Tagesordnungspunkt

TOP Ö 13: JaS GS Erlenbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.04.2018   JHA/001/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

 

Der Landkreis Miltenberg erkennt den Bedarf für eine Stelle „Jugendsozialarbeit an Schulen“ in Höhe einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden an der Grundschule Erlenbach an und beauftragt die Verwaltung, die Stundenerhöhung zum 01.09.2018 umzusetzen.

 


Herr Adams informiert, dass der Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Erlenbach mit seiner Sitzung am 14.04.2018 für die Stelle der „Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“ an der Grundschule Erlenbach eine Stundenerhöhung auf 30 Stunden / Woche beantragt hat. Der Antrag ging am 15.04.2018 im Landratsamt ein. Die Stadt Erlenbach bezieht sich in ihrem Antrag auf den Jugendhilfeausschuss- Beschluss vom 13.11.2017 zur bedarfsgerechten Ausstattung von Schulen mit JaS. 

 

Im aktuellen Schuljahr besuchen 368 Schüler*innen die Grundschule Erlenbach. 56 % der Schüler*innen haben einen Migrationshintergrund. Zurzeit ist die Schule mit einer geförderten 0,5-Stelle JaS ausgestattet.

 

Den Mehrbedarf begründet die Schule wie folgt:

 

·         Bei der Arbeit mit Kinder mit fehlenden Deutschkenntnissen (in der vor 1,5 Jahren eingerichtete Übergangsklasse) und deren Eltern ist der Arbeitsaufwand für die Elternarbeit der JaS (z.B. bei Verhaltensauffälligkeiten) erhöht, weil z.T. Sprachvermittler eingesetzt werden und hoher Förderbedarf bei der Integration besteht.

·         Zugenommen habe die Anzahl der Kinder mit sozial-emotionalem Förderbedarf oder Verhaltensauffälligkeiten.

·         Vermehrt besuchen Kinder aus schwierigen familiären Verhältnissen die Ganztagsbetreuung der Schule. Auch dort fallen Kinder auf oder haben Unterstützungsbedarf. Eine kontinuierliche Arbeit der JaS am Nachmittag ist mit den bisherigen Ressourcen nicht möglich.

·         Nicht alle Anfragen an die JaS-Fachkraft können zeitnah bearbeitet werden. Sie muss sich vorrangig auf dringliche oder akute Fälle beschränken und bisweilen die anfragenden Schüler, Eltern oder Lehrkräfte auf einen späteren Zeitpunkt vertrösten.

 

Durch die Regelung, dass Urlaub und Freizeitausgleich in den Ferien einzubringen sind, erhöht sich die Arbeitszeit bei einer 30-Stunden-Kraft in der Schulzeit auf durchschnittlich 34,5 Stunden / Woche und deckt damit weitestgehend die Zeit ab, an denen Schüler an der Schule sind.

 

Die staatliche Förderung erhöht sich entsprechend. Die Kostenteilung geschieht analog der „Grundversorgung“. Richtlinienkonform wird eine neue Kooperationsvereinbarung erstellt.

 

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