Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Sachstand Evaluation Seniorenpolitisches Gesamtkonzept und Fortschreibung Pflegebedarfsplanung

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.04.2018   BKS/001/2018 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Vill trägt anhand beiliegender Präsentation den Sachstand zur Evaluation des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes und zur Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung vor.

 

Kreisrat Dr. Fahn lobt das sehr gute Konzept. Der Expertenworkshop mit den direkt Betroffenen sei ein sehr wichtiger Punkt. Bei dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept habe es auch Berichte von Leuten gegeben, die konkret aus ihrer Erfahrung aus ihren Orten und Verbänden berichtet hätten, was sehr gut zum Erfolg geführt habe. Er möchte wissen, ob der eine Tag des Expertenworkshops ausreichend sei.

 

Herr Vill bescheinigt, dass der Workshop so organisiert sei mit konkreten Gruppenarbeiten, die einzelne Bereiche bearbeiten würden, so dass ein Tag für eine intensive Beteiligung ausreichend sei.

 

Kreisrat Dr. Linduschka fragt nach dem Grund der Verteilung der Fragebögen in den südlichen und nördlichen Landkreis sowie in den Südspessart.

 

Herr Vill erklärt, dass der Südspessart so viele Fragebögen wie der südliche Landkreis erhalte, weil der Südspessart sonst statistisch nicht ausreichend auswertbar wäre. Im nördlichen und südlichen Landkreis erhalte jeder 17. der dort wohnenden 31.000 Senioren einen Fragebogen, im Südspessart erhalte jeder vierte der dort wohnenden Senioren einen Fragebogen zugeschickt. Der Südspessart habe seine besonderen Probleme, deswegen solle die Möglichkeit bestehen, dass diese Probleme angesprochen würden und nicht zu kurz kommen. In der Auswertung werde es wieder auf die tatsächliche Einwohnerzahl runtergebrochen.

 

Kreisrätin Wolf-Pleßmann möchte wissen, ob alle Gemeinden teilgenommen hätten.

 

Herr Vill antwortet, dass es erstens ganz wichtig sei, dass alle Gemeinden mitmachen würden. Es bestehe allerdings nicht nur für den Landkreis und die kreisfreien Städte eine Verpflichtung, dieses Konzept zu erstellen, sondern es bestehe auch eine gesetzliche Verpflichtung für die Gemeinden, daran teilzunehmen.

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