Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: EU-Datenschutzgrundverordnung - Bericht zur weiteren Vorgehensweise
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.05.2018 KT/002/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag fasst den
einstimmigen Beschluss,
die von der Landkreisverwaltung geplante Vorgehensweise zur Umsetzung
der EU- Datenschutzgrundverordnung zu befürworten.
Herr Rüth trägt vor,
dass vierzig Jahre nach dem Inkrafttreten des ersten Bayerischen
Datenschutzgesetzes es im Jahr 2018 zu einer weitreichenden Datenschutzreform kommt:
Die europäische
Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 in der gesamten
Europäischen Union - und damit auch im Freistaat Bayern - unmittelbare Geltung
beanspruchen und die bisherige allgemeine europäische Datenschutz-Richtlinie
ersetzen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sind bereits die ersten
Gesetzgebungsverfahren angelaufen, um das nationale Recht mit dem neuen
europäischen Datenschutzrechtsrahmen umfassend in Übereinstimmung zu bringen.
Im Bereich der
bayerischen öffentlichen Verwaltung sind insbesondere die staatlichen und
kommunalen öffentlichen Stellen selbst für die Umsetzung der
Datenschutz-Grundverordnung verantwortlich. Dies ist eine anspruchsvolle
Aufgabe.
Die neue
Datenschutzgrundverordnung bringt zahlreiche neue Pflichten mit sich, u.a.
·
verstärkte Nachweis- und Dokumentations- und Rechenschaftspflichten der
Verantwortlichen
·
Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten
·
Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
·
Meldung von Datenpannen an die Aufsichtsbehörde
·
Datenschutz-Folgeabschätzung für bestimmte Verarbeitungstätigkeiten
(Ersatz für bisherige datenschutzrechtliche Freigabe)
Alle Behörden und
öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten oder verarbeiten
lassen, müssen einen behördlichen
Datenschutzbeauftragten und einen Stellevertreter bestellen.
Die Umsetzung der neuen
Rechtsnorm bedeutet sowohl für das Landratsamt Miltenberg als auch für die
Kommunen eine erhebliche Mehrbelastung. Gerade für kleinere Kommunen ist eine
effektive Umsetzung der rechtlichen Vorgaben schwierig. Die
Datenschutzgrundverordnung ermöglicht die Installation eines gemeinsamen
Datenschutzbeauftragten, welcher auch die Kommunen bei der Umsetzung der
Aufgaben mit unterstützen soll.
Am 19. April fand auf
Initiative des Landratsamtes Miltenberg eine Informationsveranstaltung für alle
Kommunen zum Thema Datenschutz und Informationssicherheitskonzepte statt.
Vorausgegangen war der bereits vom Bayer. Gemeindetag Kreisverband Miltenberg
geäußerte Wunsch, die Kommunen bei dieser Aufgabe durch das Landratsamt zu
unterstützen.
Es ist vorgesehen, im Rahmen
der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Kommunen einen gemeinsamen
Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dazu bedarf es einer Zweckvereinbarung,
die sowohl von den Kommunen als auch vom
Kreistag genehmigt werden muss. Des Weiteren muss eine geeignete Person
gefunden werden, welche die Ausübung dieser Tätigkeiten übernehmen kann. Die
Beschäftigung soll beim Landkreis Miltenberg erfolgen, die Aufteilung der
Personal- und Sachkosten würde entsprechend den Regelungen für das Kommunale Behördennetz
je zur Hälfte von den Kommunen und vom Landkreis getragen werden. Im
Stellenplan 2018 ist hierfür keine Stelle eingeplant. Deshalb muss auch der
Kreistag diesen zusätzlichen Stellenbedarf anerkennen.
Ziel ist es, bis zur
nächsten Sitzung des Kreistages die Zustimmung der Kommunen zur geplanten
Zweckvereinbarung einzuholen und diese dann im Kreistag zu beraten und zu
beschließen.
Landrat
Jens Marco Scherf versichert, dass die Daten der Bürgerinnen und Bürger im
Landkreis und den Gemeinden in sicheren Händen seien. Es sei aufgrund der neuen
Datenschutzgrundverordnung aber sinnvoll, die Kräfte zu bündeln und einen
Datenschutzbeauftragten einzustellen.
Herr
Rüth erklärt, dass jede Gemeinde bis zum 25. Mai 2018 einen eigenen
Datenschutzbeauftragten benennen müsse. Die Entscheidung der Kommunen zur
Zweckvereinbarung müsste bis zum 15. Juli 2018 dem Landratsamt mitgeteilt
werden.
Mehrere
Kreisräte merken an, dass die neue Verordnung auch kleinere Betriebe sowie
Vereine und Verbände und auch Schulen vor große Herausforderungen stelle.
Landrat
Scherf antwortet, dass er bei den Schulen den Freistaat in der Pflicht sehe,
für die Vereine seien die Dachverbände zuständig. Helmut Platz, im Landratsamt
für das bürgerschaftliche Engagement zuständig, hole zurzeit konkrete
Handlungsempfehlungen für Vereine ein und werde diese weiterleiten.
Das
Gremium findet die geplante Bündelung sinnvoll.