Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Ausscheiden von Herrn Kreisrat Wolfgang Zöller aus dem Kreistag; Feststellung des Listennachfolgers und Anwendung des verkürzten Verfahrens; ggfs. Vereidigung von Herrn Gernot Winter
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.05.2018 KT/002/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag fasst den
einstimmigen Beschluss:
Der Kreistag
stellt die Niederlegung des Amts durch Herrn Kreisrat Wolfgang Zöller fest.
Herr Wolfgang Zöller ist damit aus dem Ehrenamt als Kreisrat entlassen und von
seinen Pflichten als Kreisrat entbunden.
Des Weiteren wird
festgestellt, dass Herr Gernot Winter Listennachfolger von Herrn Wolfgang
Zöller ist.
Der Kreistag
erklärt sich damit einverstanden, dass das verkürzte Verfahren angewandt wird.
Nach dem Beschluss
gibt Herr Winter die schriftliche Erklärung ab und leistet folgenden Eid:
Ich schwöre Treue
dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des
Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den
Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die
Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr
mir Gott helfe.
Landrat Jens Marco Scherf würdigte zunächst
die Verdienste Zöllers, der sich für die Sitzung entschuldigt hatte. 40 Jahre
lang habe er in den Kreisgremien sach- und zielorientierte Arbeit geleistet,
lobte Scherf und erinnerte vor allem an Zöllers Einsatz für die
Gesundheitsregion plus. „Er hat Großes geleistet“, so Scherf.
Herr Feil erklärt, dass gemäß Art. 48 Abs. 1
Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz eine gewählte Person das Amt
niederlegen kann. In einem solchen Fall stellt der Kreistag die Niederlegung
des Amtes fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.
Nachfolger von Herrn Wolfgang Zöller auf der
Bewerberliste der Christlich-Sozialen Union ist Herr Gernot Winter.
Das verkürzte Listennachfolgeverfahren
ermöglicht die Behandlung in einer Sitzung und erfolgt auf Wunsch der CSU-Kreistagsfraktion.
Herr Winter ist mit formlosen Schreiben gebeten worden, an der heutigen Sitzung
zunächst als Gast auf der Galerie anwesend zu sein. Weiter wurde Herrn Winter
mitgeteilt, dass er nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag
unter Verzicht auf die Erklärungsfrist von einer Woche schriftlich seine
Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes und zur Eidesleistung oder Ablegung
eines Gelöbnisses erklären könne.
Sofern der Kreistag dem obigen Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt und Herr Winter anwesend ist, kann er im Nachgang der Beschlussfassung die schriftlichen Erklärungen abgeben und die Eidesleistung bzw. das Gelöbnis ablegen. Damit wäre die Einführung in das Ehrenamt als Kreisrat mit sofortiger Wirkung vollzogen.