Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Jahresbericht Otto-Ackermann-Fonds 2016
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.12.2017 KA/005/2017 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Laut
Kreistagsbeschluss vom 23.05.2011 ist dem Kreisausschuss jährlich Bericht über
die Verteilung der Mittel des Otto-Ackermann-Fonds zu erstatten.
Der
Grundstock des Fonds betrug 170.000,00 DM, das entspricht 86.919,62 €. Mit dem
Otto-Ackermann-Fonds werden primär arme Waisenkinder (Voll- oder Halbwaisen)
aus dem Landkreis Miltenberg unterstützt.
Daneben
kann gemäß Richtlinie des Landkreises Miltenberg (§ 2 Abs. 2) eine Förderung auch
bedürftigen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden aus dem Landkreis
Miltenberg zu Gute kommen, die in einem Heim, in einer Pflegefamilie oder in
Gemeinschaft mit nur einem Elternteil leben.
Die Mittel
sind laut Satzung vor allem zur Behebung einer besonderen Notlage oder zur
Erfüllung eines besonderen Wunsches zu verwenden, insbesondere für Weihnachten,
Geburtstag, Kommunion, Konfirmation, Ferienfreizeit, Erholungsurlaub.
Voraussetzung ist, dass kein Anspruch auf Sozialleistungen für die beantragten
Leistungen besteht. Zuschüsse für behinderte oder benachteiligte Kinder, die
bei ihren Eltern leben, sind nicht möglich.
Die Zuschussausschüttung
ist in den letzten Jahren weit unter dem Soll zurückgeblieben, so dass derzeit
nicht ausgeschüttete Zinserträge von rund 65.000 € aufgelaufen sind.
Die
Zahlen im Überblick:
Kontostand
31.12.2015 |
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151.975,27
€ |
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Zinseinkünfte |
457,99 € |
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457,99 € |
Bankgebühren |
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-52,35 € |
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Zuschüsse |
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-1.038,50 € |
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Ausgaben
gesamt: |
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-1.090,85 € |
-1.090,85 € |
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Kontostand
31.12.2016 |
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151.342,41
€ |
Folgende Zuschüsse
wurden im Jahr 2016 bewilligt:
Zuschüsse: |
Bewilligung vom |
Fördersumme: |
Konfirmation
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06.04.2016 |
300,00 € |
Klassen-
/ Abschlussfahrten |
05.07.2016 |
238,50 € |
Führerschein |
26.09.2016 |
500,00 € |
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Summe: |
1.038,50 € |
Kreisrat Dr. Linduschka sagt, wenn man sich das seit einigen Jahren anschaue, sei es eine tolle Arbeit von Leuten, die sich um die Stiftung kümmern, es sei ein wahnsinniger Arbeitsaufwand, der da entstehe. Man müsse für die Zukunft trotzdem sehr gründlich hinschauen, ob es sinnvoll sei, Stiftungen mit Bedingungen zu akzeptieren und in die eigene Verwaltung zu nehmen, bei denen Aufwand und Ertrag für seine persönliche Meinung in einem eigentlich kaum noch zumutbaren Verhältnis stehen. Stiftungen seien immer gut, aber man müsse auch schauen, welche Bedingungen daran geknüpft seien. Wenn die Bedingungen so restriktiv seien, dass absehbar sei, dass die Ausschüttung in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem Arbeitsaufwand derer, die sich darum kümmern, stehe, dann müsse man notfalls auch einmal eine Stiftung anlehnen.
Landrat Scherf antwortet, dass die Bedingungen bei dem Otto-Ackermann-Fonds schon mit viel Mühe und Engagement, soweit rechtlich überhaupt irgend möglich, ausgedehnt worden seien.
Herr Leiblein gibt zu bedenken, ob man die Satzung noch etwas weiter fächern könne, sofern dies möglich sei, damit eine vernünftige Ausschüttung erfolgen könne.
Kreisrat Weber fragt nach, ob die Schulen wüssten, dass es diesen Fonds gibt.
Herr Leiblein sagt, dass man an vielen Schulen die JaS-Mitarbeiter habe, denen diese Stiftung bekannt sei. Wenn ihnen ein Fall gemeldet werde, kämen sie gleich auf das Jugendamt zu. Hinderungsgrund sei öfters, dass Eltern bedürftig sein müssten. Wenn Eltern in eine Zwangslage gekommen seien, obwohl genügend Einkommen vorhanden sei, aber Schulden aufgebaut worden seien, dürften sie keine Gelder aus diesem Fonds erhalten.