Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Aktueller Stand ÖPNV, u.a. Haltestelleninfrastruktur im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.12.2017   KA/005/2017 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Betz, Nahverkehrsbeauftragter, führt aus, um einen Gesamtüberblick zu den heute gegebenen Verhältnissen an den 663 öffentlichen Bushaltestellen zu bekommen, wurde Ende April eine Gesamtdatei aller vorhandenen Haltestellen an die Städte und Gemeinden des Landkreises versandt, mit der Bitte um Erfassung und Rückmeldung der vorhandenen Ausstattung an den jeweiligen Haltstellen.

 

Abgefragt wurden die Merkmale:

-       Barrierefreiheit

-       Vorhandensein eines Fahrgastunterstandes

-       Ausstattung mit einer Sitzgelegenheit

-       Vorhandensein eines Abfallbehälters

 

Die nun vollständig eingegangenen Rückmeldungen ergeben folgendes Gesamtbild:

-       158 Haltestellen sind barrierefrei umgestaltet (23,8%)

-       261 verfügen über einen Fahrgastunterstand (39,4%)

-       270 bieten eine Sitzgelegenheit für die Fahrgäste (40,7%)

-       387 sind mit einem Abfallkorb ausgestattet (58,4%)

 

Dabei sind die Verhältnisse je nach Gemeinde oder Ortsteil durchaus different.

 

Herr Betz fügt hinzu, dass die Zahlen so noch nicht weitergegeben worden seien, weil einiger Nachprüfungsbedarf bestehe.

 

Einzelne Gemeinden haben die Barrierefreiheit schon vollständig hergestellt, in anderen wurde noch gar nicht mit der Umrüstung begonnen. Letzteres ist im Hinblick auf die gesetzliche Vorgabe bis Ende 2022 kritisch.

 

Die Ausstattung mit einem Fahrgastunterstand ist keine gesetzliche Pflicht, gleichwohl dient sie natürlich vor allem dem Fahrgast und unterstützt die Nutzung des ÖPNV. In Anbetracht der jeweiligen örtlichen Situation ist jedoch in nicht wenigen Fällen eine Ausstattung mit Fahrgastunterstand räumlich nicht möglich. Gleiches gilt auch für die Bereitstellung einer Sitzbank für die Nutzer.

 

Das Vorhandensein eines Abfallkorbes an der Haltestelle verhindert oder begrenzt zumindest das „Vermüllen“ der Umgebung an der Haltestelle.

 

 

Landrat Scherf ergänzt, dass die Berichterstattung im Blickpunkt MIL im I. Quartal 2018 erfolgen werde. Zum einen sei die Blickpunkt MIL für das IV. Quartal bereits voll mit Themen, zum anderen müsse noch einmal auf die Rückmeldungen geschaut werden, um einiges zu verifizieren.

 

Kreisrat Dr. Fahn weist darauf hin, dass bis 2022 alles barrierefrei umgestaltet sein müsse. Er möchte wissen, ob dies insgesamt zu schaffen sei. Einige Landkreise in Bayern hätten Ausnahmeregelungen beantragt, aber Unterfranken hätte gesagt, dass es bis 2022 zu schaffen sei.

Weiterhin möchte Kreisrat Dr. Fahn wissen, wie die Barrierefreiheit finanziell umgesetzt werde, da es auch teilweise Zuschüsse vom Freistaat für barrierefreie Umgestaltung gebe.

Eine transparente Darstellung für Bürger sei auch wichtig, so Fahn.

 

Landrat Scherf antwortet, dass die Frage zur Transparenz bereits beantwortet sei. Der Landkreis Miltenberg werde analog zu Aschaffenburg die Ergebnisse veröffentlichen.

 

Herr Betz sagt, als diese Vorgabe 2007 im Raum gestanden sei, habe das Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nur auf Neubaumaßnahmen abgestellt habe. Gerade die Haltestellen, die schon immer da gewesen seien, die in der Regel sogar die höchsten Fahrgastzahlen hätten, weil sie in den Zentren gelegen seien, wären reine Umbaumaßnahmen gewesen, die nach dem BayGVFG gar nicht förderfähig gewesen seien. Deswegen habe man damals von Seiten des Landkreises eine Förderung an die Gemeinden gemacht, um sie nicht alleine zu lassen. Die Förderung sei 50% der Umrüstkosten, max. 5.000,00 € pro Haltestelle gewesen. Das Programm werde seit 2007 durchgeführt. Mittlerweile habe man rund 120 Haltestellen in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg damit umgerüstet. Inzwischen gebe es im BayGVFG den Fördertatbestand für die Nachrüstung auf Barrierefreiheit.

 

Kreisrat Reinhard fragt, wenn die Umrüstung auf Barrierefreiheit verpflichtend sei, ob man für eine Bushaltestelle auch enteignen könne.

 

Herr Rosel antwortet, wenn man mehrere Möglichkeiten zur Platzierung einer Bushaltestelle habe, würde eine Enteignung nicht funktionieren. Wenn es in einem Ort  an einer Straße nur eine einzige Möglichkeit gebe, könnte man gegebenenfalls darüber reden, aber meistens gebe es mehrere Möglichkeiten, eine Bushaltestelle zu platzieren. Dieser Fall sei so auch noch nicht vorgekommen.

 

Kreisrat Dr. Fahn möchte wissen, wie viele Busse im Einsatz seien, und wie viele davon Niederflurbusse seien.

 

Herr Betz antwortet, dass man vor drei Jahren bei knapp 72% gewesen sei. Er geht davon aus, dass Hochbodenfahrzeuge, wenn sie ihre Lebensdauer hinter sich hätten, gegen Niederflurfahrzeuge ausgetauscht würden, egal ob Klein- oder Standardbusse. Die Tendenz werde Richtung 80% gehen.

 

Landrat Scherf bittet die Mitglieder des Kreisausschusses, vor Ort immer wieder Werbung für die AboAktivPlus-Jahreskarte für die Senioren, denn das sei die kostengünstigste Form der Mobilität.

 

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