Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Region Bayerischer Untermain

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.07.2018   KA/003/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss nimmt den vorliegenden Gesamtentwurf für die Fortschreibung des „Nahverkehrsplans der Region Bayerischer Untermain“ zustimmend zur Kenntnis und

 

empfiehlt dem Kreistag einstimmig den rechtsverbindlichen Beschluss.


Herr Betz, Nahverkehrsbeauftragter, trägt vor, dass bereits im Spätherbst  2016 die Arbeiten am Nahverkehrsplan (NVP) der Region Bayerischer Untermain, einschließlich der Anhörung der Gemeinden und Nachbaraufgabenträger weitgehend abgeschlossen waren. Der endgültige Beschluss des NVP wurde jedoch vor dem Hintergrund der Kündigung der VAB-Verträge zum 31.12.2016 durch die DB Regio AG ausgesetzt.

 

Ziel der Kündigung der Verträge durch die DB war das Erzwingen einer neuen, für die DB vorteilhaften Erlösaufteilung. Im Rahmen der Gespräche innerhalb der VAB einigte man sich darauf, entsprechende Erhebungen durchzuführen und auf deren Basis eine neue, nachfrageorientierte Erlösaufteilung ermittelt und festgeschrieben werden sollte.

Die  Anwendung der neuen Erlösaufteilung wurde rückwirkend bereits ab dem 01.01.2017 festgelegt. Nachdem unklar war, in welchem Umfange Fahrgelderlöse von den Busbetrieben weg hin zur DB verlagert werden würden, wurde der Beschluss des eigentlich fertigen NVP ausgesetzt.

Die Stadt Aschaffenburg hatte für Ihren Bereich den Plan bereits beschlossen, um Fristen im  Zusammenhang mit der Inhouse-Vergabe an das eigene Verkehrsunternehmen „Stadtwerke Aschaffenburg“ einhalten zu können.

 

Seit Herbst 2017 sind die Veränderungen in der Erlöszuordnung nun bekannt , in Summe werden deutlich mehr als eine Million Euro bei den Busbetrieben fehlen. Einige Linienbündel bleiben zumindest annähernd stabil, andere erhalten deutlich weniger Erlöse zugeordnet als bisher. Zumindest  für einige der Linienbündel wird ein eigenwirtschaftlicher Betrieb zukünftig kaum mehr möglich sein, dann erforderliche wettbewerbliche Vergabeverfahren werden zunehmen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde eine Überarbeitung des Entwurfes 2016 zum Nahverkehrsplan (NVP) vorgenommen. Am grundsätzlichen Ziel, mehr Verkehr auf den ÖPNV zu verlagern, soll festgehalten werden. Folgerichtig wurden der gesamte Analyseteil des NVP, bis einschließlich Kapitel 7, somit auch die Ergebnisse der Bedarfs-und Mängelanalyse, unverändert belassen.

 

Im Maßnahmenteil (ab Kapitel 8) wurden die Festsetzungen für den Stadtverkehr der Stadt Aschaffenburg unverändert belassen.


Im Regionalverkehr wurden  Optimierungen vorgenommen, z.B. durch Zusammenfassung von Maßnahmen, andere Routengestaltungen, den Einsatz von alternativen Bedienungsformen (Rufbus), um den Unternehmen eine wirtschaftlich optimalere Produktion des Angebotes zu ermöglichen.

 

Auch bzgl. der zeitlichen Umsetzung der Maßnahmen wurde eine Streckung auf einen längeren Zeitraum eingeräumt.

 

In den neuen, überarbeiteten Entwurf des  NVP wurden auch bereits eingetretene Veränderungen im Leistungsangebot eingearbeitet, z.B. die Umgestaltung im südlichen Landkreis infolge der Neuordnung im Korridor Miltenberg – Wertheim – Würzburg mit seinen Auswirkungen auch auf die Nebentäler.

 

Zwischenzeitlich mit benachbarten Aufgabenträgern besprochene Planungsideen sind ebenfalls in den neuen Entwurf eingeflossen.

 

Der neue Entwurf wurde bereits an die Nachbaraufgabenträger und die Gemeinden mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung versandt. Zur besseren Übersicht wurden Änderungen farblich kenntlich gemacht (schwarz unverändert, blaue Texte neue Formulierungen, rote Texte sollen entfallen). Wir hatten um Rückmeldung bis zum 30.04.2018 gebeten.

 

Im Nachgang zu den Rückmeldungen und deren Einarbeitung in den Entwurf, erfolgte eine nochmalige Sitzung der „Arbeitsgruppe der Fraktionen in der ARGE-ÖPNV“ am 17.05.2018.

Dort wurden die Anpassungen nochmals diskutiert und abgestimmt.

 

Im Ergebnis erfolgte dann ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss der Arbeitsgruppe der Fraktionen an die Aufgabenträger im ÖPNV, den neuen Nahverkehrsplan in dieser Form zu beschließen.

 

 

Kreisrat Dr. Fahn fragt, wie lange der Nahverkehrsplan gelte und was er bedeute bezüglich neuer Projektideen, die nicht im NVP stünden.

Weiterhin fragt Kreisrat Dr. Fahn nach der Möglichkeit, den Easy Bus, der momentan probeweise in Großostheim eingesetzt werde, bei Erfolg auch auf anderen Strecken einzusetzen, um den Senioren das Busfahren zu erleichtern.

 

Herr Betz antwortet, dass der momentan eingesetzte Easy Bus ein Prototyp sei, den es nur einmal gebe. Er werde in verschiedenen Regionen getestet und die Reaktionen ausgewertet. Herr Betz geht davon aus, dass wenn der Hersteller ein Fahrzeug so umgerüstet habe, dann auch die Absicht habe, dies in größeren Stückzahlen zu bauen und am Markt zu verkaufen. Dieser Prototyp werde eins bis zwei Jahre getestet werden und dann in Serienproduktion gehen. Es käme aber darauf an, dass Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen diese Fahrzeuge bestellen würden. Es sei ein wachsender Markt, mehr auf die Belange der Senioren einzugehen.

Zu Kreisrat Dr. Fahns erster Frage erklärt Herr Betz, dass der letzte Nahverkehrsplan aus dem Jahre 2007 sei. Er gehe von ca. acht bis neun Jahren Gültigkeit aus. Man müsse allerdings davon ausgehen, dass das Thema Straßenausbau und Vollsperrung immer Änderungen erzwinge, weil Umwege gesucht werden müssten, um die Fahrgäste an ihr Ziel zu bringen. Dies werde über Jahre so weitergehen.

 

Kreisrat Paulus fragt zur Linie 84, wie weit Nachverdichtungen möglich seien.

 

Herr Betz antwortet, dass man über das festgeschriebene Level des Nahverkehrsplanes immer hinausgehen könne. Es ergeben sich neue Situationen, so dass man immer variabel und flexibel sein müsse. Probeverkehre habe man schon immer gemacht. Das wird mit dem neuen Nahverkehrsplan weiterhin möglich sein.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung