Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Jahresbericht Otto-Ackermann-Fonds 2016

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Sitzung:04.12.2017   KA/005/2017 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Leiblein, SGB 221 Jugendhilfeverwaltung, berichtet, dass der am 04.04.1908 in Röllbach geborene und am 14.06.1988 in Miltenberg verstorbene Bürger Otto Ackermann verfügte, dass ein Drittel seines Nachlasses „für arme Waisenkinder“ verwendet werden soll. Hieraus entstand der Otto-Ackermann-Fond.

 

Laut Kreistagsbeschluss vom 23.05.2011 ist dem Kreisausschuss jährlich Bericht über die Verteilung der Mittel des Otto-Ackermann-Fonds zu erstatten.

 

Der Grundstock des Fonds betrug 170.000,00 DM, das entspricht 86.919,62 €. Mit dem Otto-Ackermann-Fonds werden primär arme Waisenkinder (Voll- oder Halbwaisen) aus dem Landkreis Miltenberg unterstützt.

 

Daneben kann gemäß Richtlinie des Landkreises Miltenberg (§ 2 Abs. 2) eine Förderung auch bedürftigen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden aus dem Landkreis Miltenberg zu Gute kommen, die in einem Heim, in einer Pflegefamilie oder in Gemeinschaft mit nur einem Elternteil leben.

 

Die Mittel sind laut Satzung vor allem zur Behebung einer besonderen Notlage oder zur Erfüllung eines besonderen Wunsches zu verwenden, insbesondere für Weihnachten, Geburtstag, Kommunion, Konfirmation, Ferienfreizeit, Erholungsurlaub. Voraussetzung ist, dass kein Anspruch auf Sozialleistungen für die beantragten Leistungen besteht. Zuschüsse für behinderte oder benachteiligte Kinder, die bei ihren Eltern leben, sind nicht möglich.

 

Die Zuschussausschüttung ist in den letzten Jahren weit unter dem Soll zurückgeblieben, so dass derzeit nicht ausgeschüttete Zinserträge von rund 65.000 € aufgelaufen sind.

 

Die Zahlen im Überblick:

 

Kontostand 31.12.2015

 

 

151.975,27 €

 

 

 

 

Zinseinkünfte

457,99 €

 

457,99 €

Bankgebühren

 

-52,35 €

 

Zuschüsse

 

-1.038,50 €

 

Ausgaben gesamt:

 

-1.090,85 €

-1.090,85 €

 

 

 

 

Kontostand 31.12.2016

 

 

151.342,41 €

 

 

 

 

 

 

Folgende Zuschüsse wurden im Jahr 2016 bewilligt:

 

Zuschüsse:

Bewilligung vom

Fördersumme:

Konfirmation

06.04.2016

300,00 €

Klassen- / Abschlussfahrten

05.07.2016

238,50 €

Führerschein

26.09.2016

500,00 €

 

Summe:

1.038,50 €

 

 

Kreisrat Dr. Linduschka sagt, wenn man sich das seit einigen Jahren anschaue, sei es eine tolle Arbeit von Leuten, die sich um die Stiftung kümmern, es sei ein wahnsinniger Arbeitsaufwand, der da entstehe. Man müsse für die Zukunft trotzdem sehr gründlich hinschauen, ob es sinnvoll sei, Stiftungen mit Bedingungen zu akzeptieren und in die eigene Verwaltung zu nehmen, bei denen Aufwand und Ertrag für seine persönliche Meinung in einem eigentlich kaum noch zumutbaren Verhältnis stehen. Stiftungen seien immer gut, aber man müsse auch schauen, welche Bedingungen daran geknüpft seien. Wenn die Bedingungen so restriktiv seien, dass absehbar sei, dass die Ausschüttung in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem Arbeitsaufwand derer, die sich darum kümmern, stehe, dann müsse man notfalls auch einmal eine Stiftung anlehnen.

 

Landrat Scherf antwortet, dass die Bedingungen bei dem Otto-Ackermann-Fonds schon mit viel Mühe und Engagement, soweit rechtlich überhaupt irgend möglich, ausgedehnt worden seien.

 

Herr Leiblein gibt zu bedenken, ob man die Satzung noch etwas weiter fächern könne, sofern dies möglich sei, damit eine vernünftige Ausschüttung erfolgen könne.

 

Kreisrat Weber fragt nach, ob die Schulen wüssten, dass es diesen Fonds gibt.

 

Herr Leiblein sagt, dass man an vielen Schulen die JaS-Mitarbeiter habe, denen diese Stiftung bekannt sei. Wenn ihnen ein Fall gemeldet werde, kämen sie gleich auf das Jugendamt zu. Hinderungsgrund sei öfters, dass Eltern bedürftig sein müssten. Wenn Eltern in eine Zwangslage gekommen seien, obwohl genügend Einkommen vorhanden sei, aber Schulden aufgebaut worden seien, dürften sie keine Gelder aus diesem Fonds erhalten.

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