Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Anhörung zur Aufhebung und gleichzeitigen (räumlich gleichbleibenden) Neuanordnung des Schutzbereiches der Radaranlage in Lauda-Königshofen (Teilanlage B) gem. § 2 Abs. 1 des Schutzbereichsgesetzes (SchBerG)

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.12.2017   KA/005/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst den einstimmigen Beschluss:

 

Gegenüber der Neuanordnung des Schutzbereiches der Radaranlage in Lauda-Königshofen (Teilanlage B) werden von Seiten des Landkreises Miltenberg keine Bedenken mehr erhoben.


Herr Krah erläutert:

 

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 5. Oktober 2017 wurde der o.g. Tagesordnungspunkt bereits behandelt und folgender Beschluss gefasst:

 

„Gegenüber der Neuanordnung des Schutzbereiches der Radaranlage in Lauda-Königshofen (Teilanlage B) werden von Seiten des Landkreises Miltenberg Bedenken erhoben. Diese beruhen auf der fehlenden Angabe einer Rechtsgrundlage für die Ausweisung des Interessengebietes sowie der fehlenden Angabe, welche Auswirkungen das Interessengebiet auf bauleitplanerische Maßnahmen der betroffenen Gemeinden haben kann. Der Landrat wird dazu ermächtigt, eine Stellungnahme ohne Äußerung von Bedenken abzugeben, wenn die zuvor genannten Informationen seitens der Bundeswehr zur Verfügung gestellt werden.“

 

Stellungnahme:

Nach Rücksprache beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart K 4 wurde dem Landratsamt Miltenberg mitgeteilt, dass es für die Ausweisung von Interessensgebieten keine Rechtsgrundlage gebe. Die Schutzbereichseinzelforderung diene lediglich als Informationsgrundlage für die Anhörung sowie als interne Verwaltungsanweisung für die Bundeswehr. Eine Rechtswirkung nach außen bestehe nicht. Das Interessengebiet diene lediglich als Hilfestellung für die in diesem Bereich befindlichen Kommunen. Bei der Bauleitplanung sei die Bundeswehr ohnehin aufgrund des Baugesetzbuches als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen, sobald militärische Interessen berührt sein könnten.

In der Stellungnahme gegenüber der Regierung von Unterfranken vom 6. Oktober 2017 wurden die Bedenken des Landkreises Miltenberg dennoch aufrechterhalten. Herr Landrat Scherf wollte den Gemeinden, die Bedenken vorgebracht haben, die Möglichkeit geben, in den jeweiligen Gremien ihre Beschlüsse nach Erhalt dieser zusätzlichen Informationen nochmals zu überdenken und ggf. ihre Beschlüsse zu ändern. Herr Golsch von der Regierung von Unterfranken bat um erneute Mitteilung, sofern die Beschlüsse geändert werden.

Der Stadtrat der Stadt Stadtprozelten hat mit Beschluss vom 16. November 2017 die geäußerten Bedenken zurückgenommen. Die Gemeinde Altenbuch hat in ihrer Gemeinderatssitzung am 23. November 2017 gegen den Beschluss gestimmt, die geäußerten Bedenken zurücknehmen. Der Gemeinderat Altenbuch hält somit seine Bedenken vom 28. September 2017 aufrecht.

Zusammenfassende Würdigung

Obwohl die Gemeinde Altenbuch ihre Bedenken aufrechterhält, werden die geäußerten Bedenken  des Landkreises Miltenberg zurückgenommen, da durch die Ausweisung des o.g. Interessengebietes keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. Die Regierung von Unterfranken wird dahingehend informiert.

 

Kreisrat Dr. Linduschka fragt nach, ob Altenbuch inhaltliche Bedenken hätte, was Herr Krah verneint.

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