Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: EU-beihilferechtliche Aspekte zu den Förderungen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.01.2018 WT/001/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Steinberg fasst die aktuelle Entwicklung im EU-Beihilfenrecht bezüglich der Förderung öffentlicher Tourismusorganisationen kurz zusammen.
Aufgrund der großen Bedeutung der Thematik hatte das Bundeswirtschaftsministerium versucht, die Finanzierung öffentlicher Tourismusorganisationen als eigenen Freistellungstatbestand in die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) aufnehmen zu lassen. Dieser Versuch sei leider gescheitert.
Gleichwohl hatte das Bemühen des Bundeswirtschaftsministeriums zum Erfolg, dass die Europäische Kommission die Problematik verstanden habe und mittlerweile auch verschiedenen beihilferechtlichen Lösungsansätzen positiv gegenüberstehe. So seien nach Ansicht der Europäische Kommission viele Tätigkeiten öffentlicher Tourismusorganisationen, wie z.B. das Destinationsmarketing, bereits nicht wirtschaftlich – und damit nicht beihilfenrelevant – oder hätten nur lokale Auswirkungen, ohne den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Ferner sehe die Europäische Kommission die Finanzierung öffentlicher Tourismusorganisationen mittlerweile unter Umständen ebenfalls als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (sog. „DAWI") an, so dass auch eine Freistellung nach dem sog. DAWI-Beschluss oder der sog. DAWI-De-minimis-Regelung (für beides wäre eine sog. „Betrauung“ der Tourismusorganisation erforderlich) in Betracht komme.
Hervorzuheben sei in diesem Zusammenhang allerdings, dass im Streitfall letztlich die Gerichte über das Vorliegen einer Beihilfe entscheiden würden.
Im Ergebnis habe sich die Rechtslage damit nicht grundlegend geändert, wenn auch die erfreuliche Änderung der Kommissionspraxis hoffen lasse, dass die Thematik zukünftig nicht mehr die Brisanz haben dürfte, wie noch vor wenigen Jahren befürchtet.