Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Sachstandsbericht zu den Kreistagsbeschlüssen „Weichenstellung 2017“ und „Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Freien Wähler, FDP, ÖDP, SPD und Neuen Mitte zum Hare-Niemeyer Sitzzuteilungsverfahren“

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.12.2017   KT/005/2017 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Kreistags nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Landrat Scherf berichtet zu den beiden Kreistagsbeschlüssen folgendes:

 

Beschluss zum Positionspapier „Weichenstellung 2017 im Landkreis Miltenberg“:

Das vom Kreistag einstimmig in der Sitzung am 4.07.2017 verabschiedete Positionspapier „Weichenstellung 2017 im Landkreis Miltenberg“ wurde an alle Abgeordneten der Region aus Bundes- und Landtag wie auch an die benachbarten Landkreise weitergeleitet sowie an die Bayerische Eisenbahngesellschaft versandt. Seitens der BEG ist mitzuteilen, dass vor einem definitiven Abschluss der Verhandlungen um eine Neuaufteilung der Einnahmen innerhalb der neu zu gründenden VAB GmbH keine Entscheidung über ein Ziehen der beiden Optionen innerhalb der Vergabe des Verkehrs auf Maintal- und Madonnenlandbahn erfolgen wird.

Der ab 12. Dezember 2017 gültige Fahrplan für die Maintalbahn sieht lediglich die Verschiebung der beiden letzten Regionalbahnen von Aschaffenburg Richtung Miltenberg auf 22.39 bzw. 23.39 Uhr vor.

Der Neckar-Odenwald-Kreis hat in seiner Sitzung am 5. Dezember ein ähnlich strukturiertes Positionspapier unter dem Namen „Zukunft Schiene – mehr Takt und Qualität für den Neckar-Odenwald-Kreis“ verabschiedet. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2017 hat Landrat Dr. Brötel länderübergreifend in einen weiterführenden Dialog mit dem Landkreis Miltenberg zu treten.

Die Verwaltung und der Landrat werden sich weiter für eine Umsetzung des Beschlusses einsetzen.

Beschluss zur Beibehaltung des bisherigen Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer im Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz GLKrWG):

 

Der am 16.10.2017 vom Kreistag von Miltenberg einstimmig (ohne Beteiligung der CSU-Fraktion) beschlossene Beschluss forderte den Bayerischen Gesetzgeber auf, im Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz GLKrWG) das bisherige Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer beizubehalten.

Der zuständige Ausschuss des Bayerischen Landtags hat in der Zwischenzeit beschlossen, weder das Verfahren nach Hare Niemeyer beizubehalten noch zum Verfahren nach d`Hondt zurückzukehren. Geeinigt wurde sich einhellig auf das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers. Damit ist der Beschluss des Kreistags erledigt.

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