Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Leistungsvereinbarung Jugendberufsagentur
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.04.2018 KA/002/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Rätz erklärt,
dass die Zielgruppe der Jugendberufsagentur die Jugendlichen sind, die durch
alle Raster gefallen sind und von niemandem mehr erreicht werden. Das heißt
konkret Abbrecher von Maßnahmen, die nicht mehr vom Jobcenter erreicht werden
oder auch Schulabbrecher. Dieses bestehende relativ starre, standortgebundene
System kann die Jugendlichen nicht erreichen, da die Jugendlichen den Weg zu
Jobcenter, Berufsberatung oder Jugendamt nicht von selbst gehen und schaffen.
Darum ist das Konstrukt der Jugendberufsagentur aufsuchen. Daher ist der
Begriff Streetwork korrekt, denn die Jugendlichen sollen dort angesprochen
werden, wo sie sich aufhalten (beispielsweise am Bahnhof, zuhause, etc.). Diese
Einzelfallberatung werde eine sehr intensive und langfristige Maßnahme sein für
belastete Jugendliche mit massiven Problemen, die ohne intensive Betreuung und
Hilfe keine Möglichkeit mehr haben, im Leben anzukommen.
Er greife weiter
und ist der Meinung, die Betroffenen Jugendlichen würden ohne die richtige
Hilfestellung nicht nur in der Sozialhilfe, sondern teilweise auch in der
Kriminalstatistik ankommen. Bei den Klienten handele es sich um Jugendliche,
die bereits nicht mehr am normalen Leben teilhaben.
Eine solche
Begleitung dauert für einen Jugendlichen schätzungsweise sechs Monate, davon
zuerst drei Monate, um das Vertrauen des Betroffenen Stück für Stück zu
erlangen.
Die Idee, den
baff-Vertrag in die Jugendberufsagentur überzuführen, komme daher, dass die
Flüchtlinge, die auch von der Einzelfallberatung und intensiven Betreuung
profitiert haben, diese intensive Betreuung in diesem Maße nicht mehr brauchen.
Herr Maidhof
ergänzt, dass ab dem Zeitpunkt, an dem die Maßnahme dazu geführt hat, dass der
Jugendliche vom Casemanagement wieder in die Systeme (Jobcenter,
Berufsberatung) übergeben werden können, übernehme die Agentur für Arbeit
finanziell alles, was zusätzlich an Maßnahmen erforderlich sei (beispielsweise
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, geförderte Berufsausbildung,
ausbildungsbegleitende Hilfe usw.), um die Maßnahme erfolgreich zu Ende zu
führen. Somit könne garantiert werden, dass von Anfang bis Ende am Fall dran
geblieben werde.
Weiter trägt Herr
Rätz den Sachverhalt wie folgt vor:
Am 07.04.2016
wurde die Kooperationsvereinbarung „Jugend stärken im Landkreis Miltenberg“ von
der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, von Schulamt, IHK, HWK, dem bayerischem
Gemeindetag und dem Landratsamt Miltenberg unterzeichnet. Ziel ist und war „die
Sicherstellung von optimalen Voraussetzungen zur beruflichen Integration von
Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Landkreis Miltenberg“. Als ein konkretes
Projekt ist aktuell die Einrichtung einer „Jugendberufsagentur im Landkreis
Miltenberg“ in Planung.
Die Umsetzung
erfolgt mittels des Casemanagements. Der Personenkreis der Zielgruppe wird von
ausschließlich jungen Flüchtlingen auf nunmehr alle junge Menschen im Alter bis
25 Jahre (U25) erweitert. Bislang wurde durch die bestehende Maßnahme die
berufliche Ausbildung durch eine sozialpädagogische Begleitung und
Unterstützung gefördert. Nun wird diese schwerpunktmäßig durch die Förderung
und Begleitung der sozialen Integration im Vorfeld oder Umfeld einer Ausbildung
ersetzt. Der Landkreis erteilt somit der GbF den Auftrag, geeignetes
sozialpädagogisches Fachpersonal im Umfang von 39 Stunden/ Woche als
„Casemanager*in“ im Rahmen der Jugendberufsagentur im Landkreis Miltenberg zur
Verfügung zu stellen.
Der Vertrag wird
begleitet durch eine rahmende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis,
der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter sowie einem pädagogisches Konzept.
Finanzielle Auswirkungen:
Aus dem
bestehenden Vertrag mit monatlichen Kosten i.H.v. 7.875,- Euro (94,5 T€ pro
Jahr) wird ein Vertrag mit pauschal 5,5 T€ pro Monat (66 T€ pro Jahr) und einer
kalenderjährlichen Anpassung von +2,5%.
Herr Linduschka
fragt, ob die Umsetzung mit einer Stelle genügt.
Herr Rätz
antwortet, dass es sogar 1,5 Stellen seien. Eine volle Stelle solle nur beim
Jugendlichen arbeiten über das Casemanagement in Trägerschaft der GbF und die
halbe Stelle solle für die Verwaltung und Organisation zuständig sein.
Herr Maidhof fügt
hinzu, dass flankierend Mitarbeiter des Jobcenters und mindestens zwei
Berufsberater/innen in den entsprechenden Büroräumen hinzu kämen und auch
kurzfristig für Termine zur Verfügung stünden.
Herr Rätz ergänzt,
dass die Stellen beim SG 22.3 unter Herrn Stefan Adams angesiedelt sind, der
sich dann nur noch um Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe kümmere.
Die Länge des
Vertrages (von 2018 bis 2021) rühre daher, dass Kontinuität für die
Jugendlichen wichtig sei und sie jemanden haben, auf den sie auch über einige
Zeit vertrauensvoll zurückgreifen können. Der wirklich positive Effekt trete
frühestens nach zwei Jahren ein, wenn die ersten Jugendlichen den anderen
Bekannten und Betroffenen erzählen, dass sie Hilfe bekommen hätten und die
Jugendberufsagentur weiterempfehlen.
Herr Reinhard
fragt, ob die JuSoz an Schulen bisher nicht weiterkamen und mit wie vielen
betroffenen Jugendlichen im Landkreis zu rechnen sei.
Herr Rätz
antwortet, dass es keine Erhebungen oder ähnliches gebe und die Zahl, die
lediglich grob geschätzt werden könne derzeit bei 30 bis 50 Betroffenen liege.
Landrat Scherf
antwortet weiter, dass die Jugendsozialarbeiter an Schulen zwar versuchen
könne, einen Abbruch zu verhindern oder zu vermeiden, sofern der Schüler dann
dennoch abbricht, kann der Jugendsozialarbeiter den Schüler ggf. noch ein oder
zwei Mal besuchen, ist dann ressourcenmäßig allerdings am Ende seiner
Möglichkeiten. Ab diesem Punkt sind andere Ansatzpunkte und
Wirkungsmöglichkeiten erforderlich.
Herr Reinhard
möchte sich nochmal versichern, dass keine Mehrkosten entstehen und der Vertrag
vorerst auf drei Jahre befristet laufe.
Dies bestätigt
Herr Rätz nochmal.
Herr Fieger fragt,
ob die Stelle bei der gbf angestellt und im Landratsamt im Bereich von Stefan
Adams seine Arbeit erledigt wird. Weiter möchte er wissen, weshalb es diese
Vereinbarung zwischen den vier Akteuren gibt und ob nicht eine Vereinbarung
zwischen gbf und Landratsamt ausreichen würde.
Landrat Scherf
antwortet, dass im Sachverhalt die Rede von dem speziellen Instrumentarium für
extrem unterstützungsbedürftige junge Menschen, schätzungsweise 30 bis 50 an
der Zahl, sei.
Die gesamte
Jugendberufsagentur habe den größeren Ansatz, für mehr junge Menschen Wirkung
zu erzielen, wenn diese nach einiger Zeit etabliert sei.
Das „Dach“ sei die
Jugendberufsagentur als Vernetzung aller Akteure. Hier handele es sich um ein
spezielles Instrumentarium für stark förderbedürftige junge Menschen. Er sehe
den Wirkungsbereich dieser Stelle weniger im Büro, sondern mehr im Außendienst.
Herr Rätz
antwortet weiter, dass es eine Kooperationsvereinbarung zwischen Landratsamt,
Agentur für Arbeit und Jobcenter gebe.
Bei diesem aktuell
angesprochenen Vertrag zur Jugendberufsagentur handele es sich gewissermaßen um
einen „Subunternehmervertrag“. Da das Jugendamt nicht das nötige Know-How habe,
werde eine Stelle nach außen vergeben. Daneben werde ein Konzept von allen in
der Praxis tätigen erarbeitet und fortgeschrieben, wie die Arbeit im Einzelnen
noch stärker und wirkungsvoller ausgeübt werden kann.
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig, den Vertrag mit der Gesellschaft zur beruflichen
Förderung Aschaffenburg mbH (GbF) über „Jugendsozialarbeit für Flüchtlinge
„baff“ (betriebliche Ausbildung für Flüchtlinge)“ vom 15.12.2015 zu ändern.
Zukünftig lautet der Vertrag „Leistungsvereinbarung
zur Jugendsozialarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur mittels
„Casemanagement“. Die Vereinbarung beginnt mit Einrichtung der
Jugendberufsagentur zum 01.06.2018 und läuft befristet bis zum 30.06.2021.