aufteilung des Mittelabflusses für 2018 und 2019 wird entsprechend geändert und im Rahmen dieser Sitzung von einem Vertreter des Staatlichen Bauamtes vorgestellt.

 

 

Kreisrat Wolz spricht die Kostenschätzung für die MIL 07 an, die ursprünglich bei 600 TEUR gewesen sei. Das Submissionsergebnis liege jetzt bei 445 TEUR, der 1. BA abgerechnet bei 495 TEUR. Das seien zusammen Kosten in Höhe von 940 TEUR, d.h. die Summe liege über 50% über der Kostenschätzung. Hier stelle sich für ihn die Frage, was natürlich beim Hochbau nicht möglich sei, dass man Submissionen aufhebe aufgrund von überhöhten Preisen, weil es oftmals finanziell nicht machbar sei. Im Straßenbau sei das sicher machbar, dass man einmal eine Baumaßnahme aufhebe. Wenn bei ihm in der Gemeinde eine Baumaßnahme nicht finanziert werden könne, dann würde diese aufgehoben. Er glaubt, dass man das Ganze nicht mehr so mitmachen solle, denn die Preiserhöhungen seien nicht mehr normal. Deshalb stellt Kreisrat Wolz die Frage, ob eine Aufhebung machbar sei.

 

Herr Nagel, Staatl. Bauamt Aschaffenburg, sagt zur Kostenschätzung, dass die 600 TEUR im Jahr 2015 geschätzt worden seien. Als Grundlage dafür sei ein reiner Deckenbau vorgesehen gewesen, d.h. 4 cm abfräsen und 4 cm wieder aufbringen. Beim tatsächlichen Bau 2018 habe man durch Bohrkernuntersuchungen, Bodengutachten usw. festgestellt, dass auch die darunterliegende Binderschicht mit abgefräst werden müsse. Hier hätte der Kostenansatz schon dementsprechend angepasst werden sollen. Das Staatl. Bauamt habe damals kundgegeben, dass das Ganze durch die Erneuerung des Oberbaus, nicht nur der Deckschicht, mit Sicherheit teurer werde.

Ein weiterer Grund seien diverse Durchlässe, die erneuert werden müssen.

Natürlich prüfe das Staatl. Bauamt auch, ob im Ausschreibungsergebnis erhöhte Einheitspreise seien. Wenn ein Angebot jeglichen Kostenrahmen übersteige, dann würde die Ausschreibung auch aufgehoben.

Das andere sei, dass die Preise momentan im Bausektor Straßen sehr hoch seien. Die Firmen hätten sehr viel zu tun. Die Preise von 2015 zu 2018 seien mindestens 25% höher. Es sei nicht absehbar, dass die Preise in den nächsten zwei-drei Jahren wieder derartig fallen würden.

 

Herr Wosnik ergänzt, dass es grundsätzlich auch im Hochbau möglich sei, eine Ausschreibung aufzuheben. Das Problem sei nur der Nachweis, dass die Gesamtmaßnahme durch die Vergabe eines deutlich über dem Kostenansatz liegenden Auftrags unwirtschaftlich werde. Wenn eine Küchensanierung z.B. aus drei Gewerken bestehe, bei dem ein Gewerk schon die gesamten Kosten schlucke, dann sei es einfach zu sagen, dass die Gesamtmaßnahme damit nicht mehr wirtschaftlich sei. Aber in dem Moment, indem es 20 Gewerke gebe, gehe es nur darum, ob die Gesamtmaßnahme innerhalb des Kostenrahmens plus einer Toleranzzahl liege. Deshalb sei es erheblich schwieriger im Hochbau, Ausschreibungen aufzuheben.

 

Kreisrat Bein fragt zur MIL 22, ob und wie der Landkreis an den Mehrkosten beteiligt sei.

 

Herr Wosnik antwortet, dass das Staatliche Bauamt dem UB 5 in den letzten Tagen die entsprechende Kostenvereinbarung zugeleitet habe. Der UB 5 prüfe diese jetzt und werde sie dann im nächsten Ausschuss vorstellen, da diese zustimmungsrelevant sei.

 

Kreisrat Schuck fragt zur Bindeschicht der MIL 07, ob es nicht einfacher und kostengünstiger wäre, mit einem Belag drüber zu gehen.

 

Herr Nagel antwortet, dass man zum Teil in Hocheinbauweise gearbeitet habe, wo es möglich gewesen sei, d.h. dass man sich in manchen Bereichen diese 6 cm habe sparen können. Allerdings sei es so, dass eine Binderschicht, die darunter liege, auch mürbe würde. Das Bitumen löse sich auf, die Zuschlagsstoffe würden nicht mehr gebunden, daher müsse diese Schicht immer wieder erneuert werden. Dies hänge nicht so sehr mit der Belastung, sondern mit der Verwitterung zusammen.

Zur MIL 22 sagt Herr Nagel, dass ursprünglich ein Deckenbau, mit einer Teilerneuerung der Binderschicht, geplant gewesen sei. In den vergangenen Jahren habe das Staatl. Bauamt grundsätzlich bei Erstellung einer neuen Deck- und Binderschicht die Gemeinden in die Pflicht genommen, um festzustellen, wie es unter dem Straßenbelag aussehe, d.h. ob Leitungen, Haus-, Wasser-, Kanalanschlüsse defekt seien. Dies lasse man sich von den Gemeinden schriftlich geben, damit nicht nach Erneuerung des Belages in den nächsten acht bis zwölf Jahren die Gemeinden die Straßen wegen defekter Leitungen aufreißen lassen möchten. Die Gemeinde Niedernberg sei gebeten worden, die Wasserleitungen und den Kanal zu untersuchen. Dabei habe man festgestellt, dass alle Hausanschlüsse zum Kanal und die komplette Wasserleitung plus Anschlüsse erneuert werden müssten. Das Staatl. Bauamt habe eine Deck- und Binderschicht vorgesehen. Um ein zu großes Flickwerk zu verhindern, mache man jetzt einen Vollausbau. Allerdings sei die Gemeinde in den Bereichen, in denen die Leitungen erneuert werden, beteiligt. Man bekomme dann von der Gemeinde Gelder zurück. Wie hoch dieser Betrag sei, könne er jetzt noch nicht sagen, aber es gleiche sich in etwa aus.

 

Kreisrat Wolz sagt, dass es früher eine Befahrung des Bauausschusses zu den geplanten Straßenbaumaßnahmen gegeben habe und die Kreisrät/-innen Mitspracherecht über die Dringlichkeit gehabt hätten.

 

Landrat Scherf sagt, dass die Kreisrät/-innen nicht nur ein Mitspracherecht hätten, sondern entscheiden würden, was gebaut werde.

Zur Dringlichkeit sagt Landrat Scherf, dass es eine Beurteilung der Straßen gebe, nach denen sich gerichtet werde.

Der Ausschuss mache wie jedes Jahr eine Besichtigungsfahrt, allerdings habe aufgrund der großen Dominanz der Schulbausanierungsmaßnahmen der Straßenbau etwas zurückstecken müsse. Landrat Scherf sagt, dass jedes Jahr, so auch 2017, bei der Fahrt eine Straßenmaßnahme vor Ort angeschaut werde.

 

Herr Wosnik ergänzt, dass man eine Straßenbauverwaltung habe, die sich mit dem Aufbau der Straße tief beschäftige, die durchaus nicht immer ganz richtig liege. Er traue sich als Hochbauer aber nicht zu, durch pure Inaugenscheinnahme einer Straße zu bestimmen, was die nötige Maßnahme sei. Er sagt, man müsse auf den Fachverstand des Staatl. Bauamtes vertrauen. Dass dieser Fachverstand ab und an mal an der einen oder anderen Stelle durch neue Regelwerke oder durch neue Empfehlungen anders liege, das müsse man zur Kenntnis nehmen. Bei den Hochbauprojekten verschaffe man sich einen Eindruck von dem Zustand der Gebäude vor der Sanierung, aber natürlich auch nicht für jede kleine Bauunterhaltsmaßnahme. Insofern bittet er darum, sich in der Zeit auf das zu konzentrieren, was fertiggestellt worden sei. Es werde ein Straßenzustandskataster geführt. Man könne mit der Aufstellung des Haushalts zu den Maßnahmen die Kategorie im Straßenzustandskataster bekannt geben. Dies nehme er gerne als Anregung auf.

 

Herr Nagel sagt, dass es Unterlagen gebe, in denen die Straßen in verschiedenen Farben je nach Zustand dargestellt seien. Die Straßen, die jetzt hier in Angriff genommen würden, seien alle in rot (unbefriedigender Zustand) markiert. Hier verlasse sich das Staatl. Bauamt auf die Straßenmeister, die draußen vor Ort seien und mitteilen, wo der größte Bedarf sei.

Man müsse auch berücksichtigen, dass es Straßen gebe, die in schlechtem Zustand seien, aber nur von 400 – 500 Fahrzeugen benutzt würden. Andere Straßen hätten 8000 bis 9000 Fahrzeuge, so dass diese ggf. bei den Planungen bevorzugt würden.

 

Kreisrat Wolz findet den Vorschlag von Herr Wosnik mit dem Straßenbaukataster sehr gut sei, da dadurch alles viel besser nachvollzogen werden könne.

 

Landrat Scherf sagt, dass im Herbst in Vorbereitung für den Bauhaushalt des kommenden Jahres gut transparent gemacht werde, wo man in der Skala stehe und wie die Auswahl zustande gekommen sei.

 

Kreisrat Scholtka ist der Meinung, dass bei den beiden Maßnahmen mit Kostensteigerungen der Fehler war, dass die Voruntersuchungen nicht genau genug gewesen seien. Er bittet darum, in Zukunft darauf zu achten, dass solche Bohrungen vorher gemacht würden.

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