Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: ÖPNV - Sachstand Nahverkehrsplan der Region Bayerischer Untermain

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.04.2018   KA/002/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Betz trägt die Sitzungsvorlage wie im Folgenden dargestellt vor.

 

Bereits im Spätherbst  2016 waren die Arbeiten am Nahverkehrsplan (NVP) der Region Bayerischer Untermain, einschließlich der Anhörung der Gemeinden und Nachbaraufgabenträger weitgehend abgeschlossen. Der endgültige Beschluss des NVP wurde jedoch vor dem Hintergrund der Kündigung der VAB-Verträge zum 31.12.2016 durch die DB Regio AG ausgesetzt.

 

Ziel der Kündigung der Verträge durch die DB war das Erzwingen einer neuen, für die DB vorteilhaften Erlösaufteilung. Im Rahmen der Gespräche innerhalb der VAB einigte man sich darauf, entsprechende Erhebungen durchzuführen und auf deren Basis eine neue, nachfrageorientierte Erlösaufteilung ermittelt und festgeschrieben werden sollte. Die  Anwendung der neuen Erlösaufteilung wurde rückwirkend bereits ab dem 01.01.2017 festgelegt. Nachdem unklar war, in welchem Umfange Fahrgelderlöse von den Busbetrieben weg hin zur DB verlagert werden würden, wurde der Beschluss des eigentlich fertigen NVP ausgesetzt.

 

Seit Herbst 2017 sind die Veränderungen in der Erlöszuordnung nun bekannt, in Summe werden deutlich mehr als eine Million Euro bei den Busbetrieben fehlen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde eine Überarbeitung des NVP vorgenommen. Am grundsätzlichen Ziel, mehr Verkehr auf den ÖPNV zu verlagern, soll festgehalten werden. Folgerichtig wurde der gesamte Analyseteil des NVP (bis einschließlich Kapitel 7), somit auch die Bedarfs-und Mängelanalyse unverändert belassen.

Im Maßnahmenteil (ab Kapitel 8) wurde jedoch versucht, Optimierungen vorzunehmen, z.B. durch Zusammenfassung von Maßnahmen, andere Routengestaltungen, den Einsatz von alternativen Bedienungsformen (Rufbus). Über diese Maßnahmen soll eine wirtschaftlich optimalere Produktion des Angebotes durch die Unternehmen ermöglicht werden.

Auch bzgl. der zeitlichen Umsetzung der Maßnahmen wurde eine Streckung auf einen längeren Zeitraum eingeräumt.

 

In den neuen, überarbeiteten Entwurf des  NVP wurden auch bereits eingetretene Veränderungen im Leistungsangebot eingearbeitet, z.B. die Umgestaltung im südlichen Landkreis infolge der Neuordnung im Korridor Miltenberg – Wertheim – Würzburg mit seinen Auswirkungen auch auf die Nebentäler.

 

Zwischenzeitlich mit Nachbaraufgabenträgern besprochene Planungsideen sind ebenfalls in den neuen Entwurf eingeflossen.

 

Der neue Entwurf wurde bereits an die Nachbaraufgabenträger und die Gemeinden mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung versandt. Zur besseren Übersicht wurden Änderungen farblich kenntlich gemacht, schwarz ist unverändert, blaue Texte sind neue Formulierungen, rote Texte sollen entfallen. Wir haben um Rückmeldung bis zum 30.04.2018 gebeten.

 

Im Nachgang zu den Rückmeldungen und deren Einarbeitung soll eine nochmalige Sitzung der Arbeitsgruppe der Fraktionen im Mai erfolgen. Dort sollen die Anpassungen nochmals diskutiert und abgestimmt werden, Ziel ist dabei ein Empfehlungsbeschluss an die Gremien der beiden Landkreise. Die Stadt Aschaffenburg hatte für Ihren Bereich den Plan bereits beschlossen, um Fristen im  Zusammenhang mit der Inhouse-Vergabe einhalten zu können.

 

So dieser Zeitplan eingehalten werden kann, wäre ein Beschluss des neuen Nahverkehrsplans in der Sitzung vor der Sommerpause möglich.

 

Dr. Linduschka möchte wissen, wie viel von den über 1 Million € der jährlichen Einnahmeverschiebung zu Ungunsten der Busse auf den Landkreis Miltenberg entfällt, da er den Eindruck habe, dass der Landkreis die Hauptlast zu tragen habe.

 

Herr Betz antwortet, dass es leider tatsächlich so ist, dass ländliche Bereiche höhere Kosten als stadtnahe Bereiche haben. Dies betreffe aber auch Teile des Landkreises Aschaffenburg.

Die genauen Zahlen, wie sich die Erlösaufteilung auf die einzelnen Linienbündel ausgewirkt hat, kenne er auch noch nicht.

Im Entwurf sei aber verankert worden, dass in ländlichen Bereichen, wo die größten Erlösausfälle sind, verstärkt die Option bestehen soll, ein bedarfsgesteuertes System zu installieren. Dieses System solle ein Grundangebot sicherstellen, welches nur dann Kosten produziere, wenn wirklich Menschen mitfahren möchten und das auch eine entsprechende Koordination zulasse.

 


Der Kreisausschuss beschließt einstimmig, den Sachstand und die weitere Vorgehensweise in Sachen Nahverkehrsplan zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

 

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