Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Gelber Sack plus: Beschluss über die Mitbenutzung für die nächsten drei Jahre unter Hinweis auf Änderungen durch das VerpackG

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.07.2018   ENU/003/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

 

Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, mit den dualen Systemen die Verträge über die Erfassung der stoffgleichen Nichtverpackungen mittels gelber Säcke für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2021 abzuschließen


Landrat Scherf sagt zum Konzept zur Reduzierung der Restmüllmenge durch Vermeidung & Verwertung:

 

Viele Einzelthemen zeigen uns, dass wir alle gemeinsam ein hohes Interesse daran haben, dass

a)    möglichst wenig Restmüll entsteht

b)    dies durch Vermeidung geschieht bzw.

c)    durch eine gute sinnvolle Verwertung!

 

Mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1.1.2019 werden wir uns mit einer weiteren Teilfrage auseinandersetzen müssen, nämlich der Plastik- und Verpackungsproblematik.

 

Frau Heim wird uns darstellen, die uns zum 1.1.2022 neue Handlungsmöglichkeiten geben wird, gleichzeitig aber auch die notwendige Zeit, um dieses eine Thema nicht isoliert betrachten zu müssen.

 

Wenn wir insgesamt unserer Verantwortung gerecht werden wollen, langfristig und wirkungsvoll die Abfallmenge zu reduzieren, dann dürfen wir hier keine isolierten Diskussionen von Einzelmaßnahmen führen, sondern wir müssen uns um ein umfassendes und damit wirkungsvolles Konzept bemühen!

 

Die Kommunale Abfallwirtschaft hat seit 2014 bis 2018 große Projekte zu bewältigen: 

  • Neu-Ausschreibung Müllabfuhr und Dienstleisterwechsel 
  • Wertstoffhof-Konzept mit Teilumsetzung im ersten Schritt mit Bau Wertstoffhof Süd in Bürgstadt 
  • Ausbau Deponie Guggenberg zur Sicherstellung der Entsorgung

 

Nach Abschluss der Baumaßnahme Guggenberg werden wir uns 2019 dieser grundsätzlichen und sehr wichtigen Aufgabe widmen müssen: Die wirkungsvolle Reduzierung der Restmüllmenge durch Vermeidung und wirkungsvolle Verwertung. 

 

Hierzu müssen wir uns im Ausschuss in einem ersten Schritt aber erst über die grundsätzliche Ziele und deren Gewichtung einigen, um darauf aufbauend in einer konzeptionellen Phase uns auf sinnvolle Maßnahmen zur Weiterentwicklung unseres Abfall- und Verwertungskonzeptes im Landkreis Miltenberg auszutauschen und zu einigen.

 

Ich kündige dies heute an, da 

  1. ein Abfallvermeidungs- und verwertungskonzept für den Landkreis von größter Bedeutung ist,
  2. es von Verwaltung und Ausschuss viel Aufmerksamkeit, Zeit und Gründlichkeit verlangen wird, und
  3. der Hintergrund zum vorliegenden Beschlussvorschlag auf einen von vielen wichtigen Aspekten im Rahmen dieser konzeptionellen Arbeit hinweist.

 

Jetzt aber unmittelbar zum Sachstand „Gelber Sack plus“ vor dem Hintergrund des sich überscheidenden Vertragsendes zum 31.12.2018 und des erst am 1.1.2019 in Kraft tretenden neuen Verpackungsgesetzes des Bundes.

 

 

Frau Heim stellt dar, dass in seiner Sitzung am 22.05.2012 der damalige Ausschuss für Natur- und Umweltschutz beschloss, im Landkreis Miltenberg zum 01.01.2013 den „Gelben Sack plus“ einzuführen. Das bedeutet, dass in den gelben Säcken zusätzlich zu den Leichtverpackungen (LVP) auch stoffgleiche Nichtverpackungen eingesammelt werden, wie z.B. Putzeimer aus Kunststoff, Spielsachen aus Plastik oder Töpfe. Die Erfassung der stoffgleichen Nichtverpackungen über den „Gelben Sack plus“ wurde in Vereinbarungen mit den dualen Systemen geregelt und stellte die Weiterführung der ehemaligen Vereinbarung über die Erfassung verpackungsfremder Wertstoffe dar.

 

Am 31.12.2018 läuft der Vertrag über die Einsammlung der Leichtverpackungen im Landkreis Miltenberg aus. Die neue Leistungsausschreibung erfolgt wieder durch „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH Süd“ in Augsburg. Die uns betreffenden Details der Ausschreibung wurden entsprechend unserer Abstimmungsvereinbarung und den noch gültigen Vorgaben der Verpackungsverordnung mit uns abgestimmt. Das bedeutet, dass die Ausschreibung 2018 analog der Ausschreibung aus dem Jahr 2015 für den Zeitraum 2019 bis 2021 erfolgt. Die Verträge über die Erfassung der stoffgleichen Nichtverpackungen sind ebenfalls identisch mit den bisherigen Vereinbarungen.

 

Die Landkreisverwaltung bittet daher den Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz um die Ermächtigung, die Verträge mit den dualen Systemen über die Erfassung der stoffgleichen Nichtverpackungen mittels gelber Säcke nach dem System „Gelber Sack plus“ bei Beibehaltung des vierwöchentlichen Abholturnus auf drei Jahre abzuschließen.

 

Zukünftige Entwicklung:

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf das Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes zum 01.01.2019. Danach sind die (dualen) Systeme  verpflichtet, ein Sammelsystem zu implementieren, das die Rücknahme aller restentleerten Verpackungen kostenlos für die privaten Haushalte sicherstellt (Holsystem, Bringsystem oder Kombination aus Beidem). Diese Sammlung ist auf vorhandene Sammelstrukturen des jeweiligen örE, also auf das Sammelsystem des Landkreises Miltenberg, abzustimmen und in einer schriftlichen Abstimmungsvereinbarung festzuhalten. Belange des Landkreises Miltenberg sind dabei zu berücksichtigen.

 

Für den Landkreis Miltenberg bedeutet § 22 VerpackG, dass die Art der LVP-Sammlung neu abgestimmt werden kann bzw. muss. Für die jetzt anstehende LVP-Ausschreibung war eine neue Abstimmung jedoch nicht umsetzbar, weil die „Parteien“ bis Mitte des Jahres über die Umsetzung verhandelten und alle konkreten Ausführungsbestimmungen nicht vorlagen. Die unerlässliche Orientierungshilfe unseres Verbandes liegt erst seit Anfang Juni vor. Daher muss wegen des Zeitablaufs die LVP Sammlung im Landkreis Miltenberg unverändert ausgeschrieben werden. So besteht ausreichend Zeit, um auf die Veränderungen zu reagieren und entsprechende konzeptionelle Änderungen für den Zeitraum ab 1.1.2022 zu planen und abzustimmen. Art des Sammelsystems, Art und Größe des Sammelbehältnisses und Abfuhrhäufigkeit können neu abgestimmt werden.

 

Ergänzende Informationen:

Für die Mitbenutzung des gelben Sackes zahlt der Landkreis Miltenberg derzeit jährlich ca.179.176 € netto.

Eingesammelt wird der Gelbe Sack bekanntlich seit einigen Jahren von der Fa. RESO GmbH, Michelstadt. Die neue Ausschreibung wird in den nächsten Wochen von DSD durchgeführt. Über das Ausschreibungsergebnis werden wir Sie informieren.

Die Sortierung der Leichtverpackungen wird gesondert ausgeschrieben. Darüber erhalten wir allerdings keine Informationen.

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