Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Kommunales Förderprogramm zur Förderung der Schwimmfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.12.2017   KT/005/2017 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 2
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen,

 

ein Kommunales Förderprogramm zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Miltenberg im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) zu schaffen und dafür im Haushalt 2018 zur Umsetzung 150.000 € bereitzustellen.

 

Weiterhin beschließt der Kreistag mehrheitlich,

 

dass das Kommunale Förderprogramm zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Miltenberg, in der Regel im Vorschul- und Grundschulalter, nach den erarbeiteten Kriterien erfolgen soll.


Landrat Scherf trägt vor, dass die Förderung der Schwimmfähigkeit der Kinder ein wichtiges Anliegen des Landkreises Miltenberg ist. Jedes Kind sollte spätestens mit Ende der Grundschulzeit schwimmfähig sein. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit geeigneter Schwimmmöglichkeiten.  Hinsichtlich der jährlich tödlich verlaufenden Badeunfälle sollte die Förderung der Schwimmfähigkeit als Ziel unbestritten sein. So ertranken im Jahr 2016 in Bayern 91 Menschen – mehr als jemals zuvor. Das Jahr 2017 wies weniger Badetage auf als das Jahr 2016, dennoch starben in Bayern bis Ende August nach Zahlen der DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) 62 Menschen in bayerischen Gewässern, deutschlandweit waren es 297. Laut DLRG konnten zu Beginn der Neunziger noch 90 Prozent aller Grundschülerinnen und Grundschüler sicher schwimmen, heute seien es nur noch 40 Prozent. Laut einer Studie der DLRG vom 1.6.2017 haben 99% aller Menschen, die sich als Schwimmer einschätzen, das Schwimmen vor Vollendung des 11. Lebensjahres vollendet. Kommunale Bäderschließungen werden als Hauptursache genannt, da diese Voraussetzung sowohl für den Schulunterricht als auch die Abhaltung der bewährten Schwimmkurse für Kinder im Vorschul- bzw. Grundschulalter sind. Die Schwierigkeiten beim Betrieb kommunaler Schwimmbäder hinsichtlich der Betriebs- und Investitionskosten sind aufgrund einer breiten öffentlichen Debatte auch im Landkreis Miltenberg hinlänglich bekannt.

 

Zuschüsse zu Betriebs- oder Investitionskosten kommunaler Schwimmbäder sind dem Landkreis Miltenberg rechtlich nicht möglich, da es nicht zum gesetzlich definierten Aufgabenfeld eines Landkreises gehört. Im Bereich der Jugendhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches VIII (SGB)  liegt jedoch die Schwimmfähigkeit grundsätzlich im Aufgabenbereich eines Landkreises. Auch der Landkreis Miltenberg ist bestrebt im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII „dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien, sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“. Jugendarbeit als Leistung der Jugendhilfe im Sinne des § 11 SGB VIII bietet hier Kindern und Jugendlichen Angebote zur Förderung der persönlichen Entwicklung. Hierzu gehören insbesondere auch Angebote und Einrichtungen gesundheitlicher und sportlicher Bildung sowie einer bedarfsgerechten Freizeitgestaltung. Ferner sind junge Menschen im Rahmen der Prävention gem. § 14 SGB VIII zu „befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen“.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Schaffung eines Kommunalen Förderprogramms zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Miltenberg im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe vor.

 

  1. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Städte und Gemeinden als Träger von Frei- und Hallenbädern im Landkreis Miltenberg, sofern diese ein geeignetes pädagogisches Konzept haben und die Einrichtungen der Allgemeinheit (insbesondere auch Kindern und Jugendlichen) zur Verfügung stehen.

 

  1. Grundlagen der Förderung

Der Landkreis stellt im Rahmen seines Haushalts einen jährlichen Förderbetrag zur Verfügung. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach folgenden Grundlagen:

 

a)    Ein einheitlicher Sockelbetrag für alle Schwimmbäder, die ein geeignetes pädagogisches Konzept haben und entsprechend umsetzen;

b)    Verteilung der verbleibenden Mittel je hälftig auf Grundlage

-       der von der jeweiligen Kommune gemeldeten Wasserflächen, die für die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes geeignet sind und

-       der erfolgreich ausgebildeten Kinder und Jugendlichen im Grundschulalter (i.d.R. sechs bis zehn Jahre).

 

Die Fördergrundlagen sollen alle drei Jahre neu ermittelt werden und gegebenenfalls entsprechend angepasst werden. Die beteiligten Städte und Gemeinden bestätigen schriftlich ihr Einverständnis mit den Förderrichtlinien, insbesondere mit den unter Nummer 2 genannten Bedingungen.

 

  1. Auszahlung der Zuwendung

Die sich aus den Berechnungsmodalitäten ergebenden Fördersummen werden den Städten und Gemeinden überwiesen, sobald der jeweilige Kreishaushalt rechtskräftig und die Umlagebescheide bestandskräftig sind.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 27.11.2017 den Beschlussvorschlag vorberaten und dem Kreistag mehrheitlich bei einer Gegenstimme empfohlen.

 

Derzeit bereitet das Jugendamt eine Abfrage unter den 32 Gemeinden vor, indem das Vorhandensein eines Schwimmbades, der entsprechenden für Schwimmkurse zur Verfügung stehenden Fläche sowie der erfolgreichen teilnehmenden Kinder (anhand von Prüfungen wie „Seepferdchen“ oder „Schwimmabzeichen in Bronze“) abgefragt werden. Die Nachweise beziehen sich jeweils auf das vorangegangene Kalenderjahr, also für die Förderung in 2018 auf die erfolgreichen Abzeichen in 2017. Die Abfrage erfolgt durch den Bereich Prävention, berücksichtigt werden alle Rückmeldungen, die bis zum 31.03.2018 beim Jugendamt eingegangen sein werden. Hierüber wurden die Gemeinden in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 6.12.2017 informiert.

 

Am 13.12.2017 um 18:08 Uhr erreichte das Büro des Landrats ein umfangreicher Antrag der CSU-Kreistagsfraktion mit sieben wesentlichen Punkten. Zum einen die Aussage, dass die Begründung für eine Förderung der Schwimmfähigkeit auf verschiedene Bereiche ausdehnbar ist, genannt werden hier u.a. musikalische Erziehung und Früherziehung in den Musikschulen, Bläserklassen usw.: Landrat Scherf weist darauf hin, dass die Richtlinie eindeutig als Richtlinie zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Miltenberg definiert sei. Diese anderen Sachverhalte ergäben sich aus dieser Bestimmtheit nicht. Die im Landkreis Miltenberg bestehenden Förderungen der Kinder- und Jugendarbeit im Bereich der Zuschüsse zu Personalkosten für die Übungsleiter in Turn- und Sportvereinen, Übungsleiterzuschüsse im Jahr 2016 im Umfang von gut 130.000,00 Euro, die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Bereich des LAZ Obernburg-Miltenberg, die Förderung der Musik- und Gesangsvereine sowie der Verbände Nordbayerischer Musikverband, Musikverband Untermain, Sängerkreis Obernburg, Sängerkreis Miltenberg sowie weitere 53 Vereine sowie die Förderung der Musikschulen und die Sportbetriebsförderung inkl. der Ausgaben für den Jugendkulturpreis Musik und Kunst sowie der Förderung des Kreistages für die künstlerische Bildung von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Kunstnetzes, in 2017 für 15.000,00 Euro, laut Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales, im Umfang von 25.000,00 Euro setze er als dem Kreistag bekannt voraus. Hier gehe es um die Richtlinie zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Miltenberg.

 

Angesprochen gewesen sei, die Förderkriterien konkret zu beschreiben und rechtzeitig vorzulegen. Dies sei im Schreiben der einzige Punkt, der konkret beantragt werde. Die Kriterien habe er gerade dem Ausschuss vorgestellt. Sie seien auch in der Sitzungsvorlage vorhanden und dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Die Kriterien seien

- ein kommunales Frei- oder Hallenbad im Landkreis Miltenberg

- ein pädagogisches Konzept zur Durchführung von Schwimmkursen

- geeignete Wasserflächen

- Anzahl der Kinder, die ein Zertifikat wie das Seepferdchen oder das Bronzene

  Schwimmabzeichen erworben haben

Ein weiterer Punkt im Antrag sei die Forderung, Fahrtkosten zum Hallenbad und Kosten für Eintritt zu übernehmen. Dies sei nicht Gegenstand der Förderung und nach Erachten der Verwaltung auch nicht Sinn der Förderung, denn es gehe darum zu helfen, die kommunalen Schwimmbäder als Grundlage für das Abhalten von Schwimmkursen zu unterstützen.

 

Eine weitere Forderung sei, dass die Schwimmbadgemeinden bei dem von ihnen zu erstellenden pädagogischen Konzept dieses mit der Schulaufsicht und den Sachaufwandsträgern der anderen Gemeinden, die dieses Schwimmbad nutzen, abstimmen sollen, auch bezüglich Fahrtkosten.

Landrat Scherf sagt dazu klar „Nein“, denn dies sei sachlich nicht notwendig und durch die Umsetzung dieser Forderung würde ein bürokratisches Monster entstehen.

 

Weiter werde gefordert zu prüfen, inwieweit die vorbildliche Arbeit der Schule in Faulbach, die über ein eigenes Schulschwimmbad verfügt, berücksichtigt werden könne. Er möchte in diesem Zusammenhang nicht widersprechen, dass die Schule in Faulbach eine vorbildliche Arbeit leiste. Man sehe die Notwendigkeit nicht, das zu prüfen, denn es sei ein kommunales Schwimmbad, dessen Träger der Schulverband sei. Damit sei das Schulschwimmbad antragsberechtigt.

 

Weiter werde gefordert, dass das Schullandheim Hobbach bezüglich des Angebotes „Schwimmfix“ geprüft werden solle. Hier setze er als bekannt voraus, dass das Schullandheim Hobbach eine Einrichtung des Landkreises Aschaffenburg sei. Zur Umsetzung des staatlichen Programmes „Schwimmfix“ besuchten die Kinder das Lehrschwimmbecken der Gemeinde Heimbuchenthal, Zugehörigkeit Landkreis Aschaffenburg. Damit sei eine Förderung ausgeschlossen.

 

Dies gelte auch für die Förderung von Badeseen. Der Grund der gesamten Arbeit sei es, kommunal geführte Hallen und Freibäder im Sinne der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen bei der Abhaltung von Schwimmkursen zu unterstützen.

 

Eine Frage im Schreiben sei gewesen, ob es Erkenntnisse darüber gebe, wie viele Menschen bzw. Kinder im Landkreis Miltenberg wegen eventuell fehlendem Schwimmunterricht ertrunken seien bzw. schwere Schwimmunfälle passiert seien. Hierüber liegen keine Erkenntnisse oder Zahlen vor, aber sowohl die Verwaltung als auch der Jugendhilfeausschuss sind und waren der Meinung, dass man keine tödlichen oder schweren Unfälle benötige, um ein Handeln zu motivieren, um dem Auftrag im Sinne von SGB VIII gerecht zu werden.

 

Landrat Scherf sieht damit den Antrag der CSU in diesen sieben Punkten als erledigt an.

 

 

Kreisrätin Wolf-Pleßmann findet das Förderprogramm begrüßenswert. Sie möchte die Grundlagen der Förderung noch näher erläutert bekommen. Außerdem schlägt sie vor, die Förderung auf Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren zu erweitern.

 

Landrat Scherf stimmt zu.

 

Kreisrat Reinhard nimmt zum Antrag der CSU Stellung. Das Ziel dieses Programms sei, die Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Als CSU-Fraktion unterstütze sie den Grundantrag. Das Problem seien die Kriterien, die herangezogen würden. Das Kriterium der Schwimmfläche solle herausgenommen werden. Das Förderprogramm werde sonst nicht den gewünschten Effekt erzielen, weil das Geld nach dem Gießkannenprinzip verteilt werde. Mit dieser pauschalen Beteiligung werde kein einziges Kind zusätzlich zum Schwimmen gebracht. Wichtiger wäre, die Förderung abzustellen hauptsächlich auf die erfolgreiche Ausbildung, auf Programme, auf attraktive Angebote, auf die Zahl der Kinder, die schwimmen lernen konnten und auf Animation an Lehrer, Eltern, die Kinder für den Schwimmkurs zu begeistern. Die Akteure sollten noch einmal zusammenkommen, um diese Argumente zu diskutieren, weil das Geld sonst verpuffe, wenn es nach Quadratmeter Schwimmfläche verteilt werde.

 

Deswegen stellt die CSU heute zum Hauptantrag den Ergänzungsantrag, dass die Kriterien überarbeitet und nicht an den Quadratmetern der Schwimmfläche festgemacht würden, und dass die vorgenannten Argumente mit einfließen und das Thema erneut im Ausschuss ausgiebig behandelt werden könne, um die Zielsetzung, die Schwimmfähigkeit zu erhöhen, das Geld zielgerichtet dafür einzusetzen.

 

Landrat Scherf hält fest, dass die CSU den Antrag stellt, die Kriterien zu überarbeiten und erneut im Jugendhilfeausschuss im Mai 2018 erneut zu beraten.

 

Kreisrat Stich erwidert, dass ihm das von der CSU beantragte Procedere zu lange dauere. Er glaubt, dass die Förderkriterien so in Ordnung seien. Wenn der Beschluss aufgeschoben und erst im Frühjahr erneut beraten werde, dann komme das Ganze erst ein Jahr später in Gang. Grundsätzlich halten er und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diese Idee des Förderungskonzeptes für eine elegante Möglichkeit, zum einen etwas für Jugendliche zu tun, zum anderen aber auch den Schwimmbadbetreibern, d.h. den Kommunen, etwas unter die Arme zu greifen. Er habe gedacht, die Zeiten seien vorbei, in denen jemand nicht schwimmen könne. Jetzt sei er stellvertretender Schulleiter an einem Gymnasium und habe in der fünften Klasse Sportlehrer, die ihm berichteten, dass 5-10% der Kinder nicht schwimmen könnten. Es sei die Aufgabe des Kreistages, im Rahmen der Daseinsvorsorge, etwas dagegen zu tun. Man unterstütze die Kinder dadurch, dass man die Kommunen darin unterstütze, in ihren Schwimmbädern diesen Kindern das Schwimmen beizubringen. Man tue das auch, indem man eine sehr offene und weite Möglichkeit biete, wie die Kommunen ihr Konzept formulierten. Mit diesem Konzept würden sie die Leute fördern. Man solle sie nicht weiter knebeln, man sollte keine zusätzliche Bürokratie aufbauen, sondern dem Ganzen jetzt zustimmen, damit man im nächsten Jahr loslegen könne.

 

Landrat Scherf ist auch dafür, dass man jetzt Wirkung erzielen möchte.

Es wäre fahrlässig, die Wasserfläche überhaupt nicht zu berücksichtigen, denn es sei die Leistung der Kommune, dass sie für den Schwimmkurs die Wasserfläche zur Verfügung stelle. Diese Leistung müsse moderat mit in die Kriterien einfließen.

 

Kreisrat Oettinger bittet, für den Bürokratieabbau in Bayern, es bei den bisherigen Kriterien zu belassen, auch in Anbetracht dessen, dass die Mitarbeiter in den Kommunen diese Förderung bearbeiten müssten. Das Förderprogramm habe in Würzburg funktioniert, deswegen sollte der Landkreis Miltenberg dieses auch verabschieden.

 

Kreisrat Fieger erklärt, dass er bereits in der Kreisversammlung des Bayerischen Gemeindetages gesagt habe, dass er für eine elegante Lösung halte, dieses Förderprogramm an die Kinder- und Jugendhilfeförderung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII anzuknüpfen, wie es auch seinerzeit getan worden sei, als die Sportförderung auf dem Prüfstand gestanden habe in dem Verfahren Gemeinde Eichenau gegen den Landkreis Fürstenfeldbruck. Seinerzeit sei daraus das Miltenberger Modell der Vereinsförderung entstanden. Damals sei aber als Verteilerschlüssel ausschließlich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen hergenommen worden. Er würde an der Stelle jetzt aus rechtlichen Gründen davor warnen, außer der Anzahl der Kinder und Jugendlichen ein weiteres Kriterium mit hinzuzunehmen, nämlich das der Wasserfläche. Das sei nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz kein zulässiges Kriterium, denn dann müsste man konsequenterweise auch die Gemeinden dazu auffordern, ihre Hallengrößen zu ermitteln und zu melden, wenn es um Vereinsförderung gehe. Es sei natürlich erforderlich, dass man ein Schwimmbad vorhalte, aber das reiche vollkommen aus. Es wäre dann ein Miltenberger Modell der Schwimmbadförderung, das daraus entwickelt worden sei.

 

Kreisrat Fieger möchte daran anknüpfen und sagt, dass die Fähigkeit, ein Musikinstrument spielen zu können, ganz wunderbar zu den Kriterien passe, die hier herausgearbeitet worden seien, nämlich dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen, die positive persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern, auch wenn es auch darum gehe, ein kommunales Förderprogramm, vielleicht dann auch genannt Miltenberger Modell, der Förderung der Musikschulen drauf aufzusetzen. Kreisrat Fieger bittet darum, zu prüfen, ob nicht auch konsequenterweise ein Förderprogramm des Landkreises zur Förderung der Musikschulen, angeknüpft an die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die in diese Einrichtungen gehen, aufgesetzt werden könne.

 

Landrat Scherf antwortet, dass die Verwaltung diese Richtlinien und Kriterien erarbeitet und gemeinsam mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt habe. Dies sei rechtlich „wasserdicht“. Er möchte darauf hinweisen, dass diese Richtlinien zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Miltenberg kein Miltenberger Modell seien, sondern es sei ein Miltenberg-Würzburger Weg, denn der Landkreis Würzburg gehe den gleichen Weg.

Zu Punkt zwei sagte Landrat Scherf Wenn man eine klare Analyse stelle, sehe man, dass der Landkreis Miltenberg in die Argumentationskette des rechtlichen Fundamentes für diese Richtlinien zur Förderung der Schwimmfähigkeit den §14 des SGB VIII als entscheidenden Bestandteil mit integriert habe. Hier sei es der Auftrag, die Kinder und Jugendlichen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Dies sei hier die Naturgewalt Wasser und die Gefahr des Ertrinkens. Dies müsse man beim Musikinstrument-lernen noch herleiten.

 

Kreisrat Dr. Linduschka ist der Meinung, dass man diese klaren Richtlinien, die schnell und wirksam kommen könnten, mit Argumenten nicht noch einmal in die Länge zu ziehen. Kreisrat Fieger habe zu Recht gesagt, dass man auch andere Anträge stellen könnr. Dies sollten aber unabhängig von diesem Beschluss erfolgen, weil es sonst so aussehe, als würde man Dinge koppeln und gegeneinander auszuspielen. Dieses Signal wäre verheerend.

Die Zahlen beruhten auf repräsentativen Umfragen der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft in den letzten Jahren. In diesen Umfragen seien genau die Zahlen herausgekommen, die Landrat Scherf genannt habe. Die Zahl derer, die sich im Alter von zehn Jahren einigermaßen sicher über Wasser halten könnten, sei in den letzten 15 Jahren von 90% auf 40% zurückgegangen. In diesem Gutachten habe auch gestanden, dass es weitgehend auf immer stärker zurückgehende Schwimmbäder, vor allem auch im ländlichen Raum, zurückzuführen sei. Genau für diesen Punkt sei dieser Antrag ein Gegenwind. Deswegen stehe für ihn außer Frage, diesem Beschluss heute zuzustimmen.

 

Kreisrat Dr. Fahn stimmt Kreisrat Dr. Linduschka zu. Das Schwimmen sei eine lebensrettende Kernkompetenz, die man hier vermitteln müsse. Für die Freien Wähler sei dies auch eine kommunale Pflichtaufgabe, die vom Freistaat Bayern unterstützt werden müsse. Das vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Konzept sei gut und richtig und sollte auch konkret umgesetzt werden. Man bräuchte insgesamt nicht mehr zu warten.

Ihn wundere bei dem Antrag der CSU, dass der Bayerische Gemeindetag einstimmig dieses Programm befürworte, Herr Reinhard als Bürgermeister aber jetzt im Namen der CSU beantrage, die Kriterien nochmals neu zu beraten. Kreisrat Dr. Fahn betont, dass man damit nicht mehr warten dürfe. Gefordert sei der Freistaat Bayern, endlich tätig zu werden und das Problem der kommunalen Schwimmbäder zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden endlich anzugehen. Für die heutige Beschlussfassung habe der Landkreis Miltenberg seine Pflicht getan und sei ein guter Vorreiter.

 

Kreisrat Eppig stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Debatte einzustellen, weil der sinnvolle Antrag verwässert werde. Die Wasserfläche gehöre auch zu den Kriterien, weil eine ausreichende Wasserfläche benötigt werde, wenn Kinder Schwimmunterricht bekommen sollen. Zu Kreisrat Fieger bemerkt er, dass es viele andere Fördermöglichkeiten für z.B. Musikunterricht gebe. Man sollte den sinnvollen Antrag unterstützen und heute den Beschluss verabschieden.

 

Kreisrat Reinhard betont nochmals, dass es hier um die Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen gehe. Keiner von der CSU habe etwas dagegen, das Programm heute zu beschließen. Es gehe lediglich darum, dass die CSU die Kriterien, insbesondere das Thema Quadratmeter Wasserfläche Schwimmbad, nicht unterstütze, weil damit keine zusätzlichen Kinder erreicht würden, die eine Schwimmausbildung machten.

 

Die Mitglieder fassen den mehrheitlichen Beschluss zum Geschäftsordnungsantrag,

die Redeliste zu schließen.

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