Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Änderung der Sparkassensatzung

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.12.2017   KA/005/2017 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 2
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen:

 

Der vom Verwaltungsrat der Sparkasse Miltenberg-Obernburg in der Sitzung am 19.10.2017 beschlossenen Änderung der Sparkassensatzung wird zugestimmt.


Landrat Scherf trägt vor, dass nach § 21 Abs. 2 des Sparkassengesetzes Änderungen der Satzung vom Verwaltungsrat der Sparkasse beschlossen werden. Diese bedürfen der Zustimmung des Trägers. Träger der Sparkasse Miltenberg-Obernburg ist der Landkreis Miltenberg. Zuständiges Organ ist der Kreistag § 29 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages.

 

 

In der Sitzung am 19.10.2017 hat der Verwaltungsrat die nachstehende Änderungssatzung beschlossen:

 

 

 

„Satzung

zur Änderung der Satzung der Sparkasse Miltenberg-Obernburg

 

vom 18.12.2017

 

 

Aufgrund von Art. 21 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Sparkassengesetzes - SpkG - (BayRS 2025-1-I) wird die Satzung der Sparkasse Miltenberg-Obernburg vom 27.02.2003 (Bote vom Untermain vom 03.03.2003) in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.05.2015 durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 19.10.2017 mit Zustimmung des Landkreises Miltenberg wie folgt geändert:

 

§ 1

Änderungsbestimmungen

 

1.         § 5 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

 

„(1)      Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied.“



§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt zum 01. September 2018 in Kraft.

 

 

Miltenberg, den 18.12.2017

 

Landrat Jens Marco Scherf

Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse Miltenberg-Obernburg

 

Kreisrat Dr. Fahn fragt nach, wie zukünftig die Aufgaben von Herrn Kehrer aufgeteilt würden.

Weiter möchte er wissen, warum die Führungsebene gekürzt worden sei und welche Auswirkungen diese Kürzung habe.

 

Landrat Scherf antwortet, dass diese Fragen grundsätzlich nicht den Aufgabenbereich des Kreistages betreffen. Für diese Fragen stehe aber in der Kreistagssitzung am 18.12.2017 der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Miltenberg-Obernburg zur Verfügung, um diese im Detail zu erläutern.

 

Kreisrat Reinhard sagt, dass die Änderung den veränderten Rahmenbedingungen gerecht werde. Die Regulierung verlange das, und die Banken müssten sich anpassen. Die CSU-Fraktion werde die Satzungsänderung unterstützen.

Laut Geschäftsordnung sei für die erstmalige Anstellung und Entlassung der/ des Vorstandsvorsitzenden und der weiteren Vorstandsmitglieder der Sparkasse der Kreisausschuss zuständig, so Reinhard. Deshalb möchte er wissen, ob das Entlassen von Herrn Kehrer nicht Sache des Kreisausschusses sei.

 

Landrat Scherf stimmt zu, dass Anstellung und Entlassung Sache des Kreisausschusses sei. In diesem Fall aber laufe der Vertrag aus und soll nicht verlängert werden.

 

Kreisrat Stich begrüßt die Satzungsänderung. Dies sei ein gutes Signal, dass die Anpassung auch „oben“ stattfinde.

 

Kreisrat Dr. Linduschka kritisiert, dass der Sachverhalt zu wenige Informationen erhalte. Es sei eine grundsätzliche Strukturänderung, daher könne er sich mit allgemein gehaltenen Formulierungen nicht zufrieden geben und ohne zusätzliche Auskünfte nicht darüber abstimmen. Daher lege er sehr viel Wert darauf, dass der Vorstandsvorsitzende im Kreistag Rede und Antwort stehen müsse.

 

Landrat Scherf erläutere nochmals die Hintergründe zu der Satzungsänderung und betonte, dass der Vorstandsvorsitzende. Herr Feußner in vierzehn Tagen in den Kreistag komme und Detailfragen beantworten werde.

Der Landrat betonte auch, dass dieser Kreistag die Verwaltungsratsmitglieder gewählt und sie dadurch mit einem Auftrag und einem Vertrauen versehen. Die Mitglieder haben in sehr intensiver Arbeit, in sehr intensiven Sitzungen, teilweise in Klausursitzungen, ein stimmiges Konzept erarbeitet, weshalb er das Gremium bitten möchte, diesen Vertrauensvorschuss zu gewähren. Der betreffe die Verwaltungsratsmitglieder und die Sparkasse in der Gesamtheit. Ziel sei es, dass man eine Sparkasse Miltenberg-Obernburg habe, die zum einen lebensfähig sei und zum anderen leistungsfähig für den Mittelstand, für das Handwerk und für die Bürgerinnen und Bürger.

Wie es sein könne, dass vorher drei Vorstände gearbeitet hätten, und jetzt würden nur noch zwei Vorstände arbeiten, sagt Landrat Scherf, dass dazu auch gehöre, dass Herr Feußner, der umfassende Verantwortung als Bezirksobmann der unterfränkischen Sparkasse und in der Folge dessen in vielen Aufsichtsratsfunktionen des Bayerischen Sparkassenverbandes und auch auf Bundesebene sitze, aufgrund dieser wichtigen strategischen Entscheidung für die Sparkasse Miltenberg-Obernburg, den Posten, die Verantwortung als Bezirksobmann der Sparkasse, verbunden mit vielen Aufgaben auf Landes- und Bundesebene aufgegeben habe, um sich jetzt wieder auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.

Man müsse auch würdigen, dass ein Vorstandsvorsitzender sagt, dass er einen Schritt in seiner persönlichen Laufbahn zurückgehe und auf die Verantwortung auf unterfränkischer, auf bayerischer und somit auch auf Bundesebene verzichte, um sich wieder um das Kerngeschäft in seiner Sparkasse Miltenberg-Obernburg zu kümmern. Kreisrat Reinhard fragt, ob der Verwaltungsrat die Satzungsänderung einstimmig beschlossen habe, was Landrat Scherf bejaht.

Kreisrat Stich wundert sich über die Kritik von Kreisrat Dr. Linduschka. Vorstandsverschlankung sei bei vielen Unternehmen Gang und Gebe. Mit Wandel des Auftrags müsse sich auch die Vorstandsetage verschlanken.

 

Kreisrat Dr. Fahn wundert sich wiederum über Kreisrat Stich. Es gehe um diesen konkreten Fall im Landkreis Miltenberg, und dass man das nicht nachvollziehen könne. Dass z.B. Herr Feußner den Bezirksvorsitz abgebe, habe er bis heute auch nicht gewusst. Dies sei jetzt im Nachgang gekommen, um nachzuvollziehen, warum Herr Feußner jetzt etwas mehr Zeit habe. Es gehe ihm einfach um Informationen.

 

Landrat Scherf sagt, dass dies so ein sensibles Thema sei, weshalb eine Information im Vorfeld der Vorberatung im Kreisausschuss nicht möglich gewesen sei. Man lege dem Kreistag ein ganzheitliches und gutes Konzept vor und bitte um das Vertrauen gegenüber der Entscheidung des Verwaltungsrates, das die gewählten Mitglieder des Kreistags seien. Man arbeite seit 2014 konsequent und kontinuierlich an einem guten Kurs.

 

Kreisrat Dr. Linduschka findet, dass es emotional völlig falsch laufe. Er möchte klarstellen, dass er sich nicht über die Sache beschwere, sondern er beschwere sich, dass er angesichts der Bedeutung dieser Sache für heute sehr unvorbereitet und uninformiert habe kommen müssen, und er sich dadurch nicht in der Lage sehe, im Moment ordnungsgemäß zu entscheiden. Dies habe nichts mit Misstrauen oder Vertrauensvorschuss zu tun. Er habe keine Chance gehabt, sich zu informieren, deswegen reagiere er jetzt so. Dies habe nichts mit der positiven Grundeinstellung zu tun. Aber was hier passiere, sei unter Transparenz- und Demokratiegesichtspunkten schon erstaunlich.

 

Kreisrat Fieger versteht die Aufregung an dieser Stelle nicht, weil die Satzungsänderung ein Empfehlungsbeschluss sei, nicht die endgültige Entscheidung. Der endgültigen Entscheidung gehe mit Sicherheit noch eine Fraktionssitzung voraus, zu der auch die Verwaltungsräte der Sparkasse befragt werden können, um nähere Informationen zu geben. Bis dahin habe man sicher noch die Möglichkeit, das eine oder andere Informationsdefizit auf Vordermann zu bringen, damit man dann in der Kreistagssitzung endgültig darüber entscheiden könne.

Es sei etwas bedauerlich, dass die Vorlage zu einem Punkt, zu dem ein Beschluss gefasst werden soll, nicht im Sitzungsdienst eingestellt gewesen sei, aber er halte es an dieser Stelle nicht für einen Beinbruch, weil es „nur“ ein Empfehlungsbeschluss sei.

 

Herr Feil, juristische Sitzungsbegleitung, erklärt, dass der Ablauf mit der Sparkasse abgesprochen worden sei, nachdem es auch um Personalentscheidungen gehe. Deswegen bittet er um Nachsicht, dass man in Absprache mit der Sparkasse gesagt habe, weil die Vorlage mit einer Personalie einhergehe, sei diese vorab nicht pressefrei. So habe man einen einheitlichen Informationsfluss gewährleisten können.

 

Kreisrat Dr. Fahn unterstützt Kreisrat Dr. Linduschka. Natürlich sei es kein Beinbruch, da es „nur“ ein Empfehlungsbeschluss sei, aber er fühle sich auch nicht gut informiert zu diesem Punkt.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung