Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Leistungsvereinbarung Jugendberufsagentur

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.04.2018   KA/002/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Rätz erklärt, dass die Zielgruppe der Jugendberufsagentur die Jugendlichen sind, die durch alle Raster gefallen sind und von niemandem mehr erreicht werden. Das heißt konkret Abbrecher von Maßnahmen, die nicht mehr vom Jobcenter erreicht werden oder auch Schulabbrecher. Dieses bestehende relativ starre, standortgebundene System kann die Jugendlichen nicht erreichen, da die Jugendlichen den Weg zu Jobcenter, Berufsberatung oder Jugendamt nicht von selbst gehen und schaffen. Darum ist das Konstrukt der Jugendberufsagentur aufsuchen. Daher ist der Begriff Streetwork korrekt, denn die Jugendlichen sollen dort angesprochen werden, wo sie sich aufhalten (beispielsweise am Bahnhof, zuhause, etc.). Diese Einzelfallberatung werde eine sehr intensive und langfristige Maßnahme sein für belastete Jugendliche mit massiven Problemen, die ohne intensive Betreuung und Hilfe keine Möglichkeit mehr haben, im Leben anzukommen.

Er greife weiter und ist der Meinung, die Betroffenen Jugendlichen würden ohne die richtige Hilfestellung nicht nur in der Sozialhilfe, sondern teilweise auch in der Kriminalstatistik ankommen. Bei den Klienten handele es sich um Jugendliche, die bereits nicht mehr am normalen Leben teilhaben.

Eine solche Begleitung dauert für einen Jugendlichen schätzungsweise sechs Monate, davon zuerst drei Monate, um das Vertrauen des Betroffenen Stück für Stück zu erlangen.

Die Idee, den baff-Vertrag in die Jugendberufsagentur überzuführen, komme daher, dass die Flüchtlinge, die auch von der Einzelfallberatung und intensiven Betreuung profitiert haben, diese intensive Betreuung in diesem Maße nicht mehr brauchen.

 

Herr Maidhof ergänzt, dass ab dem Zeitpunkt, an dem die Maßnahme dazu geführt hat, dass der Jugendliche vom Casemanagement wieder in die Systeme (Jobcenter, Berufsberatung) übergeben werden können, übernehme die Agentur für Arbeit finanziell alles, was zusätzlich an Maßnahmen erforderlich sei (beispielsweise berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, geförderte Berufsausbildung, ausbildungsbegleitende Hilfe usw.), um die Maßnahme erfolgreich zu Ende zu führen. Somit könne garantiert werden, dass von Anfang bis Ende am Fall dran geblieben werde.

 

 

Weiter trägt Herr Rätz den Sachverhalt wie folgt vor:

 

Am 07.04.2016 wurde die Kooperationsvereinbarung „Jugend stärken im Landkreis Miltenberg“ von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, von Schulamt, IHK, HWK, dem bayerischem Gemeindetag und dem Landratsamt Miltenberg unterzeichnet. Ziel ist und war „die Sicherstellung von optimalen Voraussetzungen zur beruflichen Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Landkreis Miltenberg“. Als ein konkretes Projekt ist aktuell die Einrichtung einer „Jugendberufsagentur im Landkreis Miltenberg“ in Planung.

 

Die Umsetzung erfolgt mittels des Casemanagements. Der Personenkreis der Zielgruppe wird von ausschließlich jungen Flüchtlingen auf nunmehr alle junge Menschen im Alter bis 25 Jahre (U25) erweitert. Bislang wurde durch die bestehende Maßnahme die berufliche Ausbildung durch eine sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung gefördert. Nun wird diese schwerpunktmäßig durch die Förderung und Begleitung der sozialen Integration im Vorfeld oder Umfeld einer Ausbildung ersetzt. Der Landkreis erteilt somit der GbF den Auftrag, geeignetes sozialpädagogisches Fachpersonal im Umfang von 39 Stunden/ Woche als „Casemanager*in“ im Rahmen der Jugendberufsagentur im Landkreis Miltenberg zur Verfügung zu stellen.

 

Der Vertrag wird begleitet durch eine rahmende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter sowie einem pädagogisches Konzept.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Aus dem bestehenden Vertrag mit monatlichen Kosten i.H.v. 7.875,- Euro (94,5 T€ pro Jahr) wird ein Vertrag mit pauschal 5,5 T€ pro Monat (66 T€ pro Jahr) und einer kalenderjährlichen Anpassung von +2,5%.

 

 

 

Herr Linduschka fragt, ob die Umsetzung mit einer Stelle genügt.

 

Herr Rätz antwortet, dass es sogar 1,5 Stellen seien. Eine volle Stelle solle nur beim Jugendlichen arbeiten über das Casemanagement in Trägerschaft der GbF und die halbe Stelle solle für die Verwaltung und Organisation zuständig sein.

 

Herr Maidhof fügt hinzu, dass flankierend Mitarbeiter des Jobcenters und mindestens zwei Berufsberater/innen in den entsprechenden Büroräumen hinzu kämen und auch kurzfristig für Termine zur Verfügung stünden.

 

Herr Rätz ergänzt, dass die Stellen beim SG 22.3 unter Herrn Stefan Adams angesiedelt sind, der sich dann nur noch um Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe kümmere.

Die Länge des Vertrages (von 2018 bis 2021) rühre daher, dass Kontinuität für die Jugendlichen wichtig sei und sie jemanden haben, auf den sie auch über einige Zeit vertrauensvoll zurückgreifen können. Der wirklich positive Effekt trete frühestens nach zwei Jahren ein, wenn die ersten Jugendlichen den anderen Bekannten und Betroffenen erzählen, dass sie Hilfe bekommen hätten und die Jugendberufsagentur weiterempfehlen.

 

Herr Reinhard fragt, ob die JuSoz an Schulen bisher nicht weiterkamen und mit wie vielen betroffenen Jugendlichen im Landkreis zu rechnen sei.

 

Herr Rätz antwortet, dass es keine Erhebungen oder ähnliches gebe und die Zahl, die lediglich grob geschätzt werden könne derzeit bei 30 bis 50 Betroffenen liege.

 

Landrat Scherf antwortet weiter, dass die Jugendsozialarbeiter an Schulen zwar versuchen könne, einen Abbruch zu verhindern oder zu vermeiden, sofern der Schüler dann dennoch abbricht, kann der Jugendsozialarbeiter den Schüler ggf. noch ein oder zwei Mal besuchen, ist dann ressourcenmäßig allerdings am Ende seiner Möglichkeiten. Ab diesem Punkt sind andere Ansatzpunkte und Wirkungsmöglichkeiten erforderlich.

 

Herr Reinhard möchte sich nochmal versichern, dass keine Mehrkosten entstehen und der Vertrag vorerst auf drei Jahre befristet laufe.

Dies bestätigt Herr Rätz nochmal.

 

Herr Fieger fragt, ob die Stelle bei der gbf angestellt und im Landratsamt im Bereich von Stefan Adams seine Arbeit erledigt wird. Weiter möchte er wissen, weshalb es diese Vereinbarung zwischen den vier Akteuren gibt und ob nicht eine Vereinbarung zwischen gbf und Landratsamt ausreichen würde.

 

Landrat Scherf antwortet, dass im Sachverhalt die Rede von dem speziellen Instrumentarium für extrem unterstützungsbedürftige junge Menschen, schätzungsweise 30 bis 50 an der Zahl, sei.

Die gesamte Jugendberufsagentur habe den größeren Ansatz, für mehr junge Menschen Wirkung zu erzielen, wenn diese nach einiger Zeit etabliert sei.

Das „Dach“ sei die Jugendberufsagentur als Vernetzung aller Akteure. Hier handele es sich um ein spezielles Instrumentarium für stark förderbedürftige junge Menschen. Er sehe den Wirkungsbereich dieser Stelle weniger im Büro, sondern mehr im Außendienst.

 

Herr Rätz antwortet weiter, dass es eine Kooperationsvereinbarung zwischen Landratsamt, Agentur für Arbeit und Jobcenter gebe.

Bei diesem aktuell angesprochenen Vertrag zur Jugendberufsagentur handele es sich gewissermaßen um einen „Subunternehmervertrag“. Da das Jugendamt nicht das nötige Know-How habe, werde eine Stelle nach außen vergeben. Daneben werde ein Konzept von allen in der Praxis tätigen erarbeitet und fortgeschrieben, wie die Arbeit im Einzelnen noch stärker und wirkungsvoller ausgeübt werden kann.

 

 


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig, den Vertrag mit der Gesellschaft zur beruflichen Förderung Aschaffenburg mbH (GbF) über „Jugendsozialarbeit für Flüchtlinge „baff“ (betriebliche Ausbildung für Flüchtlinge)“ vom 15.12.2015 zu ändern.

Zukünftig lautet der Vertrag „Leistungsvereinbarung zur Jugendsozialarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur mittels „Casemanagement“. Die Vereinbarung beginnt mit Einrichtung der Jugendberufsagentur zum 01.06.2018 und läuft befristet bis zum 30.06.2021.

 

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