Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Nachsorgekosten für die Altdeponien; Bericht der ECONUM Unternehmensberatung GmbH und Empfehlungsbeschluss zur Bildung von Rückstellungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.12.2017   ENU/004/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz fasst den einstimmigen

 

Empfehlungsbeschluss,

 

dass die anfallenden Nachsorgekosten für die Altdeponien Großheubach, Sulzbach und Wörth sukzessive nach Anfall aus dem „ Müllhaushalt“ finanziert werden. Die erforderlichen Mittel werden jährlich eingeplant.

Finanzmittel für die erforderlichen Nachsorgekosten bei der ehemaligen Klärschlammdeponie Schippach werden jährlich nach Bedarf aus den allgemeinen Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt.

 

Auf eine Bereitstellung der errechneten Nachsorgekosten von 6.096.957 € für die Altdeponien Großheubach, Sulzbach und Wörth sowie von 3.347.415 € für die ehemalige Klärschlammdeponie Schippach wird verzichtet, um eine unangemessene Belastung der Gebührenzahler bzw. des aktuellen Kreishaushaltes zu vermeiden.


Herr Rößler, ECONUM Unternehmensberatung GmbH, trägt anhand beiliegender Präsentation die Kalkulation der Kosten für die Nachsorge der Deponien Wörth am Main, Großheubach, Sulzbach und Schippach vor.

Frau Heim merkt an, dass gewisse Randbedingen angenommen werden müssten, damit Herr Rößler Berechnungen anstellen könne. Herr Rößler hat vorgetragen, dass die Deponien in der Nachsorgephase seien. Um in die Nachsorgephase zu kommen, müsse der Landkreis Miltenberg offiziell von den Genehmigungsbehörden in die Nachsorgephase entlassen werden. Daran werde momentan gearbeitet. Die Regierung von Unterfranken habe in Gesprächen angedeutet, dass sich für 2018 das anbahnen würde, aber einen entsprechenden Bescheid habe man noch nicht erhalten.

Frau Heim trägt vor, dass für die Nachsorge von Deponien während des Betriebs Rückstellungen zu bilden (Artikel 7 Abs. 5 Nr. 1a AbfG) sind. Ist dies nicht mehr möglich, werden die für Altdeponien entstehende Kosten in die Gebührenkalkulation eingerechnet (Artikel 7 Abs. 5 Nr. 2 AbfG). Dies hat der Landkreis Miltenberg für seine Altdeponien Großheubach, Wörth und Sulzbach bisher so praktiziert.

Im Rechnungsprüfungsbericht vom 15.12.2014 für die Jahresabschlüsse 2008 bis 2012 wurde dieses Vorgehen jedoch von der überörtlichen Rechnungsprüfung unter Hinweis auf haushaltsrechtliche Bestimmungen (§ 74 Abs. 1 KommHV Doppik) beanstandet. Danach müssten Rückstellungen im Haushalt tatsächlich für einen evtl. Bedarf vorhanden sein.

Als Reaktion auf diese Beanstandung ließ der Landkreis Miltenberg durch das Büro Econum Unternehmensberatung GmbH die Nachsorgekosten für die Altdeponien ermitteln. Danach ergibt sich, wie im Gutachten vorgestellt, für die Altdeponien Großheubach, Sulzbach und Wörth ein Rückstellungsbetrag von knapp 6,1 Millionen Euro (6.096.957 €). Für die ehem. Klärschlammdeponie Schippach wurde ein Bedarf von 3.347.415 Euro ermittelt.

Würde dieser Betrag, wie von der überörtlichen Rechnungsprüfung gefordert, in voller Höhe in den Müllhaushalt eingestellt, müssten zur Finanzierung dieser Rückstellungssumme, die quasi auf einem „Sparkonto“ für Rückstellungsausgaben vorgehalten würde, die Müllgebühren erhöht werden. Jetzige Gebührenzahler würden für mögliche Aufwendungen in der Zukunft belastet werden.

Dies erscheint unzumutbar, insbesondere da das Abfallgesetz als lex spezialis die laufende Finanzierung über den Müllgebührenhaushalt nach tatsächlichen Aufwendungen zulässt und unser Müllhaushalt die jeweiligen Nachsorgemittel für die Altdeponien sukzessive finanzieren kann. Auf dieser Art und Weise werden die Abfallgebührenzahler allmählich und nach tatsächlichem Aufwand  verteilt an den Rückstellungsaufwendungen beteiligt.

Im Fall der ehemaligen Klärschlammdeponie Schippach werden die Nachsorgekosten auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 18.12.2000 aus dem allgemeinen Kreishaushalt gedeckt. Auch hier würde bei sofortiger Einstellung der errechneten Rückstellungssumme von 3.347.415 Euro ein Defizit entstehen, welches durch Erhöhung der Einnahmen, z.B. der Kreisumlage, gedeckt werden müsste.

Nachdem bei allen Altdeponien bereits sämtliche absehbaren Investitionen wie Oberflächenabdichtung/-abdeckung, Entgasungssystem, Grundwasserbeobachtungspegel etc. getätigt wurden und sowohl der Müllhaushalt als auch der Kreishaushalt auf Grund der soliden Finanzsituation die jährlich anfallenden Nachsorgekosten der Altdeponien abdecken kann, empfehlen wir dem Ausschuss für Energie-, Natur- und Umwelt folgenden Empfehlungsbeschluss an den Kreistag.

Kreisrat Berninger erachtet die Regelung für Rückstellungen für vernünftig. Der Landkreis verfüge über 8 bis 10 Mio. Euro freie liquide Mittel und in der Größenordnung von 16 bis 17 Mio. Euro für Müll zweckgebundene liquide Mittel. Wenn dies der Fall sei, dann sei es einfach ein Buchungssatz, um das zu verändern. Er stimmt Frau Heim zu, dass man es sich nicht erlauben könne, entweder von den Gebührenzahlern oder von den Kommunen über die Kreisumlage das Geld zu holen. Das Grundproblem komme aus der Doppik, wenn man versuche, Verwaltungsaufgaben in unternehmerische Bilanzen abzubilden.

Herr Krämer, Kreiskämmerer, antwortet, dass der Landkreis momentan zweckgebunden für die Kommunale Abfallwirtschaft ca. 17,5 Mio. Euro an liquiden Mitteln habe. Diese seien jedoch gebunden für die Rückstellung der Mülldeponie Guggenberg. Für die drei Altdeponien, deren zukünftige Kosten über den Müllhaushalt zu tragen wären, seien momentan keine Rückstellungen vorhanden. Die Klärschlammdeponie Schippach sei über den allgemeinen Haushalt zu tragen. Hier wäre es nicht wie im Müllhaushalt, so dass über den Müllgebührenkalkulationszeitraum die 6,1 Mio. Euro anzusparen wären. Folglich wären die 3,3 Mio. Euro sofort im nächsten Jahr von den Gemeinden zu erheben wären.

Landrat Scherf unterstreicht, dass die strenge Auslegung der Doppik in dem Fall hier unverhältnismäßig, weil unzumutbar sei. Es lägen abschätzbare Belastungen vor, mit denen der Landkreis umgehen könne, daher könne man es über die jährlichen Haushalte abbilden.

Kreisrat Schötterl gibt zu bedenken, dass die Rückstellungen auch bezüglich der tatsächlichen Inanspruchnahme zu überprüfen seien. Wenn man die zeitliche Komponente sehe, die hier in Aussicht gestellt worden sei und wann tatsächlich diese Nachsorgephase anstehe, sei es absolut unverhältnismäßig, jetzt von einer tatsächlichen Inanspruchnahme und Risikolage zu sprechen. Dies sehe er hier nicht.

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