Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Neubestellung des Schöffenwahlausschusses für die Amtsperiode 2019 bis 2023; Wahl von 7 Vertrauenspersonen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.05.2018 KT/002/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag stellt die Wahl folgender
Vertrauenspersonen fest:
Joachim Bieber 44 Stimmen
Sonja Dolzer-Lausberger 47 Stimmen
Hannelore Kreuzer 49 Stimmen
Erich Kuhn 48 Stimmen
Edwin Lieb 50 Stimmen
Erich Stappel 49 Stimmen
Ruth Weitz 50 Stimmen
Herr Feil erklärt,
dass im Jahr 2018 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen am Amtsgericht
Obernburg a. Main stattfindet. In der heutigen Sitzung geht es nicht um die
Wahl der Schöffinnen und Schöffen, sondern um die Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer
im Schöffenwahlausschuss.
Mit Schreiben vom
02.01.2018 teilte die Regierung von Unterfranken mit, dass in diesem Jahr die
Vertrauenspersonen (Beisitzer) für den Wahlausschuss 2018 bei dem jeweiligen
Amtsgericht zu wählen sind.
Die Regelungen in
§ 40 Gerichtsverfassungsgesetz und in der Schöffenbekanntmachung sehen vor, das
je Amtsgerichtsbezirk 7 Vertrauenspersonen für eine Amtszeit von 5 Jahren zu
wählen sind. Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des
Amtsgerichtsbezirkes von der Vertretung des im entsprechenden unteren
Verwaltungsbezirkes, also dem Kreistag, gewählt. Wählbar sind alle
wahlberechtigten Einwohner des Landkreises Miltenberg. Die Vertrauenspersonen
werden mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder mindestens
jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (d.h. mindestens 31
Stimmen) in geheimer Wahl bestimmt. Die Wahl der Vertrauenspersonen muss bis
spätestens 15. Mai 2018 abgeschlossen sein, damit der Direktor des Amtsgerichts
Obernburg a. Main des Wahlausschuss rechtzeitig einberufen kann.
Bezüglich der
Frage, ob eine als Schöffe vorgeschlagene Person auch Mitglied des Ausschusses
sein kann, ist festzustellen, dass eine entgegenstehende Regelung nicht
existiert. Gleichwohl wird empfohlen, darauf zu achten, dass keine
Personenidentität bei den Vorgeschlagenen besteht.
Zur Vorbereitung
der Wahl hat Herr Landrat Scherf in einem Schreiben an die Kreistagsfraktionen
vorgeschlagen, wie bereits im Jahre 2008 und 2013 zu verfahren. Das würde
bedeuten, in analoger Anwendung des § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den
Kreistag das dort niedergelegte Hare-Niemeyer-Verfahren anzuwenden und die
sieben Sitze im Ausschuss wie folgt zu verteilen:
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CSU: 3 Sitze
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FW:
1 Sitz
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SPD: 1 Sitz
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B90/Die GRÜNEN: 1 Sitz
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Neue Mitte: 1 Sitz
Herr Landrat
Scherf hat die Fraktionsvorsitzenden gebeten, ihm gemäß der vorgeschlagenen
Verteilung ihre Vorschläge für die Vertrauensperson zuzusenden.
Folgende Personen
wurden vorgeschlagen:
Von der
CSU-Fraktion:
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1. Joachim Bieber
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2. Sonja Dolzer-Lausberger
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3. Erich Kuhn
Von der Fraktion
der Freien Wähler:
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1. Edwin Lieb
Von der
SPD-Fraktion:
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1. Ruth Weitz
Von der Fraktion
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN:
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1. Hannelore Kreuzer
Von der Fraktion
Neue Mitte:
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1. Erich Stappel
Die Verwaltung hat
einen Stimmzettel mit den vorgeschlagenen Personen vorbereitet.
Für die
anschließende Wahl ist auf Folgendes hinzuweisen:
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Jede Kreisrätin und jeder Kreisrat hat sieben
Stimmen.
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Je Kandidatin bzw. Kandidat darf nur eine Stimme
vergeben werden.
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Eine Kandidatin bzw. Kandidat ist nur dann gewählt,
wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch 31 für sie bzw.
für ihn gestimmt haben.
Bei der heutigen Sitzung sind 53 Mitglieder
anwesend, so dass eine Kandidatin bzw. Kandidat gewählt ist, wenn 36
Mitglieder, mindestens jedoch 31 für sie bzw. für ihn gestimmt haben.
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Im Falle des Listenkreuzes erhält jede Person eine
Stimme.
Die Wahlhandlung
wird im Kleinen Sitzungssaal durchgeführt. Zur Unterstützung bei der
Durchführung der Wahl werden Mitarbeiter der Verwaltung beigezogen.