Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Anhörung zur Bebauungsplan-Aufstellung „Sondergebiet Möbel“ und Änderung des Flächennutzungsplanes 89 der Stadt Wertheim, gem. § 4 Abs. 1 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.12.2017   KA/005/2017 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen nachrichtlich zur Kenntnis,

 

dass mit der o.g. Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Möbel“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes 89 im Parallelverfahren nach Einschaltung der Fachstellen Immissionsschutz, Natur- und Landschaftsschutz sowie Wirtschaftsförderung von Seiten des Landratsamtes Miltenberg keine Bedenken bestehen.


Herr Krah trägt vor, dass im Jahr 2015 ein Bauwilliger an die Stadt Wertheim herangetreten ist, der die Errichtung eines großflächigen Möbelfachmarktes mit einer Gesamtverkaufsfläche von 8.000 m² beabsichtigt. Im Rahmen der Standortsuche für die Ansiedlung eines großen Möbelfachmarktes stellte sich aus städtebaulicher Sicht, der Standort im „Gewerbegebiet westlich der Autobahn“ als am besten geeignet dar. Das Plangebiet liegt derzeit im Geltungsbereich des rechtskräftigen  Bebauungsplanes

„Gewerbegebiet westlich der Autobahn“ und ist als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) ausgewiesen, in denen Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise zulässig sind. Da ein Möbelfachmarkt dieser Größe nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO nur in Kern- und Sondergebieten zulässig ist, verfolgt die Stadt Wertheim mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Möbel“ und der Änderung des Flächennutzungsplanes 89 im Parallelverfahren das Ziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Möbelfachmarktes  dieser Größe zu schaffen.

 

Stellungnahme

Im Einzugsgebiet des Möbelfachmarktes liegen zukünftig die Gemeinden Faulbach (Zone Ib), Stadtprozelten, Dorfprozelten, Altenbuch und Neunkirchen (jeweils Zone IIIB) des Landkreises Miltenberg. Die Gemeinde Faulbach ist durch die kurze Entfernung (rd. 5 -10 km) traditionell stark  auf den Einzelhandelsstandort Wertheim ausgerichtet. Die Zone IIIb des Einzugsgebietes wird durch die etwas weiter entfernt gelegenen Kommunen auf bayerischer Gemarkung geprägt. Für die im Spessart gelegenen Kommunen ist im Möbelbereich von gewissen Kundenmehrfachorientierungen in Richtung Aschaffenburg (Möbel Kempf) und Stadt Obernburg (Möbel Spilger) zu rechnen. Die Kommunen Stadtprozelten und Dorfprozelten sind zudem neben Wertheim auch auf die Möbelstandorte am Untermain im Landkreis Miltenberg in Bürgstadt (Medipax Möbelvertrieb, Möbelwerkstätte Reichert), Miltenberg und Großheubach (Möbel Sandt, Möbel Broßler) ausgerichtet. Auch die bayerische Gemeinde Neunkirchen des Landkreises Miltenberg ist bedingt durch die Lage stark auf das Mittelzentrum Wertheim ausgerichtet.

 

Die ausgelösten Umsatzumverteilungseffekte bewegen sich außerhalb des Einzugsgebietes zwischen 2 – 3% und damit auf einem sehr geringen Niveau. Insofern ist laut Auswirkungsanalyse außerhalb des Einzugsgebietes nicht mit Umsatzumverteilungseffekten in einer kritischen Größenordnung zu rechnen.

 

Zusammenfassende Würdigung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Möbel“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes 89 im Parallelverfahren bestehen unter Einschaltung der Fachstellen Immissionsschutz, Natur- und Landschaftsschutz sowie Wirtschaftsförderung von Seiten des Landratsamtes Miltenberg keine Bedenken.

 

 

Kreisrat Oettinger möchte wissen, warum der Möbelfachmarkt dorthin gebaut werde, wenn angeblich keine Umsatzverteilungseffekte da seien. Vor einigen Jahren sei bereits ein ähnlicher Fall gewesen, als in der Nähe von Hardheim ein großer Möbelmarkt entstanden sei. Die Firmen in unserer Region merkten das heute noch. Man sei nicht so dicht besiedelt in diesem ganzen Raum. Wenn ein Gebäude mit vielen 1000 m²  Verkaufsfläche errichte, mache es sehr wohl etwas aus. Das Gutachten sei mit Sicherheit Bestandteil des Bauantrages gewesen, sei mit Sicherheit auch von dem Bauherrn finanziert worden. Er habe ein schlechtes Gewissen, wenn er hier zustimmen würde. Man sei ohnehin reich gesegnet mit Möbelmärkten. Die Mittelständler hätten sehr wohl zu kämpfen, um sich gegen diese Konzerne zu stellen. Er habe sehr große Bedenken.

 

Kreisrat Stich schließt sich den ersten Bedenken von Kreisrat Oettinger an. Natürlich gebe es Umsatzverteilungseffekte, sonst würde mömax dort nicht hinbauen wollen.

Er fragt, ob dies jetzt aber noch keine Auswirkung der Lockerung des Anbindungsgebotes sei.

 

Herr Krah antwortet, dass dies losgelöst sei von der LEP NA.

 

Kreisrat Dr. Fahn fragt, ob dies gegenüber von Wertheim Village liegen würde. Viele Leute aus dem Landkreis Miltenberg führen nach Wertheim Village zum Einkaufen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass diese Leute dann dort auch ihre Möbel kauften.

Er möchte wissen, wie sich die 2 – 3% Umsatzumverteilungseffekte errechneten.

 

Herr Krah bestätigt, dass der Standort im gleichen Gewerbegebiet wie Wertheim Village sei.

Die Berechnung könne er nicht genau aufschlüsseln. Was die Verwaltung an Anhaltspunkten habe sei, dass das Gutachten den wissenschaftlichen Standards entspreche.

 

Kreisrat Reinhard sagt, dass Möbelhäuser einen größeren Einzugsbereich hätten. Es könne Auswirkungen haben, gerade weil in der Region selbst genug Möbelhäuser seien. Seine Tendenz sei eher, Bedenken gegen die Änderung zu äußern.

 

Kreisrat Dr. Linduschka möchte wissen, wer das Gutachten in Auftrag habe geben lassen.

 

Herr Krah antwortet, dass das Gutachten Bestandteil der Bauleitplanungsänderung sei, insofern sei es von der Stadt Wertheim in Auftrag gegeben worden.

 

Landrat Scherf nimmt die politische Einschätzung des Gremiums für die Zukunft mit.

 

Kreisrat Fieger fragt, ob es die Stellungnahme des Staatlichen Landratsamtes sei, die präsentiert worden sei, oder ob es die Stellungnahme des Landkreises als Nachbarkommune sei.

 

Herr Krah erklärt, dass die Stellungnahme sowohl als Staatl. Behörde als auch als Kommune abgegeben worden sei. Die Frist sei am 23. November abgelaufen, von daher sei es nicht möglich gewesen, vorher im Gremium einen Beschluss einzuholen.

 

Landrat Scherf fügt an die CSU-Fraktion hinzu, dass es insgesamt schwierig sei, wenn landespolitisch alles darauf gerichtet sei, Flächenverbrauch zu erleichtern, sich dann aber im konkreten Fall kritisch zu äußern und zu sagen, dass man das nicht wolle. Spannend sei es, wenn eine unserer Gemeinden die Möglichkeit hätte, einen großen Markt zu erreichten, soll das Landratsamt dann auch nein sagen? Er habe das Gefühl, hier werde das St. Florians-Prinzip angewandt. Die Bauabteilung nimmt aus der heutigen Beratung eine deutlich kritischere Einstellung mit. Er mahne nur an, dass man dieses Maß dann über sämtliche Vorhaben legen müsse.

 

 

Kreisrat Dr. Fahn verteidigt, dass man die Stellungnahme sehr kritisch sehen könne, weil es keine ausreichende Begründung sei. Man könne argumentieren, dass man trotzdem noch einmal abstimme, um die politische Stimmung zu sehen. Er sei nicht damit zufrieden, wenn man nicht erklären könne, wie die 2 – 3% Umsatzumverteilungseffekte zustande kämen.

 

Kreisrat Luxem sagt, dass die Auswirkung im Landkreis Miltenberg 2 – 3% betragen würden, logischerweise sei die Auswirkung im Raum Wertheim deutlich stärker. Im Möbelbereich seien die Einzugsgebiete etwas weiter gegriffen, aber Wertheim sei doch ziemlich entfernt. Ihn würden eher die Randsortimente interessieren.

 

Kreisrat Dr. Linduschka stellt die Frage, ob das Gremium überhaupt die Möglichkeit habe, eine Stellungnahme abzugeben bzw. abzustimmen oder nicht. Wenn nicht, sei diese Diskussion unnötig.

 

Landrat Scherf erklärt, dass es eine Eilentscheidung gewesen sei, aber die Diskussion sei nicht überflüssig, denn die Wortbeiträge kämen bei der Verwaltung an und würden mit dazu beitragen, mit welchem Blick auf zukünftige Vorhaben geblickt werde. Allerdings habe er schon die Erfahrung gemacht, dass man sehr kritisch auf Vorhaben geblickt habe, und die Stellungnahmen der tatsächlich betroffenen Gemeinden im Landkreis Miltenberg seien positiv gewesen. Es sei insgesamt eine sehr komplizierte und komplexe Lage.

Er stimme Kreisrat Luxem voll zu, dass das Möbelangebot nicht die Problematik sei. Es gehe um die Randsortimente, die man bei der Gelegenheit mitnehme.

 

Kreisrat Stich stimmt zu, dass es sehr wichtig sei, dass die Verwaltung die Stimmung des Gremiums mitnehmen könne.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung