Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Nachsorgekosten für die Altdeponien; Bericht der ECONUM Unternehmensberatung GmbH und Beschluss zur Bildung von Rückstellungen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.12.2017 KT/005/2017 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag beschließt einstimmig,
dass die
anfallenden Nachsorgekosten für die Altdeponien Großheubach, Sulzbach und Wörth
sukzessive nach Anfall aus dem „ Müllhaushalt“ finanziert werden. Die
erforderlichen Mittel werden jährlich eingeplant.
Finanzmittel für
die erforderlichen Nachsorgekosten bei der ehemaligen Klärschlammdeponie
Schippach werden jährlich nach Bedarf aus den allgemeinen Haushaltsmitteln zur
Verfügung gestellt.
Auf eine
Bereitstellung der errechneten Nachsorgekosten von 6.096.957 € für die
Altdeponien Großheubach, Sulzbach und Wörth sowie von 3.347.415 € für die
ehemalige Klärschlammdeponie Schippach wird verzichtet, um eine unangemessene
Belastung der Gebührenzahler bzw. des aktuellen Kreishaushaltes zu vermeiden.
Frau Heim berichtet, dass für die Nachsorge von
Deponien während des Betriebs Rückstellungen zu bilden sind (Artikel 7 Abs. 5
Nr. 1a AbfG). Ist dies nicht mehr möglich, werden die für Altdeponien
entstehende Kosten in die Gebührenkalkulation eingerechnet (Artikel 7 Abs. 5
Nr. 2 AbfG). Dies hat der Landkreis Miltenberg für seine Altdeponien
Großheubach, Wörth und Sulzbach bisher so praktiziert.
Im Rechnungsprüfungsbericht vom 15.12.2014 für die
Jahresabschlüsse 2008 bis 2012 wurde dieses Vorgehen jedoch von der
überörtlichen Rechnungsprüfung unter Hinweis auf haushaltsrechtliche
Bestimmungen (§ 74 Abs. 1 KommHV Doppik) beanstandet. Danach müssten
Rückstellungen im Haushalt tatsächlich für einen evtl. Bedarf vorhanden sein.
Als Reaktion auf diese Beanstandung ließ der
Landkreis Miltenberg durch das Büro Econum Unternehmensberatung GmbH die
Nachsorgekosten für die Altdeponien ermitteln. Danach ergibt sich, wie im
Gutachten vorgestellt, für die Altdeponien Großheubach, Sulzbach und Wörth ein
Rückstellungsbetrag von knapp 6,1 Millionen Euro (6.096.957 €). Für die ehem. Klärschlammdeponie Schippach
wurde ein Bedarf von 3.347.415 Euro ermittelt.
Würde dieser Betrag, wie von der überörtlichen
Rechnungsprüfung gefordert, in voller Höhe in den Müllhaushalt eingestellt,
müssten zur Finanzierung dieser Rückstellungssumme, die quasi auf einem
„Sparkonto“ für Rückstellungsausgaben vorgehalten würde, die Müllgebühren
erhöht werden. Jetzige Gebührenzahler würden für mögliche Aufwendungen in der
Zukunft belastet werden.
Dies erscheint unzumutbar, insbesondere da das
Abfallgesetz als lex spezialis die laufende Finanzierung über den
Müllgebührenhaushalt nach tatsächlichen Aufwendungen zulässt und unser
Müllhaushalt die jeweiligen Nachsorgemittel für die Altdeponien sukzessive
finanzieren kann. Auf dieser Art und Weise werden die Abfallgebührenzahler
allmählich und nach tatsächlichem Aufwand
verteilt an den Rückstellungsaufwendungen beteiligt.
Im Fall der ehemaligen Klärschlammdeponie Schippach
werden die Nachsorgekosten auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom
18.12.2000 aus dem allgemeinen
Kreishaushalt gedeckt. Auch hier würde bei sofortiger Einstellung der
errechneten Rückstellungssumme von 3.347.415 Euro ein Defizit entstehen,
welches durch Erhöhung der Einnahmen, z.B. der Kreisumlage, gedeckt werden
müsste.
Nachdem bei allen Altdeponien bereits sämtliche
absehbaren Investitionen wie Oberflächenabdichtung/-abdeckung,
Entgasungssystem, Grundwasserbeobachtungspegel etc. getätigt wurden und sowohl
der Müllhaushalt als auch der Kreishaushalt auf Grund der soliden
Finanzsituation die jährlich anfallenden Nachsorgekosten der Altdeponien
abdecken kann, empfehlen wir dem Ausschuss für Energie-, Natur- und Umwelt
folgenden Empfehlungsbeschluss an den Kreistag.
Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz hat den Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 07.12.2017 vorberaten und dem Kreistag einstimmig empfohlen.