Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Gesellschafterversammlung GKS; Beschlussfassung zur Vertretung des Landrates im Falle seiner Verhinderung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.03.2018 ENU/001/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Ausschuss für Energie, Natur- und
Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag einstimmig,
Ruth Heim mit der Vertretung des Herrn Landrat Scherf zu beauftragen, sofern er nicht selbst an den Gesellschafterversammlungen des GKS teilnehmen kann.
Frau Heim berichtet, dass der Landkreis Miltenberg Gesellschafter seit 1994 beim Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt ist. Vertreten wird der Landkreis dort in den Gesellschafterversammlungen durch den Landrat, also Herrn Landrat Scherf.
Bisher wurde im Verhinderungsfalle Herr Landrat Scherf durch Herrn Röcklein in der Gesellschafterversammlung des GKS vertreten. Herr Röcklein befindet sich ab 15.03.1018 in der Freistellungsphase seiner Altersteilzeit. Um das Stimmrecht des Landkreises wie bisher ausüben zu können, wird daher vorgeschlagen, Ruth Heim mit der Vertretung des Herrn Landrat Scherf zu beauftragen, sollte dieser verhindert sein, selbst an der Gesellschafterversammlung des Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt teilzunehmen.