Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Informationen zu aktuellen Planungen im Bereich Verkehr

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.12.2017   BAUV/006/2017 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Wosnik, Kreisbaumeister, trägt vor:

 

Radverkehrskonzept:

 

Die Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes für den Landkreis Miltenberg wurde in den vergangenen Monaten vom Büro VIA kontinuierlich fortgeführt.

Nach den auch bereits im Internet des Landkreises eingestellten Untersuchungsergebnissen „Facharbeitskreis zum Radverkehrskonzept „Präsentation 1. Facharbeitskreis“ wurde im Sommer das Radwegenetz befahren und dokumentiert.

In dem gerade laufenden Projektarbeitsschritt werden nun auf der Ebene der jeweiligen Kommune Auswertungen der Befahrung erstellt. Diese Auswertungen umfassen eine Unfallkarte, Belastungsbereiche nach ERA, die linienhafte Radverkehrsinfrastruktur im Bestand, Breitenmängel, Mängel an Oberflächen, Knotenpunktformen

 

Die Kommunen werden nun in drei Gruppen aufgeteilt.

 

 

a) Main-Anrainer Nord (grün)

b) Spessart-Gemeinden (blau)

c) Odenwald-Gemeinden und Main-Anrainer Süd (schwarz).

 

Für jede Gruppe werden ein Facharbeitskreis und ein Bürgerworkshop angeboten, in denen diese tieferen Auswertungen und die vorgeschlagenen Maßnahmen in Kleingruppen diskutiert werden sollen. Die für die Kommunen erstellte Maßnahmenübersicht wird ergänzt durch ein Maßnahmenkataster. Jede Maßnahme wird hier mit Fotos, Karte, Text und Musterlösungen erläutert.

 

Die Termine für diese Arbeitskreise sind wie folgt:

 

                                                                   Facharbeitskreis                  Bürgerworkshop

Bereich Nord                                                     15.12.2017                                19.01.2018

Bereich Odenwald und Main                             30.01.2018                                23.02.2018

Bereich Spessart                                               05.03.2018                                steht noch nicht fest

 

 

Mobilitätskonzept:

Gutachten Mobilität und Siedlung Bayerischer Untermain 2035

 

In der Region besteht ein hoher Bedarf an einem regionweiten, intermodalen und die Bezüge zur Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main aufgreifenden Mobilitätskonzept.

Dies wurde durch Studien sowie politische und fachbezogene Akteure bestätigt.

 

Zudem wurde in der Vorbereitung der Fortschreibung des Kapitels „Verkehr“ von den beteiligten regionalen Akteuren an den Regionsbeauftragten herangetragen, dass eine umfassende übergreifende Neufassung des Kapitels notwendig sei.

 

Die zunehmende Dynamik und räumliche Verflechtung der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main führt zu einer starken, weiter zunehmenden Verkehrsbelastung am Bayerischen Untermain; zu-gleich bestehen Schwierigkeiten der Erreichbarkeit in den ländlichen Teilräumen Spessart und Odenwald. Im Themenfeld Siedlungsstruktur trifft eine steigende Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen, u.a. auch aus der Metropolregion, auf ein sehr knappes Flächenangebot und eine wesentlich durch Landschaftsschutzgebiete geprägte Region. In vielen ländlichen Teilräumen bestehen umfangreiche Leerstände, wie u.a. durch die Konzepte der interkommunalen Allianzen aufgezeigt wird. Zugleich findet auch dort ein weiterer Flächenverbrauch statt.

 

Die außergewöhnliche Ausgangslage des Bayerischen Untermains macht es notwendig, zugleich auch das Kapitel Siedlungsstruktur anzugehen und die Querbezüge zwischen Siedlung und Verkehr im Rahmen eines Gutachtens zu prüfen.

 

Als Grundlage dienen vorhandene Vorarbeiten, Konzepte und Modelle der Region und der Teil-räume (Verkehrsmodell der Straßenbauverwaltung (PTV), Gesamtverkehrskonzepte, Radverkehrskonzepte, Befragungen, Untersuchungen und Materialien des Verkehrsverbunds, Integriertes Energie-und Klimakonzept Bayerischer Untermain, kommunale Lärmaktionspläne).

 

Es besteht die Chance auf eine Teilfinanzierungsmöglichkeit durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat StMFLH (50%; evtl. bis 75%). Voraussetzung dafür ist die direkte Einbindung in eine Regionalplanfortschreibung, die „Verkehr“ in Kombination mit weiteren Fachkapiteln betrachtet.

 

Details zum Konzept

 

1. Ziele

·         Klärung der Anforderungen von Bürgern und Unternehmen an den Verkehr/ Mobilität/ Wohnstandort heute und 2035

·         Abstimmung und Zusammenführung der teilräumlich und sektoral vorhandenen Konzepte

·         Transparenz über zukünftige Mobilitätsprobleme (0-Fall) und mögliche Handlungsspielräume in den Bereichen Mobilitäts-und Siedlungsentwicklung (3-5 Szenarien)

·         Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen aller Verkehrsträger in der Region und mit Frankfurt Rhein-Main (FRM)

·         Maßnahmen zur Sicherstellung der MIV-unabhängigen Erreichbarkeit ((motorisierter Individualverkehr), Verzahnung zwischen ländlichen Teilräumen und Verdichtungsräumen und Verbesserung der Verknüpfung von Verkehrsträgern (z.B. reg. Mobilstationen)

·         Veränderung des Modal Split hin zu mehr klimaneutralem, schadstoffärmerem und leiserem Privat- und Wirtschaftsverkehr (verschiedene Szenarien)

Verkehrsvermeidende Siedlungsentwicklung (Region der kurzen Wege)

 

2. Beteiligungs-und Abstimmungsprozess

·         Befragung von Bürgern und Unternehmen vor Szenarien-Entwicklung

·         Beteiligung Politik zur Entscheidung/ Festlegung auf 1-2 Szenarien

·         Die Projektgruppen der Initiative Bayerischer Untermain, die fachlichen Bezug zu diesem Thema haben, sowie weitere regionale Akteure werden durch den Regionalen Planungsverband (RPV) beratend hinzugezogen.

·         2 Zwischenberichte: Nach Ist-Analyse und nach Szenario-Entwicklung; Dokumentation des politischen Entscheidungsprozesses

 

3. Ergebnis

·         Gutachterliche Empfehlung für Festlegungen im Regionalplan

·         Gutachterliche Empfehlungen für verkehrliche Maßnahmen auf der Basis eines verkehrsträgerübergreifenden Modells zur Siedlungs- und Verkehrsentwicklung

·         Gutachterliche Empfehlung für Siedlungsentwicklung mit Ziel der Verkehrsvermeidung, etwa durch verkehrsarme, weniger MIV-abhängige Siedlungsentwicklung; (denkbar: Vorbehaltsgebiete Siedlung im Regionalplan zur Sicherung geeigneter verkehrsarmer und ÖPNV-affiner Flächen)

·         Nicht: Einzelkommunale Lösungen für bestehende Verkehrsprobleme

 

 

4. Meilensteine

·         Beschluss der Leitungsgruppe der Initiative Bayerischer Untermain 18.10.2017. ü

·         RPV, Sitzung 20.10.2017: Grundsatzbeschluss zur Fortschreibung der Regionalplan-Kapitel Mobilität und Siedlung und Vorbereitung eines Verkehrsgutachtens ü

·         Nov./Dez. Erstellung Leistungsbeschreibung und Abstimmung StMFLH

·         Abstimmung Projektgruppe Planung und Verkehr sowie Umwelt und Regionale Produkte am 11.12.2017

·         Förderzusage und Vergabe Gutachten durch RPV 2018

 

 

Landrat Scherf sagt, dass Mobilität das Hauptbedürfnis der Menschen sei. Die Mobilitätsstrukturen seien nicht ausreichend konzipiert, aber auch die über alle Grenzen hinweggehende Erkenntnis, die auch durch die Vorlage der Klimabilanz 2017 für die Region Bayerischer Untermain, welche in zwei Tagen im Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz vorgestellt werde, dass wenn man beim Thema Mobilität nichts bewege, dann sei man beim Thema Klimaschutz machtlos. Man müsse Mobilität ganzheitlich denken und benötige verlässliche Grundlagen.

 

Kreisrat Schuck möchte wissen, ob das autonome Fahren oder direkte Busverbindungen Richtung Frankfurt auch in diesem Konzept enthalten seien.

 

Herr Wosnik antwortet, dass man noch in der Erstellung der Leistungsbeschreibung sei. Ehrlicherweise sei die Entwicklung, die die Digitalisierung mit sich bringe, sehr schwer absehbar. Es werde in die Leistungsbeschreibung aufgenommen, dass der Gutachter dazu Aussagen mache, aber man dürfe sich nicht allzu viel davon erwarten, dass diese dann auch so zutreffend seien. Man sei erst am Anfang und es sei schwer abzuschätzen, wie dieser Prozess weitergehe.

Digitalisierung im Allgemeinen werde einen großen Effekt erzielen, d.h. autonomes Fahren sei die eine Sache, eine andere Sache sei, dass nicht mehr das Fahrzeug wichtig sei, sondern die Transportleistung. Die Transportleistung könne man sich auf vielfältige Art und Weise wie z.B. Mitfahrzentralen, Ruftransport o.ä. sichern. Dies werde garantiert kommen. Das soll auch mitbetrachtet werden.

 

Landrat Scherf sagt, dass er dazu für die Region Bayerischer Untermain Kontakt mit dem Projektsteuerer bei der DB Regio Bayern sowohl bezüglich des automatisierten Fahrens als auch wegen verlässlicher Mobilitätslösungen aufgenommen.

 

 

Carsharing:

Der Initiative des Landkreises, ein geeignetes Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Konzessionen für das Carsharingangebot im Landkreis durchzuführen, haben sich 20 Kommunen im Landkreis angeschlossen. Einige Gemeinden haben sich für eine vergabeverfahrensfreie Zusammenarbeit mit App2drive entschieden.

 

Sowohl die Notwendigkeit der Ausschreibung als auch die Erstellung der Vergabeunterlagen wurden durch eine auf Vergabeverfahren spezialisierte Kanzlei unterstützt und geprüft.

 

Das Vergabeverfahren wurde als offenes Verhandlungsverfahren EU-weit bekannt gemacht.

Darüber hinaus werden Unternehmen, die für das Verfahren geeignet erscheinen (wie zum Beispiel App2drive), vom Landratsamt auf die Ausschreibung hingewiesen.

 

Eine Vergabe der Konzession ist, sofern sich Unternehmen für die Konzession interessieren und ein entsprechendes Angebot vorlegen, für den Januar 2018 vorgesehen.

 

Der mit den Unterlagen für die Bieter zur Einsicht freigegebene Vertragsentwurf sieht als zentrale Inhalte vor:

·        Die Pflichten der Gemeinde beschränken sich im Wesentlichen auf die Bereitstellung des Stellplatzes

·        Jede Kommune schließt auf der Basis des bereits zugesandten Vertragsblankos (Überarbeitung in der Anlage) einen eigenen Vertrag

·        Die Schadenshaftung liegt beim Carsharingunternehmen und dem Nutzer

·        Carsharinganbieter gewähren im Rahmen der vorhandenen Kapazität grundsätzlich jeder volljährigen Person mit einer für das entsprechende Kraftfahrzeug gültigen und vorgelegten Fahrerlaubnis diskriminierungsfrei eine Teilnahmeberechtigung

·        Die Bereitstellung von E-Fahrzeugen und die dafür bei den wenigen Kommunen, die sich dafür interessiert haben, notwendigen Voraussetzungen werden im Verhandlungsteil des Verfahrens erkundet. Diese sind nicht Bestandteil der Wertungsmatrix, da der Anteil an E-Fahrzeugen zu gering ist

·        Die Qualität des Angebotes des Bieters und der „hypothetische“ Preis, d.h. der Preis, den der Nutzer des Angebotes zahlt, werden jeweils zu 50% in die Bewertung einfließen.

 

Alle anderen Inhalte der Ausschreibung sind unter dem folgenden Link abrufbar:

https://cloud.lra-mil.de/milcloud/index.php/s/x4Fkmkx9ERckX2R

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