Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Aufstockung der Landkreisförderung für die Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige ab 01.07.2018

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.05.2018   KT/002/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst den

 

Einstimmigen Beschluss:

 

1.    „Der Landkreis Miltenberg gewährt ab 01.07.2018 bis auf Weiteres, längstens bis vorläufig 31.12.2020, eine Förderung für die „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige“ von jährlich bis zu 70.000,00 €, soweit

 

·         nach Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten durch Dritte und

·         nach Abzug eines Eigenanteils der beteiligten Verbände und Einrichtungen von 10 % der Gesamtkosten

 

ein ungedeckter Bedarf in mindestens dieser Höhe verbleibt.

 

2.    Für das Jahr 2018 wird ein maximaler Betrag von 60.000,00 € gewährt.

 

3.    Die Gewährung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein Vertreter des Landkreises bei den Sitzungen der beratenden und entscheidenden Gremien beteiligt wird.“


Herr Vill berichtet, dass die „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige“ (BSA) seit 2008 besteht. Trägerin ist eine Arbeitsgemeinschaft aus allen großen Wohlfahrtsverbänden im Landkreis sowie zahlreicher stationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen. Durch dieses einzigartige Konstrukt gewährleistet die Beratungsstelle eine trägerunabhängige und neutrale Beratung von Senioren, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen.

 

Aktuell (Stand Januar 2018) beschäftigt sie in ihrer Hauptstelle in Miltenberg, Brückenstr. 19, und den beiden Zweigstellen in Erlenbach, Bahnstr. 22, sowie Stadtprozelten, Hauptstr. 131, noch drei Mitarbeiter/innen („Köpfe“ = ca. 1,6 rechnerische VZK ) und setzt sich zusammen aus

 

·         der Fachstelle für pflegende Angehörige (FpA), ca. 1,1 VZK (Hr. Schmitt, Fr. Hofmann)

·         der Beratungsstelle Demenz Untermain (BDU), 0,5 VZK (Fr. Ort)

 

Die Fachstelle für pflegende Angehörige war ab 01.09.2012 bis 31.12.2014 mit 1,06 VZK besetzt, danach mit 1,0 und seit 1.11.2016 mit ca. 1,1 VZK (1,0 VZK + 30 Std./Monat (450 €-Basis)).

 

Die zeitweise ebenfalls zugeordnete Pflegeüberleitung der Kliniken Miltenberg-Erlenbach wird seit 01.01.2016 wieder direkt von Helios wahrgenommen.

 

Neben ihrer originären Aufgabe, nämlich der fachkompetenten Beratungstätigkeit, organisiert die BSA Vorträge, Kurse und Treffen für pflegende Angehörige, Schulungen für Alltagsbegleiter für Demenzkranke, Demenz-Gottesdienste, Öffentlichkeitsarbeit z.B. mit dem Demenzmobil, Info-Veranstaltungen oder in Zusammenarbeit mit der Seniorenfachstelle des Landratsamtes Schulungen von Ansprechpartnern/innen für Senioren in den Landkreisgemeinden und vieles mehr.

 

Weitere Informationen können dem beiliegenden Jahresbericht 2017 sowie der Internetseite der Beratungsstelle: www.seniorenberatung-mil.de entnommen werden.

 

Außer vom Landkreis wird die Stelle gefördert vom Bezirk Unterfranken (ausschließlich und vollständig Beratungsstelle Demenz Untermain) und dem Freistaat Bayern (jährlich ca. 18.000 € für die „Fachstelle für pflegende Angehörige“). Die Stiftung Altenhilfe hatte darüber hinaus für die Jahre 2008 bis 2012 zunächst eine Anschubfinanzierung gegeben.

 

Nach Wegfall der Förderung durch die Stiftung Altenhilfe erbringt der Landkreis seit 01.01.2013 eine Förderung von jährlich bis zu 50.000 €, wobei die Pflegeüberleitung der Kliniken Miltenberg-Erlenbach und die Beratungsstelle Demenz Untermain von der Landkreisförderung von Anfang an ausgenommen waren und die Verbände einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten erbringen müssen.

 

 

Bewilligt bis zu …

Gezahlt für …

Trägeranteil

2013

50.000,00 €

43.402,88 €

55.219,22 €

2014

50.000,00 €

43.857,65 €

38.513,15 €

2015

50.000,00 €

42.120,71 €

43.997,25 €

2016

50.000,00 €

44.341,21 €

7.570,10 €

2017

50.000,00 €

 

 

Der grundsätzliche Beschluss für die Übernahme der Förderung der Beratungsstelle aus Landkreismitteln erfolgte in den Sitzungen des Bildungsausschusses am 29.11.2012 und des Kreistags am 17.12.2012, nachdem in diesem Zusammenhang gleichzeitig die Investitionskostenförderung der ambulanten Pflegedienste (zuletzt 102.900 € für das Jahr 2012) für die Zeit ab 01.01.2013 eingestellt wurde.

 

Die Beratungszahlen – hier vornehmlich der von uns im Wesentlichen geförderten Fachstelle für pflegende Angehörige – sind seit Eröffnung der Beratungsstelle bei nahezu unverändertem Personaleinsatz (um 1,1 VZK) kontinuierlich gestiegen von um 100 pro Jahr in den Anfangs- und Aufbaujahren auf zuletzt 538 im Jahr 2017 (siehe S. 9 des Jahresberichts).

 

Auch die Zahl der sonstigen Veranstaltungen ist tendenziell gestiegen (allein 17 Fachvorträge von Herrn Konrad Schmitt im Jahr 2017, daneben Schulungen für pflegende Angehörige, Workshops für Gemeindebedienstete, Veranstaltungen, Infostände; siehe S. 13 - 14 des Jahresberichts).

In der Kuratoriumssitzung der BSA am 19.10.2017 teilte die hauptamtliche Fachkraft mit, dass die Beratungsanfragen mit der aktuellen Besetzung allmählich nicht mehr zu bewältigen seien. Aktuell seien die Wartezeiten für eine Beratung durchschnittlich zwischen 2 - 3 Wochen in den jeweiligen Fachstellen. Hausbesuche würden derzeit aus personellen Gründen nicht angeboten. Die Mitarbeiter erführen zunehmend Unmut über die langen Wartezeiten, obwohl versucht werde, einen Großteil telefonisch abzuklären. In Einzelfällen sei es daher auch schon zu Ablehnungen von Beratungsanfragen gekommen.

 

Die Kuratoriumsmitglieder hatten gemeinsam bis zur Rückübernahme der Pflegeüberleitung durch Helios Ende 2015 Trägeranteile von jährlich zwischen 40.000 und 50.000 € selbst aufgebracht, erst seit 2016 bewegt sich der Trägeranteil eher um die geforderten 10 %, wobei die dem Antrag beiliegende Haushaltsplanung 2018 erneut Trägermittel von 17.080 € / 96.900 € = ca. 18 % vorsieht. Die Motivation der Trägerverbände zur Mitfinanzierung dieser gemeinsamen Stelle ergibt sich allein aus dem solidarischen Interesse an einer neutralen und trägerunabhängigen Beratung der Ratsuchenden. Dabei beteiligen sich aber auch nicht alle Verbände und Einrichtungen im Landkreis. Die beteiligten Verbände beantragen deswegen mit beiliegendem Antrag, den Förderbetrag des Landkreises um jährlich 20.000 € auf künftig bis zu 70.000 € aufzustocken.

 

Die geplante Personalaufstockung ab 01.07.2018 um zunächst etwa eine halbe Stelle erscheint dringend geboten und ist vor dem Hintergrund der kontinuierlich gewachsenen Beratungszahlen und der weiter zunehmend älter werdenden Gesellschaft absolut angemessen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind eingestellt.

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales hat in seiner Sitzung am 9.4.2018 dem Kreistag den Beschlussvorschlag einstimmig empfohlen.

 

Aus dem Gremium gibt es sehr viel Lob für die MitarbeiterInnen der Beratungsstelle für die hervorragende Arbeit.

 

Kreisrat Dotzel verweist auf die erweiterten Zuständigkeiten der bayerischen Bezirke in der Pflegeberatung und die geäußerte Absicht des Verbandes der bayerischen Bezirke, in allen Landkreisen Pflegestützpunkte zu installieren.

 

Herr Vill erklärt, dass es noch eine ganze Weile dauern werde, bis Pflegestützpunkte durch die Bezirke umgesetzt werden können und dass der Versuch des Landkreises, einen Pflegestützpunkt in die Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige einzubinden, im Jahr 2010 mangels unterschiedlicher Vorstellungen von Landkreis und Pflegekassen gescheitert sei.

Weiterhin erklärt Herr Vill, dass man mit dem Bezirk in Verbindung bleiben und die weitere Entwicklung zunächst abwarten müsse. Ziel müsse aber sein, die guten bestehenden Beratungsstrukturen der Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige nicht zu zerschlagen und auch keine Doppelstrukturen neben der bestehenden Beratungsstelle zu fördern.

 

Kreisrätin Kreuzer weist auf einen Vortrag von Konrad Schmitt am 23.05.2018 um 19:00 Uhr in der Zentscheune Kleinwallstadt hin.

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