Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Anhörung zur Aufhebung und gleichzeitigen (räumlich gleichbleibenden) Neuanordnung des Schutzbereiches der Radaranlage in Lauda-Königshofen (Teilanlage B) gem. § 2 Abs. 1 des Schutzbereichsgesetzes (SchBerG)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.12.2017 KA/005/2017 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag fasst
den einstimmigen Beschluss:
Gegenüber der Neuanordnung des Schutzbereiches der Radaranlage in Lauda-Königshofen (Teilanlage B) werden von Seiten des Landkreises Miltenberg keine Bedenken mehr erhoben.
Herr Krah
erläutert:
Sachverhalt:
In der Sitzung
des Kreisausschusses am 5. Oktober 2017 wurde der o.g. Tagesordnungspunkt
bereits behandelt und folgender Beschluss gefasst:
„Gegenüber der Neuanordnung des Schutzbereiches
der Radaranlage in Lauda-Königshofen (Teilanlage B) werden von Seiten des
Landkreises Miltenberg Bedenken erhoben. Diese beruhen auf der fehlenden Angabe
einer Rechtsgrundlage für die Ausweisung des Interessengebietes sowie der
fehlenden Angabe, welche Auswirkungen das Interessengebiet auf
bauleitplanerische Maßnahmen der betroffenen Gemeinden haben kann. Der Landrat
wird dazu ermächtigt, eine Stellungnahme ohne Äußerung von Bedenken abzugeben,
wenn die zuvor genannten Informationen seitens der Bundeswehr zur Verfügung
gestellt werden.“
Stellungnahme:
Nach Rücksprache beim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart K 4 wurde dem Landratsamt Miltenberg
mitgeteilt, dass es für die Ausweisung von Interessensgebieten keine
Rechtsgrundlage gebe. Die Schutzbereichseinzelforderung diene lediglich als
Informationsgrundlage für die Anhörung sowie als interne Verwaltungsanweisung
für die Bundeswehr. Eine Rechtswirkung nach außen bestehe nicht. Das
Interessengebiet diene lediglich als Hilfestellung für die in diesem Bereich
befindlichen Kommunen. Bei der Bauleitplanung sei die Bundeswehr ohnehin
aufgrund des Baugesetzbuches als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen,
sobald militärische Interessen berührt sein könnten.
In der Stellungnahme
gegenüber der Regierung von Unterfranken vom 6. Oktober 2017 wurden die
Bedenken des Landkreises Miltenberg dennoch aufrechterhalten. Herr Landrat
Scherf wollte den Gemeinden, die Bedenken vorgebracht haben, die Möglichkeit
geben, in den jeweiligen Gremien ihre Beschlüsse nach Erhalt dieser
zusätzlichen Informationen nochmals zu überdenken und ggf. ihre Beschlüsse zu
ändern. Herr Golsch von der Regierung von Unterfranken bat um erneute
Mitteilung, sofern die Beschlüsse geändert werden.
Der Stadtrat
der Stadt Stadtprozelten hat mit Beschluss vom 16. November 2017 die geäußerten
Bedenken zurückgenommen. Die Gemeinde Altenbuch hat in ihrer
Gemeinderatssitzung am 23. November 2017 gegen den Beschluss gestimmt, die
geäußerten Bedenken zurücknehmen. Der Gemeinderat Altenbuch hält somit seine
Bedenken vom 28. September 2017 aufrecht.
Zusammenfassende Würdigung
Obwohl die Gemeinde Altenbuch ihre Bedenken aufrechterhält, werden die geäußerten Bedenken des Landkreises Miltenberg zurückgenommen, da durch die Ausweisung des o.g. Interessengebietes keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. Die Regierung von Unterfranken wird dahingehend informiert.
Kreisrat Dr.
Linduschka fragt nach, ob Altenbuch inhaltliche Bedenken hätte, was Herr Krah verneint.