Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Vorschlagsliste Jugendschöffenwahl

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.04.2018   JHA/001/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den

 

einstimmigen Beschluss:

 

Die folgenden Listen werden angenommen:

 

Männlich:

Platz

Stimmen

Familienname

Vorname

1

10

Hartmann

Lukas

2

9

Klemm

Alois

3

8

Ebert

Günther

4

8

Fischer

Hermann

5

8

Fritz

Thorsten

6

8

Kempf

Karl

7

7

Dietrich

Jürgen

8

6

Balling

Gerhard

9

6

Cox

Frank

10

6

Landwehr

Bernd

11

6

Michéle

Peter

12

6

Sommer

André

13

5

Amend

Andreas

14

5

Jakob

Hubert

Weiblich:

Platz

Stimmen

Familienname

Geburtsname

Vorname

1

12

Almritter

Vetter

Gabriele

2

9

Adelmann

Lang

Edeltraud

3

8

Haufglöckner

Weber

Claudia

4

7

Bloch

 

Christine

5

7

Grasmann

Grasmann

Stefanie

6

6

Bauer

Lauf

Beate

7

6

Laumeister

Kosiedowski

Diana

8

6

Tietjen

Heringshausen

Dana

9

6

Uhrig

Trunk

Simone

10

5

Gayer

 

Simone

11

5

Kolbe

Orzikowski

Nicole

12

5

Seyfried

 

Jutta

13

5

Spivack

Grimm

Eva Maria

14

5

Zöller

Zöller

Dorothea

 


Herr Leiblein trägt vor, dass mit Schreiben vom 19. Januar 2018 der Präsident des Landgerichts Aschaffenburg das Kreisjugendamt Miltenberg aufgefordert hat, bis spätestens 5. Juni 2018 dem Direktor des Amtsgerichts Obernburg am Main eine Vorschlagsliste mit mindestens 20 geeigneten Personen, davon je die Hälfte Frauen und Männer, vorzulegen. Am 12.04.2018 wurde seitens des Landgerichts Aschaffenburg telefonisch mitgeteilt, dass nicht, wie ursprünglich gewünscht, 20 sondern 24 geeignete Personen benannt werden müssen.

 

Entsprechend der Jugendschöffenbekanntmachung vom 07. November 2012, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 25. Oktober 2017, ist es bei der Auswahl der erzieherisch befähigten und in der Jugenderziehung erfahrenen Personen nicht angezeigt, Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z. B. Lehrer oder Angehörige der Jugendämter) zu stark zu bevorzugen. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder, berücksichtigt werden.

 

Von den Landkreisgemeinden sind fristgerecht dafür insgesamt 21 Frauen und 15 Männer vorgeschlagen worden.

 

Jedes stimmberechtigte Mitglied des Jugendhilfeausschusses kann aus den vorgeschlagenen Personen bis zu 14 Frauen und bis zu 14 Männer durch ankreuzen auswählen. Pro vorgeschlagene Person ist nur ein Kreuz möglich.

 

Die je 14 Frauen und 14 Männer mit den meisten Stimmen bilden die Vorschlagliste im Sinne des § 36 Gerichtsverfassungsgesetz.

 

Die Liste gilt als angenommen, wenn zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (notwendig: 8 Stimmen) ihre Zustimmung erteilen.

 

Die Liste ist im Jugendamt nach Bekanntmachung eine Woche öffentlich aufzulegen. Sollten berechtigte Einwände gegen auf der Liste befindliche Personen vorgebracht werden, werden diese Personen aus der Liste gestrichen, ohne dass die Liste ihre Gültigkeit verliert. Dies gilt, so lange mindestens 12 Frauen und 12 Männer auf der Liste verbleiben.

 

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