Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: EU-Datenschutzgrundverordnung - Bericht zur weiteren Vorgehensweise

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.05.2018   KT/002/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst den

 

einstimmigen Beschluss,

 

die von der Landkreisverwaltung geplante Vorgehensweise zur Umsetzung der EU- Datenschutzgrundverordnung zu befürworten.


Herr Rüth trägt vor, dass vierzig Jahre nach dem Inkrafttreten des ersten Bayerischen Datenschutzgesetzes es im Jahr 2018 zu einer weitreichenden Datenschutzreform kommt:

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union - und damit auch im Freistaat Bayern - unmittelbare Geltung beanspruchen und die bisherige allgemeine europäische Datenschutz-Richtlinie ersetzen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sind bereits die ersten Gesetzgebungsverfahren angelaufen, um das nationale Recht mit dem neuen europäischen Datenschutzrechtsrahmen umfassend in Übereinstimmung zu bringen.

Im Bereich der bayerischen öffentlichen Verwaltung sind insbesondere die staatlichen und kommunalen öffentlichen Stellen selbst für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung verantwortlich. Dies ist eine anspruchsvolle Aufgabe.

Die neue Datenschutzgrundverordnung bringt zahlreiche neue Pflichten mit sich, u.a.

·         verstärkte Nachweis- und Dokumentations- und Rechenschaftspflichten der Verantwortlichen

·         Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten

·         Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten

·         Meldung von Datenpannen an die Aufsichtsbehörde

·         Datenschutz-Folgeabschätzung für bestimmte Verarbeitungstätigkeiten (Ersatz für bisherige datenschutzrechtliche Freigabe)

 

Alle Behörden und öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten oder verarbeiten lassen, müssen einen behördlichen  Datenschutzbeauftragten und einen Stellevertreter bestellen.

 

Die Umsetzung der neuen Rechtsnorm bedeutet sowohl für das Landratsamt Miltenberg als auch für die Kommunen eine erhebliche Mehrbelastung. Gerade für kleinere Kommunen ist eine effektive Umsetzung der rechtlichen Vorgaben schwierig. Die Datenschutzgrundverordnung ermöglicht die Installation eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten, welcher auch die Kommunen bei der Umsetzung der Aufgaben mit unterstützen soll.

 

 

Am 19. April fand auf Initiative des Landratsamtes Miltenberg eine Informationsveranstaltung für alle Kommunen zum Thema Datenschutz und Informationssicherheitskonzepte statt. Vorausgegangen war der bereits vom Bayer. Gemeindetag Kreisverband Miltenberg geäußerte Wunsch, die Kommunen bei dieser Aufgabe durch das Landratsamt zu unterstützen.

 

Es ist vorgesehen, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Kommunen einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dazu bedarf es einer Zweckvereinbarung, die sowohl von den Kommunen als auch  vom Kreistag genehmigt werden muss. Des Weiteren muss eine geeignete Person gefunden werden, welche die Ausübung dieser Tätigkeiten übernehmen kann. Die Beschäftigung soll beim Landkreis Miltenberg erfolgen, die Aufteilung der Personal- und Sachkosten würde entsprechend den Regelungen für das Kommunale Behördennetz je zur Hälfte von den Kommunen und vom Landkreis getragen werden. Im Stellenplan 2018 ist hierfür keine Stelle eingeplant. Deshalb muss auch der Kreistag diesen zusätzlichen Stellenbedarf anerkennen.

 

Ziel ist es, bis zur nächsten Sitzung des Kreistages die Zustimmung der Kommunen zur geplanten Zweckvereinbarung einzuholen und diese dann im Kreistag zu beraten und zu beschließen.

 

Landrat Jens Marco Scherf versichert, dass die Daten der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis und den Gemeinden in sicheren Händen seien. Es sei aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung aber sinnvoll, die Kräfte zu bündeln und einen Datenschutzbeauftragten einzustellen.

 

Herr Rüth erklärt, dass jede Gemeinde bis zum 25. Mai 2018 einen eigenen Datenschutzbeauftragten benennen müsse. Die Entscheidung der Kommunen zur Zweckvereinbarung müsste bis zum 15. Juli 2018 dem Landratsamt mitgeteilt werden.

 

Mehrere Kreisräte merken an, dass die neue Verordnung auch kleinere Betriebe sowie Vereine und Verbände und auch Schulen vor große Herausforderungen stelle.

 

Landrat Scherf antwortet, dass er bei den Schulen den Freistaat in der Pflicht sehe, für die Vereine seien die Dachverbände zuständig. Helmut Platz, im Landratsamt für das bürgerschaftliche Engagement zuständig, hole zurzeit konkrete Handlungsempfehlungen für Vereine ein und werde diese weiterleiten.

 

Das Gremium findet die geplante Bündelung sinnvoll.

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