Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Jugendhilfeplanung 2018
(Handlungsempfehlungen und Jahresschwerpunkt)

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.04.2018   JHA/001/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt den Beratenden und Begleitenden Ausschuss zur Jugendhilfe-planung (BBA JHP), die in seiner Klausur am 27.01.2018 festgelegten Ziele und Handlungsempfehlungen weiter zu verfolgen. Das Schwerpunktthema der Jugendhilfeplanung lautet (nach 2017) auch 2018 „Familien in belasteten Situationen“


Frau Weimer berichtet, dass der Beratende und Begleitende Ausschuss zur Jugendhilfeplanung (BBA JHP) in seiner ersten Klausurtagung am 11. März 2017 das Schwerpunktthema „Familien in belasteten Situationen“ für die Jahre 2017 und 2018 festgelegt hat. Hieraufhin wurde zunächst eine Bedarfsabfrage bei den Akteuren der öffentlichen und freien Jugendhilfe im Landkreis Miltenberg durchgeführt. In einem aufwendigen Verfahren wurden hierbei Belastungsfaktoren, Bedarfe und geeigneten Maßnahmen für Familien in belasteten Situationen zusammengetragen. Die Ergebnisse wurden in einer dafür installierten Arbeitsgruppe (Vertreter von Schulamt, Jobcenter und Jugendamt – hier: Leitung ASD, Jugendhilfeplanung und Familienbildung) fachlich diskutiert und eingeschätzt. Aufgrund der Komplexität der Thematik wurde das Thema auf die Bereiche Bedarfe und Maßnahmen beschränkt.

 

Der BBA JHP hat aus den 25 meist genannten Bedarfen fünf priorisiert und hierzu in seiner Klausur am 27.01.2018 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Darüber hinaus wurden auch von den verbleibenden 20 Bedarfen mit untergeordneter Priorität die planungsrelevanten Eckpunkte festgehalten, damit keine Aspekte auf der Strecke bleiben und verloren gehen.

 

Die fünf priorisierten Bedarfe sind:

 

  1. Ausbau Therapieangebot ambulant und stationär: Hierbei handelt es sich um keinen gesetzlichen Auftrag der Jugendhilfe und damit keinen Handlungsbedarf für die Jugendhilfeplanung. Politik bzw. Gesundheitswesen wird empfohlen, hier für den genannten Bedarf eine solide Datenbasis zu schaffen und bedarfsgerechte Angebote vorzuhalten.

 

  1. JaS: Grundsätzlich wird JaS an allen Schulformen als sinnvoll erachtet. Der Handlungsbedarf für die Jugendhilfe wird aktuell in der Qualitätssicherung der bereits bestehenden Angebote gesehen. Die Antragstellung erfolgt durch die Kommunen. Kein weiterer Handlungsbedarf.

 

  1. Ferienbetreuung: Angebote der Ferienbetreuung sollen flächendeckend, kostengünstig, wohnortnah und bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Beratung der Gemeinden und Entwicklung / Erstellung eines Beratungskonzeptes durch die Kommunale Jugendarbeit im Rahmen der bestehenden Haushaltsmittel.

 

  1. Bereitschaftsdienst ASD abends und am Wochenende: Im Rahmen des gesetzlichen Schutzauftrages des Jugendamtes ist auch seine Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten sicherzustellen. Die diesbezügliche Empfehlung wird im Rahmen der derzeit noch laufenden Organisationsuntersuchung für das gesamte Landratsamt durch den Kommunalen Prüfungsverband untersucht werden.

 

  1. Inobhutnahmestelle: Auftrag an die Verwaltung des Jugendamtes, einen konzeptionellen Vorschlag zur bedarfsgerechten Ausstattung einer Inobhutnahmestelle für die Region 1 zu entwickeln. Aufgrund steigender Fallzahlen und mangelnder Bereitschaftspflegeplätze im Landkreis Aschaffenburg soll der Bedarf einer Inobhutnahmestelle im Landkreis Miltenberg weiter untersucht werden.  Hierzu sollen zunächst Sondierungen mit den umliegenden Jugendämtern und vornehmlich der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg hinsichtlich einer Kooperation durchgeführt werden.

 

Verbleibende Bedarfe:

 

Hieraus ergibt sich kein aktueller Planungsauftrag.

 

Im Rahmen der fachlichen Standards, Verbesserung der Rahmenbedingen für die Zielgruppe und adäquaten Angebote der Familienbildung für die betroffenen Familien finden alle benannten “verbleibenden“ Bedarfe des Themenspeichers Berücksichtigung.

 

 

Kreisrätin Dolzer-Lausberger ist irritiert, dass bei Bedarf 4 die diesbezüglichen Empfehlungen im Rahmen des noch laufenden Organisationsgutachtens untersucht würden. Unter dem TOP „Controlling“ sei ausgeführt worden, dass die Empfehlungen des Organisationsgutachtens für die Jugendhilfe fertig und teilweise bereits umgesetzt würden.

Zum anderen möchte sie den konkreten Ablauf wissen, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher abends von der Polizei aufgegriffen werde.

 

Landrat Scherf antwortet, dass es kein Widerspruch sei. Man lasse vom Kommunalen Prüfungsverband den angemeldeten Bedarf insgesamt noch einmal bewerten, da im Teilgutachten dieser Bedarf nicht festgestellt wurde. Die Frage des Bereitschaftsdienstes betreffe viele Bereiche im Haus, weshalb dies ganzheitlich betrachtet werden müsse.

 

Frau Appel erklärt, dass es generell außerhalb der Dienstzeiten die Absprache gebe, dass die Polizei in Rücksprache mit den Eltern für das Jugendamt in Obhut nimmt und das Kinderheim in Aschaffenburg momentan als Inobhutnahmestelle hinterlegt sei.

Landrat Scherf stellt klar, dass der Jugendhilfeausschuss hier eine fachliche Empfehlung gebe und einen Bedarf formuliere. Diesen Arbeitsauftrag nehme die Verwaltung an, denn in der Umsetzung sei man nicht mehr im Jugendhilfe-, sondern im Kreisausschuss, wo es um Stellenbedarfe gehe. Dort müsse man neben der fachlichen Feststellung des Jugendhilfeausschusses etwas Belastbares vorlegen, womit man für eine Umsetzbarkeit plädieren könne.

 

Kreisrätin Dolzer-Lausbergers Frage ziele darauf ab, weil es heiße, es seien unterschiedliche Bereitschaftsdienste im Haus. Hier gehe es nicht um Geld, sondern um das Wohl der Kinder. Hier gebe es extrem schwierige Situationen, die auch ein gewisses Einfühlungsvermögen benötigen. Es mag die Frage gestattet sein, für diese Entscheidung, die hier gefällt werde, dass man sich überlegt, wie der Ist-Zustand sei, und ob dieser Ist-Zustand für alle zufriedenstellend sei.

 

Landrat Scherf Erklärt, dass die Verwaltung diesen Arbeitsauftrag annehme. Er bitte aber auch gerade seitens der CSU-Fraktion um Verständnis, dass diese Arbeit nun geleistet werden müsse. Es sei nicht das erste Mal, dass für mehrere Stellen plausibel und nachvollziehbar argumentiert werde, dass sie wichtig und notwendig seien, und am Ende werde die Stellenmehrung beklagt. Deswegen sagt Landrat Scherf noch einmal zum Verfahren, dass der Jugendhilfeausschuss heute aufgrund der Arbeit des BBA JHP Bedarfe feststellen könne. Das werde nun aufbereitet und geprüft werden. Heute könne man allerdings nicht sagen, welches Ergebnis dabei herauskomme.

 

Kreisrätin Dolzer-Lausberger liege es nur daran, dass man es im Hinterkopf behalte. Dies habe nichts mit Stellenmehrung zu tun, sondern es gebe auch Bereitschaftsdienste, die für diese Mehrstunden besser entlohnt würden oder Freizeitausgleich hätten. Dafür gebe es verschiedene Möglichkeiten. Ihr sei es wichtig, dass hier der Ausschuss, der nicht im BBA JHP sei, auch wisse, wie es momentan gehandhabt werde.

 

Landrat Scherf widerspricht und erklärt, dass ein Bereitschaftsdienst sowohl stellen- als auch kostenrelevant sei, weshalb er Frau Dolzer-Lausberger bittet, dafür nicht nur hier im Ausschuss, sondern auch in der Fraktion für Verständnis zu werben. Es funktioniere nicht, wenn man sich in den Ausschüssen Dinge wünsche und später gebe es dann nur einen, der dafür abgewatscht werde, wenn Personalkosten und Stellen zunähmen. Es sei auch nicht einfach so, dass man Freizeitausgleich geben könne. Diese Möglichkeit habe man bei der personellen Ressource im Jugendamt nicht, man sei an der Grenze der Belastbarkeit. Deshalb habe dankenswerterweise der Kreisausschuss reagiert und auf Empfehlung des Kommunalen Prüfungsverbandes zwei zusätzliche Stellen für den ASD geschaffen.

 

Kreisrat Dr. Fahn befürwortet den Vorschlag von Landrat Scherf. Der BBA JHP, in dem er auch Mitglied sei, habe ganz klar Bedarf festgestellt, deshalb auch die Empfehlung, dass der Landkreis aufgefordert werde, die finanziellen und personellen Mittel für die Umsetzung bereitzustellen. Man müsse in Ruhe planen, untersuchen und dann schauen, dass der Zustand insgesamt besser gelöst werde, denn die Leute kämen auch an ihre Belastungsgrenzen. Es gehe dann konkret beim Landkreis Miltenberg auch um Stellen, die im Kreisausschuss und Kreistag beschlossen werden müssten. Man müsse einen parteiübergreifenden Konsens finden. Dasselbe gelte auch für die Inobhutnahmestelle. Hier im Fachausschuss gehe es um Bedarfe, die jetzt intensiv geprüft werden müssten.

 

Kreisrat Dr. Hermann rät, Kosten und Nutzen von Bereitschaftsdiensten genau abzuwägen. Bereitschaftsdienste seien sehr umstritten, weil es enormen Aufwand erfordere.

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