Tagesordnungspunkt
TOP Ö 12: Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Region Bayerischer Untermain
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.07.2018 KA/003/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss nimmt den
vorliegenden Gesamtentwurf für die Fortschreibung des „Nahverkehrsplans der
Region Bayerischer Untermain“ zustimmend zur Kenntnis und
empfiehlt dem Kreistag einstimmig den
rechtsverbindlichen Beschluss.
Herr Betz,
Nahverkehrsbeauftragter, trägt vor, dass bereits im Spätherbst 2016 die Arbeiten am Nahverkehrsplan (NVP)
der Region Bayerischer Untermain, einschließlich der Anhörung der Gemeinden und
Nachbaraufgabenträger weitgehend abgeschlossen waren. Der endgültige Beschluss
des NVP wurde jedoch vor dem Hintergrund der Kündigung der VAB-Verträge zum
31.12.2016 durch die DB Regio AG ausgesetzt.
Ziel der Kündigung
der Verträge durch die DB war das Erzwingen einer neuen, für die DB
vorteilhaften Erlösaufteilung. Im Rahmen der Gespräche innerhalb der VAB
einigte man sich darauf, entsprechende Erhebungen durchzuführen und auf deren
Basis eine neue, nachfrageorientierte Erlösaufteilung ermittelt und
festgeschrieben werden sollte.
Die Anwendung der neuen Erlösaufteilung wurde
rückwirkend bereits ab dem 01.01.2017 festgelegt. Nachdem unklar war, in
welchem Umfange Fahrgelderlöse von den Busbetrieben weg hin zur DB verlagert
werden würden, wurde der Beschluss des eigentlich fertigen NVP ausgesetzt.
Die Stadt
Aschaffenburg hatte für Ihren Bereich den Plan bereits beschlossen, um Fristen
im Zusammenhang mit der Inhouse-Vergabe
an das eigene Verkehrsunternehmen „Stadtwerke Aschaffenburg“ einhalten zu
können.
Seit Herbst 2017
sind die Veränderungen in der Erlöszuordnung nun bekannt , in Summe werden
deutlich mehr als eine Million Euro bei den Busbetrieben fehlen. Einige
Linienbündel bleiben zumindest annähernd stabil, andere erhalten deutlich
weniger Erlöse zugeordnet als bisher. Zumindest
für einige der Linienbündel wird ein eigenwirtschaftlicher Betrieb
zukünftig kaum mehr möglich sein, dann erforderliche wettbewerbliche
Vergabeverfahren werden zunehmen.
Vor diesem
Hintergrund wurde eine Überarbeitung des Entwurfes 2016 zum Nahverkehrsplan
(NVP) vorgenommen. Am grundsätzlichen Ziel, mehr Verkehr auf den ÖPNV zu
verlagern, soll festgehalten werden. Folgerichtig wurden der gesamte
Analyseteil des NVP, bis einschließlich Kapitel 7, somit auch die Ergebnisse
der Bedarfs-und Mängelanalyse, unverändert belassen.
Im Maßnahmenteil
(ab Kapitel 8) wurden die Festsetzungen für den Stadtverkehr der Stadt
Aschaffenburg unverändert belassen.
Im Regionalverkehr wurden Optimierungen
vorgenommen, z.B. durch Zusammenfassung von Maßnahmen, andere
Routengestaltungen, den Einsatz von alternativen Bedienungsformen (Rufbus), um
den Unternehmen eine wirtschaftlich optimalere Produktion des Angebotes zu
ermöglichen.
Auch bzgl. der
zeitlichen Umsetzung der Maßnahmen wurde eine Streckung auf einen längeren
Zeitraum eingeräumt.
In den neuen,
überarbeiteten Entwurf des NVP wurden
auch bereits eingetretene Veränderungen im Leistungsangebot eingearbeitet, z.B.
die Umgestaltung im südlichen Landkreis infolge der Neuordnung im Korridor
Miltenberg – Wertheim – Würzburg mit seinen Auswirkungen auch auf die
Nebentäler.
Zwischenzeitlich
mit benachbarten Aufgabenträgern besprochene Planungsideen sind ebenfalls in
den neuen Entwurf eingeflossen.
Der neue Entwurf
wurde bereits an die Nachbaraufgabenträger und die Gemeinden mit der Bitte um Prüfung
und Rückmeldung versandt. Zur besseren Übersicht wurden Änderungen farblich
kenntlich gemacht (schwarz unverändert, blaue Texte neue Formulierungen, rote
Texte sollen entfallen). Wir hatten um Rückmeldung bis zum 30.04.2018 gebeten.
Im Nachgang zu den
Rückmeldungen und deren Einarbeitung in den Entwurf, erfolgte eine nochmalige
Sitzung der „Arbeitsgruppe der Fraktionen in der ARGE-ÖPNV“ am 17.05.2018.
Dort wurden die
Anpassungen nochmals diskutiert und abgestimmt.
Im Ergebnis
erfolgte dann ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss der Arbeitsgruppe der
Fraktionen an die Aufgabenträger im ÖPNV, den neuen Nahverkehrsplan in dieser
Form zu beschließen.
Kreisrat Dr. Fahn fragt, wie lange der
Nahverkehrsplan gelte und was er bedeute bezüglich neuer Projektideen, die
nicht im NVP stünden.
Weiterhin fragt Kreisrat Dr. Fahn nach der
Möglichkeit, den Easy Bus, der momentan probeweise in Großostheim eingesetzt
werde, bei Erfolg auch auf anderen Strecken einzusetzen, um den Senioren das
Busfahren zu erleichtern.
Herr Betz antwortet, dass der momentan
eingesetzte Easy Bus ein Prototyp sei, den es nur einmal gebe. Er werde in
verschiedenen Regionen getestet und die Reaktionen ausgewertet. Herr Betz geht
davon aus, dass wenn der Hersteller ein Fahrzeug so umgerüstet habe, dann auch
die Absicht habe, dies in größeren Stückzahlen zu bauen und am Markt zu
verkaufen. Dieser Prototyp werde eins bis zwei Jahre getestet werden und dann
in Serienproduktion gehen. Es käme aber darauf an, dass Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen
diese Fahrzeuge bestellen würden. Es sei ein wachsender Markt, mehr auf die
Belange der Senioren einzugehen.
Zu Kreisrat Dr. Fahns erster Frage erklärt
Herr Betz, dass der letzte Nahverkehrsplan aus dem Jahre 2007 sei. Er gehe von
ca. acht bis neun Jahren Gültigkeit aus. Man müsse allerdings davon ausgehen,
dass das Thema Straßenausbau und Vollsperrung immer Änderungen erzwinge, weil
Umwege gesucht werden müssten, um die Fahrgäste an ihr Ziel zu bringen. Dies
werde über Jahre so weitergehen.
Kreisrat Paulus fragt zur Linie 84, wie weit
Nachverdichtungen möglich seien.
Herr Betz antwortet, dass man über das
festgeschriebene Level des Nahverkehrsplanes immer hinausgehen könne. Es
ergeben sich neue Situationen, so dass man immer variabel und flexibel sein
müsse. Probeverkehre habe man schon immer gemacht. Das wird mit dem neuen
Nahverkehrsplan weiterhin möglich sein.