Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: nachträglich auf TO: Antrag Gemeinde Mömlingen – Bestätigung von Sportklassen

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Sitzung:28.06.2018   BAUV/002/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Krämer, Kreiskämmerer, trägt vor, dass die Gemeinde Mömlingen mit Schreiben vom 18.04.2018 mitgeteilt hat, ihr Hallenbad sanieren bzw. einen Neubau errichten zu wollen. Mit diesem Schreiben wurde der Landkreis als Sachaufwandsträger der Main-Limes-Realschule Obernburg gebeten, folgende förmliche Bestätigungen zu erteilen:

 

  1. dass der Schwimmunterricht in Mömlingen erfolgen soll
  2. dass die Schwimmklassen nicht anderweitig zugeordnet sind
  3. dass die Schule kein anderes Schwimmbad nutzt

 

Für die Förderung einer Doppelschwimmstätte (12,5 m x 25 m) sind grundsätzlich 105 Sportklassen erforderlich. Werden die notwendigen 105 Sportklassen nicht erreicht, kann lediglich eine Einfachschwimmstätte gefördert werden.

Aktuell liegen nach Mitteilung von Herrn Bürgermeister Scholtka (vom 22.06.) die förmlichen Bestätigungen der jeweiligen Sachaufwandsträger für insgesamt acht Schulen vor. Die erforderlichen 105 Sportklassen für die Förderung einer Doppelschwimmstätte sind noch nicht erreicht.

 

Der Landkreis hat im April diesen Jahres zwei Förderanträge im Rahmen des KIP-S für Ersatzneubau und Erweiterung einer Zweifachsporthalle an der Main-Limes-Realschule Obernburg gestellt. Nach Auskunft des Fachberaters für den Schulsport an der Regierung von Unterfranken kann die Bestätigung der Notwendigkeit einer Zweifachsporthalle problematisch werden, da für Sporthallen andere Bemessungszahlen gelten, wenn ein Bad für Schwimmunterricht vorhanden ist.

So steigt bei Vorhandensein eines Bades der Bedarf an Sportklassen für die Förderung einer Zweifachhalle von 18 auf 22.

 

Frau Wehner-Theinert - in ihrer Funktion als Schulleiterin der Realschule Obernburg - hat in ihrer Stellungnahme vom 15.05.2018 mitgeteilt, dass der Unterricht in einer schuleigenen Doppelturnhalle Priorität vor dem in auswärtigen Sportstätten hat, die nur durch Buspendelverkehr zu erreichen sind.

 

Seitens der Verwaltung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, welche Anzahl an Schul-/Sportklassen des Schuljahres 2022/2023 die Regierung von Unterfranken für den Bau einer Zweifachsporthalle an der Realschule in Obernburg zugrunde legt.

Verbindliche Aussagen der Regierung von Unterfranken hierzu liegen nicht vor.

 

Aus den vorgenannten Gründen kann die Verwaltung der Gemeinde Mömlingen die erforderlichen Bestätigungen der Sportklassen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilen.

 

 

Landrat Scherf schlägt vor, dass, abweichend von § 8 GeschO der Betroffenheit als erster Bürgermeister der Gemeinde Mömlingen, Herr Kreisrat Scholtka an der Beratung teilnimmt.

 

Das Gremium stimmt zu.

 

Kreisrat Scholtka kann nicht verstehen, dass Sport- und Schwimmklassen vermischt würden.

Er habe ein offizielles Schreiben des Herrn Mitlöhner, Fachberater für den Schulsport an der Regierung von Unterfranken, erhalten, in dem für die Realschule momentan aktuell 24 Schulklassen und die prognostizierten Sportklassen 29,75 für die Realschule seien. Bei diesen Zahlen bestehe keine Gefahr, weil man nach der eben getätigten Aussage der Verwaltung nur 18 bzw. der Landkreis 22 Klassen benötige.

Für die Gemeinde Mömlingen sei es allerdings wesentlich, da man nicht auf die Gesamtanzahl der Schwimmklassen komme, wobei man noch knapp 15 Klassen in Reserve habe. Mömlingen habe also 119,25, wobei „nur“ 105 gebraucht würden. Es laufe aktuell noch eine Anfrage beim Kultusministerium, um alles zu klären. Für die Gemeinde sei eine Bestätigung wesentlich, da es um 2,2 Mio Euro gehe, die man für das Hallenbad bekommen würde.

 

Landrat Scherf erklärt, wenn in der Main-Limes-Realschule nur Sportunterricht stattfindet, habe man die Anforderungen von 18 Sportklassen für die Zweifachturnhalle.

Wenn auch Schwimmunterrichtet angeboten wird, dann sagen die Förderbestimmungen, dass man 22 Sportklassen benötige.

 

Seitens der Verwaltung werde man, sobald etwas Belastbares vorliege, die Gemeinde freigeben.

 

Ergänzend erklärt Herr Krämer, dass es –nach Rückfrage bei Herrn Mitlöhner- aktuell 20 Schulklassen an der Realschule, d.h. aktuell 25 Sportklassen gebe.

Herr Mitlöhner werde erst im Herbst die aktuellen Zahlen von Herrn Lamprecht anfordern, wenn über den Antrag des KIP-S entschieden werde. Das heißt, dass er alle bisher genannten Zahlen nicht zugrunde lege, sondern erst nach Entscheidung über den Antrag des KIP-S konkret die Zahlen abfrage.

Bei einem Telefonat mit Herrn Lamprecht hat Herr Krämer erfahren, dass Herr Lamprecht davon ausgehe, dass die Schulklassen konstant bleiben werden. Er tue sich allerdings sehr schwer mit einer Prognose für das Schuljahr 2022/2023. Herr Lamprecht habe die Befürchtung, dass durch Einführung des neunjährigen Gymnasiums die Schülerzahlen an den Realschulen etwas zurückgehen könnten.

 

Landrat Scherf sagt, dass es sicher sinnvoll sei, wenn der von Bürgermeister Scholtka eingeschaltete MdL Rüth erreiche, dass die Festlegung bezüglich der förderbedingten Berücksichtigung der Sportklassen früher passieren werde.

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