Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Aufstockung der Landkreisförderung für die Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige ab 01.07.2018
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.05.2018 KT/002/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag fasst den
Einstimmigen Beschluss:
1.
„Der Landkreis Miltenberg gewährt ab
01.07.2018 bis auf Weiteres, längstens bis vorläufig 31.12.2020, eine Förderung
für die „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige“ von jährlich
bis zu 70.000,00 €, soweit
·
nach Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten
durch Dritte und
·
nach Abzug eines Eigenanteils der
beteiligten Verbände und Einrichtungen von 10 % der Gesamtkosten
ein ungedeckter Bedarf
in mindestens dieser Höhe verbleibt.
2.
Für das Jahr 2018 wird ein maximaler
Betrag von 60.000,00 € gewährt.
3. Die Gewährung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein Vertreter des Landkreises bei den Sitzungen der beratenden und entscheidenden Gremien beteiligt wird.“
Herr Vill berichtet, dass die
„Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige“ (BSA) seit 2008 besteht.
Trägerin ist eine Arbeitsgemeinschaft aus allen großen Wohlfahrtsverbänden im
Landkreis sowie zahlreicher stationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen.
Durch dieses einzigartige Konstrukt gewährleistet die Beratungsstelle eine
trägerunabhängige und neutrale Beratung von Senioren, Pflegebedürftigen und
deren Angehörigen.
Aktuell (Stand Januar 2018) beschäftigt sie
in ihrer Hauptstelle in Miltenberg, Brückenstr. 19, und den beiden Zweigstellen
in Erlenbach, Bahnstr. 22, sowie Stadtprozelten, Hauptstr. 131, noch drei
Mitarbeiter/innen („Köpfe“ = ca. 1,6 rechnerische VZK ) und setzt sich zusammen
aus
·
der Fachstelle für pflegende Angehörige (FpA), ca. 1,1 VZK (Hr. Schmitt,
Fr. Hofmann)
·
der Beratungsstelle Demenz Untermain (BDU), 0,5 VZK (Fr. Ort)
Die Fachstelle für pflegende Angehörige war
ab 01.09.2012 bis 31.12.2014 mit 1,06 VZK besetzt, danach mit 1,0 und seit
1.11.2016 mit ca. 1,1 VZK (1,0 VZK + 30 Std./Monat (450 €-Basis)).
Die zeitweise ebenfalls zugeordnete
Pflegeüberleitung der Kliniken Miltenberg-Erlenbach wird seit 01.01.2016 wieder
direkt von Helios wahrgenommen.
Neben ihrer originären Aufgabe, nämlich der
fachkompetenten Beratungstätigkeit, organisiert die BSA Vorträge, Kurse und
Treffen für pflegende Angehörige, Schulungen für Alltagsbegleiter für
Demenzkranke, Demenz-Gottesdienste, Öffentlichkeitsarbeit z.B. mit dem
Demenzmobil, Info-Veranstaltungen oder in Zusammenarbeit mit der
Seniorenfachstelle des Landratsamtes Schulungen von Ansprechpartnern/innen für
Senioren in den Landkreisgemeinden und vieles mehr.
Weitere Informationen können dem beiliegenden
Jahresbericht 2017 sowie der Internetseite der Beratungsstelle: www.seniorenberatung-mil.de entnommen werden.
Außer vom Landkreis wird die Stelle gefördert
vom Bezirk Unterfranken (ausschließlich und vollständig Beratungsstelle Demenz
Untermain) und dem Freistaat Bayern (jährlich ca. 18.000 € für die „Fachstelle für
pflegende Angehörige“). Die Stiftung Altenhilfe hatte darüber hinaus für die
Jahre 2008 bis 2012 zunächst eine Anschubfinanzierung gegeben.
Nach Wegfall der Förderung durch die Stiftung
Altenhilfe erbringt der Landkreis seit 01.01.2013 eine Förderung von jährlich
bis zu 50.000 €, wobei die Pflegeüberleitung der Kliniken Miltenberg-Erlenbach
und die Beratungsstelle Demenz Untermain von der Landkreisförderung von Anfang
an ausgenommen waren und die Verbände einen Eigenanteil von mindestens 10 % der
Gesamtkosten erbringen müssen.
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Bewilligt bis zu … |
Gezahlt für … |
Trägeranteil |
2013 |
50.000,00 € |
43.402,88 € |
55.219,22 € |
2014 |
50.000,00 € |
43.857,65 € |
38.513,15 € |
2015 |
50.000,00 € |
42.120,71 € |
43.997,25 € |
2016 |
50.000,00 € |
44.341,21 € |
7.570,10 € |
2017 |
50.000,00 € |
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Der grundsätzliche Beschluss für die
Übernahme der Förderung der Beratungsstelle aus Landkreismitteln erfolgte in
den Sitzungen des Bildungsausschusses am 29.11.2012 und des Kreistags am
17.12.2012, nachdem in diesem Zusammenhang gleichzeitig die
Investitionskostenförderung der ambulanten Pflegedienste (zuletzt 102.900 € für
das Jahr 2012) für die Zeit ab 01.01.2013 eingestellt wurde.
Die Beratungszahlen – hier vornehmlich der
von uns im Wesentlichen geförderten Fachstelle für pflegende Angehörige – sind
seit Eröffnung der Beratungsstelle bei nahezu unverändertem Personaleinsatz (um
1,1 VZK) kontinuierlich gestiegen von um 100 pro Jahr in den Anfangs- und
Aufbaujahren auf zuletzt 538 im Jahr 2017 (siehe S. 9 des Jahresberichts).
Auch die Zahl der sonstigen Veranstaltungen
ist tendenziell gestiegen (allein 17 Fachvorträge von Herrn Konrad Schmitt im
Jahr 2017, daneben Schulungen für pflegende Angehörige, Workshops für
Gemeindebedienstete, Veranstaltungen, Infostände; siehe S. 13 - 14 des
Jahresberichts).
In der Kuratoriumssitzung der BSA am
19.10.2017 teilte die hauptamtliche Fachkraft mit, dass die Beratungsanfragen
mit der aktuellen Besetzung allmählich nicht mehr zu bewältigen seien. Aktuell seien
die Wartezeiten für eine Beratung durchschnittlich zwischen 2 - 3 Wochen in den
jeweiligen Fachstellen. Hausbesuche würden derzeit aus personellen Gründen
nicht angeboten. Die Mitarbeiter erführen zunehmend Unmut über die langen
Wartezeiten, obwohl versucht werde, einen Großteil telefonisch abzuklären. In
Einzelfällen sei es daher auch schon zu Ablehnungen von Beratungsanfragen
gekommen.
Die Kuratoriumsmitglieder hatten gemeinsam
bis zur Rückübernahme der Pflegeüberleitung durch Helios Ende 2015
Trägeranteile von jährlich zwischen 40.000 und 50.000 € selbst aufgebracht,
erst seit 2016 bewegt sich der Trägeranteil eher um die geforderten 10 %, wobei
die dem Antrag beiliegende Haushaltsplanung 2018 erneut Trägermittel von 17.080
€ / 96.900 € = ca. 18 % vorsieht. Die Motivation der Trägerverbände zur
Mitfinanzierung dieser gemeinsamen Stelle ergibt sich allein aus dem
solidarischen Interesse an einer neutralen und trägerunabhängigen Beratung der
Ratsuchenden. Dabei beteiligen sich aber auch nicht alle Verbände und Einrichtungen
im Landkreis. Die beteiligten Verbände beantragen deswegen mit beiliegendem
Antrag, den Förderbetrag des Landkreises um jährlich 20.000 € auf künftig bis
zu 70.000 € aufzustocken.
Die geplante Personalaufstockung ab
01.07.2018 um zunächst etwa eine halbe Stelle erscheint dringend geboten und
ist vor dem Hintergrund der kontinuierlich gewachsenen Beratungszahlen und der
weiter zunehmend älter werdenden Gesellschaft absolut angemessen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind
eingestellt.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und
Soziales hat in seiner Sitzung am 9.4.2018 dem Kreistag den Beschlussvorschlag
einstimmig empfohlen.
Aus dem Gremium gibt es sehr viel Lob für die MitarbeiterInnen der Beratungsstelle für die hervorragende Arbeit.
Kreisrat Dotzel verweist auf die erweiterten Zuständigkeiten der bayerischen Bezirke in der Pflegeberatung und die geäußerte Absicht des Verbandes der bayerischen Bezirke, in allen Landkreisen Pflegestützpunkte zu installieren.
Herr Vill erklärt, dass es noch eine ganze Weile dauern werde, bis Pflegestützpunkte durch die Bezirke umgesetzt werden können und dass der Versuch des Landkreises, einen Pflegestützpunkt in die Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige einzubinden, im Jahr 2010 mangels unterschiedlicher Vorstellungen von Landkreis und Pflegekassen gescheitert sei.
Weiterhin erklärt Herr Vill, dass man mit dem Bezirk in Verbindung bleiben und die weitere Entwicklung zunächst abwarten müsse. Ziel müsse aber sein, die guten bestehenden Beratungsstrukturen der Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige nicht zu zerschlagen und auch keine Doppelstrukturen neben der bestehenden Beratungsstelle zu fördern.
Kreisrätin Kreuzer weist auf einen Vortrag von Konrad Schmitt am 23.05.2018 um 19:00 Uhr in der Zentscheune Kleinwallstadt hin.