Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: ÖPNV - Sachstand Nahverkehrsplan der Region Bayerischer Untermain
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.04.2018 KA/002/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Betz trägt die Sitzungsvorlage wie im Folgenden dargestellt vor.
Bereits im Spätherbst 2016 waren
die Arbeiten am Nahverkehrsplan (NVP) der Region Bayerischer Untermain,
einschließlich der Anhörung der Gemeinden und Nachbaraufgabenträger weitgehend
abgeschlossen. Der endgültige Beschluss des NVP wurde jedoch vor dem Hintergrund
der Kündigung der VAB-Verträge zum 31.12.2016 durch die DB Regio AG ausgesetzt.
Ziel der Kündigung der Verträge durch die DB war das Erzwingen einer
neuen, für die DB vorteilhaften Erlösaufteilung. Im Rahmen der Gespräche
innerhalb der VAB einigte man sich darauf, entsprechende Erhebungen
durchzuführen und auf deren Basis eine neue, nachfrageorientierte
Erlösaufteilung ermittelt und festgeschrieben werden sollte. Die Anwendung der neuen Erlösaufteilung wurde
rückwirkend bereits ab dem 01.01.2017 festgelegt. Nachdem unklar war, in
welchem Umfange Fahrgelderlöse von den Busbetrieben weg hin zur DB verlagert
werden würden, wurde der Beschluss des eigentlich fertigen NVP ausgesetzt.
Seit Herbst 2017 sind die Veränderungen in der Erlöszuordnung nun bekannt,
in Summe werden deutlich mehr als eine Million Euro bei den Busbetrieben
fehlen.
Vor diesem Hintergrund wurde eine Überarbeitung des NVP vorgenommen. Am
grundsätzlichen Ziel, mehr Verkehr auf den ÖPNV zu verlagern, soll festgehalten
werden. Folgerichtig wurde der gesamte Analyseteil des NVP (bis einschließlich
Kapitel 7), somit auch die Bedarfs-und Mängelanalyse unverändert belassen.
Im Maßnahmenteil (ab Kapitel 8) wurde jedoch versucht, Optimierungen
vorzunehmen, z.B. durch Zusammenfassung von Maßnahmen, andere
Routengestaltungen, den Einsatz von alternativen Bedienungsformen (Rufbus).
Über diese Maßnahmen soll eine wirtschaftlich optimalere Produktion des
Angebotes durch die Unternehmen ermöglicht werden.
Auch bzgl. der zeitlichen Umsetzung der Maßnahmen wurde eine Streckung
auf einen längeren Zeitraum eingeräumt.
In den neuen, überarbeiteten Entwurf des
NVP wurden auch bereits eingetretene Veränderungen im Leistungsangebot
eingearbeitet, z.B. die Umgestaltung im südlichen Landkreis infolge der Neuordnung
im Korridor Miltenberg – Wertheim – Würzburg mit seinen Auswirkungen auch auf
die Nebentäler.
Zwischenzeitlich mit Nachbaraufgabenträgern besprochene Planungsideen
sind ebenfalls in den neuen Entwurf eingeflossen.
Der neue Entwurf wurde bereits an die Nachbaraufgabenträger und die
Gemeinden mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung versandt. Zur besseren
Übersicht wurden Änderungen farblich kenntlich gemacht, schwarz ist
unverändert, blaue Texte sind neue Formulierungen, rote Texte sollen entfallen.
Wir haben um Rückmeldung bis zum 30.04.2018 gebeten.
Im Nachgang zu den Rückmeldungen und deren Einarbeitung soll eine
nochmalige Sitzung der Arbeitsgruppe der Fraktionen im Mai erfolgen. Dort
sollen die Anpassungen nochmals diskutiert und abgestimmt werden, Ziel ist
dabei ein Empfehlungsbeschluss an die Gremien der beiden Landkreise. Die Stadt
Aschaffenburg hatte für Ihren Bereich den Plan bereits beschlossen, um Fristen
im Zusammenhang mit der Inhouse-Vergabe einhalten
zu können.
So dieser Zeitplan eingehalten werden kann, wäre ein Beschluss des neuen
Nahverkehrsplans in der Sitzung vor der Sommerpause möglich.
Dr. Linduschka möchte wissen, wie viel von den über 1 Million € der
jährlichen Einnahmeverschiebung zu Ungunsten der Busse auf den Landkreis
Miltenberg entfällt, da er den Eindruck habe, dass der Landkreis die Hauptlast
zu tragen habe.
Herr Betz antwortet, dass es leider tatsächlich so ist, dass ländliche
Bereiche höhere Kosten als stadtnahe Bereiche haben. Dies betreffe aber auch
Teile des Landkreises Aschaffenburg.
Die genauen Zahlen, wie sich die Erlösaufteilung auf die einzelnen
Linienbündel ausgewirkt hat, kenne er auch noch nicht.
Im Entwurf sei
aber verankert worden, dass in ländlichen Bereichen, wo die größten
Erlösausfälle sind, verstärkt die Option bestehen soll, ein bedarfsgesteuertes
System zu installieren. Dieses System solle ein Grundangebot sicherstellen,
welches nur dann Kosten produziere, wenn wirklich Menschen mitfahren möchten
und das auch eine entsprechende Koordination zulasse.
Der
Kreisausschuss beschließt einstimmig, den
Sachstand und die weitere Vorgehensweise in Sachen Nahverkehrsplan zustimmend
zur Kenntnis zu nehmen.