Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2018 der Rohe‘schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.04.2018   KA/002/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

 


Frau Weckwerth stellt anhand einer Präsentation einen Überblick über die aktuellen Themen, Zahlen und den Wirtschaftsplan der Rohe’schen Altenheimstiftung vor.

 

 

Haushaltssatzung der Rohe‘schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt für das Wirtschaftsjahr 2018:

 

Aufgrund des Artikels 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtung (WkPV) erlässt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:

 

1. Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wird

 

im Erfolgsplan

 

in den Erträgen auf                 EUR    5.051.300,00

in den Aufwendungen auf       EUR    5.041.300,00

und dem Saldo von                 EUR         10.000,00

 

 

und im Vermögensplan

 

in den Einnahmen auf             EUR    171.220,00

in den Ausgaben auf               EUR    171.220,00

und dem Saldo von                 EUR               0,00

 

festgesetzt.

 

 

2. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

3. Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

 

4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Wirtschaftsplan wird auf 250.000,-- EUR festgesetzt.

 

5. Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.

 

 

Herr Scherf spricht im Namen aller Kreistagsfraktionen Dank und Wertschätzung für die hervorragende Arbeit der Rohe’schen Stiftung aus.

 

Herr Reinhard möchte wissen, ob es beim Wettbewerb und bei der Nachfrage nach Zimmern eine Rolle spielt, dass aktuell überwiegend Doppelzimmer vorhanden sind.

 

Herr Dr. Fahn fragt, weshalb die Stromkosten von 2016 auf 2017 um 4.000 € von 70.000 auf 74.000 € gestiegen sind.

Kosten Baumaßnahme

Weiter möchte er wissen, welche Umbaumaßnahmen nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz umgesetzt wurden und wie man sich die finanzielle Umsetzung der weiteren künftig erforderlichen Umbaumaßnahmen vorstelle, denn dann könne kein positiver Wirtschaftsplan mehr vorgelegt werden.

Weiter fragt Herr Dr. Fahn, wie Frau Weckwerth zu einem Roboter in der Pflege steht.

 

Frau Weckwerth antwortet auf die Frage von Kreisrat Reinhard wie folgt: Bisher seien Doppelzimmer / Einzelzimmer kein großes Thema. Die Bewohner würden sich nicht viel in den Zimmern aufhalten, sondern tagsüber am Leben teilnehmen und beschäftigt werden. Einzelzimmer hätten den Vorteil, dass Konflikte zwischen den Bewohnern in Doppelzimmern umgangen werden können. Dem entgegen stünde der Vorteil, dass die Bewohner von Doppelzimmern sich gegenseitig kümmern. Bisher seien alle Doppelzimmer gut belegbar.

 

Herr Bein beantwortet die Frage nach den Stromkosten damit, dass EEG-Umlage eine Erhöhung von ca. 10 % mit sich gebracht hätte, somit wären bei 7% weniger Verbrauch zum Vorjahr 2016 dennoch höhere Kosten entstanden.

Zur Umsetzung des Pflege- Wohnqualitätsgesetz antwortet Herr Bein, dass die langfristigste Umsetzung die Einzelzimmer-Quote sei, der Zeitraum würde sich auf ca. 35 Jahre belaufen.

Die kurzfristigsten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, wie beispielsweiße neue Lichtschalter oder ein Verbrühschutz. Es gebe eine genaue Beschreibung der Heimaufsicht, wann welche Maßnahme umgesetzt werden müsse.

Bei einem Neubau würden sich die Kosten in Millionenhöhe bewegen.

 

Auf die Frage von Herrn Dr. Fahn antwortet Frau Weckwerth, dass die baulichen Umsetzungen des Pflege- Wohnqualitätsgesetzes nicht aus dem laufenden Haushalt finanziert werden könnten, sondern auf Rücklagen und Zuschüsse zurückgegriffen werden müsste.

Frau Weckwerth sei strikt gegen Roboter. Der Umgang mit einem Roboter wurde bereits experimentiert, doch für sie sei ein Roboter undenkbar, da die auf den Bewohner abgestimmte Empathie, Liebe und Fürsorge von den menschlichen Mitarbeitern nicht ersetzt werden könnten.

 

Kreisrat Oettinger informiert, dass eine Erhöhung der Kranken- und Pflegekassenbeiträge erfolgen müsse, denn der Personalmangel liege nicht nur an der Bezahlung, sondern auch an den Bedingungen. Weiter gibt er zu bedenken, dass die Einzelzimmer auch den Nachteil hätten, dass sie für die Bewohner teurer berechnet werden müssen.

 

Auf Nachfrage von Kreisrat Bein bezüglich der Rücklagen von ca. zwei Millionen Euro erklärt Frau Weckwerth, dass diese in den nächsten Jahren für Investitionen gebraucht würden, so seien u.a. alle Zimmer und alle Gänge sowie die Aufzüge zu sanieren.

 

Dr. Linduschka legt ein, dass die Krankenpflegeschule Erlenbach sehr hoffnungsvollen Nachwuchs hervorbringt. Er fragt, wie hoch der preisliche Unterschied zwischen Einzel- und Doppelzimmern ist.

 

Frau Weckwerth antwortet, dass sich der preisliche Unterschied zwischen Einzel- und Doppelzimmern aktuell auf ca. 5 € täglich belaufe.

Wenn jedoch aus einem Doppelzimmer ein Einzelzimmer werden soll, hat dieses Einzelzimmer verhältnismäßig eine große Fläche. Damit müsste bei der Pflegesatzverhandlung ggf. jedes Zimmer extra verhandelt werden.


Die Mitglieder des Kreisausschusses fassen den einstimmigen Beschluss,

 

aufgrund des Artikels 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtung (WkPV) die im Sachverhalt formulierte Haushaltssatzung zu erlassen.

 

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