Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2018 der Rohe‘schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.04.2018 KA/002/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau Weckwerth stellt anhand einer Präsentation einen Überblick über die aktuellen Themen, Zahlen und den Wirtschaftsplan der Rohe’schen Altenheimstiftung vor.
Haushaltssatzung
der Rohe‘schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt für das Wirtschaftsjahr 2018:
Aufgrund des
Artikels 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und der
Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtung (WkPV)
erlässt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:
1. Der als Anlage
beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf EUR 5.051.300,00
in den Aufwendungen auf EUR 5.041.300,00
und dem Saldo von EUR 10.000,00
und im
Vermögensplan
in den Einnahmen auf EUR 171.220,00
in den Ausgaben auf EUR 171.220,00
und dem Saldo von EUR 0,00
festgesetzt.
2. Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
3.
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht
festgesetzt.
4. Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan
wird auf 250.000,-- EUR festgesetzt.
5. Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.
Herr Scherf spricht im Namen aller Kreistagsfraktionen Dank und
Wertschätzung für die hervorragende Arbeit der Rohe’schen Stiftung aus.
Herr Reinhard möchte wissen, ob es beim Wettbewerb und bei der Nachfrage
nach Zimmern eine Rolle spielt, dass aktuell überwiegend Doppelzimmer vorhanden
sind.
Herr Dr. Fahn fragt, weshalb die Stromkosten von 2016 auf 2017 um 4.000
€ von 70.000 auf 74.000 € gestiegen sind.
Kosten Baumaßnahme
Weiter möchte er wissen, welche Umbaumaßnahmen nach dem Pflege- und
Wohnqualitätsgesetz umgesetzt wurden und wie man sich die finanzielle Umsetzung
der weiteren künftig erforderlichen Umbaumaßnahmen vorstelle, denn dann könne
kein positiver Wirtschaftsplan mehr vorgelegt werden.
Weiter fragt Herr Dr. Fahn, wie Frau Weckwerth zu einem Roboter in der
Pflege steht.
Frau Weckwerth antwortet auf die Frage von Kreisrat Reinhard wie folgt:
Bisher seien Doppelzimmer / Einzelzimmer kein großes Thema. Die Bewohner würden
sich nicht viel in den Zimmern aufhalten, sondern tagsüber am Leben teilnehmen
und beschäftigt werden. Einzelzimmer hätten den Vorteil, dass Konflikte
zwischen den Bewohnern in Doppelzimmern umgangen werden können. Dem entgegen
stünde der Vorteil, dass die Bewohner von Doppelzimmern sich gegenseitig kümmern.
Bisher seien alle Doppelzimmer gut belegbar.
Herr Bein beantwortet die Frage nach den Stromkosten damit, dass
EEG-Umlage eine Erhöhung von ca. 10 % mit sich gebracht hätte, somit wären bei
7% weniger Verbrauch zum Vorjahr 2016 dennoch höhere Kosten entstanden.
Zur Umsetzung des Pflege- Wohnqualitätsgesetz antwortet Herr Bein, dass
die langfristigste Umsetzung die Einzelzimmer-Quote sei, der Zeitraum würde
sich auf ca. 35 Jahre belaufen.
Die kurzfristigsten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, wie beispielsweiße
neue Lichtschalter oder ein Verbrühschutz. Es gebe eine genaue Beschreibung der
Heimaufsicht, wann welche Maßnahme umgesetzt werden müsse.
Bei einem Neubau würden sich die Kosten in Millionenhöhe bewegen.
Auf die Frage von Herrn Dr. Fahn antwortet Frau Weckwerth, dass die
baulichen Umsetzungen des Pflege- Wohnqualitätsgesetzes nicht aus dem laufenden
Haushalt finanziert werden könnten, sondern auf Rücklagen und Zuschüsse
zurückgegriffen werden müsste.
Frau Weckwerth sei strikt gegen Roboter. Der Umgang mit einem Roboter
wurde bereits experimentiert, doch für sie sei ein Roboter undenkbar, da die
auf den Bewohner abgestimmte Empathie, Liebe und Fürsorge von den menschlichen
Mitarbeitern nicht ersetzt werden könnten.
Kreisrat Oettinger informiert, dass eine Erhöhung der Kranken- und
Pflegekassenbeiträge erfolgen müsse, denn der Personalmangel liege nicht nur an
der Bezahlung, sondern auch an den Bedingungen. Weiter gibt er zu bedenken,
dass die Einzelzimmer auch den Nachteil hätten, dass sie für die Bewohner
teurer berechnet werden müssen.
Auf Nachfrage von Kreisrat Bein bezüglich
der Rücklagen von ca. zwei Millionen Euro erklärt Frau Weckwerth, dass diese in
den nächsten Jahren für Investitionen gebraucht würden, so seien u.a. alle
Zimmer und alle Gänge sowie die Aufzüge zu sanieren.
Dr. Linduschka legt ein, dass die Krankenpflegeschule Erlenbach sehr
hoffnungsvollen Nachwuchs hervorbringt. Er fragt, wie hoch der preisliche
Unterschied zwischen Einzel- und Doppelzimmern ist.
Frau Weckwerth antwortet, dass sich der preisliche Unterschied zwischen
Einzel- und Doppelzimmern aktuell auf ca. 5 € täglich belaufe.
Wenn jedoch aus einem Doppelzimmer ein Einzelzimmer werden soll, hat
dieses Einzelzimmer verhältnismäßig eine große Fläche. Damit müsste bei der
Pflegesatzverhandlung ggf. jedes Zimmer extra verhandelt werden.
Die Mitglieder des
Kreisausschusses fassen den einstimmigen
Beschluss,
aufgrund des Artikels 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtung (WkPV) die im Sachverhalt formulierte Haushaltssatzung zu erlassen.