Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Controlling Jugendhilfe

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.04.2018   JHA/001/2018 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Rätz trägt vor, dass das Sachgebiet 22 (Kinder, Jugend und Familie) die enorme Herausforderung hinsichtlich des gestiegenen Budgets und des Personalumbaus im Haushaltsjahr 2018 übernimmt. Für seine Steuerung wurden zwei Ansätze parallel gewählt, einerseits ein struktureller / organisatorischer und zweitens ein fachlicher / inhaltlicher.

 

1.)   Strukturell / organisatorisch

a.    Die Zusammenarbeit zwischen zentralem Controlling und der Sachgebietsleitung wurde intensiviert. Monatlich wird gemeinsam die finanzielle Entwicklung und der aktuelle Stand analysiert und zeitnah miteinander abgestimmt.

b.    Die neue Software OK.JUS, die ab 01.07.2018 eingesetzt wird, wird die Schnittstellen und Dokumentation insbesondere zwischen der fallsteuernden Einheit des ASD und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe stark verbessern. Bislang hatte der ASD keine Software-Lösung.

c.    Das Benchmarking mit anderen vergleichbaren Landkreisen im Hinblick auf die Jugendhilfe wird dahingehend überprüft, dass der Landkreis Miltenberg einen optimierten Return on Investment und bestmöglichen Eigennutz generieren kann. Konkret heißt das, dass das Aufwand-Nutzen-Verhältnis in Bezug auf den konzentrierten Interkommunalen Kennzahlenvergleich, den bayernweiten JUBB-Kennzahlenvergleich und weitere KGST-Vergleichsringe geprüft wird. Es erscheint sinnvoll, sich auf die effektivste Methode zu konzentrieren.

d.    Schnellstmögliche Umsetzung des Orga-Gutachtens mit seinen auch organisatorischen Umstrukturierungsempfehlungen.

e.    Die Schnittstellen innerhalb des Jugendamtes insbesondere im Hinblick auf ASD, Wirtschaftlich Jugendhilfe und JaS werden überprüft.

 

2.)   Fachlich / inhaltlich

a.    Das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Gewährung von Hilfen hat bereits mehr Gewicht erhalten. Sowohl die Angebotseinholung als auch die Auswahl der Leistung werden dokumentiert und durch eine Vertragsdatenbank unterstützt und begleitet.

b.    Es erfolgt eine stärke individuelle Steuerung der einzelnen Produkte. Vorrangig sind hier kostenintensivsten Produkte im Blick.

c.    Die Eigenverantwortlichkeit der Hilfeempfänger steht weiterhin im Vordergrund und wird aktiv eingefordert.

d.    Die Hilfeplangespräche finden wieder engmaschiger (mind. halbjährlich) statt. Dies führt zu einer zeitnahen Steuerungsmöglichkeit jeder einzelnen ASD-Fachkraft im Hinblick auf gewährte Hilfen.

e.    Durch eine sozialräumliche Aufteilung und Kleinteambildung des ASDs sollen die Qualität und Interventionen in Bezug auf jeden einzelnen Hilfeempfänger verbessern.

f.     Neben der Anzahl werden auch Laufzeiten und Kosten der Hilfen enger durch die Sachbereichsleitung überwacht und kontrolliert.

 

Der Landkreis Miltenberg befindet sich im Kennzahlenvergleich zu anderen Landkreisen in Bayern im guten Mittelfeld mit seiner Jugendhilfe. Im Rahmen des Interkommunalen Kennzahlenvergleichs ist er eines von acht ähnlichen strukturierten Landkreisen, die sehr genau Gesamthöhe, Laufzeiten, Einzelfallkosten und weitere Indikatoren regelmäßig vergleichen.

 

 

Frau Erfurth erläutert anhand beiliegender Präsentation die Entwicklung steuerungsrelevanter Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.

 

Zu Folie 9, Eingliederungshilfe seelisch Behinderte § 35a – ambulant und Schulbegleiter, ergänzt Landrat Scherf, dass die signifikant steigenden Kosten seitens des Bayerischen Landkreistages als Problem für die bayerischen Landkreise identifiziert worden sei und eine Entlastung vorangetrieben werden soll. 

 

Ihrer Einschätzung nach werde Schulbegleitung immer notwendiger werden, so Kreisrätin Münzel. Wenn die Staatsregierung und das Kultusministerium Inklusion von den Schulen fordere, dann müsse auch die Staatsregierung bereit sein, entsprechende Kosten zu übernehmen. Es gehe nicht an, dass die Kosten immer alleine bei den Kommunen hängenblieben.

 

 

 

Kreisrat Dr. Fahn fragt nach bereits kalkulierten zusätzlichen Kosten für das Haushaltsjahr 2019.

 

Herr Leiblein erklärt, dass zusätzliche Kosten nicht planbar seien, weil man vorher nicht sagen könne, welche Fälle aufschlügen. Es gebe die Möglichkeit des Zuzugs mit mehreren Kindern, die nicht planbar seien, es gebe Fälle, die durch die Jugendlichen abgebrochen würden. Den Jugendhilfehaushalt definitiv zu planen sei nicht möglich.

 

Kreisrätin Passow fragt, wie sich erklären lasse, dass der Landkreis Miltenberg im Vergleich z.B. zum Landkreis Mainspessart in der Summe die doppelten Ausgaben für die Jugendhilfe habe.

 

Herr Rätz antwortet, dass man aufgrund der gleichlautenden Anfrage des Fraktionsvorsitzenden der CSU unterfrankenweit die Kosten abfrage. Die gravierenden Unterschiede können z.B. an unterschiedlichen Statistikausweisungen, die die Landkreise vornehmen liegen, oder an dem Umstand, dass bestimmte Landkreise in Unterfranken ihre Nettokosten angegeben hätten, oder dass die Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, was sich gleich auf ein paar Millionen summiere, unterschiedlich berücksichtigt würden. Dies sei zum jetzigen Zeitpunkt allerdings Spekulation. Man werde auf jeden Fall, auch im eigenen Interesse, nach einer intensiven Recherche eine seriöse Antwort geben.

 

Landrat bittet, der Verwaltung Zeit zu geben, um eine genaue und intensive Recherche durchführen zu können.

 

Kreisrätin Passow fragt, bis wann eine Antwort gegeben werden könne.

 

Landrat Scherf sagt, dass man die Antworten der anderen Landratsämter abwarten müsse.

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