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TOP Ö 8: Anfragen

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Sitzung:28.06.2018   BAUV/002/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Kreisrat Schuck habe gehört, dass es für Fernsehaufnahmen bei Spielen des TVG in der Untermainhalle Mängel bei der Lichtanlage gebe.

 

Herr Wosnik antwortet, dass das Thema Beleuchtung im UB 5 gerade in Bearbeitung sei. Es gebe Empfehlungen für die Durchführung von TV-Übertragungen, die mit, aus seiner Sicht, aberwitzig hohen Beleuchtungsstärken arbeiten und nicht ganz klar in der Formulierung seien. Es stehe drin, dass die Arbeitsplatzbeleuchtungsstärke 1.500 Lux sein solle. Dies sei eine Stärke, die ein Herzchirurg bei seinen OPs nicht habe. Aktuell sei die Beleuchtungsanlage auf 700 bis 1000 Lux ausgelegt. Die Wartungsbeleuchtungsstärke liege etwas darunter, aber sie stelle in dem Bereich der Sicherheitstechnik kein Problem dar.

Das UB 5 lasse gerade prüfen, was die Umrüstung der Untermainhalle auf eine so exorbitant hohe Beleuchtungsstärke kosten würde, und in welchen Schritten man das umsetzen könne. Vor dem Hintergrund des Energiemanagements werde momentan dort sowieso an der Beleuchtung gearbeitet.

Sollte man tatsächlich in so eine Richtung steuern, dann bleibe es nicht bei dem Austausch der Beleuchtungsanlage, sondern dann müsse auch die Gebäudeleittechnik angepasst werden, weil man mit 1.500 Lux keinen Schulsport betreiben wolle.

 

Landrat Scherf merkt zu den Anforderungen des Fernsehens an, dass man im Frühjahr 2011 exakt in dieser Halle ein Europapokalfinale gespielt habe, das im Fernsehen übertragen worden sei. Jetzt sei der TVG in der zweiten Liga und Sky stelle Anforderungen, die extrem seien.

 

 

Kreisrat Scholtka bittet darum, dass die im Ausschuss gezeigten Bauantragspläne zukünftig im KIS im Downloadbereich zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Wosnik sagt, dass dies kein Problem sei.

 

Kreisrat Lieb merkt zur Beleuchtung an, dass der TVG eventuell nicht lange in der Liga sei. Er möchte wissen, ob der TVG bei einem Auf- oder Abstieg in der Untermainhalle bleibe.

Jede Sportart habe ihre Vorgaben, mit welchem Licht sie spielen müsse. Er sehe die Anforderung des Fernsehens für eine Beleuchtungsstärke von 1.500 Lux nicht gerechtfertigt. Jeder Verein des Landkreises könne in der Untermainhalle mit der jetzigen Beleuchtung seine Veranstaltungen durchführen.

 

Landrat Scherf erklärt grundsätzlich, dass über die konkrete Saison hinaus keine Aussagen über die Hallenbelegung möglich seien. Zu berücksichtigen ist, dass die Untermainhalle auch für etwa 50 Veranstaltungen von vielen Vereinen und Verbänden des Landkreises genutzt werde. Diese Termine stünden teilweise langfristig fest und könnten nicht verlegt werden. Man habe eine Verpflichtung gegenüber allen Sportvereinen im Landkreis. Deshalb werde trotzdem die Beleuchtungssituation geprüft und eine Lösung gesucht.

 

Herr Wosnik ergänzt, dass geplant sei, eine Beleuchtung herzustellen, die man recht einfach auf 1.500 Lux in einem zweiten Schritt aufbohren könnte, wenn das gewollt wäre.

Man werde im Ausschuss weiter berichten.

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