Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Neubestellung des Schöffenwahlausschusses für die Amtsperiode 2019 bis 2023; Wahl von 7 Vertrauenspersonen

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.05.2018   KT/002/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag stellt die Wahl folgender Vertrauenspersonen fest:

 

Joachim Bieber                       44 Stimmen

Sonja Dolzer-Lausberger        47 Stimmen

Hannelore Kreuzer                  49 Stimmen

Erich Kuhn                              48 Stimmen

Edwin Lieb                              50 Stimmen

Erich Stappel                          49 Stimmen

Ruth Weitz                              50 Stimmen

 


Herr Feil erklärt, dass im Jahr 2018 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen am Amtsgericht Obernburg a. Main stattfindet. In der heutigen Sitzung geht es nicht um die Wahl der Schöffinnen und Schöffen, sondern um die Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer im Schöffenwahlausschuss.

 

Mit Schreiben vom 02.01.2018 teilte die Regierung von Unterfranken mit, dass in diesem Jahr die Vertrauenspersonen (Beisitzer) für den Wahlausschuss 2018 bei dem jeweiligen Amtsgericht zu wählen sind.

 

Die Regelungen in § 40 Gerichtsverfassungsgesetz und in der Schöffenbekanntmachung sehen vor, das je Amtsgerichtsbezirk 7 Vertrauenspersonen für eine Amtszeit von 5 Jahren zu wählen sind. Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes von der Vertretung des im entsprechenden unteren Verwaltungsbezirkes, also dem Kreistag, gewählt. Wählbar sind alle wahlberechtigten Einwohner des Landkreises Miltenberg. Die Vertrauenspersonen werden mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (d.h. mindestens 31 Stimmen) in geheimer Wahl bestimmt. Die Wahl der Vertrauenspersonen muss bis spätestens 15. Mai 2018 abgeschlossen sein, damit der Direktor des Amtsgerichts Obernburg a. Main des Wahlausschuss rechtzeitig einberufen kann.

 

Bezüglich der Frage, ob eine als Schöffe vorgeschlagene Person auch Mitglied des Ausschusses sein kann, ist festzustellen, dass eine entgegenstehende Regelung nicht existiert. Gleichwohl wird empfohlen, darauf zu achten, dass keine Personenidentität bei den Vorgeschlagenen besteht.

 

Zur Vorbereitung der Wahl hat Herr Landrat Scherf in einem Schreiben an die Kreistagsfraktionen vorgeschlagen, wie bereits im Jahre 2008 und 2013 zu verfahren. Das würde bedeuten, in analoger Anwendung des § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag das dort niedergelegte Hare-Niemeyer-Verfahren anzuwenden und die sieben Sitze im Ausschuss wie folgt zu verteilen:

 

-       CSU:                                  3 Sitze

-       FW:                                    1 Sitz

-       SPD:                                  1 Sitz

-       B90/Die GRÜNEN:            1 Sitz

-       Neue Mitte:                        1 Sitz

 

Herr Landrat Scherf hat die Fraktionsvorsitzenden gebeten, ihm gemäß der vorgeschlagenen Verteilung ihre Vorschläge für die Vertrauensperson zuzusenden.

 

Folgende Personen wurden vorgeschlagen:

 

Von der CSU-Fraktion:

-       1. Joachim Bieber

-       2. Sonja Dolzer-Lausberger

-       3. Erich Kuhn

 

 

Von der Fraktion der Freien Wähler:

-       1. Edwin Lieb

 

Von der SPD-Fraktion:

-       1. Ruth Weitz

 

Von der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN:

-       1. Hannelore Kreuzer

 

Von der Fraktion Neue Mitte:

-       1. Erich Stappel

 

 

Die Verwaltung hat einen Stimmzettel mit den vorgeschlagenen Personen vorbereitet.

 

Für die anschließende Wahl ist auf Folgendes hinzuweisen:

-       Jede Kreisrätin und jeder Kreisrat hat sieben Stimmen.

-       Je Kandidatin bzw. Kandidat darf nur eine Stimme vergeben werden.

-       Eine Kandidatin bzw. Kandidat ist nur dann gewählt, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch 31 für sie bzw. für ihn gestimmt haben.

Bei der heutigen Sitzung sind 53 Mitglieder anwesend, so dass eine Kandidatin bzw. Kandidat gewählt ist, wenn 36 Mitglieder, mindestens jedoch 31 für sie bzw. für ihn gestimmt haben.

-       Im Falle des Listenkreuzes erhält jede Person eine Stimme.

 

Die Wahlhandlung wird im Kleinen Sitzungssaal durchgeführt. Zur Unterstützung bei der Durchführung der Wahl werden Mitarbeiter der Verwaltung beigezogen.

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