Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Leistungsvereinbarung Jugendberufsagentur

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.05.2018   KT/002/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag beschließt

 

einstimmig

 

entsprechend der einstimmig gefassten Empfehlung des Kreisausschusses vom 23.04.2018:

Der Vertrag mit der Gesellschaft zur beruflichen Förderung Aschaffenburg mbH (GbF) über „Jugendsozialarbeit für Flüchtlinge „baff“ (betriebliche Ausbildung für Flüchtlinge)“ vom 15.12.2015 wird geändert und lautet zukünftig „Leistungsvereinbarung zur Jugendsozialarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur mittels „Casemanagement“. Die Vereinbarung beginnt mit Einrichtung der Jugendberufsagentur zum 01.06.2018 und läuft befristet bis zum 30.06.2021.

 


Herr Rätz trägt vor, dass am 07.04.2016 im Rahmen der konzeptionellen Entwicklung der Bildungsregion Landkreis Miltenberg die Kooperationsvereinbarung „Jugend stärken im Landkreis Miltenberg“ von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, von Schulamt, IHK, HWK, dem bayerischem Gemeindetag und dem Landratsamt Miltenberg unterzeichnet wurde. Ziel ist und war „die Sicherstellung von optimalen Voraussetzungen zur beruflichen Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Landkreis Miltenberg“. Als ein konkretes Projekt ist aktuell zur Optimierung der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Übergang von Schule und Beruf sowie zur Schaffung eines verbesserten Angebotes für die jungen Menschen auf dem Weg der beruflichen Integration die Einrichtung einer „Jugendberufsagentur im Landkreis Miltenberg“ in Umsetzung.

 

Die konkrete Umsetzung erfolgt u.a. hinsichtlich der besonders unterstützungsbedürftigen jungen Menschen, die aus dem Weg der beruflichen Integration scheitern bzw. zu scheitern drohen, mittels des sogenannten „Casemanagements“. Der Personenkreis der Zielgruppe für diese Maßnahme wird von bisher ausschließlich jungen Flüchtlingen auf nunmehr alle junge Menschen im Alter bis 25 Jahre (U25) mit einem besonderen Unterstützungsbedarf erweitert. Bislang wurde durch die bestehende Maßnahme die berufliche Ausbildung junger Flüchtlinge durch eine enge sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung gefördert. Nun wird diese schwerpunktmäßig durch die Förderung und Begleitung der sozialen Integration im Vorfeld oder Umfeld einer Ausbildung ersetzt. Der Landkreis erteilt somit der GbF den Auftrag, geeignetes sozialpädagogisches Fachpersonal im Umfang von 39 Stunden/ Woche als „Casemanager*in“ im Rahmen der Jugendberufsagentur im Landkreis Miltenberg zur Verfügung zu stellen.

 

Der Vertrag wird begleitet durch eine rahmende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter sowie durch ein pädagogisches Konzept.

 

 

Die Einrichtung wird von allen Kreistagsmitgliedern als wichtig und richtig empfunden. Auch die Zeitspanne von drei Jahren sei richtig gewählt, weil es eine schwierige und langfristige Aufgabe sei.

 

Landrat Scherf erklärt auf Nachfrage, dass über die Jugendberufsagentur jährlich ein Zwischenbericht abgegeben werde.

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