Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Zusammenarbeit mit der GbF in Sachen „Miltenberger Bürgerdienst“; Sachstandsbericht und Beschluss über die weitere Zusammenarbeit

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.07.2018   ENU/003/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss fasst den einstimmigen

 

Beschluss:

 

Die Zusammenarbeit mit der GbF in Sachen „Miltenberger Bürgerdienst“ wird bis zum 30.06.2019 verlängert. Bis zu diesem Termin kann die GbF Abfälle aus Wohnungsauflösungen und Entrümpelungsaktionen gebührenfrei bis zu einer Menge je 5 m³ Sperrmüll und Altholz je Fall sowie eine unbegrenzte Menge an Elektroaltgeräten und Altschrott je Fall bei den Abfallwirtschaftsanlagen des Landkreises Miltenberg anliefern. Die Anlieferung hat getrennt nach Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unter Angabe der Objektnummer des betreffenden Anwesens zu erfolgen.


Frau Heim berichtet, dass in seiner Sitzung am 27.03.2014 der damalige Ausschuss für Natur- und Umweltschutz beschloss, ab 01.07.2014 zusammen mit der GbF ein „Pilotprojekt Entrümpelung“ zu starten. Ziel war es, brauchbare Gegenstände, die bei Haushalts- und Wohnungsauflösungen anfallen, weitestgehend wiederzuverwenden und über das Sozialkaufhaus „MainSecond“ zu vermarkten, statt als Abfall zu entsorgen. Das Projekt erhielt seitens der GbF den Namen Miltenberger Bürgerdienst. Die ursprünglich auf zwei Jahre angelegte Unterstützung durch die Kommunale Abfallwirtschaft wurde in der Sitzung am 03.03.2016 um weitere zwei Jahre verlängert; im vierten Jahr (01.07.2017 – 30.06.2018) konnte die GbF die nicht von ihr verwertbaren Abfälle bis zu je 5 m³ Sperrmüll und Altholz sowie Elektroaltgeräte und Altschrott unbegrenzt pro Fall gebührenfrei bei den Abfallwirtschaftsanlagen des Landkreises anliefern.

 

In einem Gespräch am 19.04.2018 baten Herr Grauschopf und Herr Löschinger von der GbF um die Verlängerung der gebührenfreien Abfallanlieferungen, da das Projekt Miltenberger Bürgerdienst immer noch keine Kostendeckung erreicht habe und andernfalls eingestellt werden müsste.

In den vergangenen 4 Jahren warb die GbF in gemeindlichen Amtsblättern, in Anzeigeblättern, in der Landkreiszeitung blickpunkt MIL oder auch über Flyer im Sozialkaufhaus für das Projekt "Miltenberger Bürgerdienst". In dieser Zeit akquirierte die GbF 137 Aufträge. Von den eingesammelten Möbeln und dem Hausrat wurden ca. 55% über das Sozialkaufhaus Main-Second wiederverwendet. Außerdem wurden 13 langzeitarbeitslose Menschen beschäftigt, von denen 7 eine Arbeit aufgenommen haben. Dennoch ist es der GbF nicht gelungen, die Aktivitäten des Miltenberger Bürgerdienstes kostendeckend zu gestalten.

 

Im vergangenen Jahr (01.07.2017–15.06.2018) unterstützte die komm. Abfallwirtschaft das Abfallvermeidungsprojekt "Hausentrümpelungen/Wohnungsauflösungen" mit Abfallgebühren in Höhe von ca. 3.665 €, wie in der Sitzung am 3. März 2016 beschlossen. Diesem Betrag stehen Einsparungen in gleicher Größenordnung gegenüber, die der Landkreis für die Abholung von Sperrmüll und für die Entsorgung der abgeholten Abfälle hätte aufbringen müssen.

 

Die neueste Studie des VKU in Sachen Abfallvermeidung, erschienen im Mai 2018, weist im Fazit u.a. auch darauf hin, dass Abfallvermeidungsprojekte wie der Miltenberger Bürgerdienst eines langen Atems bedürfen und vor allen Dingen einer mehrere Jahre andauernden Anschubfinanzierung durch die öffentliche Hand.

 

Die Landkreisverwaltung schlägt daher vor, die GbF ein weiteres Jahr zu unterstützen, indem, wie bereits im letzten Jahr, die Abfallgebühren für die Anlieferung von Sperrmüll und Altholz bis zu einer Anliefermenge von 5 m³ pro Fall übernommen werden. Die Anlieferung von Elektroaltgeräten und Altschrott ist unbegrenzt gebührenfrei. Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Beseitigung sind getrennt unter Angabe der Objektnummer des betreffenden Anwesens anzuliefern.

 

Die finanzielle Unterstützung durch die Komm. Abfallwirtschaft endet zum 30.06.2019.

 

Das Gremium stimmt zu, macht aber deutlich, dass der Bürgerdienst künftig alles dafür tun müsse, um sich selbst zu tragen.

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