Tagesordnungspunkt
TOP Ö 13: JaS GS Erlenbach
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 30.04.2018 JHA/001/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Die Mitglieder des Ausschusses
fassen den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Landkreis Miltenberg erkennt den Bedarf
für eine Stelle „Jugendsozialarbeit an Schulen“ in Höhe einer wöchentlichen
Arbeitszeit von 30 Stunden an der Grundschule Erlenbach an und beauftragt die
Verwaltung, die Stundenerhöhung zum 01.09.2018 umzusetzen.
Herr Adams informiert, dass der Kultur- und
Sozialausschusses der Stadt Erlenbach mit seiner Sitzung am 14.04.2018 für die
Stelle der „Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“ an der Grundschule Erlenbach
eine Stundenerhöhung auf 30 Stunden / Woche beantragt hat. Der Antrag ging am
15.04.2018 im Landratsamt ein. Die Stadt Erlenbach bezieht sich in ihrem Antrag
auf den Jugendhilfeausschuss- Beschluss vom 13.11.2017 zur bedarfsgerechten
Ausstattung von Schulen mit JaS.
Im aktuellen Schuljahr besuchen 368 Schüler*innen
die Grundschule Erlenbach. 56 % der Schüler*innen haben einen
Migrationshintergrund. Zurzeit ist die Schule mit einer geförderten 0,5-Stelle
JaS ausgestattet.
Den Mehrbedarf begründet die Schule wie folgt:
·
Bei der
Arbeit mit Kinder mit fehlenden Deutschkenntnissen (in der vor 1,5 Jahren
eingerichtete Übergangsklasse) und deren Eltern ist der Arbeitsaufwand für die
Elternarbeit der JaS (z.B. bei Verhaltensauffälligkeiten) erhöht, weil z.T.
Sprachvermittler eingesetzt werden und hoher Förderbedarf bei der Integration
besteht.
·
Zugenommen
habe die Anzahl der Kinder mit sozial-emotionalem Förderbedarf oder
Verhaltensauffälligkeiten.
·
Vermehrt
besuchen Kinder aus schwierigen familiären Verhältnissen die Ganztagsbetreuung
der Schule. Auch dort fallen Kinder auf oder haben Unterstützungsbedarf. Eine
kontinuierliche Arbeit der JaS am Nachmittag ist mit den bisherigen Ressourcen
nicht möglich.
·
Nicht
alle Anfragen an die JaS-Fachkraft können zeitnah bearbeitet werden. Sie muss
sich vorrangig auf dringliche oder akute Fälle beschränken und bisweilen die
anfragenden Schüler, Eltern oder Lehrkräfte auf einen späteren Zeitpunkt
vertrösten.
Durch die Regelung, dass Urlaub und
Freizeitausgleich in den Ferien einzubringen sind, erhöht sich die Arbeitszeit
bei einer 30-Stunden-Kraft in der Schulzeit auf durchschnittlich 34,5 Stunden / Woche
und deckt damit weitestgehend die Zeit ab, an denen Schüler an der Schule sind.
Die staatliche Förderung erhöht sich
entsprechend. Die Kostenteilung geschieht analog der „Grundversorgung“.
Richtlinienkonform wird eine neue Kooperationsvereinbarung erstellt.