Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Antrag der Burglandschaft e.V. auf finanzielle Bezuschussung zur Erweiterung der Geschäftsstelle im BIB in Eschau
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.12.2017 KA/005/2017 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des
Kreisausschusses fassen den einstimmigen Beschluss:
Der Burglandschaft e.V. wird ein einmaliger Zuschuss i.H.v. 10.000,00 € bewilligt.
Herr Thomas Zöller, Stellvertreter des Landrats, übernimmt für diesen TOP den Vorsitz.
Dr. Jung, Geschäftsführer des Vereins Burglandschaft, trägt vor, dass er mit Schreiben vom 24.11.2017 einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € für die personelle und räumliche Weiterentwicklung des Vereins Burglandschaft hat.
Die Burglandschaft
hat sich im Jahr 2010 auf Initiative des Archäologischen Spessart-Projektes
e.V. als Burgen- und Schlössernetzwerk gegründet. Ziel war und ist die
Zusammenführung der historischen Burganlagen (sowie Schlösser, Wehrkirchen,
Stadtbefestigungen, Klöster und Ring-wallanlagen), eine Vernetzung der
regionalen Akteure, sowie eine gemeinsame touristische Inwertsetzung der
Objekte. Burgen und Schlösser sollen wieder in den Blickpunkt der
Öffentlichkeit rücken, sichtbar und erlebbar werden und letztlich als
schützenswerte Objekte im Sinne des Denkmalschutzes verstanden werden. Als
kulturelles Erbe der Region sollen Burgen und Schlösser auch eine identitätsstiftende
Wirkung entfalten.
Mit
Unterstützung des EU-Förderprogramms LEADER wurden touristische Basismodule
entwickelt, die einer gemeinsamen Präsentation und Bewerbung der Objekte
dienen. Auch wurde ein Zentrum des Netzwerkes Burglandschaft im Historischen
Rathaus in Eschau mit dem Bildungs- und Informationszentrum Burglandschaft
(kurz „BIB“) eingerichtet. Es dient als Ausgangspunkt für Aktivitäten der
Burglandschaft, für die Präsentation nach außen und als Geschäftsstelle.
Die
Burglandschaft hat sich in der LAG Main4Eck (erweiterter Landkreis Miltenberg)
gegründet. Mit der Anerkennung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) „Spessart“ in
der LEADER- Förderperiode 2014 bis 2020 wird ab 2018 eine Erweiterung bzw. eine
Neuentwicklung der Burglandschaft im gesamten Spessart realisiert. Auf Anfrage
des Geo-Naturparkes Bergstraße-Odenwald und des Naturparks Neckartal-Odenwald
soll die Burglandschaft auch auf den gesamten Odenwald ausgedehnt werden.
Entsprechende Förderanträge über das hessische LEADER-Programm und eine
Förderung seitens des Naturparks sind in Vorbereitung. Im
LEADER-Antragsverfahren wird die Burglandschaft unter dem Themenbereich „Kultur
und Erhaltung des kulturellen Erbes“ geführt.
Insgesamt
werden in Spessart und Odenwald künftig ca. 80-100 Burgen und Schlösser (usw.)
unter dem Projekt Burglandschaft zusammengefasst und in Wert gesetzt. Der Landkreis
Miltenberg ist der Ausgangspunkt dieser Initiative und beherbergt mit der
Geschäftsstelle BIB in Eschau die Zentrale dieses deutschlandweit einzigartigen
Netzwerkes. Von Seiten des Marktes Eschau sind bereits Gelder zur Deckung des
laufenden Betriebes für die Haushalte der kommenden Jahre eingestellt.
Zur
Einrichtung benötigter Arbeitsplätze, Nachrüstung der Geschäftsstelle Burglandschaft
und zum Nachdruck dringend benötigter Informationsmaterialien bittet Herr Dr.
Jung um
einen
einmaligen Zuschuss des Landkreises Miltenberg in Höhe von 10.000,00 €
Alternative
Fördermöglichkeiten, etwa die Förderung seitens der Wirtschaftsförderung durch
den Bezirk Unterfranken, wurden bereits abgeprüft.
Zusammenstellung der Kosten:
Gegenstand |
Anzahl |
Gesamtpreis (Brutto) |
Laptop |
2 |
2.397,98 € |
Desktop-PC |
1 |
1.099,99 € |
Monitor |
2 |
210,76 € |
Maus |
3 |
38,10 € |
Tastatur |
3 |
50,57 € |
NAS-Server |
1 |
269,00 € |
NAS-Festplatten |
4 |
459,60 € |
Bürostuhl |
2 |
730,00 € |
Bürozubehör |
|
750,00 € |
Nachdruck des Faltblattes "Burglandschaft" |
|
1.517,25 € |
Nachdruck der Broschüre "Burglandschaft" |
|
2.480,00 € |
Gesamtkosten (Brutto) |
|
10.003,25
€ |
Stellungnahme:
Zuschussgegenstand
und Zuschusshöhe liegen außerhalb des Förderbereichs der Richtlinien des Landkreises Miltenberg
zur Förderung der Denkmalpflege.
Diese
Richtlinien sollen es der Denkmalschutzbehörde ohne Gremienbefassung
ermöglichen, die Erhaltung von Bau- und Kunstdenkmälern zu fördern. Der
Förderhöchstbetrag beträgt 2.500,00 €.
Der
vorliegende Antrag lässt sich nicht hierunter fassen. Allerdings stehen noch
hinreichende finanzielle Mittel in der beantragten Höhe für das Jahr 2017 aus
dem Budget zur Förderung der Denkmalpflege zur Verfügung. Aus Sicht der
Verwaltung kann dem Antrag deshalb und aufgrund des engen denkmalpflegerischen
Bezugs stattgegeben werden, sofern es sich hierbei um eine
Einzelfallentscheidung handelt.
Kreisrat Reinhard stimmt dem Antrag grundsätzlich zu. Er möchte wissen, ob diese Förderung unter freiwillige Leistungen des Landkreises falle. Bei mehreren Vereinen seien Anträge wegen der Begründung abgelehnt worden, dass es freiwillige Leistungen seien. Er möchte wissen, worin der Unterschied zu den sonstigen Anträgen liege.
Herr Krah, Abt. 5 Bauwesen, führt aus, dass man im Bereich Denkmalpflege ein Budget von 20.200,00 € habe, die zur Förderung von denkmalerhaltenden Maßnahmen vorgesehen seien. Man habe auch entsprechende Förderleitlinien, die allerdings auf Sanierungsmaßnahmen abstellten und die eine Höchstförderung von maximal 2.500,00 € zuließen. Die Konzeption dieses Falles passe nicht unter diese Leitlinien, weshalb man in das Gremium gegangen sei. Es seien tatsächlich von diesen Haushaltsmitteln von 20.200,00 € 9.000,00 € vergeben, das heiße, das Geld wäre da und stehe haushaltsmäßig zur Verfügung.
Kreisrat Reinhard bemerkt, dass dies nichts am Thema ändere. Er möchte festgehalten haben, dass man andere Anträge mit geringeren Beträgen mit der Begründung „Freiwillige Leistung“ hier abgelehnt habe.
Kreisrat Weber hebt hervor, dass der Bereich Burgen und Schlösser die Region sehr attraktiv mache. Gerade diese Dichte an Burgen und Schlössern mache unsere Region sehr interessant. Man merke es an den Zuströmen der Touristen, dass sie darauf stünden. Er ist der Meinung dass man diesen Bereich massiv unterstützen müsse und hervorheben.
Kreisrat Dr. Linduschka sagt, man müsse über diesen einmaligen Betrag von € 10.000,00 nicht diskutieren. Der Zuschuss sei begründet, immer unter der Voraussetzung, was Kreisrat Reinhard angedeutet habe, dass es keine freiwillige Leistung sei, die einem bei gerichtlichen Fällen auf die Füße fallen könne.
Er möchte kurz erklärt haben, mit welcher Aufgabenausweitung und welchem inhaltlichen Programm der Burglandschaft diese doch deutliche Stellenmehrung verbunden sei.
Herr Jung antwortet, dass es zum einen die Erweiterung der Gebietskulisse sei. Momentan habe man 21 Objekte, jetzt kämen hier im Landkreis sechs neue Objekte dazu. Im gesamten Spessart insgesamt 46 im bayerischen Spessart und 10 im hessischen Spessart. Das Netzwerk werde größer und intensiver und brauche mehr Betreuung und Management. Es sei nicht so, dass man nur die ganzen Anlagen im Hinterkopf hätte, sondern auch die Akteure vor Ort, wie z.B. die historischen Verein, Burgenvereine, die auch mitbetreut werden sollen.
Neue Ideen sollen umgesetzt werden. Eine neue Stelle soll sich ganz konkret der Fragestellung nachgehen, wie man die Burgen stärker in das Interesse rücken könne. Viele Burgen hätten unterschiedliche Ausgangssituation. Sie liegen mitten im Ort, sie liegen peripher, sie haben einen Privatbesitzer, sie sind öffentlich getragen, sie sind gerade am Zerfallen oder noch gut sichtbar. Diese Extreme sollen herausgearbeitet werden und sollen mit den Akteuren ganz unterschiedlich beworben werden. Es sollen auch neue Ideen entwickelt werden, wie man diese Burgen ganz gezielt wieder belegen könne.
Kreisrat Luxem sagt zur Frage von Kreisrat Reinhard zu den Unterschieden zu den freiwilligen Leistungen, dass die Entscheidungen nicht immer seitens der Verwaltung vorgetragen worden seien, sondern seien hier im Kreisausschuss oder im Kreistag gefällt worden. Deshalb treffe die Frage auch die Kreisausschussmitglieder. Man könne festhalten, dass es bei freiwilligen Leistungen keinen grundsätzlichen Automatismus gebe, und dass jede freiwillige Leistung einzeln zu bewerten sei. Es habe immer Gründe gegeben, dafür oder dagegen zu entscheiden. Heute habe man gute Gründe, positiv zu bescheiden.