Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Sachstandsbericht zu den Kreistagsbeschlüssen „Weichenstellung 2017“ und „Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Freien Wähler, FDP, ÖDP, SPD und Neuen Mitte zum Hare-Niemeyer Sitzzuteilungsverfahren“
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.12.2017 KT/005/2017 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Kreistags nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Landrat Scherf berichtet zu den beiden Kreistagsbeschlüssen folgendes:
Beschluss
zum Positionspapier „Weichenstellung 2017 im Landkreis Miltenberg“:
Das vom Kreistag einstimmig in der Sitzung am
4.07.2017 verabschiedete Positionspapier „Weichenstellung 2017 im Landkreis
Miltenberg“ wurde an alle Abgeordneten der Region aus Bundes- und Landtag wie
auch an die benachbarten Landkreise weitergeleitet sowie an die Bayerische
Eisenbahngesellschaft versandt. Seitens der BEG ist mitzuteilen, dass vor einem
definitiven Abschluss der Verhandlungen um eine Neuaufteilung der Einnahmen
innerhalb der neu zu gründenden VAB GmbH keine Entscheidung über ein Ziehen der
beiden Optionen innerhalb der Vergabe des Verkehrs auf Maintal- und
Madonnenlandbahn erfolgen wird.
Der ab 12. Dezember 2017 gültige Fahrplan für
die Maintalbahn sieht lediglich die Verschiebung der beiden letzten
Regionalbahnen von Aschaffenburg Richtung Miltenberg auf 22.39 bzw. 23.39 Uhr
vor.
Der Neckar-Odenwald-Kreis hat in seiner
Sitzung am 5. Dezember ein ähnlich strukturiertes Positionspapier unter dem
Namen „Zukunft Schiene – mehr Takt und Qualität für den Neckar-Odenwald-Kreis“
verabschiedet. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2017 hat Landrat Dr. Brötel
länderübergreifend in einen weiterführenden Dialog mit dem Landkreis Miltenberg
zu treten.
Die Verwaltung und der Landrat werden sich
weiter für eine Umsetzung des Beschlusses einsetzen.
Der am 16.10.2017 vom Kreistag von
Miltenberg einstimmig (ohne Beteiligung der CSU-Fraktion) beschlossene
Beschluss forderte den Bayerischen Gesetzgeber auf, im Gesetz über die Wahl der
Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und
Landkreiswahlgesetz GLKrWG) das bisherige Sitzzuteilungsverfahren nach
Hare-Niemeyer beizubehalten.
Der zuständige Ausschuss des Bayerischen Landtags hat in der Zwischenzeit beschlossen, weder das Verfahren nach Hare Niemeyer beizubehalten noch zum Verfahren nach d`Hondt zurückzukehren. Geeinigt wurde sich einhellig auf das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers. Damit ist der Beschluss des Kreistags erledigt.