Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Verwendung der Jahresüberschüsse 2015 und 2016 der Rohe’schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.07.2018 KA/003/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss beschließt einstimmig,
jeweils den Jahresüberschuss 2015 und 2016 der Gewinnrücklage zuzuführen.
Frau Hörnig, UB 4 – Revision, informiert, dass gemäß Nr. 1 der VV zu § 10 WkPV i. V. m. § 31
Abs. 2 Nr. 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und
weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg der Kreisausschuss grundsätzlich
jährlich über die weitere Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung
des Jahresfehlbetrages zu entscheiden hat.
Auf Vorschlag der Joseph Anton Rohe’sche Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt soll der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 231.373,60 € und den Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 150.236,84 € der Gewinnrücklage zugeführt werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach entsprechender Beratung unter Zugrundelegung des derzeitigen Kenntnisstandes dem Vorschlag zugestimmt.