Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Zusammenarbeit mit der GbF in Sachen „Miltenberger Bürgerdienst“; Sachstandsbericht und Beschluss über die weitere Zusammenarbeit
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 09.07.2018 ENU/003/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Der Ausschuss fasst den einstimmigen
Beschluss:
Die Zusammenarbeit mit der GbF in Sachen „Miltenberger Bürgerdienst“ wird bis zum 30.06.2019 verlängert. Bis zu diesem Termin kann die GbF Abfälle aus Wohnungsauflösungen und Entrümpelungsaktionen gebührenfrei bis zu einer Menge je 5 m³ Sperrmüll und Altholz je Fall sowie eine unbegrenzte Menge an Elektroaltgeräten und Altschrott je Fall bei den Abfallwirtschaftsanlagen des Landkreises Miltenberg anliefern. Die Anlieferung hat getrennt nach Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unter Angabe der Objektnummer des betreffenden Anwesens zu erfolgen.
Frau Heim
berichtet, dass in seiner Sitzung am 27.03.2014 der damalige Ausschuss für
Natur- und Umweltschutz beschloss, ab 01.07.2014 zusammen mit der GbF ein
„Pilotprojekt Entrümpelung“ zu starten. Ziel war es, brauchbare Gegenstände,
die bei Haushalts- und Wohnungsauflösungen anfallen, weitestgehend
wiederzuverwenden und über das Sozialkaufhaus „MainSecond“ zu vermarkten, statt
als Abfall zu entsorgen. Das Projekt erhielt seitens der GbF den Namen
Miltenberger Bürgerdienst. Die ursprünglich auf zwei Jahre angelegte
Unterstützung durch die Kommunale Abfallwirtschaft wurde in der Sitzung am
03.03.2016 um weitere zwei Jahre verlängert; im vierten Jahr (01.07.2017 –
30.06.2018) konnte die GbF die nicht von ihr verwertbaren Abfälle bis zu je 5
m³ Sperrmüll und Altholz sowie Elektroaltgeräte und Altschrott unbegrenzt pro
Fall gebührenfrei bei den Abfallwirtschaftsanlagen des Landkreises anliefern.
In einem Gespräch
am 19.04.2018 baten Herr Grauschopf und Herr Löschinger von der GbF um die
Verlängerung der gebührenfreien Abfallanlieferungen, da das Projekt
Miltenberger Bürgerdienst immer noch keine Kostendeckung erreicht habe und
andernfalls eingestellt werden müsste.
In den vergangenen
4 Jahren warb die GbF in gemeindlichen Amtsblättern, in Anzeigeblättern, in der
Landkreiszeitung blickpunkt MIL oder auch über Flyer im Sozialkaufhaus für das
Projekt "Miltenberger Bürgerdienst". In dieser Zeit akquirierte die
GbF 137 Aufträge. Von den eingesammelten Möbeln und dem Hausrat wurden ca. 55%
über das Sozialkaufhaus Main-Second wiederverwendet. Außerdem wurden 13
langzeitarbeitslose Menschen beschäftigt, von denen 7 eine Arbeit aufgenommen
haben. Dennoch ist es der GbF nicht gelungen, die Aktivitäten des Miltenberger
Bürgerdienstes kostendeckend zu gestalten.
Im vergangenen
Jahr (01.07.2017–15.06.2018) unterstützte die komm. Abfallwirtschaft das
Abfallvermeidungsprojekt "Hausentrümpelungen/Wohnungsauflösungen" mit
Abfallgebühren in Höhe von ca. 3.665 €, wie in der Sitzung am 3. März 2016
beschlossen. Diesem Betrag stehen Einsparungen in gleicher Größenordnung
gegenüber, die der Landkreis für die Abholung von Sperrmüll und für die Entsorgung
der abgeholten Abfälle hätte aufbringen müssen.
Die neueste Studie
des VKU in Sachen Abfallvermeidung, erschienen im Mai 2018, weist im Fazit u.a.
auch darauf hin, dass Abfallvermeidungsprojekte wie der Miltenberger
Bürgerdienst eines langen Atems bedürfen und vor allen Dingen einer mehrere
Jahre andauernden Anschubfinanzierung durch die öffentliche Hand.
Die
Landkreisverwaltung schlägt daher vor, die GbF ein weiteres Jahr zu
unterstützen, indem, wie bereits im letzten Jahr, die Abfallgebühren für die
Anlieferung von Sperrmüll und Altholz bis zu einer Anliefermenge von 5 m³ pro
Fall übernommen werden. Die Anlieferung von Elektroaltgeräten und Altschrott
ist unbegrenzt gebührenfrei. Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Beseitigung
sind getrennt unter Angabe der Objektnummer des betreffenden Anwesens
anzuliefern.
Die finanzielle
Unterstützung durch die Komm. Abfallwirtschaft endet zum 30.06.2019.
Das Gremium stimmt zu, macht aber deutlich, dass der Bürgerdienst künftig alles dafür tun müsse, um sich selbst zu tragen.