Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Leistungsvereinbarung Jugendberufsagentur
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.05.2018 KT/002/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag
beschließt
einstimmig
entsprechend der einstimmig gefassten Empfehlung des
Kreisausschusses vom 23.04.2018:
Der Vertrag mit der Gesellschaft zur beruflichen
Förderung Aschaffenburg mbH (GbF) über „Jugendsozialarbeit für Flüchtlinge
„baff“ (betriebliche Ausbildung für Flüchtlinge)“ vom 15.12.2015 wird geändert
und lautet zukünftig „Leistungsvereinbarung zur Jugendsozialarbeit im Rahmen
der Jugendberufsagentur mittels „Casemanagement“. Die Vereinbarung beginnt mit
Einrichtung der Jugendberufsagentur zum 01.06.2018 und läuft befristet bis zum
30.06.2021.
Herr Rätz trägt vor, dass am 07.04.2016 im
Rahmen der konzeptionellen Entwicklung der Bildungsregion Landkreis Miltenberg
die Kooperationsvereinbarung „Jugend stärken im Landkreis Miltenberg“ von der
Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, von Schulamt, IHK, HWK, dem bayerischem
Gemeindetag und dem Landratsamt Miltenberg unterzeichnet wurde. Ziel ist und
war „die Sicherstellung von optimalen Voraussetzungen zur beruflichen
Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Landkreis Miltenberg“.
Als ein konkretes Projekt ist aktuell zur Optimierung der Zusammenarbeit der
verschiedenen Akteure im Übergang von Schule und Beruf sowie zur Schaffung
eines verbesserten Angebotes für die jungen Menschen auf dem Weg der
beruflichen Integration die Einrichtung einer „Jugendberufsagentur im Landkreis
Miltenberg“ in Umsetzung.
Die konkrete Umsetzung erfolgt u.a.
hinsichtlich der besonders unterstützungsbedürftigen jungen Menschen, die aus
dem Weg der beruflichen Integration scheitern bzw. zu scheitern drohen, mittels
des sogenannten „Casemanagements“. Der Personenkreis der Zielgruppe für diese
Maßnahme wird von bisher ausschließlich jungen Flüchtlingen auf nunmehr alle
junge Menschen im Alter bis 25 Jahre (U25) mit einem besonderen
Unterstützungsbedarf erweitert. Bislang wurde durch die bestehende Maßnahme die
berufliche Ausbildung junger Flüchtlinge durch eine enge sozialpädagogische
Begleitung und Unterstützung gefördert. Nun wird diese schwerpunktmäßig durch
die Förderung und Begleitung der sozialen Integration im Vorfeld oder Umfeld
einer Ausbildung ersetzt. Der Landkreis erteilt somit der GbF den Auftrag,
geeignetes sozialpädagogisches Fachpersonal im Umfang von 39 Stunden/ Woche als
„Casemanager*in“ im Rahmen der Jugendberufsagentur im Landkreis Miltenberg zur
Verfügung zu stellen.
Der Vertrag wird begleitet durch eine
rahmende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis, der Agentur für
Arbeit und dem Jobcenter sowie durch ein pädagogisches Konzept.
Die Einrichtung
wird von allen Kreistagsmitgliedern als wichtig und richtig empfunden. Auch die
Zeitspanne von drei Jahren sei richtig gewählt, weil es eine schwierige und
langfristige Aufgabe sei.
Landrat Scherf
erklärt auf Nachfrage, dass über die Jugendberufsagentur jährlich ein
Zwischenbericht abgegeben werde.