Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Flüchtlinge im Landkreis Miltenberg – aktuelle Entwicklung

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.04.2018   BKS/001/2018 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Frau Greulich und Herr Vill berichten anhand beiliegender Präsentation über die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen im Landkreis Miltenberg.

 

Kreisrat Dr. Fahn sagt, dass es ziemlich viele Helferkreise, nämlich 16, im Landkreis Miltenberg gebe, die sich sehr gut um die Flüchtlinge kümmerten. Die von Herrn Vill genannten weiteren Herausforderungen müssten mit den Helferkreisen abgesprochen werden. Er weist darauf hin, dass im Sozialausschuss des Bayerischen Landtages einstimmig der Beschluss gefasst worden sei, dass die Staatsregierung aufgefordert werde, die Schließung von dezentralen Unterkünften auch in Abstimmung mit Helferkreisen vorzunehmen, so dass auch auf örtliche Begebenheiten im Einzelfall Rücksicht genommen werden könne. Das sei sehr wichtig, damit sich Helferkreise dadurch mehr beachtet fühlten, weil sie sich auch sehr stark für die Flüchtlinge engagieren und auch um die Erfahrung und die Kenntnisse, die Helferkreise hätten, in Zukunft besser mit einzubeziehen.

 

Landrat Scherf sagt, dass man aus dem Bericht von Frau Greulich erfahren habe, wie viel Mühe und Nachdenken immer damit verbunden sei, wenn Einrichtungen geschlossen würden, um alle verschiedenen Interessen miteinander abzuwägen.

Im Landkreis Miltenberg funktioniere es so gut mit der Integration und Betreuung der Flüchtlinge, habe etwas damit zu tun, dass man einerseits ein sehr hohes Engagement bei den Bürgerinnen und Bürgern habe, und da man andererseits auf Seiten der Ämter sehr pragmatische, wertorientierte und vernünftige Entscheidungen treffe.

 

Kreisrätin Wolf-Pleßmann möchte wissen, ob alle Asylbewerber*innen im Landkreis Miltenberg anerkannt worden seien oder ob Flüchtlinge auch abgeschoben worden seien.

 

Herr Vill antwortet, dass Abschiebungen nicht den Bereich des Sozialamtes beträfen, dies laufe formalüber die Ausländerbehörde. Genaue Zahlen könne er deshalb nicht nennen, aber selbstverständlich habe es auch Ablehnungen und Abschiebungen gegeben.

 

Landrat Scherf ergänzt, formal sei zwar das Ausländeramt im Landratsamt zuständig, aber die Entscheidungen lägen in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bzw. der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB).

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