Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Nachsorgekosten für die Altdeponien; Bericht der ECONUM Unternehmensberatung GmbH und Empfehlungsbeschluss zur Bildung von Rückstellungen
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 07.12.2017 ENU/004/2017 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz fasst
den einstimmigen
Empfehlungsbeschluss,
dass die
anfallenden Nachsorgekosten für die Altdeponien Großheubach, Sulzbach und Wörth
sukzessive nach Anfall aus dem „ Müllhaushalt“ finanziert werden. Die
erforderlichen Mittel werden jährlich eingeplant.
Finanzmittel für
die erforderlichen Nachsorgekosten bei der ehemaligen Klärschlammdeponie
Schippach werden jährlich nach Bedarf aus den allgemeinen Haushaltsmitteln zur
Verfügung gestellt.
Auf eine Bereitstellung der errechneten Nachsorgekosten von 6.096.957 €
für die Altdeponien Großheubach, Sulzbach und Wörth sowie von 3.347.415 € für
die ehemalige Klärschlammdeponie Schippach wird verzichtet, um eine
unangemessene Belastung der Gebührenzahler bzw. des aktuellen Kreishaushaltes
zu vermeiden.
Frau Heim merkt an, dass
gewisse Randbedingen angenommen werden müssten, damit Herr Rößler Berechnungen
anstellen könne. Herr Rößler hat vorgetragen, dass die Deponien in der
Nachsorgephase seien. Um in die Nachsorgephase zu kommen, müsse der Landkreis
Miltenberg offiziell von den Genehmigungsbehörden in die Nachsorgephase
entlassen werden. Daran werde momentan gearbeitet. Die Regierung von
Unterfranken habe in Gesprächen angedeutet, dass sich für 2018 das anbahnen
würde, aber einen entsprechenden Bescheid habe man noch nicht erhalten.
Frau Heim trägt vor,
dass für die Nachsorge von Deponien während des Betriebs Rückstellungen zu
bilden (Artikel 7 Abs. 5 Nr. 1a AbfG) sind. Ist dies nicht mehr möglich, werden
die für Altdeponien entstehende Kosten in die Gebührenkalkulation eingerechnet
(Artikel 7 Abs. 5 Nr. 2 AbfG). Dies hat der Landkreis Miltenberg für seine
Altdeponien Großheubach, Wörth und Sulzbach bisher so praktiziert.
Im
Rechnungsprüfungsbericht vom 15.12.2014 für die Jahresabschlüsse 2008 bis 2012
wurde dieses Vorgehen jedoch von der überörtlichen Rechnungsprüfung unter
Hinweis auf haushaltsrechtliche Bestimmungen (§ 74 Abs. 1 KommHV Doppik)
beanstandet. Danach müssten Rückstellungen im Haushalt tatsächlich für einen
evtl. Bedarf vorhanden sein.
Als Reaktion auf diese
Beanstandung ließ der Landkreis Miltenberg durch das Büro Econum
Unternehmensberatung GmbH die Nachsorgekosten für die Altdeponien ermitteln.
Danach ergibt sich, wie im Gutachten vorgestellt, für die Altdeponien
Großheubach, Sulzbach und Wörth ein Rückstellungsbetrag von knapp 6,1 Millionen
Euro (6.096.957 €). Für die ehem. Klärschlammdeponie Schippach wurde ein Bedarf
von 3.347.415 Euro ermittelt.
Würde dieser Betrag, wie
von der überörtlichen Rechnungsprüfung gefordert, in voller Höhe in den
Müllhaushalt eingestellt, müssten zur Finanzierung dieser Rückstellungssumme,
die quasi auf einem „Sparkonto“ für Rückstellungsausgaben vorgehalten würde,
die Müllgebühren erhöht werden. Jetzige Gebührenzahler würden für mögliche
Aufwendungen in der Zukunft belastet werden.
Dies erscheint unzumutbar,
insbesondere da das Abfallgesetz als lex spezialis die laufende Finanzierung
über den Müllgebührenhaushalt nach tatsächlichen Aufwendungen zulässt und unser
Müllhaushalt die jeweiligen Nachsorgemittel für die Altdeponien sukzessive
finanzieren kann. Auf dieser Art und Weise werden die Abfallgebührenzahler
allmählich und nach tatsächlichem Aufwand
verteilt an den Rückstellungsaufwendungen beteiligt.
Im Fall der ehemaligen
Klärschlammdeponie Schippach werden die Nachsorgekosten auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses
vom 18.12.2000 aus dem allgemeinen Kreishaushalt gedeckt. Auch hier würde bei
sofortiger Einstellung der errechneten Rückstellungssumme von 3.347.415 Euro
ein Defizit entstehen, welches durch Erhöhung der Einnahmen, z.B. der
Kreisumlage, gedeckt werden müsste.
Nachdem bei allen
Altdeponien bereits sämtliche absehbaren Investitionen wie
Oberflächenabdichtung/-abdeckung, Entgasungssystem,
Grundwasserbeobachtungspegel etc. getätigt wurden und sowohl der Müllhaushalt
als auch der Kreishaushalt auf Grund der soliden Finanzsituation die jährlich
anfallenden Nachsorgekosten der Altdeponien abdecken kann, empfehlen wir dem
Ausschuss für Energie-, Natur- und Umwelt folgenden Empfehlungsbeschluss an den
Kreistag.
Kreisrat Berninger erachtet die Regelung für Rückstellungen für
vernünftig. Der Landkreis verfüge über 8 bis 10 Mio. Euro freie liquide Mittel
und in der Größenordnung von 16 bis 17 Mio. Euro für Müll zweckgebundene
liquide Mittel. Wenn dies der Fall sei, dann sei es einfach ein Buchungssatz, um
das zu verändern. Er stimmt Frau Heim zu, dass man es sich nicht erlauben
könne, entweder von den Gebührenzahlern oder von den Kommunen über die
Kreisumlage das Geld zu holen. Das Grundproblem komme aus der Doppik, wenn man
versuche, Verwaltungsaufgaben in unternehmerische Bilanzen abzubilden.
Herr Krämer, Kreiskämmerer, antwortet, dass der Landkreis momentan
zweckgebunden für die Kommunale Abfallwirtschaft ca. 17,5 Mio. Euro an liquiden
Mitteln habe. Diese seien jedoch gebunden für die Rückstellung der Mülldeponie
Guggenberg. Für die drei Altdeponien, deren zukünftige Kosten über den
Müllhaushalt zu tragen wären, seien momentan keine Rückstellungen vorhanden.
Die Klärschlammdeponie Schippach sei über den allgemeinen Haushalt zu tragen.
Hier wäre es nicht wie im Müllhaushalt, so dass über den
Müllgebührenkalkulationszeitraum die 6,1 Mio. Euro anzusparen wären. Folglich
wären die 3,3 Mio. Euro sofort im nächsten Jahr von den Gemeinden zu erheben
wären.
Landrat Scherf unterstreicht, dass die strenge Auslegung der Doppik in
dem Fall hier unverhältnismäßig, weil unzumutbar sei. Es lägen abschätzbare
Belastungen vor, mit denen der Landkreis umgehen könne, daher könne man es über
die jährlichen Haushalte abbilden.
Kreisrat Schötterl gibt zu bedenken, dass die Rückstellungen auch
bezüglich der tatsächlichen Inanspruchnahme zu überprüfen seien. Wenn man die
zeitliche Komponente sehe, die hier in Aussicht gestellt worden sei und wann
tatsächlich diese Nachsorgephase anstehe, sei es absolut unverhältnismäßig,
jetzt von einer tatsächlichen Inanspruchnahme und Risikolage zu sprechen. Dies
sehe er hier nicht.