Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Nachsorgekosten für die Altdeponien; Bericht der ECONUM Unternehmensberatung GmbH und Beschluss zur Bildung von Rückstellungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.12.2017   KT/005/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag beschließt einstimmig,

 

dass die anfallenden Nachsorgekosten für die Altdeponien Großheubach, Sulzbach und Wörth sukzessive nach Anfall aus dem „ Müllhaushalt“ finanziert werden. Die erforderlichen Mittel werden jährlich eingeplant.

Finanzmittel für die erforderlichen Nachsorgekosten bei der ehemaligen Klärschlammdeponie Schippach werden jährlich nach Bedarf aus den allgemeinen Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt.

 

Auf eine Bereitstellung der errechneten Nachsorgekosten von 6.096.957 € für die Altdeponien Großheubach, Sulzbach und Wörth sowie von 3.347.415 € für die ehemalige Klärschlammdeponie Schippach wird verzichtet, um eine unangemessene Belastung der Gebührenzahler bzw. des aktuellen Kreishaushaltes zu vermeiden.


Frau Heim berichtet, dass für die Nachsorge von Deponien während des Betriebs Rückstellungen zu bilden sind (Artikel 7 Abs. 5 Nr. 1a AbfG). Ist dies nicht mehr möglich, werden die für Altdeponien entstehende Kosten in die Gebührenkalkulation eingerechnet (Artikel 7 Abs. 5 Nr. 2 AbfG). Dies hat der Landkreis Miltenberg für seine Altdeponien Großheubach, Wörth und Sulzbach bisher so praktiziert.

Im Rechnungsprüfungsbericht vom 15.12.2014 für die Jahresabschlüsse 2008 bis 2012 wurde dieses Vorgehen jedoch von der überörtlichen Rechnungsprüfung unter Hinweis auf haushaltsrechtliche Bestimmungen (§ 74 Abs. 1 KommHV Doppik) beanstandet. Danach müssten Rückstellungen im Haushalt tatsächlich für einen evtl. Bedarf vorhanden sein.

Als Reaktion auf diese Beanstandung ließ der Landkreis Miltenberg durch das Büro Econum Unternehmensberatung GmbH die Nachsorgekosten für die Altdeponien ermitteln. Danach ergibt sich, wie im Gutachten vorgestellt, für die Altdeponien Großheubach, Sulzbach und Wörth ein Rückstellungsbetrag von knapp 6,1 Millionen Euro (6.096.957 €).  Für die ehem. Klärschlammdeponie Schippach wurde ein Bedarf von 3.347.415 Euro ermittelt.

Würde dieser Betrag, wie von der überörtlichen Rechnungsprüfung gefordert, in voller Höhe in den Müllhaushalt eingestellt, müssten zur Finanzierung dieser Rückstellungssumme, die quasi auf einem „Sparkonto“ für Rückstellungsausgaben vorgehalten würde, die Müllgebühren erhöht werden. Jetzige Gebührenzahler würden für mögliche Aufwendungen in der Zukunft belastet werden.

Dies erscheint unzumutbar, insbesondere da das Abfallgesetz als lex spezialis die laufende Finanzierung über den Müllgebührenhaushalt nach tatsächlichen Aufwendungen zulässt und unser Müllhaushalt die jeweiligen Nachsorgemittel für die Altdeponien sukzessive finanzieren kann. Auf dieser Art und Weise werden die Abfallgebührenzahler allmählich und nach tatsächlichem Aufwand  verteilt an den Rückstellungsaufwendungen beteiligt.

Im Fall der ehemaligen Klärschlammdeponie Schippach werden die Nachsorgekosten auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 18.12.2000  aus dem allgemeinen Kreishaushalt gedeckt. Auch hier würde bei sofortiger Einstellung der errechneten Rückstellungssumme von 3.347.415 Euro ein Defizit entstehen, welches durch Erhöhung der Einnahmen, z.B. der Kreisumlage, gedeckt werden müsste.

Nachdem bei allen Altdeponien bereits sämtliche absehbaren Investitionen wie Oberflächenabdichtung/-abdeckung, Entgasungssystem, Grundwasserbeobachtungspegel etc. getätigt wurden und sowohl der Müllhaushalt als auch der Kreishaushalt auf Grund der soliden Finanzsituation die jährlich anfallenden Nachsorgekosten der Altdeponien abdecken kann, empfehlen wir dem Ausschuss für Energie-, Natur- und Umwelt folgenden Empfehlungsbeschluss an den Kreistag.

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz hat den Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 07.12.2017 vorberaten und dem Kreistag einstimmig empfohlen.

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